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Google Android Version 1.1
Begonnen von stoneagem
10. Februar 2009, 16:01:04
Google hat Version 1.1 seines Handy-Betriebssystem Android und des dazugehörigen Software Development Kit (SDK) freigegeben. Das erste Update liefert neben kleineren Änderungen und Fehlerkorrekturen auch einige neue Funktionen.

Google Maps zeigt bei der Suche und dem Anklicken eines Geschäfts ab sofort auch Details und Nutzerkommentare an. Im Freisprechmodus bleibt das Display während des Wählens länger eingeschaltet. Die virtuelle Wähltastatur kann per Option im In-Call-Menü ausgeblendet werden. MMS-Anhänge lassen sich jetzt speichern. Außerdem wird Laufschrift unterstützt.


Eine Liste aller Änderungen hier: http://developer.android.com/sdk/android-1.1.html

go-windowsgo-windows windowswindows vistavista ymsyms win7win7 bgqbgq bgebge winwin forumforum zwuzwu hilfehilfe windows7windows7 gehtgeht softwaresoftware programmprogramm bingbing keinekeine problemeprobleme zguzgu keinkein funktioniertfunktioniert windowwindow problemproblem downloaddownload ohneohne d24d24 d2sd2s 20082008 anzeigenanzeigen internetinternet
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Die Besitzer-SID eines Abonnements... Fehlermeldung beim Brennen
Begonnen von andreaskrieck
09. Februar 2009, 19:04:24
Zur Zeit bekomme ich beim Arbeiten mit dem DVD-Maker am Ende des Codierens, also vor dem Brennen folgende Fehlermeldung:

Die DVD kann nicht erstellt werden. Die Besitzer-SID eines Abonnements auf Einzelbenutzerbasis ist nicht vorhanden. Beim Klick auf OK hab ich wieder den DVD-Maker vor mir, wie vor dem Codieren.

Was will mir mein PC mit dieser Meldung sagen? Es handelt sich übrigens um eine Filmdatei, die ich mit meiner ATI-Karte per TV aufgezeichnet habe.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich habe leider in diversen Foren nicht wirklich was hilfreiches dazu gefunden, weiß allerdings auch nicht ob das ein Vista-Typisches Problem ist.



PC: Siemens Scaleo
Prozessor: AMD Athlon 5000+
RAM: 3 GHZ
Grafikkarte: ATI RAdeon X1500
Brenner: LG & Optarc
Vista Ultimate
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Firefox Schnellzugriff konfigurieren
Begonnen von OCtopus
25. Januar 2009, 12:28:33
Weiß jemand, wie man den Firefox Schnellzugriff auf bestimmte Url konfigurieren kann? Ich habe da zwei go-vista (go-Windows) Urls drin (s. Bild unten), wobei es ja go-vista.de (die erste) bekanntlich nicht mehr gibt. Wie kann ich diese Url löschen?

Bei dieser Funktion blicke ich ohnehin nicht recht durch. Einmal werden Urls fort abgelegt, einmal wieder nicht. Löschen kann man da auch nicht und konfigurieren sehe ich auch nicht. Weiß jemand über diese Dinger Bescheid?
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Feste IP einem Rechner vergeben
Begonnen von Sedlmase
15. Januar 2009, 12:03:33
Hallo Zusammen,

ich würde gern einen Rechner (HP Smart Server mit Windows Home Server) von ausserhalb meines Netzwerkes erreichen (Remotedesktopverbindung).
ich habe eine Adresse "xxx.homeserver.com" der Port 3389 kann in meiner Fritzbox auch an eine IP weitergeleitet werden.

Doch wie vergebe ich meinem Rechner eine feste IP?

Und was gebe ich dann bei der Remotedesktopverbindung ein?


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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Musiktitel umbenennen incl. Numerierung
Begonnen von buddy_frank
08. Dezember 2008, 14:49:23
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Hallo!

Ich habe nun meine Hörbücher als MP3 gerippt und möchte diese nun auch gut verwalten.
Dabei möchte ich z.B. den "Titel" Namen umbennen und mit einer Numerierung versehen. Da Hörbücher im Durchschnitt so 80 Tracks haben, wäre es klasse, wenn ich dieses mit einer Software machen könnte. Wer kennt eine passende??? ?( ?( ?(

Ich stelle mir die Funktion ähnlich wie im Total Commander für die Umbenennung von Dateinamen vor.

Wer kann mir helfen???

DANKE IM VORAUS!!!!
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Vista stratet nicht - DVD-Laufwerke blinken wenn Vista startet hängt es sich auf
Begonnen von Agrigento
17. November 2008, 20:22:55
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Moin Leute, tolles Forum habt ihr hier.

Ich hab das gleich Problem wie der Themenstarter von diesem Thema:
[url=http://www.go-windows.de/forum/software/(gelst)-vista-stratet-nicht-dvd-laufwerke-blinken-wie-bld!/?topicseen]http://www.go-windows.de/forum/software/(gelst)-vista-stratet-nicht-dvd-laufwerke-blinken-wie-bld!/?topicseen[/url]

Der hatte beim Starten immmer das Problem das die Startprozedur abgebrochen wurde, der Bilschirm schwarz blieb und die DVD-Laufwerke blinkten im Takt.
Beim zweiten (manchamal auch beim dritten mal) mal Booten startet Vista denn aber normal.

