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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."

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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Vista hängt sich oft auf
Begonnen von metaxa216
06. Januar 2009, 16:43:36
Hallo, hab zwar kaum Hoffnung, dass mir jemand helfen kann, aber ich versuchs trotzdem. Hab das Problem, dass sich mein PC seit ca. 3 Wochen immer mal wieder aufhängt. Ganz oben steht dann immer "keine Rückmeldung" und nichts geht mehr. Hab auch schon ne Systemwiederherstelung gemacht, Defragmentierung und hab TuneUp 2008 und 2009. Aber gibt anscheinend keine Probleme bzw. hat es nichts gebracht. Das Problem tritt auf, wenn ich nur so Dateien öffne oder ich im Internet Explorer oder Windows Mail bin. Man kann also sagen, es tritt auf, egal was man gerade macht. Hab vielleicht gedacht, dass ein Update von Windows dran Schuld ist, aber wenn, welches ist es. Tja, bin ziemlich ratlos.

Hat von euch jemand eine Idee?



MfG David
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Kann diverse Webseiten nicht öffnen
Begonnen von Marcel76
01. Januar 2009, 18:47:09
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Hallo

Ich habe mir vor 3Tagen einen neuen PC gekauft. Das mitgelieferte Vista Home Premium (32) installiert. Jetzt habe ich das Problem, dass ich diverse webseiten nicht öffnen kann.
z.B www.20minuten.ch: News von jetzt!
Microsoft Help and Support
Antivirus, Virenschutz, Virenscanner, Internet Security - G DATA

Habe in diversen Foren über dieses Thema gelesen und alles ausprobiert:
-MTU verändert
-NVidia Netzwerktreiber neu installiert
-AutoTuning deaktiviert und wieder aktiviert
-Priority&VLan disable
-Firewall und Antiviren Programme Testweise ausgeschaltet
-Optimierung mit Tune Up 2009
-TCP Optimizer ausgeführt

Ich habe ein Netzwerk mit 3PCs, 2 mit XP und eben der neue mit Vista. Es gibt keine Probleme mit, kann mit die anderen XP Rechner komunizieren.
Das Ganze ist aufgebaut mit einem ADSL Modem und dann kommt der Linsys WRTG 45 Router (mit neuster Firmware).

Komisch ist ja nur, dass ich unter XP keine solchen Probleme habe.
Ich weiss jetzt nicht mehr weiter. Kann mir jemand helfen?

Gruss Marcel
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hilfe!mein IE öffnet sich von selbst obwohl ich firefox nutze
Begonnen von B-man95
27. Dezember 2008, 06:03:36
habe seit heute das problem dass wenn ich im i-net surfe einfach immer der IE offnet,ohne zu fragen...der öffnet irgendwelche seiten.vodafone werbung etc.hab keine ahnung woran es liegt...
ich hoffe ihr könnt mir helfen...

danke schonmal im voraus
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"IE wurde Geschlossen um den pc zu schützten"
Begonnen von Robin99
24. Dezember 2008, 22:56:42
hi leute :D

Hab hier n dummes problem
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Arcor Modem
Begonnen von MadAss
21. Dezember 2008, 16:49:26
Hey leutz,
Ich hab von Arcor nen modem wo ich mich immer wieder manuell bei jedem PC starten anmelden muss!
Folgendes Problem mein Vater hat jetzt auch ein Pc und will auch ins Internet kann aber nicht weil ich ja schon über den Account in dem Modem eingeloggt bin !
Kann mann das modem so einstellen das es wie ein "Router" funktioniert?
Also das modem ihrgendwie im Netzwerk anmelden oder so

Danke

Mfg MadAss
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Kaspersky KIS9 lässt sich nicht installieren
Begonnen von Anreni
21. Dezember 2008, 10:11:45
Hallo Freunde, mich plagt mal wieder ein heftiges Problem, welches so unnötig ist wie ein Pickel in der Nase. Vielleicht könnt ihr mir mal einen Tipp geben.

