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Ab sofort Filme-Download bei iTunes
Begonnen von ossinator
16. April 2009, 13:19:56
Insgesamt bietet Apple zum Start über 500 Spielfilme aus Hollywood und Deutschland im iTunes Store zum Kauf und Verleih an.

Über den iTunes Store können die Filme dann für iPods mit Videofunktion, iPhone, Mac, PC oder Apple TV erworben werden. Man kann die Filme leihen und innerhalb der nächsten 48h nach Wiedergabestart zu Ende schauen, oder man kauft sie ab Preisen zu 7,99 Euro , 9,99 Euro und 13,99 Euro. Für einen Euro mehr und bei Verfügbarkeit gibt es die Filme auch in HD-Qualität.

Das Ausleihen von Filmen kostet 2,99 Euro bzw. 3,99 Euro.

Voraussetzung ist die Version 8.1.1 von iTunes und eine gültige Kreditkarte mit einer Rechnungsadresse in Deutschland.

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Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]
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Videobearbeitung! Welche Soft- und Hardware?
Begonnen von Crazyspyro
12. März 2009, 20:45:56
Huhu,

ich lasse mir gerade einen neuen PC zusammenstellen und habe diesbezüglich schon eine Menge Infos dazu bekommen. Da ich jetzt eh einen neuen Rechner kaufe und ich jetzt mit mehr RAM auch endlich meine etlichen Camcorder-Kassetten überspielen kann, möchte ich gerne wissen, welche TV-Karte und Software für lange Movies ratsam ist.

Also, ich habe etliche Hi8-Kassetten, die ich über den Camcorder per Video-Out, bzw. S-VHS direkt auf den PC spielen und anschließend bearbeiten möchte (schneiden, nachvertonen etc.). Es sollte halt in der Art des MovieMakers sein, halt nur etwas professioneller. Die Filme sollen dann auf DVD verewigt werden.

Was für eine Karte ist nun ratsam und welche Software - oder gibt es direkt was im Bundle???

Dank und Gruß  :))
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Windows Aero trotz nicht unterstützter Grafikkarte aktivieren
Begonnen von KeDie
28. Februar 2009, 18:28:46
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Hallo,

mich hat schon immer dieser coole Look von Vista interessiert und habe deswegen auch schon für XP Windowblinds 6 gekauft, weil da diese Effekte einigermaßen gut aussehen. Doch möchte ich die originalen Effekte von Vista verwenden. Lieder stehe ich hier vor einem Problem:

Ich bin im Besitz einer ATI Mobility Radeon 9000/9100 IGP (ATI RS300M), eines der Modelle, die keine DirectX 9 Unterstützung bieten (obwohl ich in XP Version 9.0c verwenden kann) und auch nicht mehr von Vista unterstützt werden...also bin ich gezwungen den XP Catalyst 6.4 zu verwenden. Dieser läuft in Vista sogar sehr gut, genauso wie in XP! Kann ich aber mit diesem Treiber Windows Aero aktivieren? Es gab da ja mal diese Möglichkeiten mit den Registryeinträgen, aber anscheinend funktionieren die nicht mehr in der Vollversion...gibt es andere Möglichkeiten oder muss ich wohl oder übel einen neuen Computer kaufen, um Vista voll und ganz zu genießen?

Gruß KeV

P.S.: Ich bin im Besitz eines Medion Laptops MD41700 (WID2020) von 2004 (ALDI).
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Microsoft zeigt Windows-Mobile-Nachfolger
Begonnen von Lord_Zuribu
17. Februar 2009, 09:22:00
[b]Am diesjährigen Mobile World Congress in Barcelona hat Microsoft Windows Mobile 6.5 angekündigt. Stark gefördert wird dabei der Anschluss ans Web. Bis zur definitiven Marktreife dauert es aber noch ein halbes Jahr.[/b]

