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[Nvidia] GeForce-Treiber 181.22 für Vista und XP WHQL
Begonnen von ossinator
24. Januar 2009, 01:38:31

Der Grafikchiphersteller Nvidia hat Version 181.22 WHQL seines GeForce-Treibers veröffentlicht.

[b]Changelog:[/b]
[list]
[li]Dieser Treiber ist für optimale PhysX Grafikprozessor-Beschleunigung beim aktuellen Top-Spiel Mirror’s Edge von EA empfohlen.[/li]
[li]Unterstützung für PhysX Grafikprozessor-Beschleunigung auf allen Grafikprozessoren der Serien GeForce 8, 9 und 200 mit mindestens 256 MB eigenem Grafikspeicher. Dieses Treiberpaket installiert automatisch die PhysX Systemsoftware Version 9.09.0010.[/li]
[li]Unterstützung für GeForce GTX 295 und GeForce GTX 285.[/li]
[li]Ermöglicht NVIDIA SLI Technologie auf SLI-zertifizierten, Intel X58-basierten Mainboards mit allen SLI-zertifizierten Grafikprozessoren.[/li]
[li]Ermöglicht NVIDIA PhysX Beschleunigung auf einer eigenen GeForce Grafikkarte. Eine Grafikkarte ist für die Grafikdarstellung verantwortlich, und eine weitere stellt physikalische Effekte in Spielen über die PhysX-Engine dar. (Hinweis: Unterstützung für PhysX Grafikprozessor-Beschleunigung auf allen Grafikprozessoren der Serien GeForce 8, 9 und 200 mit mindestens 256 MB eigenem Grafikspeicher)[/li]
[li]Unterstützung für GeForce Plus Power-Pack 2 mit gratis PhysX- und CUDA-Anwendungen.[/li]
[li]Unterstützung für Konfigurationen mit einer einzelnen Grafikkarte und für NVIDIA SLI Technologie in DirectX 9, und OpenGL, inklusive 3-way SLI und Quad SLI Technologie.[/li]
[li]Unterstützung für CUDA.[/li]
[li]Unterstützt Grafikprozessor-Übertaktung und Temperaturüberwachung, sofern die NVIDIA System Tools Software installiert ist.[/li]
[li]Zahlreiche Kompatibilitätsprobleme bei 3D-Anwendungen behoben. Weitere Informationen zu Produkt-Support, Merkmalen, Treiberupdates und Kompatibilität sind den Versionshinweisen zu entnehmen.[/li]
[/list]

[b]Folgende Grafikkarten werden unterstützt:[/b]
[list]
[li]GeForce 6 Series[/li]
[li]GeForce 7 Series[/li]
[li]GeForce 8 Series[/li]
[li]GeForce 9 Series[/li]
[li]GeForce GTX Series[/li]
[/list]

[b]Download:[/b]

[url=http://de.download.nvidia.com/Windows/181.22/181.22_geforce_winvista_32bit_international_whql.exe][color=blue][b]Nvidia GeForce 181.22 WHQL (Vista, 32 Bit)[/b][/color][/url]
[url=http://de.download.nvidia.com/Windows/181.22/181.22_geforce_winvista_64bit_international_whql.exe][color=blue][b]Nvidia GeForce 181.22 WHQL (Vista, 64 Bit)[/b][/color][/url]
[url=http://de.download.nvidia.com/Windows/181.22/181.22_geforce_winxp_32bit_international_whql.exe][color=blue][b]Nvidia GeForce 181.22 WHQL (XP, 32 Bit)[/b][/color][/url]
[url=http://de.download.nvidia.com/Windows/181.22/181.22_geforce_winxp_64bit_international_whql.exe][color=blue][b]Nvidia GeForce 181.22 WHQL (XP, 64 Bit)[/b][/color][/url]

