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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort erhalte
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Realtek ac97 sounkarte funzt nicht bekomme kein ton
Begonnen von Drakonlord
02. Juli 2009, 12:37:55
Hi,
Hab da ein problem habe windows 7 drauf der hat zwar treiber für meine realtek ac97 soundkarte gefunden dennoch funzt die nicht! könnte mir da bitte jemand helfen? Unter Geräte manager steht: Audiocontroller für multimedia! der findet dafür kein treiber liegt das problem vielleicht daran wenn ja wo bekomme ich den treiber dafür her?

go-windowsgo-windows windowswindows vistavista ymsyms winwin bgqbgq bgebge zwuzwu win7win7 gehtgeht keinekeine bingbing keinkein funktioniertfunktioniert problemeprobleme windowwindow d2sd2s windows7windows7 d24d24 forumforum problemproblem zguzgu d2kd2k yahooyahoo hilfehilfe bekommebekomme bggbgg searchsearch 5818717858187178 13555341691355534169
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Upgrade-Recht auf Windows 7!
Begonnen von schreibermühle
02. Juli 2009, 08:30:58
« 1 2
Morgen Leute,


Microsoft Windows-Newsletter 30. Juni 2009


dass Sie sich auf Windows 7 im Oktober freuen, verstehen wir gut. Aber das ist kein Grund, die geplante Anschaffung eines neuen PCs auf den Herbst zu verschieben.

Denn ab sofort bekommen Sie beim Kauf eines Computers mit Windows Vista Home Premium, Windows Vista Business oder Windows Vista Ultimate ein Upgrade-Recht auf Windows 7! Und dabei fallen lediglich Bearbeitungs- und Versandgebühren an (abhängig vom Anbieter beziehungsweise Hersteller).
Eine ebenso komfortable Upgrade-Option sichern Sie sich auch, wenn Sie Windows Vista in einer System Builder Version erwerben. Einlösung per Coupon auf dieser [url]https://windows7upgradeoption.com/Landing.aspx[/url]Webseite ab 22. Oktober.


Weitere Informationen, die Voraussetzungen und teilnehmenden Hardware-Partner für das Windows 7-Upgrade finden Sie ab sofort im Internet.

[url]http://www.microsoft.com/germany/windows/buy/offers/upgrade.aspx[/url]
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ANNO 1404 Demo erschienen
Begonnen von stoneagem
22. Juni 2009, 11:22:55
Deutsche Demo zur Aufbau/Wirtschaftssimulation ANNO 1404

Die Demoversion umfasst die ersten zwei Missionen der Einzelspieler-Kampagne und ein Endlosspiel-Szenario (beschränkt auf 60 Minuten Spielzeit), das die meisten Technologien, Gebäude und Einheiten beeinhaltet.

[b]Systemanforderungen:
[/b]
[spoiler]
MINIMUM:
- Betriebssystem: Windows 2000 / XP (SP2) / Vista
- Prozessor: 3 GHz Intel Pentium 4 oder vergleichbar
- Arbeitsspeicher: 1 GB RAM
- Grafikkarte: DirectX 9.0c kompatibel mit 128 MB mit Pixel Shader 2.0
- Minimaler Festplattenspeicherplatz: 6 GB
- DVD-ROM: Nur für Installation benötigt
- Soundkarte: DirectX 9.0c kompatibel
- DirectX: Version 9.0c
- Eingabegeräte: Maus, Tastatur

EMPFOHLEN:
- Betriebssystem: Windows XP (SP3), Windows XP (64-bit), Windows Vista (SP1), Windows Vista (64-bit)
- Prozessor: Intel Core2 Duo E4600 (2,4 GHz) oder AMD Athlon64x2 4800+ (2,5Ghz)
- Arbeitsspeicher: 2 GB RAM
- Grafikkarte: DirectX 9.0c kompatibel mit 512 MB mit Pixel Shader 3.0
- Minimaler Festplattenspeicherplatz: 6 GB
- DVD-ROM: Nur für Installation benötigt
- Soundkarte: DirectX 9.0c kompatibel
- DirectX: Version 9.0c
- Eingabegeräte: Maus, Tastatur

ANMERKUNGEN
- Mit älteren Grafikkarten (Shader 2.0) kann es zu Performanceeinbrüchen kommen. Diese Karten bieten also nicht die optimalen Voraussetzungen, um ANNO 1404 in vollen Zügen zu genießen.