Also , ... ich benutze seit einigen Monaten die Kaspersky Internet Security 2009. War sehr zufrieden. Lief super. Dann merkte ich, dass die Internetverbindung langsamer wurde, bzw.die Seiten sich wesendlich langsamer öffneten. Nun ja, die Ursache konnte ich nicht finden. Dann blockierte die Firewall von KIS den Netzwerkverkehr sporadisch , ohne Ankündigung und ohne mein Zutun. Das auch, obwohl die entsprechenden Programme ( IE Explorer u.s.w.) explizit freigegeben wurden. Ich konnte die Ursache nicht finden. Die Einstellungen waren genau wie auf meinem Ausweich-Computer und unverändert wie zuvor.
Nun ja dachte ich, und habe versucht KIS zu deinstallieren. Ging nicht ! Der Deinstallationsprozess stockte nach ein paar Minuten und auch zwei Stunden Wartezeit, indem die CPU immer 50% ausgelastet wurde im Leerlaufprozess. Es geschah nix weiter, so dass ich dieses Trauerspiel abbrach.
Anschließend versuchte ich KIS nochmals zu installieren, und erhielt immer wieder die Meldung, dass bereits eine andere Installation des KIS läuft und die jetzt gemachten Änderungen nicht übernommen werden können. Wenn ich ja klickte konnte ich zwar weiter installieren, aber die Firewall blockierte sofort alles. Ging also auch nur wenn ich die FW ausschaltete.
Wieder versucht zu deinstallieren...mit gleichem Ergebnis.

Rücksprache mit Support von Kaspersky: Ich erhielt ein Removel Tool. Auch dieses lief 2 Stunden ohne das sich was tat. Keine Aktivität ... nix... Einfach nur die Meldung Cleaning wird durchgeführt mit 50% CPU Auslastung. Ich brach auch das ab, da kein Zugriff auf die Festplatte C mehr festzustellen war.

Ein erneutes Starten des Cleaning bestätigte, kein KIS mehr vorhanden.

Ich versuchte neu zu Installieren mit gleichem Ergebnis. bla bla bla... die Änderungen können nicht übernommen werden da noch eine andere Installation von KIS läuft :wallbash

Ich fuhr im abgesicherten Modus hoch und reinigte die Registy manuell von KIS. Trotz Cleaning waren noch 111 Einträge vorhanden. In Programmen(86x) noch ein 1,6GB große Programmdatei. In Common Files ebenso. Alles manuell gelöscht.

Hier jetzt die wichtige Frage:

3 Einträge ließen sich nicht löschen... Zugriff verweigert.. habe alles versucht.. Rechte neu zugeteilt.. abgesicherter Modus... East Tec Eraser ... u.sw... nix die lassen sich nicht löschen...

Das sind die HKEY_Local_Maschine\System\CurrentControlSet\Enum\Root\Legacy\KLIM6 + KLIF + KLBG!
Wobei der KLBG Boot Guard dahinter steht.

Wie kann ich diese Einträge von KIS löschen? Wie erhalte ich Zugriff? Seit ich das Problem mit KIS habe kommt auch sehr oft beim Einschalten des PC die Meldung  ... boot\BDC fehlt und ich muss die Reperaturfunktion von Vista wieder durchziehen.
Sobald ich den Rechner vom Strom trenne kommt diese Meldung beim Booten.

Beim Support von KIS ist nicht durchzukommen. Auf Mails wurde bislang noch nicht geantwortet.

Ich bin momentan ohne Schutz unterwegs, was mich sehr wurmt, obwohl die Ursache wahrscheinlich nur die 3 noch übrig gebliebenen Einträge in der Registry sind.

