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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort dienst
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HILFE: Clip inc Player.exe startet nicht mehr
Begonnen von Robin99
28. Januar 2009, 13:56:58
[color=pink]Hallo Allerseits[/color] :D

Ich habe hier ein Problem mit dem Programm [url=http://www.tobit.com/clipinc/clipincfxlite/][color=red]Clipinc.fx Lite[/color][/url]. Als ich neulich mein system neu Aufgesetzt hab, hab ich wider begonnen alle alten Updates und Programme zu instalieren. Dan kam ich zu clipinc. Vorher Funktionierte es noch Perfekt, doch jetzt kommt immer wen ich das Programm öffnen will so ein Fehler (Siehe Anhang). Ich weiß echt nicht mehr weiter. Habs schon Deiinstaliert und neu draufgemacht. Was soll ich nun machen ?( Ich hoffe ihr kennt das Problem auch, oder habt einen guten rat für mich :D

PS: Je nach laune des Programs, ist die Fehlermeldung mal auf englisch oder Deutsch.

Mein System:

[i]OS: Windows Vista Home Premium 32 Bit
Notebook modell: HP Compaq Presario C700
CPU: Intel Pentium Dual Core T2330
Arbeitsspeicher: 2 GB (2x 1GB)[/i]

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Zugriff Verweigert - Optische und Externe Laufwerke
Begonnen von AlisD
28. Januar 2009, 08:30:10
Hey, an einem normalen Rechner ( WINXP SP3 ) werden Datenträger erkannt, aber es kommt immer die Meldung "ZUGRIFF VERWEIGERT" wenn man versucht auf diese zu zugreifen...
und zwar bei
- USB-Sticks ( sicher auch bei USB Festplatten aber noch nicht probiert)
- CD/DVD's

Wenn ich aber den USB-Stick schon beim hochfahren anstecke, ist alles in Ordnung und ich kann drauf zugreifen und nein wenn ich die CD/DVD einlege und hochfahre kann ich nicht auf diese zugreifen.

Wenn ich im abgesicherten Modus starte dann geht auch alles.

Als Antivirenprogramm läuft dort ein MC Afee.

Und ja, ich bin als ADMIN angemeldet. (XP Prof.! - LEGAL !!!)
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Fehlermeldung bzgl. Installer bei Officeupdate (Vista Home Premium)
Begonnen von GFD
25. Januar 2009, 09:45:24
Nachdem ich Office Professionel Plus 2007 (Studentversion) installiert habe, konnte ich das SP1 nicht aufspielen.

Meldung
[quote]Fehler 1719. Auf den Windows Installer-Dienst konnte nicht zugegriffen werden[/quote]

Bevor die Meldung kam sind einige Updates aufgespielt worden. Mit dem SP1 wars dann Schluss. Seitdem ist es nicht möglich weitere Officeupdates zu installieren. Beispielsweise ist es ohne weiteres möglich Vista Defender weiterhin upzudaten oder andere Programme zu installieren/Deinstallieren. Habe versuche die installierten Office updates wieder zu entfernen aber leider will das System das nicht und zeigt die obigen Meldung.

Wenn ich mit der InstallationsCD versuche zu reparieren kommt folgende Meldung

[quote]Fehler 1704. Eine Installation von MS Office Professionell Plus ist derzeit unterbrochen. Sie müssen die von dieser Installation vorgenommenen Änderungen rückgängig machen, um den Vorgang fortzusetzen. Möchten Sie die Änderungen rückgängig machen? Ja/Nein[/quote]

Bei antwort "Nein" wird die Reparatur sofort beendet. Bei "Ja" führt er die Reparatur durch, kommt allerdings am Ende mit genau der gleichen Meldung wieder.

Habe Office komplett deinstalliert/installiert, anschließend das gleiche Problem.

Die Installation läuft ohne Probleme auf einem ultimate x64 System oder einem Notebook.

Habe einige Dinge, die im Netz und auf MS Seiten zu finden sich durchprobiert. wie z.B. den Pfade in der Registry überprüft usw.
Beispiel auf der MS Seite [url=http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;315346]http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;315346[/url]
Habe den Dienst auch neu registriert.