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cod 5 funktioniert nichtmehr wegen appcrash , bin am verzweifeln
Begonnen von UncleBens
22. Januar 2009, 20:06:47
« 1 2
hi,
also ich habe cod 5 und es ist nicht so als würde spiel nich wirklich funktionieren , sondern es funktioniert , bloß stürzt es im multiplayer nach manchmal 10 min bis 30 min ab und ab und zu funktz es ma ein paar stunden also relativ unregelmäßig ;) übrigends ist mir das auch schon bei cs1.6 und crysis passtiert und dann kommt immer die meldung ....funktioniert nicht mehr , online nach einer lösung suchen und schließen oder programm schließen und es findet online keine lösung ^^
könnt ihr mir helfen ? pls kann jeden tipp gebrauchen ;) habe es auch schon 3 mal neu installiert habe außerdem windows home premium 32 bit und einen nagel neuen pc mit ner 9800 geforce gt , asus phenom x3 8450 cpus , bequiet straight power e5-650watt , msi am2 k9a2 cf-f , am2+ amd phenom x3 8450 3x512kb (2,1GHz) 95W box , corsair xms ddr2-ram 4gb üc-800 cl5 , 500gb s-ata festplatte und ein dvd brenner laufwerk

falls ihr noch fragen habt einfach schreiben , aber ich bin mir ziemlich sicher das es nicht an der hardware liegt weil auch ansonsten alles einwandfrei läuft nur in unregelmäßigenzeitabständen die spiele nicht , kann es sein das es an dem appcrash liegt weil das kommt dann immer als problemsignatur , kann man appcrash vielleicht löschen oder ähnliches um das problem zu beheben ?

achja und den patch 1.1 hab ich auch bereits ^^

thx schonmal im voraus

MfG
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Vorstellung der AVM FRITZ!Box Fon WLAN 7390 auf der CeBIT
Begonnen von Markus
21. Januar 2009, 17:19:59
Auf der Cebit 2009 wird AVM die neue FRITZ!Box Fon WLAN 7390 vorstellen. Damit setzt das Berliner Unternehmen AVM erneut neue Maßstäbe am Internetanschluss und bei der Vernetzung zuhause. Die neue FRITZ!Box Fon WLAN 7390 erweitert die erfolgreiche FRITZ!Box-Linie und ist erstmals auf dem AVM-Messestand in Halle 13, C48 im Einsatz.

[b]Technische Daten der AVM Fritz!Box Fon WLAN 7390[/b]
[list][li]WLAN-N-Router[/li]
[li]VDSL- und ADSL-Fähigkeit[/li]
[li]integrierte DECT-Basisstation[/li]
[li]Gigabit Ethernet[/li]
[li]2 GB internem Netzwerkspeicher inklusive NAS-Funktion[/li]
[/list]

Die Fritz-Box 7390 enstrpicht somit abgesehen vom Gigabit-Netzwerk und dem 2GB Speicher mit NAS-Funktion in etwa der AVM Fritz!Box 7270.
AVM hatte erst vor einigen Tagen die "FRITZ!Box Fon WLAN 7570 VDSL" angekündigt, die über Internet-Provider vetrieben werden soll;
anzunehmen ist, dass es sich um die gleiche Box handelt und AVM wohl kurzfristig die Typen-Bezeichnung geändert hat.

So sieht die neue Fritz-Box 7390 aus (die Antennen sind nun im Gerät integriert - hoffentlich führt das zu keiner Veschlächterung des WLAN-Empfangs...)
[url=http://www.avm.de/de/Presse/Pressefotos/Fotos/AVM_FRITZBox_Fon_WLAN_7390_Vorbericht.jpg][img]http://www.avm.de/de/Presse/Pressefotos/Thumbnails/AVM_FRITZBox_Fon_WLAN_7390_Vorbericht_tn.jpg[/img][/url]
Quelle:avm.de
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Neue Version von Kaspersky Anti Virus
Begonnen von ossinator
20. Januar 2009, 10:59:29
Die Software bietet neben einem Virenscanner auch eine Desktop-Firewall sowie einen Spam-Filter. Nutzer der kürzlich freigegebenen Windows 7 Beta sollen ihr System so auch mit der Software von Kaspersky gegen Bedrohungen aus dem Internet absichern können.

Die aktuelle Ausgabe verfügt nach Angaben des Herstellers über eine Antivirus-Engine, die bei der Suche nach Schadcodes deutlich effektiver arbeiten soll als der Vorgänger. Insbesondere die Ressourcen von Dual Core- und Quad Core-Systemen sollen von ihr besser genutzt werden.

