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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort eigenes
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Warcraft 3 Problem !!!!! Hilfe !!!!
Begonnen von MrCrebs
20. April 2009, 19:41:54
Hi,

ich suche schon seit einiger Zeit im Internet nach einer Lösung für unser Problem (mich und meinen  Cousin). Wir spielen Warcraft 3 Frozen Throne. Jedoch nur Funmaps und dabei ganz speziell, Maul-Maps (Wintermaul,Pokemaul,...).

Unser Problem ist vollgendes:


Nach einiger Zeit beim spielen bricht das Game einfach ab und zeigt an das zu wenig Speicher, um diesen Befehl auszuführen, vorhanden ist. Wir wissen nicht mehr was wir machen sollen, jedoch konnten wir das Spiel bevor wir Vista hatten ohne Probleme spielen. (XP)

Mein Rechner

2.4 GHZ Quad
2X512MB Graka 9800X2
4 GB Ram
Windows Vista Ultimate 64 Bit

Mein Cousin hat Vista Home 32 Bit

Ich bedanke mich im Vorraus,

Martin

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Symbole von USB-Sticks ändern?
Begonnen von LuX1995
18. April 2009, 11:39:19
Ja...naja...eben die in der Überschrift gestellte Frage ist mein Problem :D
LuX1995
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Systemwiederherstellung abschalten (Vista)
Begonnen von KingBKC
16. April 2009, 01:54:28
:lese
[color=red]Diesen Tipp nur auf eigenen Risiko anwenden, da die aktuellen Systemwiederherstellungen gelöscht werden.
Nur ausführen wenn das System Stabil läuft.
[/color]


Klickt auf [b][Start][/b] ( Vista Logo unten Links )  , macht einen [b]Rechtsklick[/b] auf [b]Computer[/b] und geht dann auf[b] [Eigenschaften.]
[/b]

Links klickt ihr dann auf [b][Computerschutz][/b] ( Bild 1 )
Dann macht ihr unten das [b]haken[/b] bei [b]Laufwerk[/b] {C:} [b]weg[/b]. ( Bild 2 )

Dann müsst ihr noch [b]bestätigen[/b] das ihr es [b]ausschalten[/b] wollt. ( Bild 2 )

Zuletzt noch [b][Übernehmen][/b] und [b][OK][/b]
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PERSONAS - neues Firefox AddOn
Begonnen von Lord_Zuribu
01. April 2009, 11:54:19
Mozilla stellt ein neues AddOn für den Firefox vor, Personas. Personas bietet eine Vielzahl an Skins für den Browser an.

In meinen Augen ein Hammer AddOn. Endlich kann man seinen eigenen Browser ändern, ohne dabei die Grundstruktur des FF zu ändern. D.h. die Buttons bleiben wie und wo sie sind, lediglich der Rahmen oben und unten wird mit dem Design geändert. Probiert es doch mal aus.

[url=http://www.getpersonas.com/][color=black][b]Download[/b][/color][/url]

[url=http://www.getpersonas.com/store/featured][color=black][b]Skins[/b][/color][/url]

Bei den Skins muss man nur mit der Maus rüberfahren und schon erscheint eine Vorschau, wie es aussieht.
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Web Banner erstellen
Begonnen von Lord_Zuribu
31. März 2009, 11:56:02
Hallo zusammen,

ich suche ein Programm wo ich animierte Web-Banner erstellen kann. Entweder als Grafik, oder als Flash. Kennt jemand solch ein Programm? Oder gibt es einen kostenlosen Online Anbieter, der diesen Dienst zur Verfügung stellt? Es sollte möglichst günstig (am besten um sonst) sein und vor allem Werbefrei.

Danke für eure Hilfe!
Gruss
Lord_Zuribu
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Vista Design´s
Begonnen von toby
07. März 2009, 16:14:51
Hey,
ich brauch mal wieder eure hilfe =)
also so langsam finde ich mein desktop und alles langweilig dann hab ich natürlich bissl gegooglet un dann kam ich auf diese Seite: http://www.deviantart.com/
so da hab ich mir jetzt ein design runtergeladen und jetzt weiß ich nicht wie ich das installiere/aktiviere =(
hier hab ich das runtergeladen: http://invaderjohn.deviantart.com/art/DEUCE-for-vista-104609483
un ist die sprache dann auf deutsch ?
ich hoffe ihr könnt mir helfen =)
lg toby

EDit: ich hab die version: Vista home premium also die normale falls das wichtig is =)
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WLan nicht mehr auffindbar
Begonnen von Mojo
05. März 2009, 10:17:50
Hallo,

ich habe seit gestern ein Problem mit meinem 2ten Vista-PC.