Eine Sache hingegen ist sehr komisch. Wenn ich die von MS empfohlene Anweisung (siehe Link) durchführe "attrib -r -s -h c:\windows\system32\dllcache" kommt als Meldung im CMD Fenster "dllcache nicht gefunden". Tatsächlich finde ich nichts im System was [b]dllcache[/b] heist.

Weis jemand Rat?

Vllt noch zur Information, der Rechner ist neu, gerade 2 Wochen alt.


Nachtrag
Die Dateien in diesem Link (unten) [url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=5a58b56f-60b6-4412-95b9-54d056d6f9f4&DisplayLang=de]http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=5a58b56f-60b6-4412-95b9-54d056d6f9f4&DisplayLang=de[/url] funktionieren nicht, obwohl auch Vista angegeben ist.
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Maus Flackert
Begonnen von Lanicor
24. Januar 2009, 15:09:59
So da Tausende sich immernoch fragen: warum verbraucht dcomlaunch soviel cpu leistung  heul and so forth. Ach nebeinbei bemerkt, mein Mauszeiger flackert unterm Arbeitsplatz wenn DcomLaunch Resourcen frisst.
VIELE Menschen werden jetzt sagen: aber Lanicor, das kann auch ganz andere Gründe haben dass deine Maus flackert. Stimmt

Hier meine Antwort: willst du wissen ob es deine soundkarte oder vielleicht eher irgendsowas wie HDMI AUDIO ist, dann deaktiviere es doch EINFACH mal im Geräte Manager. Am besten deaktivierst du alles in audio und machst wenn Windows es will ein Neustart.
Nun wahrscheinlich machst du jetzt große augen und bekommst einen Ständer. Ja ja DcomLaunch ist nicht mehr da
Wahnsinns sache oder?
Ach auf den englishen Seiten steht das mit HDMI Audio auch nicht aber vielleicht lesen ja jetzt mal Engländer oder Amerikaner diesen Post und übersetzten ihn
DIE LÖSUNG COOL ne
Add to Lanicor's Reputation
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Backup-Service für Microsoft Data Protection Manager
Begonnen von stoneagem
22. Januar 2009, 13:53:18
Storage-as-a-Service-Spezialist Iron Mountain Digital und Microsoft sichern Unternehmensdaten in der Cloud.
Für den Microsoft System Center Data Protection Manager 2007 (DPM) haben Iron Mountain Digital und Microsoft eine Cloud-basierte Backup- und Wiederherstellungslösung entwickelt. Der CloudRecovery getaufte Dienst startet noch im Frühjahr. Er ist komplett im DPM integriert und wird über dessen Oberfläche gesteuert.

Voraussetzung ist der Data Protection Manager mit Service Pack 1. Unternehmen, die diese System-Center-Komponente von Microsoft einsetzen, können mit CloudRecovery die automatische Datensicherung erledigen. Das System, das die Daten in einer leistungsfähigen Cloud-Computing-Umgebung sichert, eignet sich zur kurz- und langfristigen Speicherung der Daten und soll die rasche Wiederherstellung im Notfall garantieren. DPM-Kunden können Datenaufbewahrungs-Richtlinien zwischen 30 Tagen und sieben Jahren auswählen. Der Data Protection Manager sendet die Daten dann automatisch zur Archivierung an die Rechenzentren von Iron Mountain.
Durch die automatische und dezentrale Speicherung der Daten lässt sich laut Iron Mountain Digital das Risiko eines Datenverlusts bis auf die Ebene einzelner Dateien reduzieren. So lassen sich Kosten und Risiken verringern, die mit Ausfallzeit und Datenwiederherstellung verbunden sind. Die automatisierte Datensicherung und langfristige Aufbewahrung stellen sicher, dass Unternehmen Richtlinien und Vorschriften einhalten. Der hohe Automatisierungsgrad setzt außerdem Ressourcen für das Kerngeschäft frei, die andernfalls für arbeitsintensive Prozesse für die Verwaltung von Sekundärspeichern aufgewendet werden müssten. Die Cloud-basierte Lösung wird allen DPM-Kunden im Frühjahr 2009 zur Verfügung stehen. Firmen, die bis zum 15. April 2009 einen Servicevertrag abschließen, erhalten 60 Tage kostenlosen Service.