UNTERSTÜTZTE GRAFIKKARTEN

Desktop
NVIDIA: (SE/GE/GS/GT/GTS/GTO/GTX/GTX+/GX2)
NVIDIA GeForce FX 59x0
NVIDIA GeForce 6100/6150/6200/6250/6500/6600/6610/6700/6800
NVIDIA GeForce 7100/7200/7300/7350/7500/7600/7650/7800/7900/7950
NVIDIA GeForce 8200/8300/8400/8500/8600/8800
NVIDIA GeForce 9200/9300/9400/9500/9600/9800
NVIDIA GeForce 120/130/140
NVIDIA GeForce 250/260/275/280/285/295

ATI Radeon:
ATI Radeon 9600/9700/9800
ATI Radeon X300/X550/X600/X700/X800/X850
ATI Radeon X1050/X1300/X1550/X1600/X1650/X1800/X1900/X1950
ATI Radeon HD2400/HD2600/HD2900
ATI Radeon HD3400/HD3450/HD3650/HD3600/HD3850/HD3870
ATI Radeon HD4300/HD4350/HD4550/HD4500/HD4600/HD4650/HD4830/HD4850/HD4870/HD4890

Laptop:
NVIDIA: (SE/G/GE/GS/GT/GTS/GTX)
GeForce Go 7950/Go 7900/Go 7800/Go 7700/Go 7600/Go 7400/Go 7300/Go 7200/7150M/7000M
GeForce 8800M/8700M/8600M/8400M/8200M
GeForce 9800M/9700M/9650M/9600M/9500M/9400M/9300M/9300M/9200M/9100M
GeForce 160M/130M/120M/110M/107M/105M/103M/102M
GeForce 260M/280M

Radeon:
Mobility Radeon 9600/9700/9800
Mobility Radeon X300/X600/X700/X800
Mobility Radeon X1300/X1350/X1400/X1450/X1600/X1700/X1800/X1900
Mobility Radeon X2300/HD2300/HD2400/HD2600
Mobility Radeon X3100/X3200[/spoiler]


[b]Download: [/b] http://www.4players.de/4players.php/download_info/Downloads/Download/52353/ANNO_1404/Deutsche_Demo.html
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Besitzerrechte über störrrische Dateien/Ordner erwerben
Begonnen von OCtopus
01. Juni 2009, 10:31:04
Wem ist es nicht schon passiert, daß eine Datei nicht überschrieben oder ersetzt werden konnte, weil man dafür nicht die nötigen Rechte hatte? Kaum einer weiß, daß Vista ein verstecktes Tool "System32\takeown.exe" anbietet, mit dem man die vollen Besitzerrechte über solch störrische Teile erwerben kann. Eigentlich kann man dieses Tool nur relativ kompliziert über die Befehlszeile ausführen, vgl.
http://www.howtogeek.com/howto/windows-vista/how-to-delete-a-system-file-in-windows-vista/
Hier gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Tool ganz einfach in den Rechtsklick einzubinden:
http://www.howtogeek.com/howto/windows-vista/add-take-ownership-to-explorer-right-click-menu-in-vista/

Nach Anwendung der Datei "InstallTakeOwnership.reg" ist das alles im Rechtsklick integriert und man wird endlich wirklich Herr über seine Dateien und Ordner. Wenn es nicht sofort funktioniert hat muß man ggf. noch die Berechtigungen der Datei auf "Vollzugriff" setzen.