Also ich habe 2 Rechner im WLan. Einen Dell-Laptop und einen Acer-Rechner, beide mit Vista Home Premium. Alle beide waren bis gestern im WLAN (bereitgestellt durch diesen kleinen T-Online-Router). Der Dell geht über seinen integrierten Wlan-Adapter ins Netz, der Acer über einen WLan Stick von Belkin. Alles wunderbar.
Gestern wollte ich dann erstmals die Xbox über den Xbox-Wlan-Stick mit einbinden und musste den Router auf WPA stellen, weil WPA2 nicht unterstützt wurde (ausgegraut).

Ich habe folgendes am Router gemacht (Fernzugriff per Browser am Dell):

- von WPA2 auf WPA Verschlüsselung
- SSID anzeigen (nicht mehr unsichtbar)

Dann sind die Rechner natürlich aus dem Netz geflogen. Also habe ich bei beiden die gespeicherte Wlan Verbindung gelöscht. Das Wlan neu gesucht und wieder hinzugefügt. Am Dell hat das prima geklappt, der Acer findet nun das Wlan nicht mehr - es ist einfach nicht da. Router schon 5mal neugstartet, SSID geändert, von WPA auf WPA/WPA2 Verschlüsselung gewechselt, Acer schon 5mal neugstartet, den Belkin-Adapter deaktiviert und wieder aktiviert - hilft alles nicht. Das ganz schlimme - finde ich - ist ja das der Acer die ganzen anderen WLans findet (Nachbarn, öffentliche etc.), nur mein eigenes nicht (Router 3m entfernt, immer super Signalstärke gehabt). Was für mich ein Indiz ist das es prinzipiell alles funktioniert. Die Xbox aber hat natürlich jetzt WLan, das ging dann einfach.

Und hier weiß ich einfach nicht mehr weiter. Achso, bei dem Acer nutze ich nicht die Belkin Software zum Verbinden, sondern das Standardzeug von Vista.

Meine einzige Vermutung ist jetzt das Vista noch irgendwo im hinterletzten Eck die alte Verbindung oder so gespeichert hat und diese nicht auf die aktuelle passt und er sie deshalb nicht anzeigt, aber keine Ahnung :(


Nochmal kurz zusammengefasst:

1 Laptop und 1 Rechner, beide Vista Home Premium, sowie eine XBox. Laptop und XBox sind im WLAN. Rechner findet mein eigenes WLan nicht, aber alle übrigen (Nachbarn etc). Rechner war aber bis vor Umstellung im WLAN mit sehr guter Verbindung.

Jemand eine Ahnung was man zuerst schauen könnte und falls man nix findet, probieren könnte?

Danke für alle Tipps, Hilfen,
Johannes
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Wiederherstellen von Ordnern unter eigene Dateien (Ordner mit Pfad)
Begonnen von cbeckers
28. Februar 2009, 21:15:36
Wiederherstellen der Ordner: Download, Musik, Video, Dokumente, Desktop, Bilder

Hallo zusammen,

ich hatte versehentlich einen Ordner (Ordner mit Pfad / Systemordner) unter meinen eigenen Dateien gelöscht und verzweifelt gesucht, wie man diesen wieder herstellen kann bis ich diese Seite hier gestoßen bin:

http://www.vistax64.com/tutorials/148461-personal-user-folder-restore-missing-folder.html


Die Lösung um die Ordner wiederherzustellen liegt in der Registry.

Viel Erfolg!
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Bilder vergrößern
Begonnen von Sweeneymoon
24. Februar 2009, 21:31:58
Hallo,

Ich will ein Bild meiner Freundin als hintergrund haben,nun ist das so das das bild nur 1200*1600 ist,ich aber ein 16:10 also 1680*1200 brauche oder so. wie bekomm ich das am besten hin ? so das ich es als hintergrund verwenden kann.Habs schon getreckt aber das sieht doof aus ^^ Danke
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Vista runter - XP drauf! HILFE!!!!
Begonnen von Lovemate
22. Februar 2009, 14:18:45
« 1 2
Guten Tag.......liebe Board-Member!
Bin sonst nicht so der Technik-Freak, aber habe ein Problem und dachte, hier könnte mir
möglicherweise geholfen werden!

Hab einen neuen PC!
Fakten:

Fujitsu Siemens
Intel Core 2 Quad Q9400 2,66 GHz (CPU)
VGA NV 9800GT 512 MB (Grafik-Karte)
MB ATX I C2Q 775 PCIe VGA (Board)
2 x MEM 2048 DDR 2 (Speicher)
750 GB SATAII 7200rpm (Festplatte)


Wie neuerdings (leider) üblich gibts keine CD/DVD mehr mit ner Originalversion
eines neuen Betriebssystems, sondern eine bereits aufgespielte Vista-Version.
Ich nutze einige relativ alte Anwendungen und Spiele, die auch noch regelmäßig
modifiziert und gepatched werden, von Leuten, die immer noch Adds schreiben dafür,
obwohl es die Herstellerfirmen teilweise schon gar nicht mehr gibt.