Die Oberfläche von Windows Mobile 6.5 hat sich im Vergleich zum Vorgänger komplett verändert. Neu zieren verschiedene Applikationen – angeordnet in Wabenform – den Desktop. Dadurch soll die Bedienung künftig mit den Fingern möglich sein und der altbekannte Stift verschwinden. Ziel von Microsoft ist es, mit dem neuen Handy-Betriebssystem vermehrt auch im Heimanwender-Bereich Fuss zu fassen. Gleichzeitig mit Windows Mobile 6.5 lanciert Microsoft einen neuen Handy-Browser. Der Internet Explorer Mobile soll nach Firmenangaben bis zu 48 Prozent schneller sein als andere Browser. Windows Mobile 6.5 ist für die zweite Jahreshälfte angekündigt und zuerst auf drei Smartphones verfügbar: Dem LG-GM7300, HTC's Touch Diamond 2 sowie Touch Pro 2. Ein Update von Windows Mobile 6.1 auf die neue Version ist laut einem Microsoft-Insider aufgrund bei aktuellen Geräten auf Grund den Hardware-Voraussetzungen nicht möglich. Diese Aussage lässt darauf hindeuten, dass Windows Mobile 6.5 nicht wesentlich ressourcenschonender arbeitet als der Vorgänger. Smartphones, die noch vor den Launch von Windows Mobile 6.5 auf den Markt kommen, sollen laut verschiedenen Herstellern allerdings geupgradet werden können. Ob und wieviel das kostet, sei noch nicht bekannt.

[b]Zwei neue Mobil-Dienste[/b]

Mit My Phone sowie dem Windows Marketplace lanciert Microsoft zwei neue Services. Ersterer ermöglicht den Zugang, die Verwaltung sowie das Backup aller Informationen auf dem Handy. Darin eingeschlossen sind E-Mails, SMS, Kalendereinträge, Kontakte, Fotos etc. My Phone steht den Nutzern kostenlos zur Verfügung und setzt einzig eine Windows-Live-ID voraus. Im Moment steht dieser Dienst allerdings nur ausgewählten Nutzern als Beta-Version zum Testen zur Verfügung. Einen definitiven Launch-Termin gibt’s noch nicht.

Windows Marketplace for Mobile ist eine Downloadplattform vergleichbar mit Apples Appstore oder Googles Android Market. Dieser Dienst soll auf allen „Windows Mobile 6.5“-Geräten zur Verfügung stehen. Unter den derzeit 20'000 Applikationen sollen sowohl Gratisprogramme wie auch kostenpflichtige Software sein.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/software/46709/microsoft_zeigt_windows_mobile_nachfolger.html[/size]

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Windows 7 mit 256 MB Ram und weniger installieren.
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 17:46:28
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In findiger Bastler hat einen Weg gefunden, wie man Win7 auch mit weniger als den 512 MB Ram installieren kann, die das Win7-Setupprogramm eigentlich verlangt. Der Bastler hat es jetzt mit 256 MB Ram am Laufen.
[quote]besorgt euch nen hex editor (Hex-Editor MX zb. is freeware)

dan mit dem hexeditor die datei winsetup.dll im /sources ordner
öffnen.

dan bei suchen -> gehe zu - zum offset 8BAE6 wechseln, und dort den
Hexwert 77 07 3D 78 01 in E9 04 00 00 00 abändern. speichern, fertig.[/quote]
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Installation-mit-256mb/forum-150081/msg-16142528/read/
Der Trick soll auch mit Vista funktionieren. Nur da würde ich es wirklich nicht versuchen, sonst fängt die alte Kiste wirklich Feuer.

Hier gibt es weitere Berichte auf welch alten Kisten mit wenig Power Win7 wirklich flüssig laufen kann:
http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=157326&st=0

Einen Umsatzschwung für die notleidenden Hersteller von Ram-Riegel wird Win7 wohl auf jeden Fall nicht bringen...
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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star wars - empire at wars (forces of corruption)
Begonnen von ralfies62
03. Januar 2009, 15:29:55
ich habe seit kurzer Zeit ein HP Compaq Business Notebook 6720s mit Vista Home Basic. Als Grafikcontroller fungiert "Intel GMA X3100".

Die Basisversion von empire at wars funktioniert noch einigermaßen, aber forces of corruption verursacht beim Starten regelmäßig eine exception. Als Fehlermeldung erscheint u. a., dass der Anzeigetreiber "igfx" (oder ähnlich) repariert werden musste.

Als Voraussetzung für das Spiel ist eine 32 MB 3D-Grafikkarte mit HW-Transform und T&L erforderlich. Des Weiteren sind die unterstützten Chipsätze aufgelistet (alle von ATI Radeon oder NVIDIA GeForce).