Einer der wichtigsten Bestandteile ist laut Kaspersky ein heuristischer Filter, der auch Schädlinge erkennen soll, die derzeit noch nicht in den Signatur-Datenbanken verzeichnet sind. Kommt der Verdacht auf, dass es sich bei einem Code um ein Sicherheitsrisiko handelt, wird dieser automatisch in einer abgeschotteten virtuellen Umgebung gestartet und sein Verhalten analysiert. Dadurch soll genauer ermittelt werden können, ob eine Software dem System schaden kann.

[ftp=ftp://ftp.kaspersky.com/beta/kavwks8.0_for_windows7/kavwks8.0.0.1015en.exe][b][color=blue]Download[/color][/b][/ftp]
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Welcher Schutz gegen Viren etc.?
Begonnen von metaxa216
18. Januar 2009, 13:49:11
Hallo, wollte euch mal fragen, welches Programm (gut für Vista) ihr empfehlen könntet zum Schutz gegen Viren und Firewall eventuell. Hab im Moment Bullguard und bin eigentlich zufrieden. Aber mein PC ist seit letzter Zeit sehr langsam durch das Programm geworden und da wollte ich mal was anderes probieren. Aber gibt ja so viel und leider nicht kostenlos. Antivir möchte ich nicht, hab da nicht so gute Erfahrungen damit.

Vielleicht habt ihr ja ein Tipp für mich.

MfG David
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Seagate: Firmware-Update gegen Festplatten-Ausfall
Begonnen von ossinator
18. Januar 2009, 10:21:38
« 1 2

Seagate hat am Freitag gegenüber US-Medien bestätigt, dass bei bestimmten Produkten ein Problem mit der Firmware besteht, das zum Ausfall der Laufwerke führen kann.

Die betroffenen Geräte wurden den Angaben zufolge bis Dezember produziert. Insgesamt sollen mehr als zwei Dutzend Festplattenmodelle von Seagate betroffen sein, darunter auch die Serien Barracuda ES.2 SATA und Maxtor DiamondMax 22. Unter Umständen könnten die Daten auf den Laufwerken beim Einschalten des Host-Systems nicht mehr zugänglich sein, so Seagate in seiner Stellungnahme.

Seagate bietet inzwischen über seine Homepage ein kostenloses Firmware-Update an, das die Probleme beheben soll. Wegen der vielen Betroffenen hat man eine spezielle Website eingerichtet, die sich mit dem Problem beschäftigt und die betroffenen Laufwerke nennt.

Kunden, die bereits nicht mehr auf ihre Daten zugreifen können, bekommen zudem kostenlose Hilfestellung bei der Wiederherstellung. Folgende Laufwerke können nach Angaben von Seagate von dem Firmware-Fehler betroffen sein:

[b]Barracuda 7200.11[/b]
[list]
[li]ST31000340AS[/li]
[li]ST31000640AS[/li]
[li]ST3750330AS[/li]
[li]ST3750630AS[/li]
[li]ST3640330AS[/li]
[li]ST3640630AS[/li]
[li]ST3500320AS[/li]
[li]ST3500620AS[/li]
[li]ST3500820AS[/li]
[li]ST31500341AS[/li]
[li]ST31000333AS[/li]
[li]ST3640323AS[/li]
[li]ST3640623AS[/li]
[li]ST3320613AS[/li]
[li]ST3320813AS[/li]
[li]ST3160813AS[/li]
[/list]

[b]Barracuda ES.2 SATA[/b]
[list]
[li]ST31000340NS[/li]
[li]ST3750330NS[/li]
[li]ST3500320NS[/li]
[li]ST3250310NS[/li]
[/list]

[b]DiamondMax 22[/b]
[list]
[li]STM31000340AS[/li]
[li]STM31000640AS[/li]
[li]STM3750330AS[/li]
[li]STM3750630AS[/li]
[li]STM3500320AS[/li]
[li]STM3500620AS[/li]
[li]STM3500820AS[/li]
[li]STM31000334AS[/li]
[li]STM3320614AS[/li]
[li]STM3160813AS[/li]
[/list]