Möglicherweise ist ein Neustart nach der Installation dieses Registry-Hacks nötig.

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Kann keine "Neu"-Verknüpfungen mehr erstellen
Begonnen von SB
29. Mai 2009, 17:30:14
Hallo,
ich hab ein Problem.Und zwar kann ich, wenn ich das Kontextmenü aufrufe, unter "Neu" keine Vernüpfungen mehr erstellen. Ich weiß nicht wieso...ich habe an meim Kontextmenü nicht "herumgebastelt". Der Eintrag ist einfach weg. Ich hab schon in der Reg nachgeschaut, ob vllt. da etwas verändert wurde - Fehlanzeige. Es ist alles beim Alten.
Wäre nett, wenn jemand eine Lösung hätte.
Danke.

SB
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Mac Adresse ändern
Begonnen von Bentiedem
09. April 2009, 18:08:15
Hallo,

ich versuche jetzt schon seit mehreren Tagen meine Mac Adresse unter Vista zu ändern/spoofen. Nur leider klappt es nicht. Habe es schon über regedit, SMac, usw. versucht. Es wird einfach immer die alte Mac Adresse benutzt. Weiß jemand vielleicht was ich falsch mache oder was man beim ändern der Mac Adresse vorher machen muss? Ich weiß das es geht, weil andere Benutzer es auch schon geschafft haben. Und wenn ich dann überprüfen will ob es geht mit: ipconfig /all dann steht immer noch die alte drin. Hat jemand von euch es schonmal geschafft und kann mir genau sagen wie er es gemacht hat.

Gruß Bentiedem

PS: Unter Linux hat das mit dem Tool Macchanger sofort geklappt.
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Wo kann man XP downloaden?
Begonnen von whities
29. März 2009, 15:35:04
Hi an alle,
Frage steht ja schon oben, ich habe auf meinem Amilo xi2428 Vista drauf und ärger mjich dauernd,drum mag ich wieder XP draufspielen. Dummerweise hat der PC meines Mannes keine CD,das System war schon drauf. Kann man XP irgendwo downloaden? Den Prodkutkey haben wir ja. Aber ich habe schon überall gesucht,ich finde keine Stelle zum runterladen!
LG Whities
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MyTube Big Pack funktioniert nicht mehr !
Begonnen von bernardo44
07. März 2009, 18:37:18
Guten Tag,
habe heute das Programm MyTube BigPack installiert und auch die ersten Videos gefunden (obwohl direkt in der YouTube - Maske noch mehr dargestellt werden).
Allerdings schon beim Anschauen kommt nach wenigen Sekunden ein Warnfenster : "MyTube BigPack funktioniert nicht mehr. Sie werden benachrichtigt wenn eine Lösung bereitsteht", oder so ähnlich.
Dann schaltet das Programm sich aus. Ich komme also gar nicht erst dazu, einen Download zu veranlassen.
Kennt jemand das Problem auch und hat Tipps für mich ???

Vielen Dank und ein schönes Wochenende !!
bernardo44
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Windows Aero trotz nicht unterstützter Grafikkarte aktivieren
Begonnen von KeDie
28. Februar 2009, 18:28:46
« 1 2
Hallo,

mich hat schon immer dieser coole Look von Vista interessiert und habe deswegen auch schon für XP Windowblinds 6 gekauft, weil da diese Effekte einigermaßen gut aussehen. Doch möchte ich die originalen Effekte von Vista verwenden. Lieder stehe ich hier vor einem Problem:

Ich bin im Besitz einer ATI Mobility Radeon 9000/9100 IGP (ATI RS300M), eines der Modelle, die keine DirectX 9 Unterstützung bieten (obwohl ich in XP Version 9.0c verwenden kann) und auch nicht mehr von Vista unterstützt werden...also bin ich gezwungen den XP Catalyst 6.4 zu verwenden. Dieser läuft in Vista sogar sehr gut, genauso wie in XP! Kann ich aber mit diesem Treiber Windows Aero aktivieren? Es gab da ja mal diese Möglichkeiten mit den Registryeinträgen, aber anscheinend funktionieren die nicht mehr in der Vollversion...gibt es andere Möglichkeiten oder muss ich wohl oder übel einen neuen Computer kaufen, um Vista voll und ganz zu genießen?