[url=http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/backup/news/191386/backup_service_fuer_microsoft_data_protection_manager/]mehr auf pcwelt.de[/url]
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ports freischalten für den "Netgear DG834GTB" router
Begonnen von Spagel
18. Januar 2009, 19:28:01
Hi an alle,

ich habe einen Netgear DG834GTB router mit dem ich über w.lan verbunden bin. Nun möchte ich gerne meine ports für css freischalten.

Bei dem Router musst du erst den Dienst festlegen:

dienstname ---> overnet1
diensttyp ---> tcp
erster port ---> xxxx
letzter port ---> xxxx

dienstname ---> overnet2
diensttyp ---> udp
erster port ---> xxxx
letzter port ---> xxxx


Dann musst du für diesen Dienst in der Firewall die Regeln einstellen:
(Dienste Overnet 1/2 bei eingehende und ausgehende Dienste zulassen)

Dienst auswählen ---> Overnet 1/2
Lan ---> IP des LAN Rechners angeben ("einzelne Adresse", "Adressenbereich"
oder "beliebig")
Wan ---> IP des WAN Rechners angeben ("einzelne Adresse", "Adressenbereich"
oder "beliebig")

zudem weiß ich nicht ob ich einzelene adressen adressenbereich oder beliebig auswählen soll.

Hab die IP des Rechners (als zB 192.168.0.5) bei LAN, bei WAN oder bei beiden angegeben, aber das klappt nicht. 





Nun an euch ich bin am verzweifeln bite helft mir .... bin über jede antwort dankbar


thx und mfg Spagel

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Bidirektionale unterstützung aktivieren
Begonnen von Marec
18. Januar 2009, 12:18:46
Hallo,

ich habe ein D-Link Router "Dir 635" und neuerdings von D-Link auch die Software "D Link Shareport Network USB Utility" um den USB- Anschluss am Router nutzen zu können.
Dort habe ich meinen Drucker angeschlossen. Der Drucker wird nun von der Software gefunden und erkannt, doch ich kann ihn nicht nutzen, weil ich die "Bidirektionale Unterstützung" nicht aktivieren kann. Diese Option ist hellgrau.
Woran kann es liegen, dass das nicht aktivierbar ist?
Windows Defender und die Windows Firewall hatte ich schon deaktiviert.

Gruß Marec
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ACHTUNG!!! Grosse Infektionsgefahr durch Conficker.C
Begonnen von Lord_Zuribu
14. Januar 2009, 09:07:25
« 1 2 3 4
Laut Panda Security ist derzeit die Gefahr einer Infektion durch den Wurm Conficker.C groß. Er stellt die dritte Variante einer neuen Malware-Familie dar. Die Varianten A, B und C sind bereits für tausende Infektionen verantwortlich.

[size=7pt]Quelle: http://www.zdnet.de/news/security/0,39023046,39201150,00.htm[/size]
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Hilfe, es können nach Anmeldung keine Windows-Dienste hergestellt werden !
Begonnen von bernardo44
11. Januar 2009, 10:55:01
Schönen  Sonntag allerseits.
Habe seit gestern (nach Deinstallation eines Quicktime Players) seit Neustart folgendes Problem :
Nach Kennworteingabe kommt das "willkommen" und bleibt eine lange Zeit stehen, dann wird der Bildschirm wieder schwarz. Nach ebenso einer langen Zeit baut sich dann doch das Desktop-Bild auf. Dann erscheinen mehrere Warnfenster, wie z.B.: 1. Es können keine Windows-Dienste hergestellt werden.
2. Bitte überprüfen Sie die Firewall. Auch noch weitere von DSL-Protect (Programm der Fritzbox) und Logitech usw.
Wenn ich die Firewall einschalten will, geht das auch nicht !!
Eine Systemwiederherstellung ist auch nicht möglich ! Internetverbindung ist natürlich auch nicht da !!
Ich habe alle Antiviren- und Spywareprogramme durchlaufen lassen, es werden keine Schädlinge gefunden.