Ich war bereits davon betroffen, was mich zu einer Neuinstallation im Dezember 08 veranlasste. Vista ließ sich nur nach mehrfachen Neustart booten.
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Computer-Bild 3/2009 bringt "tausende" XP-/Vista-/Office-Updates.
Begonnen von OCtopus
17. Januar 2009, 18:08:54
« 1 2
Computer-Bild 3/2009 vom 19.1.2009 bringt eine Zusammenstellung "tausender" XP-/Vista-/Office-Updates. Wenn das CB-Update-Programm installiert ist, zeigt es alle nicht installierten Updates an, die dann per Häkchen installiert werden können. Hierbei werden auch Updates installiert, die nicht durch das automatische Vista-Update angeboten wurden.

Das Update-Programm ist nur bis zum 15.2.2009 lauffähig. Damit soll verhindert werden, daß neuere später installierte Updates überschrieben werden.

Ich werde es mir mal ansehen und zu gegebener Zeit berichten.
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ACHTUNG!!! Grosse Infektionsgefahr durch Conficker.C
Begonnen von Lord_Zuribu
14. Januar 2009, 09:07:25
« 1 2 3 4
Laut Panda Security ist derzeit die Gefahr einer Infektion durch den Wurm Conficker.C groß. Er stellt die dritte Variante einer neuen Malware-Familie dar. Die Varianten A, B und C sind bereits für tausende Infektionen verantwortlich.

[size=7pt]Quelle: http://www.zdnet.de/news/security/0,39023046,39201150,00.htm[/size]
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Microsoft führt Maßnahmen gegen illegale Kopien ein
Begonnen von ossinator
14. Januar 2009, 01:19:52

Um die illegale Verbreitung der Enterprise-Version seines Büropakets Office 14 zu verhindern, bzw. einzuschränken führt Microsoft das Tool [i]Volume Activation 2.0[/i] ein.

Bisher verwenden Software-"Piraten" vor allem die Enterprise-Version von Office 2007, zur illegalen Verbreitung, da sich diese wie einst Windows XP mit so genannten Volumenlizenzschlüsseln auch ohne eine Aktivierung über das Internet nutzen lässt.

Durch die Einführung der Volume Activation 2.0 kann Microsoft den Missbrauch der Enterprise-Version von Office "14" künftig verhindern. Dabei werden Volumenlizenzschlüssel nur noch mit einer begrenzten Aktivierungszahl ausgegeben, oder so genannte Key Management Server verwendet, bei denen ein Server im Firmennetz die Verwaltung der Produktschlüssel übernimmt.

Microsoft hat die Volume Activation 2.0 inzwischen bei Windows XP Professional und Windows Vista Enterprise eingeführt.
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Windows 7 eine billige Kopie von OSX
Begonnen von Apple
10. Januar 2009, 20:43:26
Microsoft ein so großes Unternehmen erlaubt sich ein billige Kopie von OSX Leopard
Viele neue Funktionen sind auch beim Kokurrente Apple zu finden das Doc als Bsp
Da hat sich MS ja wirklich sehr viel ein fallen lassen Große klasse
Fast alles wurde von OSX geklaut naja MS nicht nur schlechter Kunden service ( Sind zu unfähig ein Microsoft zu regestrieren ) sondern auch was Kopieren betrifft. Was Ms da gemacht hat ist nur eine Billige Kopie wie China da wird auch einfach Kopiert was das Zeug hält
Ps wer von den funktionen jetzt von der 7 so begeistert ist soll lieber mal bei Saturn in die Apple abteilung gehen da kann man OSX mal selber testen und man wird sehen das Windows 7 doch nur eine Billige Kopie ist
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Wo sind die Unterschiede zwischen Vista OEM und Systembuilder!?????
Begonnen von Daniel Payne
10. Januar 2009, 11:25:07
Hi,

also ich möchte mir Vista kaufen.

Allerdings gibts es einmal vista Ultimate 64 bit als OEM version und einmal Vista Ultimate 64 bit als System builder version. Die sind auch um nur 10 Euro unterschiedlich.

Also ich verstehe nicht, was genau sind denn die Unterschiede? ?(

Also ich meine nicht die Standard version, denn die ist mehr als 200 Euro. Ich meine jetzt nur OEM und Systembuilder?