Daher muß ich bei XP bleiben- auch wenn Vista neuer und besser zu sein scheint, aber es wird für
diese Anwendungen einfach keine Conversions für Vista geben - oder zumindest derzeit nicht!

Ich möchte also gerne Vista runterschmeißen - und XP drauftun (von Original CD)!

Ich bitte daher die Fachleute hier um eine möglichst detailgenaue Beschreibung in chronlogischer
Abfolge, wie ich das ohne Fehler und Hindernisse zeitnah gebacken bekomme.

Hab übrigens die Vista Recvovery DVD's bereits erstellt - für den Fall daß ich später irgendwann doch noch mal Vista draufhaben will!

Vielen Dank für eure Unterstützung im Voraus!

Gruß

Lovemate
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Monitor Darstellungsproblem (Farbprofil?)
Begonnen von GeorgDD
07. Februar 2009, 00:45:35
Hallo.

Bin seit dieser Woche Vista Neuling und habe einige Probleme mit meinem Monitor. Es handelt sich um einen Samsung SyncMaster 959NF 19“ CRT. Die Darstellung ist überhaupt nicht so wie sie sein sollte. Zur Verdeutlichung mal ein Screenshot.

[url=http://www.bilder-hochladen.net/files/9fyg-b-jpg.html][img]http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/9fyg-b.jpg[/img][/url]

Oder wer es sich selbst ansehen will
http://www.dresden-airport.de/de/reisende_und_besucher/willkommen/flugzeuge/spotter/spotter_ankunft.html?type=arrival&date=today

Dort sollte zwischen jedem einzelnen Flug ne dünne graue Linie sein und auch der Hintergrund (Gesamtseite) ist grau. Bei mir aber ist alles weiß bis auf die Symbole, Schrift und die dicken Linien aller 5 Flüge. Das Problem tritt eigentlich immer auf (die Seite war nur ein Beispiel). Egal ob in der Galerie, Photoshop, Firefox oder Internetexplorer. Selbst der Screenshot ist bei mir aufm Rechner wie oben Beschrieben weiß. Aber das es den Screenshot auf anderen PC’s richtig anzeigt sagt ja das es nur auf dem Monitor nicht so ankommt wie es sollte  Anfänglich waren er und die meisten Bilder noch rosa was aber am Samsung Farbprofil lag. Habe alles durchprobiert was es an Farbprofilen für den Monitor gab aber nix klappte und auch unter den. Standardeinstellungen von Vista klappt es einfach nicht.

Hab schon gelesen das es Probleme zwischen Vista und Samsung SyncMaster Monitoren gibt aber es war auch nicht viel besser (nur etwas) mit nem alten Belinea mit/mit ohne speziellem Farbprofil.  Hoffe ich konnte das Problem verdeutlichen.

Was kann ich nun noch machen? Weiß ja nicht mal ob es mit nem brandneuen Monitor gehen würde und hänge auch an meinem da er bei der Bildbearbeitung für mich beste Ergebnisse erzielt.

Infos zum PC:
http://www.cyberport-store.de/item/5995/1028/0/120334/hp-pavilion-a6664---phenom-x4-9750-4gb128tb-dvdplusminusdlls-gf9600gs-tv-vhp64.html

Vista Home Premium 64-bit
NVIDIA GeForce 9600GS
Samsung SyncMaster SM 959NF 19” CRT


Vielen Dank für Eure Hilfe!

georg

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Recovery Partition selbst erstellen?
Begonnen von Lord_Zuribu
05. Februar 2009, 16:50:06
Hallo zusammen

Hab mal eine Frage. Seit einiger Zeit liefert HP bei Notebooks ja keine Recovery DVD mehr aus, sondern nur noch eine Recovery Partition. Dort erscheint ja dann beim booten "Press F11 for Recovery"
Wenn dann nichts unternommen wird, bootet das System normal. Die Frage ist nun, kann ich das auch auf meinem Desktop-Rechner machen. Eine Partiotion mit einem Backup zu erstellen ist ja nicht das Problem. Aber das dann beim booten auch die Meldung kommt ist knifflig. Ist das nur bie HP so, oder haben die modifizierte BIOS' oder kann ich das ganz normal einstellen?