Hat jemand eine Diagnose oder Tipps für mich ????
Vielen Dank im voraus !
bernardo44
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Systemfehler 5 ~ Zugriff Verweigert :!: HELP :!:
Begonnen von Coke
08. Januar 2009, 20:01:20
Hallo,

was mir auffällt ist das ich seit neuem immer wenn ich etwas ändern will auch im C:/ oder D:/ Bereich Zugriff verweigert auftritt.
Bloß dabei bin ich der Standart User also Alleinige Administrator - Erst Account :E?

Könnte mir jemand da helfen da ich auch wo ich Passwort vergessen hab dieser Fehler auftritt... :(

Grüße,
CoKe
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CPU- und Grafikkartenkühler Probleme
Begonnen von ferdinand
07. Januar 2009, 17:36:33
Hallo

Ich habe Problem mit meinen Kühlern im PC.

Es ist so, wenn ich den PC starte, wird es unheimlich laut da drin.(Und ich weiß das jeder Kühler beim start kurz auf 100% geht), dennoch ist das Geräusch  ein anders, denn es hält fast 2-3min an.
Ich habe schon beide kühler sorgfältig gesäubert. So ist zugmindesten der CPU kühler nur 1 min sehr laut (es ist ein kratzendes Geräusch).
Bei meinen Grafikartenkühler jedoch nicht, der dreht dann sau ab und das sehr  unregelmäßig mal schnell wieder langsam und mannschmal hört er gar nicht auf.( das schnell und langsam heißt bei einem Boot).
Er hört und dann auf zu brummen, wenn ich ihn ein paar mal mit dem Fingen zum stehen gebraucht habe.

So kann es jetzt sein, dass sie kaputt sind?
Ddennoch kann es eigentlich nicht sein, denn der PC ist erst 1 Jahr alt.

Also ich glaube es liegt an der Temperatur, denn wenn ich den PC so 10h oder mehr stehen lass kommt das Geräusch. Dazu kommt, wenn ich den PC mehrmals Boote bleibt er irgendwann beim starten leise.
Ebenfalls, dass es an der Temp liegen kann hab ich den PC als Test  so lange gebootet bis er keine Geräusche mehr bei den nach folgenden Boots gemacht hat. So dann bin ich hin gegangen und haben den PC in eine Raum der eine Zimmertemperatur hat von ca. 0°C hat eine halbe Stunde reingestellt danach wieder angeschlossen und da war das Geräusch wieder.

So stimmt das jetzt mit der Temp oder was meint ihr?

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Vista - Update Fehlermeldung
Begonnen von gamespirit93
04. Januar 2009, 19:18:29
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[b]Also folgendes Problem hab ich , und zwar habe ich jetz mein Rechner platt gemacht , hab''Vista Home Premium 32 Bit'' hab die Treiber installiert und jetz versuche ich Windows Update durchzuführen , dabei kommt folgender fehler [color=red]C80003FA[/color]. In den Foren steht nichts und ich weiß jetz nicht weiter  ?(. Hoff einer kann mir helfen  :-\.
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Windows XP - Media Center Edition
Begonnen von markus
04. Januar 2009, 18:11:19
Hi!

Folgendes Problem - ich habe die Windows XP Media Center Edition!
Beim Windows-Start laufen im Task-Manager Programme wie ehrecvr.exe und ehSched.exe die vom Media-Center her kommen und recht viel Arbeitsspeicher benötigen (über 100MB).

Ich benötige die ganzen Media Center funktionen überhaupt nicht.
Weiss jemand ne Möglichkeit, wie man sich komplett von den Media Center - Funktionalitäten trennen kann?

mfg
Markus ?(
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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verbindungsprobleme mit einzelnen anwendungen
Begonnen von anfaenger
03. Januar 2009, 17:19:00
hallo zusammen,

zunächst mal sorry, dass ich euch hier mit einem relativ banalen problem beschäftige, aber leider scheine ich heute zu dämlich zu sein, daher bin ich wirklich auf eure hilfe angewiesen :(

ich habe mir heute einen neuen rechner gekauft, eigentlich ein echt tolles teil.