FAZIT: Zwei Fragen brennen mir auf der Seele:
1. Wie kann ich Registy Einträge löschen auf die ich kein Zugriff habe?
2. Wie kann ich den Boot BCD dauerhaft in Ordnung bringen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Gruß Anreni
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Firewall umgehen
Begonnen von stoneagem
10. Dezember 2008, 20:08:29
wir haben hier im sutdentenwohnheim ne neue firewall,astaro wenn die villt jemand kennt.natürlich ist hier allerhand gesperrt und online zocken kann man eh vergessen.auf geblockte seiten zu gehen ist ja durch atunnel oder durch anonymouse kein problem.aber geht das mit programmen auch dasss ich zum beispiel online spielen kann oder manche programme(xfire,hamachi) können keine verbindung mit dem internet herstellen.habe weder adminrecht oder kann anders iwe auf die firewall zugreifen.bringt es was wenn ich selber einen proxy aufsetze?wenigstens für den ie?
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Neue Firmware 54.04.67 für AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270
Begonnen von markus
06. Dezember 2008, 11:32:10
Nach einigen Monaten Entwicklungs-Zeit und diversen Beta-Versionen ist nun die offizielle Firmware für die Fritz Box 7270 erschienen.
Auf Grund der Umfangreichen Erweiterungen ist für ein erfolgreiches Firmware-Update mindestens die Firmware-Version .58 erforderlich.

[quote="http://www.avm.de/"]Neue Features:     
- WLAN: Unterstützung für WDS (Wireless Distribution System) und WPS (Wi-Fi Protected Setup)
- USB: Unterstützung von NTFS-formatierten USB-Speichern
- System: Neue Netzwerkübersicht erlaubt das Starten von Computern aus dem Standby oder die Vergabe fester IP-Adressen
- Internet: IPTV, Online-Spiele und VoIP parallel zu Downloads optimal nutzen

Verbesserungen in der 54.04.67:
DSL: Weiterentwickelter DSL-Treiber
DECT: Optimierungen für DECT CAT-iq auch FRITZ!Fon MT-D*
Internet: NEU - IPTV, Online-Spiele und VoIP können parallel zu Downloads u. ä. optimal genutzt werden
Internet: verbesserte Router-Performance und optimierte Paket-Laufzeiten
FRITZ! Mini: Komforttelefonie auf neuem Stand inkl. HD-Telefonie
FRITZ! Mini: NEU - Unterstützung für eine zweite E-Mailadresse
System: NEU - Netzwerkübersicht komplett überarbeitet (fixierte IP-Zuweisung, Löschen, WakeOnLAN)
System: Fernzugriff via HTTPS mit individuellem Zertifikat
System: Verbesserungen in der Benutzeroberfläche
System: Verzögerung nach Eingabe eines falschen FRITZ!Box-Kennworts
System: Ereigniss für die Übernahme geänderter Einstellungen bei gesetztem Kennwort
System: Ereigniss für die erfolgreiche Anmeldung an der Benutzeroberfläche
System: Paketmitschnitt und Einstellungen sichern mit Dateinamen mit Versionsnummer
Telefonie: Assistent für die Einrichtung von Telefoniegeräten überarbeitet
Telefonie: Anrufbeantworter in Telefoniegeräte verschoben
Telefonie: Neues Anrufbeantworter-Menü mit neuen Ansagen
Telefonie: Faxempfang für bis zu 10 Rufnummern
Telefonie: Fax-Interoperabilität verbessert
Telefonie: Liste interner Nummern (im Telefonbuch)
Telefonie: Anlagenkopplung entfernt
Telefonie: Sperren anonymer Anrufer vereinfacht
Telefonie: Schlummer-Funktion für Weckruf
USB: NEU - Unterstützung von NTFS-formatierten USB-Speichern
USB: NEU - Verbesserte Musikbox - schneller, leistungsfähiger, kompatibler
WLAN: NEU - Unterstützung für WDS (Wireless Distribution System)
WLAN: NEU - Sichere Verbindung auf Knopfdruck mit WPS(Wi-Fi Protected Setup)
WLAN: WLAN-Monitor zeigt Störeinflüsse durch belegte WLAN-Kanäle benachbarter Access Points
WLAN: WLAN-Performance und Kompatibilität verbessert
[/quote]