Benötige ich jetzt eine andere Grafikkarte für das Spiel?

Gruß Ralf  ?(
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Bluetooth findet Maus und Tastatur nicht
Begonnen von Toralf
27. Dezember 2008, 15:03:50
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Hallo

Ich habe eine Tastatur und eine Maus von Microsoft (Desktop 7000). Dazu habe ich einen Stick von Anycom USB Adapter 200. Nun habe ich den Stick installiert mit den Vista Treibern. Der Stick wird auch als solcher im Gerätemanager angezeigt. In der Startleiste wird auch das Symbol für Bluetooth angezeigt. Wenn ich dort draufklicke und auf Hardware suchen gehe findet er nichts. Ich verzweifle gerade da ich es nicht zum laufen bringe. Wenn ich die Optionen der Maus oder Tastatur aufrufe dann sagt die mir das kein Transreceiver angeschlossen ist. Vielleicht weiß ja einer Rat.
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Diablo 1+2 auf Vista
Begonnen von DJ1312
29. November 2008, 08:35:56
« 1 2
Hallo leute,

könnt Ihr mir sagen ob Diablo 1 oder 2 auf meinem Notebook funktionieren sollte ??

Mein Notebook:

Acer Aspire 7730G-844G64MN
Intel Core 2 DuoProzessor P8400 2,26 GHz
Grafikkarte Nvidia GeForce 9600M-GT 512 MB
Festplatte 640 GB
DirectX 10.0

Ist eigentlich ein hamma Ding aber ich bekomme es erst zu Weihnachten würde aber schon
jetzt mal wissen ob es rein theoretisch gehen könnte ??

ICH WÜRDE MICH SEHR ÜBER EINE ANTWORT VON EUCH FREUEN !!

Mfg

Euer Dennis

[b]Antworten #1 am: Heute um 08:48:22 »[/b]
also ich habe Windows Vista Home Premium
und 4096MB RAM

[color=red]MOD-EDIT
Grund : Beiträge zusammengefügt![/color]
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Game-Patches
Begonnen von Blumenkind
31. Oktober 2008, 03:19:53
« 1 2
Hier erfahrt ihr wenn es neue Patches gibt und auch genauere Infos zu den Patches ( Sofern vorhanden ).

Über Games könnt ihr hier quatschen:
http://www.go-windows.de/forum/gaming/(pc-spiele)-die-offizielle-plauderecke/
http://www.go-windows.de/forum/gaming/euer-erstes-pc-oder-konsolen-spiel/

Viel Spaß beim zocken

MfG Blumenkind
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2 Grafikkarten gleichzeitig laufen lassen!? lohnt sich das?
Begonnen von Daniel Payne
27. Oktober 2008, 19:05:05
Hallo,
ich werde mir vielleicht die Redeon 4870 x2 Grafikkarte kaufen und die Frage die ich habe ist, ob ich diese mit der andere Karte die ich zurzeit habe (Redeon HD 2600 pro) zusammen machen (binden) kann sodass ich 2 Grafikkarten gleichzeitig benutzen kann, ist das möglich? und welche Voraussetzungen muss der PC haben. und wie werden sie zusammen gebunden! sodass Windows Vista merkt dass er 2 Grafikkarten drinne hat. Also ich möchte beides gleichzeitig benutzen.

Freut mich auf Eure antwort.
Bitte erklärt mir in einfachen Wörte...

Danke!!!
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Google bringt Street View auf das Handy
Begonnen von ossinator
18. September 2008, 15:49:45

Google hat eine neue Version von "Goolge maps for mobile" veröffentlicht. Die Variante für mobile Endgeräte ist mit den meisten Herstellern und Betriebssystemen kompatibel. Dazu gehören Blackberry, Windows Mobile, Series 60, Palm OS, iPhone und viele weitere Handys, die sich mit Java verstehen.