Also was sind genau die Unterschiede?
ich habe überall gesucht, aber es wird nirgendwo genau erklärt?
Welche von den soll ich denn kaufen?

Danke!
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Internet-Betrug nimmt leider immer mehr zu - schreibt eure Erfahrungen!
Begonnen von markus
04. Januar 2009, 21:38:05
Habt ihr euch auf einer Website angemeldet und kurz darauf eine Rechnung oder sogar Mahnung  erhalten, obwohl nirgends anfallende Kosten angegeben waren, oder habt ihr einige Zeit darauf viele Spam-Mails oder sogar "Spam"-Anrufe oder -Briefe bekommen, oder...?

Schreibt eure Erfahrungen - auch wenn diese nicht mehr aktuell sind - evtl. helfen Sie einem anderem Foren-User.

Schreibt dazu in unser neues Forum: [iurl=http://www.go-windows.de/forum/internet-betrug/]http://www.go-windows.de/forum/internet-betrug/[/iurl]

mfg
Markus
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Dateien gegen kopieren/ausschneiden/löschen schützen
Begonnen von Guitarking
04. Januar 2009, 16:19:50
Hallo,
Ich suche ein Programm, mit dem ich eine Datei, einen Ordner oder so gegen kopieren, ausschneiden oder löschen schützen kann. Bsp.: Ordner (rar) auf dem USB stick, der, sollte er in falsche Hände geraten, nicht kopiert werden kann, bzw. mit dem ein anderer nichts anfangen können soll.
Gibt es sowas in der Art?  ?(

Mfg
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Atlantis 3 - HP Pavilion
Begonnen von TinaMay
03. Januar 2009, 11:21:12
Hallo,


ich habe mich soeben hier neu registriert, weil ich auf der suche nach einem patch für das Spiel Atlantis 3 bin. Es stürzt immer wieder ab. Ich habe einen Laptop, HP Pavilion mit Core 2 Prozessor, Nvidia-Grafik,

viele Grüße
Tina
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Tv-Out schwarz/Weiß Problemlösung OHNE LÖTEN & KABEL ZERSCHNEIDEN
Begonnen von HDR_Freak
02. Januar 2009, 22:04:16
[url=http://www.go-windows.de/forum/tipps-und-tricks/tv-out-lsung-schwarz-weiss-am-tv-hier-die-lsung-um-farbe-zu-bekommen-s-video/] Auf diesen Thread[/url] kann man leider nicht antworten.

Ich habe eine Lösung für alle, bei denen die ganzen Vorschläge hier und in den Weiten des WwW nicht funktionieren.

[b]Hier ein Tutorial, so hat es bei mir wunderbar funktioniert!!![/b]
http://dug-portal.com/forum/tv-out-nur-schwarz-weiss--fc157-ft3453.htm

Viel Glück!!
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Vista BlueScreen
Begonnen von pumpanikl
31. Dezember 2008, 16:02:10
Hallo zusammen,
habe seit heute nach dem Neustart folgendes Problem:

Problemsignatur:
 Problemereignisname: BlueScreen
 Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
 Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
 BCCode: 1000008e
 BCP1: C0000005
 BCP2: 8D050B3A
 BCP3: 81E56754
 BCP4: 00000000
 OS Version: 6_0_6001
 Service Pack: 1_0
 Product: 768_1

Habe bevor dem gestrigen runterfahren keine neuen Treiber etc. installiert.

Hoffe mir kann jemand helfen!

Dankeschön

Grüße
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XP auf Asus M51SN
Begonnen von moloch7
28. Dezember 2008, 19:41:45
Hallo Leute!

Würde gerne versuchen meinen Asus M51SN mit XP zu betreiben. Treiber usw hät hab ich schon zusammen. Hat auch einiges an Zeit gekostet für das ganze. Doch das Problem ist, wenn ich XP installieren will, kommt bei beginn der setup vorbereitung noch die suche nach der hardware aber der "blaue" schirm kommt gleich gar nicht mehr. dann ists einfach dunkel. kennt das problem jemand??? hab  schon verschiedne xp cd's probiert - ohne erfolg.