Die neue Firmware-Version findet sich unter:
http://download.avm.de/fritz.box/fritzbox.fon_wlan_7270/firmware/deutsch/
7
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11514
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Bluescreens bei Online-Movies (Youtube etc.)
Begonnen von Denis78
05. Dezember 2008, 21:59:09
Hallo, ich verwende Vista 32 BIT mit der GeForce 8500GT. Bei Online Movies unter Youtube, My Video, etc. bekomme ich immer einen Bluescreen. Sonst läuft der PC den ganzen Tag ohne Probleme. Selbst bei Games funktioniert alles bestens. Jetzt habe ich von Opera auf Afrika Browser gewechselt, ohne Erfolg. Auch die Flash und Java-Player sind aktualisiert. Ein Hardwaretest wurde beim Hersteller auch schon gemacht. Ich bin ratlos.....  :O
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IE 7 streikt nach 5 min
Begonnen von BrainStormXX
26. November 2008, 21:40:24
Hallo zusammen
Ich hoffe das ihr mir helfen könnt.

Seid ein paar Tagen habe ich das Problem, das mein Internet Explorer seine Arbeit nach ca 5 min einstellt.
An der Verbindung kann es nicht liegen, da ich mit meinem 2. Rechner über die selbe verbindung ins netz gehe.
Habe mir auch Firefox installiert, da ich von einem grundlegenden Problem am IE ausgegangen bin.
Doch auch da tritt dieser Fehler auf.
Habe mir dann sagen lassen, das es an Spyware liegen könnte.... hab mit Ad Aware durchsucht und auch ein bisschen was gefunden und gleich entfernt.
Problem besteht aber weiterhin.
Auch eine Systemwiederherstellung hat nichts gebracht.

Also... das genaue Fehlerbild:
- Nach einem Neustart des Rechners läuft das netz ca. 5 min. stabil.
- Nach 5 mins kann ich keine seiten mehr laden oder Aktuallisieren.
- IE Zeigt an im TAB: Verbindung wird hergestellt
-- IE Zeigt an in Statuszeile: Auf http://www.xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.de wird gewartet
- Nach 1 min "Die Webseite kann nicht angezeigt werden"

Unter Firefox meldet er dann: 400 Bad Request und "Your Client has issued a malformed or illegal request"

Ich hoffe das einer von euch da ne Idee hat

MFG
Der
Brain
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Wie stellt man W-Lan ein?
Begonnen von Shinox
26. November 2008, 21:36:37
Guten Tag/Abend ,
ich hab mir heute ein neues Notebook gekauft.Dieser Notebook hat auch Wlan.Doch leider kriege ich keine Verbindung mit meinem Internetrouter (Speedport W700V).Ich habe schon die SSID eingegeben .Wenn ich "Verbindung mit einem Netzwerk herstellen" drücke , probiert es mit mit meinem Router zuverbinden.Leider kommt dann "Es kann keine Verbindung mit *** hergestellt werden.Wenn ich auf "Problem diagnostizieren" drücke kommt "Bei der Drahtlosenverknüpfung ist ein Fehler aufgetreten ,  da Windows keine Antwort vom Drahtlosrouter oder Zugriffpunkt hat.
Kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Eltern kennen sich nicht mit Computer aus ich muss alles allein regeln (ich bin 14) .
Was  für möglichkeiten gibts es?

ICh freue mich auf jegliche antworten.
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Drucker druckt nicht aus dem IE
Begonnen von 221154
15. November 2008, 08:19:43
Moin Moin,

ich habe mein Vista im Sommer 2008 neu installiert. Anfänglich hatte ich mit meinem Drucker kein Problem aber nach einem Windows Update des IE's konnte ich nicht mehr direkt aus dem IE drucken sondern ich habe dann die Seite in Word kopiert und dann gedruckt.

Die Meldeung die dann erscheint sagt aus, dass die zu druckende Seite nicht im erwarteten Pfad ist. Wenn ich das Prüfe, ist tatsächlich nichts in dem Ordner. Hat jemand auch so ein Problem nach einem Update?.

Es kann sein, dass hier schon mal darüber berichtet worden ist, aber es ist mühsam alle 108 Seiten lesen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Buttons werden nicht angezeigt
Begonnen von snoophh
05. November 2008, 13:07:08
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.