Damit baut Google seine mobile Navigationslösung weiter aus. Durch die integrierte Suchfunktion lassen sich zahlreiche Shops, Restaurants, Hotels und weitere Einrichtungen in der Nähe finden. Den Weg erklärt Google Maps ebenfalls. Dazu nutzt es das integrierte GPS-Modul des Telefons oder eine Internet-Verbindung.

iPhone-Kunden müssen sich noch etwas gedulden, denn wie das US-Magazin CNet berichtet, erscheint eine Fehlermeldung auf der Download-Seite von Google Maps, wenn man sie mit dem iPhone ansurft. An einer Umsetzung für Apples Smartphone wird aber bereits gearbeitet. Schließlich kommt Google Maps (vorinstalliert) vor allem auf iPhones zum Einsatz.

[url=http://www.google.com/mobile/default/maps/index.html][b][color=blue]Google maps for mobile[/color][/b][/url]
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Spb Mobile Shell
Begonnen von ossinator
07. August 2008, 23:58:17
Momentan in der Version 2.1.1 verfügbar. Ich kann dieses Programm wärmstens für alle Pocket PC-User empfehlen.

[list]
[li]Datum- und Zeitangabe [/li]
[li]Verpasste Anrufe und ungelesene Nachrichten [/li]
[li]Telefon Profile [/li]
[li]Nächsten Alarme und Termine, Kalender [/li]
[li]Statusanzeige für Akku und Netz [/li]
[/list]

Preis:                   USD 29.95 
Aktuelle Version:  2.1.1
Veröffentlichung:  31. Juli 2008
Download Größe:  4,32 MB 
Größe auf Gerät:   3,3 MB
Voraussetzung:    Windows Mobile 5 oder Windows Mobile 6

Man kann es uneingeschränkt 15 Tage lang testen.

[url=http://www.spbsoftwarehouse.com/products/mobileshell/?de][b][color=blue]Download Spb Mobile Shell[/color][/b][/url]
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Vista und XP auf dem PC. Vista Neu installieren
Begonnen von digitalbasti
06. Juli 2008, 14:43:22
Hallo again :-)

Also ich hab Vista und XP beides auf meinem Rechner. Hab das damals mit dieser Anleitung die glaub ich aus Ct oder so stammt gemacht.  Ich werde beim booten immer am Anfang gefragt, welche System ich starten möchte. müsste ja bekannt sein.
Nun möchte ich Vista gerne foamtieren und neu installieren, Xp kann aber so bleiben, da ich das eh nur für ein Programm nutze, das unter Vista nicht läuft. Meine Frage:

Kann ich Vista einfach formatieren und neu installieren? Oder ist dann diese Bootfrage am Anfang auch weg? >Falls ja, wie muss ich vorgehen um alles wieder so hinzubekommen ? Muss XP eventuell auch mit gelöscht werden ?

Wäre super wenn das jemand weiss, damit wäre mir sehr geholfen :-)

Grüße

digitalbasti :)))
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Schattenkopien funktionieren nicht/nicht angezeigt
Begonnen von Specialforces
30. Mai 2008, 14:17:17
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Hallo

Also ersteinmal weiß ich nicht genau wohin das hier gehört und ob so einen Thread schon gibt(hab inenr sufu nix gefunden.

Zu meinem Problem:

Ich habe hier zu Hause meinen PC mit Vista Buisness und per switch ist ncoh einer 2ter PC im Netzwerk(XP). Nun geb ich den Ordner frei(auf meinem PC) und wollte den bei dem XP bearbeiten. Da hab ich den ausversehen gelöscht. Ich hab den XP PC ausversehen als Mitbesitzter berechtigt. Nun wollte ich den Ordner wieder herstellen. Ich hab im Internet gefunden, dass das mit der Schattenkopie gehen soll. Also gebe ich inner SuFu Den Ordnernamen ein und dann finde ch den auch. Nur kann ich halt net zugreifen, weil er gelöscht ist. Also klicke ich auf den Ordner und dann auf Vorgängerversion wiederherstellen. Dann findet er aber keine Schattenkopie. Die Schattenkopie habe ich für mein Laufwerk aktiviert. Könnt ihr mir vielleicht sagen woran das liegt und erklären wie das genau mit der Schattenkopie geht?

PS: Mit nem Wiederherstellugnspunkt gehts auch net.

Brauche bitte eine schnelle Antwort. Der Ordner war sehr wichtig für die Schule. Will aber keinen hetzen.