Gruß KeV

P.S.: Ich bin im Besitz eines Medion Laptops MD41700 (WID2020) von 2004 (ALDI).
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WIndows Live Messenger 2009 Problem
Begonnen von Guitarking
15. Februar 2009, 20:44:16
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Ich habe mir den neuen MSN Messenger 2009 von CHIP.de heruntergeladen und wollte ihn installieren. (wenn ich ihn von der Windows Webseite laden will (jetz mit Firefox) kommt immer ein Seitenladefehler beim downloadversuch) Jedoch fährt der balken erst mal kurz und dann heißt es er kann keine Internetverbindung finden. Jedoch bin ich derweil im Netz und surfe ganz normal. Weiters habe ich die Interneteinstellungen vom IE überprüft (surfe mit Opera und Firefox) weil der WLM ja mit dem irgendwas hat.
Kennt jemand das problem?  ?(
Genauer Fehler ist im Anhang.
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pc fährt sich ständig runter im internet und startet mit blue screen
Begonnen von nessae140584
09. Februar 2009, 20:27:10
Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Tagen echt am verzweifeln, sobald ich mit meinem Laptop ins Internet gehe dauert es wenige Minuten und mein Rechner fährt sich einfach runter und dann wieder hoch. Vor dem hochfahren wird der Monitor blau und wenn er sich dann hochgefahren hat erscheint eine Mitteilung mit folgendem Fehlercode:

Problemsignatur:
Problemereignisname: BlueScreen
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
BCCode: a
BCP1: 00000064
BCP2: 00000002
BCP3: 00000001
BCP4: 88609EDE
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1

Hab auch schon Kasperski durchlaufen lassen, aber der findet nix....Ich hoffe, jemand kann mir helfen, denn es ist echt lästig.

Vielen dank im voraus.
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Bei manchen Desktop Verknüpfungen "fehlt" das Icon
Begonnen von rfk
25. Januar 2009, 09:27:15
Seit kurzem habe ich ein nerviges Problem auf meinem Desktop: bei manchen Verknüpfungen fehlt das Icon. Soll heißen, es wird das "Kein Icon gefunden" Symbol stattdessen angezeigt. Dies ist jedoch nur in der Ansicht "Mittelgroße Symbole" der Fall. Auch bei neuen Verknüpfungen zu besagten Executables werden die Icons nicht angezeigt, erstelle ich allerdings eine Kopie der Datei und verknüpfe diese, ist alles ok.

Ursprünglich fehlten die Icons im Windows Explorer auch (nur in der Ansicht "Mittelgroße Symbole"), nachdem ich allerdings die IconCache.db gelöscht und neugestartet hatte, war es dort wieder ok. Im Explorer im Desktop-Verzeichnis werden auch alle Icons richtig angezeigt - nur eben auf dem richtigen Desktop nicht.

Kann mir jemand einen Tip geben? Danke!
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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nicht mehr möglich auf aero glass umzuschalten
Begonnen von takeootori
26. November 2008, 16:32:42
hi....

ich hab mal ne frage (warschienlich hab ich einfach was übersehen) :

bei der "fensterfarbe und -darstellung" gibt es einen link, auf den man klicken kann, um in die klassische ansicht oder so ähmlich zu wechseln. das funktioniert auch noch gut, doch jetzt hab ich das problem, dass ich wieder auf die normale ansicht (sprich auf die wo man einstellen kann, ob man es durchsichtig haben möchte oder nich) möchte, doch ich find nirgenswo den link mit dem das gelingen könnte. ich hab auch schon den PC neugestartet, doch leider erscheint wieder das klasse fester.