Wir haben 2 Notebooks mit Vista und die Internetseite um die es geht wird bei mir folgend angezeigt ( siehe Anhang ).

Bei meiner Freundin aber wird die Internetseite ohne diese ganzen grünen Buttons angezeigt, die sind einfach wech......

Ich gehe davon aus, dass irgendwas fehlt ( Plugin ), ich kann aber nicht herausfinden was genau das Problem ist.

Wer kann Helfen

Danke und Gruß
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? Anzeigefehler bzw./oder Codierungsfehler ?
Begonnen von NoName
02. November 2008, 17:15:50
Hallo Leute. Hab ein problemchen, und zwar:

Ich wollte mit meinem neuen PC heute die "SingStar"-Homepage öffen und das sog. Karussell der Discs öffnen, aber irgendwie klappt das nicht. Wenn ich bei der Länderauswhl ein anderes Land, z.B Groß-Britannien eingebe, gibts da keine Probleme. Außerdem: Der "Ladebalken" lädt bei verschiedenen Codierungen (habe das nämlich bereits ausprobiert) unterschiedlich weit, aber nie ganz, sodass kein "Karussell" angezeigt wird, allerdings "die Liste" geht. An was liegt denn das? Könnte jemand mal auf die Seite schauen und überprüfen, ob es bei euch geht? Wenn ja, an was liegt das bei meinem PC, dass es nicht geht?

Wäre super nett. Danke.
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Verschiedene Darstellung v. Internetseiten
Begonnen von Saaphyri
31. Oktober 2008, 22:41:16
Ich hätt auch mal eine Frage  ?(

Bin ganz neu und weiß nicht so recht wohin mit der frage  :O
Ich hoffe man kann mir trozdem helfen?!  :wink

Also :

Ich habe vor kurzem ein Laptop gekauft wo schon Windows Vista drauf war.
Ich bin auch ganz zufrieden damit. Nur ärgert mich eins!  :-\

Auf meiner Lieblings Internetseite (allerdings mehr für Mädels gedacht  :D)
schaue ich öfters mal Bilder an... Die auf meinem normalen Pc , funktionieren.
Und auf mein Laptop schauen die Bilder alle ziemlich sch... aus. Die Farben stimmen
überhaupt nicht. Ich habe schon vieles unter Anpassung -> Anzeige usw versucht
doch die Farben bleiben miserabel. Woran kann das liegen?  :O

Hoffentlich versteht jemand meine Frage,und weißt eine Antwort darauf. ( Kann manchmal etwas kompliziert
beschreiben  :baby:)

Lg Saaphyri
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HTC stoppt kostenlose Updates am 31.10.2008
Begonnen von ossinator
24. Oktober 2008, 08:30:24

HTC bietet auf seiner Website ein Upgrade auf Windows Mobile 6 an, der Link wird aber am 31. Oktober 2008 um 12 Uhr (GMT) von der Internetseite des Herstellers entfernt.
Das Upgrade ist bis dahin für folgende Smartphones kostenlos verfügbar: S620 (Excalibur), S621, P4350 (Herald), P3300 (Artemis) und HTC X7500 (Advantage).
Dazu einfach auf die Internetseite www.htc.com/de gehen, dort den Bereich Support Anklicken und das entsprechende HTC-Smartphone aussuchen. Unter dem Button [color=green][i]Software Herunterladung [/i][/color] kann man das Upgrade laden.

Seit Anfang Oktober bietet HTC bereits ein kostenloses Update für das Touch Cruise auf Windows Mobile 6.1. Es kann von der Website von HTC heruntergeladen werden, der Benutzer muss dafür die Seriennummer seines Handys angeben. Die Installation dauert etwa 30 Minuten. Laut HTC werden beim Update alle Daten im Speicher gelöscht, deshalb sollten alle wichtigen Dateien zuvor gesichert werden.

[i]Ich werde den Beitrag am 31.10. entsprechend editieren.[/i]