Danke euch schon mal

Gruss
Lord_Zuribu
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Dateien auf anderes Laufwerk verknüpfen?
Begonnen von andreas526
03. Februar 2009, 03:29:13
?( Hallo und guten Morgen Leute!
Vor ein paar Tagen habe ich mir ein Notebook zugelegt, habe aber volgendes Problem: Es ist mit 2x 250 GB Festplatten ausgestattet, wobei die Erste 2 Partitionen auf je 125 GB gesplittet ist. Bei C:/Vista, wo sich von Haus aus ja alle Ordner wie Bilder, Dokumente, Favoriten, Musik usw. unter  "Benutzer"  installiert sind habe ich nur mehr etwa 85 GB frei, wobei ich noch fast keine Programme installiert habe. Da aber die 2. Platte leer ist,  möchte ich gerne bevor ich all meine notwendigen privaten Dateien reinkopiere, wenn möglich den Benutzer-Ordner auf diese verschieben. Ja ich weiß daß das verschieben leicht ist, aber das danach auch wenn ich zb. auf  "Andreas"  klicke, was ich am Desktop genauso wie  "Computer"  abgelegt habe, um schnelleren Zugriff zu haben, auch mein PC darauf zugreifen kann und findet, da ich sie wie gesagt ja auf eine andere Platte verschoben habe, macht mich nachdenklich. Vor Monaten habe ich in einen meiner hunderten PC Zeitschriften einmal gelesen, daß das möglich ist, weiß aber leider nicht mehr welches Heft es war und alle durchstöbern kostet mich Wochen! Deshalb wende ich mich an Euch und bitte um Hilfe, wie ich das Beschriebene verschiebe und die dazugehörigen Verknüpfungen erstelle, den das ist für mich Neuland!!!
Wie immer wäre ich Euch mehr als Dankbar für jeden Rat und Hilfe und verbleibe mit lieben Grüßen und noch einen schönen, gewinnbringenden Tag für Euch, Andreas  :D
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Counter Strike Source Spray Problem
Begonnen von jOOkeR
01. Februar 2009, 20:46:04
Also in CSS kann man ja so Sprays hochladen und ja ich wollte das machen und dan wen ich mir ein Bild ausgesucht hab steht da der Benutzer hat keine Rechte .... Ich hab geschaut ob ich zugriff auf das bild habe alles angekreuzt ...
wer weis was ich machen muss
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BurnAware Free - Kostenloses Brennprogramm nun auch für Windows 7
Begonnen von gdi
25. Januar 2009, 11:09:20
BunrAware Free ist eine kostenlose CD, DVD und Blu-Ray Brennsoftware, welche die nötigsten Funktionen wie das Brenen von Datenträgern für Dateien, Backup, Audio, MP3, Video-DVDs und ISO Abbildern bereitstellt.

Es wurde die neue Version 2.2.3 freigegeben, welche nun offiziell Windows 7 unterstützt.

Screenshot: http://www.burnaware.com/screenshots/free.jpg
Link: http://www.burnaware.com/downloads/burnaware_free.exe (7 MB)
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Windows 7 Startlogo gesucht
Begonnen von Blumenkind
22. Januar 2009, 16:12:33
Wie erwähnt suche ich das Startlogo von Windows 7. Am liebsten wäre es mir als Animation im Gif-Format.

Wer was hat bitte melden
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Mirkofone über lautsprecher
Begonnen von julianGo96
19. Januar 2009, 21:14:03
Habe das problem das ich mich nicht selbst ... zb. bei einer party über meine boxen hören kann!!!
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Eigenen PC Zusammenstellen , bitte um Infos.
Begonnen von uyanbekardes
18. Januar 2009, 14:31:30
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Hallo, ich möchte mir ein Pc für ca. 300-350 € Zusammenstellen da ich nicht mehr Geld zu verfügung habe, von daher wollte ich mir mal nach euren Rat bitten.
Bei Ebay kann man für den Preis schon komplett Systeme Kaufen?. Taugen sie was?
Würdet ihr mir da ein empfehlen?
Verstehe nicht warum X2, Core 2, X4 etc. fast zu gleichen preisen zu haben sind.
Was würdet ihr so in den PC verbauen ? Ich weiß zwar wie man so ein Ding zusammen baut, aber nicht wirklich was die unterschiede zwischen den ganzen Mainboard, CPU`s  etc.
Von daher bitte ich um euern Rat, ich bedanke mich im vorraus.

MfG
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Vista Backup Tool
Begonnen von webrus
09. Januar 2009, 17:55:23
Ich verwende von zwei Notebooks aus das VISTA-Home Tool zum Backup auf einer externen Festplatte. Bisher habe ich gut damit geschlafen. Jetzt hat sich bei mir allerdings die Frage aufgetan, inwieweit die so gesicherten Daten zur weiteren Verwendung auf einem anderen Rechner auch wieder herstellbar sind wenn einer "seinen Geist aufgibt". Ist das möglich und wie? Falls nein, welche anderen/zusätzlichen  Varianten zu Datensicherung sind zu empfehlen? Leistet Norton Ghost in dieser Beziehung z.B. mehr?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."