Dankeschön schonmal im Vorraus
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Vista Service Pack 1 kann nicht installiert werden
Begonnen von Vudini
02. Mai 2008, 04:44:31
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Hallo,

ich bin neu hier und habe ein problem bei Vista Service Pack 1. Herunterladen und installieren läuft es gut und dann musste ich mein PC neu starten um die Installation zu vollenden und da kam Service Pack installiert abschnitt 1 von 3 und 2 von3 und dann fuhr es herunter und auf und dann bis abschnitt 3 von 3  100% abgeschlossen, stand hier auf einmal: Service Pack kann nicht installiert werden. Änderungen werden wieder rückgängig gemacht.

Info: ich hab vista ultimate OEM , ich hoffe ihr könnt mein problem lösen
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UAC (Benutzerkontensterung) für bestimmte Anwendungen umgehen
Begonnen von netzmonster
05. März 2008, 16:00:50
Voraussetzung : Windows Vista mit Administratorkonto

Man benötigt das Application Compatibility Toolkit. (Download [url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=24da89e9-b581-47b0-b45e-492dd6da2971&displaylang=en]HIER[/url] )

1. ACT downloaden und installieren.
2. Start -> Programme -> Microsoft Application Compatibility Toolkit -> Compatibility Administrator mit der Rechen Maustaste und [i]Als Administrator[/i] starten
3. UAC Warndialog bestätigen
4. Rechte Maustaste auf [i]New Database (1) [Untitled_1][/i] und [i]Create New, Application Fix[/i] wählen
5. Programmnamen im Feld [i]Name of the program to be fixed[/i] eintragen und dann auf [i]Browse[/i] klicken, um das Programm auszuwählen
6. Auf [i]Weiter[/i] klicken und die Optione [i]None[/i] aktivieren und dann wieder auf [i]Weiter[/i].
7. In der Liste [i]Compatibility Fixes[/i] die Klickbox neben [i]RunAsInvoker[/i] aktieren, um die Standardrechte des Tools zu erhöhen. Dann nochmal auf [i]Weiter[/i] und [i]Fertig[/i].
8. Nun muss die neue Datenbank noch gespeichert werden. Dafür muss man auf [i]File, Save As[/i] und einen Namen vergeben (z.Bsp. UACListe im Verzeichnis C:\Windows\ ).
9. Weiter Anwendungen kann man durch das Aufrufen der gespeicherten Datenbank und wiederholen der vorher genannten Schritte zufügen.
10. Die Datenbank wird wie folgt installiert : [i]Start -> Ausführen[/i] und [i]cmd[/i] eingeben. Im Fenster dann [i]sdbinst C:\Windows\UACListe.sdb[/i]

Wenn nun ein freigegebenes Programm aufgerufen wird, startet dieses ohne Nachfrage, auch bei Konten mit eingeschränktem Zugriff.



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Netgear: Rückruf von Powerline-Adaptern
Begonnen von ossinator
05. Januar 2008, 00:05:30
[move][size=20pt][color=red][b]A C H T U N G ! ! ![/b] [/color][/size][/move]

Wie Netgear heute bekannt gab, werden Powerline-Adapter mit der Bezeichnung "Powerline Ethernet Adapter XE103" in Ländern mit einer Netzspannung zwischen 220 und 240 Volt zurückgerufen. Bei den betroffenen Geräten kann es zu einer Fehlfunktion kommen, die eine Überhitzung des Geräts und dessen Ausfall zur Folge haben kann. Über eine speziell eingerichtete Internet-Seite können Kunden anhand der Seriennummer überprüfen, ob das eigene Gerät betroffen ist. Nutzer des Adapters erhalten den XEPS103 Powerline Adapter als kostenlosen Ersatz.

[url=http://www.netgear.de/Produkte/Powerline/XE103/faq.html][b][color=blue]FAQ zum Rückruf[/color][/b][/url]

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Vista Ultimate 64 bit, aber trotzdem nur 3,12 GB RAM
Begonnen von schkuri
31. Oktober 2007, 22:29:13
Hallo, ich habe soeben noch 2 Gb DDR2 RAM mehr eingebaut im BIOS wird auch 4 X 1024 MB Ram angezeigt und steht 4096 MB Ram.
Jedoch unter Vista Ultimate 64 Bit, sehe ich nur 3,12 GB Ram  ?(

An was kann das liegen ?
Danke