also, hier mal kurz die fakten...
vista 64bit
verbindung über LAN
bereits vorinstallierte Norton Antivir Trial Version habe ich deinstalliert

ich habe dann antivir (free-av) installiert und beim versuch dieses up-zu-daten, bekam ich die meldung "keine verbindung zum internet möglich"
mit dem internet explorer kein problem, da funktioniert alles.
bei firefox passiert eigentlich gar nichts, keine möglichkeit eine seite zu öffnen, allerdings auch keine fehlermeldung
skype kann ich auch nicht verbinden.

windows firewall ist aktiviert, aber auch beim probeweise deaktivieren der firewall konnte ich mit keinem der o.g. programme ins netz.

witzig ist auch, dass beispielsweise die minianwendungen nur teilweise funktionnieren (feedschlagzeilen i.O. und wetter "Dienst ist nicht verfügbar")

wäre wirklich nett, wenn mir einer auf die sprünge helfen könnte. wie gesagt, ich gehe davon aus, dass es völlig trivial ist, komme aber im moment nicht darauf.

danke schon einmal vorab!
der anfaenger ;-)

Nachtrag: iTunes lässt sich auch nicht installieren, da der Dienst "Bonjour" nicht gestartet werden kann.
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Vista friert für Sekunden ein - Ereignis-ID 11, Quelle: atapi
Begonnen von Forrester
29. Dezember 2008, 12:56:44
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Hallo liebe go-Vista Community!

Ich habe seit gestern Windows Vista auf meinem PC aufgespielt, und seit dem folgendes Problem:
Egal was ich gerade tue, das System friert für ein paar Sekunden ein, will heißen es reagiert auf Eingaben mehr wie Mausklicks oder Tastatur, und der Prozessor gibt keinen Ton mehr von sich. Der Mauscursor lässt sich dabei bewegen. Wenn ich gerade im Windows bin zeigt das aktuell laufende Programm (z.B. Firefox) "Reagiert nicht" an und die Vista-"Sanduhr" dreht sich. Nach ein paar Sekunden ist der Spuk wieder vorbei und alle während des Freeze ausgeführten Klicks/Eingaben werden mit einem Schlag ausgeführt und das System läuft wieder normal. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwelche Tips geben, wie ich jetzt weiter vorgehen kann um das Problem zu finden.
Hier noch ein paar Informationen:
- im Ereignis-Protokoll sind pro Std. über 1000 "Event-ID 11"-Error aufgeführt, Quelle: atapi, Beschreibung: "The Driver detected a controller error on \Device\Ide\IdePort2

Mein System:
- AMD Athlon X2 64 Dual-Core 4200+
- ASRock ALIVEsATA2-GLAN
- 2 GB Ram @ 533 Hz (ich glaube 2x1GB, müsst ich aber noch mal genauer nachgucken wenn das wichtig ist :D)
- Samsung HD160JJ 150GB (SpinPoint P80SD ist das glaube ich)
- nVidia GeForce 7600GS
- Netgear WG111-WLAN-USB2.0-Adapter
- Vista 32bit

alle Treiber für Motherboard und Grafikkarte wurden gestern frisch aus dem Netz geladen und installiert.

Hoffe die Informationen reichen fürs erste, falls nicht einfach bescheid geben.

MfG,

Forrester
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Aero Design Aktivieren?
Begonnen von Coke
26. Dezember 2008, 17:04:05
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Hallo,

Ich wollte mal fragen wie ich in Vista Ultimate™ das Aero Design aktiviere?

Grüße,
CoKe
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Touchpad funktioniert nicht mehr!
Begonnen von Blancanieves46
25. Dezember 2008, 20:33:03
Hallo,

mein Bruder hat das Problem, dass bei seinem Laptop (HP Pavilion dv7-1105) das Touchpad nicht mehr funktioniert.

Er nutzt Vista Home Basic, 32 Bit. Hat vielleicht jemand eine Ahnung woran das liegen könnte?

Kann es eventuell daran liegen, dass in dem Laptop wohl mal Wasser war? Außer dem CD-ROM-Laufwerk (s. anderes Thema) macht aber nix weiter Probleme.