wie gesagt, warschienlich hab ich einfach nur was übersehen, wär nett wenn mir jemand sagen könnte, wie ich wieder zu der ansicht mit der transparentoption zurückkomme!

danke

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Guten Tach, sie haben Post!
Begonnen von kleinsonny
10. November 2008, 23:11:57
Hallo!
Gibt es eine Möglichkeit, meinem Lappi zu erklären, er möchte nach dem Start mir sagen, dass ich Mails erhalten habe, ohne vorher WindowsMail geöffnet zu haben?
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Ordner "Bilder" gelöscht
Begonnen von NoName
29. Oktober 2008, 17:36:00
Hallo alle miteinander,
leider ist mir was mehr oder weniger schlimmes passiert. Vielleicht kann mir jemand helfen:

Irgendwie (ich habe keine Ahnung wie) muss ich den Ordner "Bilder" auf "C/Eigene Dateien" gelöscht haben - und zwar komplett, d.h. auch der Papierkorb wurde geleert. Nun meine Frage: Was kann ich tun? Wie bekomme ich den "Bilder"-Ordner mit dem richtigen Icon zurück? Und wenn keine Wiederherstellung möglich ist: Kann ich einfach einen neuen, ganz normalen Ordner mit dem Titel "Bilder" erstellen? Und bekomme ich da auch wieder das Icon zurück?

Ihr seht also: Ich brauche Hilfe. Vielen Dank schonmal im Vorraus und liebe Grüße!
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Bekomme öfter bluescreen, welche Ursache?
Begonnen von Icemann
03. Oktober 2008, 16:48:43
« 1 2 3
Hallo zusammen,

ich bekomme in der letzten Zeit  öfters einen Bluescreen, er kommt immer sporadisch  vor, so das ich nicht vermuten könnte woran es liegt.

Wie kann ich ausser mit dem Windows Debugger-Tool  herausfinden was den Bluescreen verursacht hat?
Das Debugger Tool habe ich installiert, nur kann ich unter "Reload" kein haken setzen, ohne diesem haken komme ich auch nicht weiter.
Daher auch meine Frage , ob man den Fehler auch anders lokalisieren kann.

Hat jemand noch hilfreiche Tipps für mich?

Grüße
Icemann
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Kein Windows Update möglich und eingeschränkte Inet Verbindung
Begonnen von schwede
11. September 2008, 00:03:27
Habe einen neuen Rechner zusammen gebaut:

Board :MSI P43 Neo sockel 775
CPU:Intel Core 2 Duo E8200
RAM:4*1GB DDR2RAM Aeneon PC800
Graf.:POV 8800gts 512 MB

Dazu hab ich mir natürlich auch gleich die Windows Vista Home Premium 64Bit geholt.

So weit so gut!Installation ohne probleme.
Wenn ich jetzt ein Windows Update durchführen will bekomm ich die Meldung CODE 8024402C.
Auch lassen sich viele Internetseiten nicht anzeigen.z.b. Googel,Mozilla,microsoft...
Einige andere Seiten lassen sich anzeigen.
Bin wirklich am Ende mit meiner Weisheit!
Hab schon einiges versucht.
Treiber sind wirklich auf aktuellem Stand !
Hab es auch schon mit MS Updatevorbereitungstool oder auch Update Reperatur.
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen !

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"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad"
Begonnen von justasking
01. September 2008, 23:38:08
« 1 2
Hallo go-Vista User!
wenn ich Daten, z.b. downloads unter meinen Partitionen speicher will kommt immer folgende Fehlermeldung:
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten. Möchten sie stattdessen im Ordner ... speichern?"
wenn ich in nem unterordner speichere, kommt die fehlermeldung nicht, aber wenn ich direkt unter c: oder d: speichern will kommt diese dämliche meldung.

kann ich das irgendwie ausschalten?

MfG Ordinary