Ich hab das gleiche Problem, nur dass mir das auch manchmal während einer Vistasitzung passiert.
Auf einmal geht der Bildschirm aus und die Laufwerke blinken im Takt. Es hilft nur ein Neustart.

Mit nem neuen Bootloader, wie es in dem anderen Thema vorgeschlagen wurde, hab ich´s auch schon versucht.

Hab jetzt mal die beiden DVD-Laufwerke abgestöpselt und guck obs besser läuft. Problem iss nur das das nur sporadisch kommt.

Kann es sein das Vista probleme mit IDE Lauferken hat?

Ich währe für jeden Tipp dankbar!!!

LG Agrigento



Mein System:

Intel Q6600
Mainborad von Gigagbyte
GraKa: 8800GT
Samsung Festplatte
Beide Laufwerke von LG
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Die Originalen Hintergrundbilder
Begonnen von ossinator
11. November 2008, 11:29:17

[url=http://www.os-informer.de/aid,666611/Bildergalerie/Windows_7_Offizielle_Hintergrundbilder_verfuegbar/][color=blue][b]Hier könnt ihr die originalen Wallpaper von Windows 7 anschauen und downloaden.[/b][/color][/url]
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Windows 7 - Ein Überblick
Begonnen von gdi
06. November 2008, 13:41:19
[b]Öffentliche Beta von Windows 7[/b]
Laut Microsoft soll eine öffentliche Beta von Windows 7 Anfang 2009 gestartet werden. Diese Beta soll für jeden Verfügbar sein.

[b]Erscheinung von Windows 7[/b]
Offiziell hat Microsoft keinen Termin für die Veröffentlichung von Windows 7 genannt. Mitarbeiter haben jedoch Ende 2009 / Anfang 2010 prognostiziert.

[b]Windows Presentation Foundation 4[/b]
Diese Version wird nach dem Launch von Windows 7 erscheinen. Die Entwicklerteams von Surface, Windows und Windows Presentation Foundation werden ihre Technologien in der vierten Version von WPF zusammenbringen. Damit wird es Entwicklern möglich sein Multitouch Software zu entwickeln und anzubieten.

[b]Die neue Taskleiste in Windows 7 (auch bekannt als „Superbar“) [/b]
Der verantwortliche für die neue Taskbar ist Steven Sinofsky, der auch für die neue Oberfläche von Office verantwortlich ist. In der neuen Version von Microsoft Office, welche auch die sogenannte Ribbon-Bar enthielt, war es nicht mehr möglich auf die alten Office Leisten „umzuschalten“. Genau so wird es mit der neuen Taskbar von Windows 7 auch sein. Die alten wird komplett ersetzt.
[img]http://www.go-windows.de/images/news/image001.png[/img]

[b]Die Jumplist[/b]
[img]http://www.go-windows.de/images/news/image003.png[/img]
Ein neues Feature ist die sogenannte „Jumplist“. Um den Bereich neben der Uhr zu entlasten, haben Programmierer nun die Möglichkeit sogenannte Jumplists in ihre Programme zu integrieren. Obwohl das Programm minimiert ist können Benutzer die wichtigsten Funktionen eines Programmes weiternutzen.

[b]Device Stage- Eine zentrale Stelle für externe Geräte [/b]
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Devie Stage soll die zentrale Stelle für externe Geräte werden. Egal ob es sich hierbei um ein Handy, ein Faxgerät, ein externes Speichermedium oder ein anderweitig externes Gerät handelt. In der oberen Hälfte des Fensters sieht man den aktuellen Status des Gerätes. Im unteren Bereich kann der Benutzer zum Gerät passende Funktionen und Aufgaben ausführen (z.B. Synchronisieren, Dateien betrachten, Scannen etc.). Bei Druckern könnte der Hersteller z.B. zu seinem Onlineshop verlinken um Toner bestellen zu können.

[b]Der Schriftarten Dialog[/b]
Microsoft hat mit Windows Vista eine 3D beschleunigte Oberfläche eingeführt und auch fast alle Icons und Designelemente überarbeitet. Irgendwie wurde hierbei aber der Schriftartendialog vergessen und daher sieht dieser immer noch aus wie aus Zeiten von Windows 3.1, außer dass er wenigstens lange Dateinamen unterstützt. In Windows 7 wurde der Schriftarten Ordner nun überarbeitet und auch der alte Dialog abgeschafft.

[img]http://www.go-windows.de/images/news/image007.png[/img]

Der Schriftartenordner zeigt nun in den Symbolen eine Vorschau der Schriftart an. Schriften, welche zu einer Fontfamilie gehören, belegen nur noch ein Icon. Diese können dann per Doppelklick genauer betrachtet werden.

[img]http://www.go-windows.de/images/news/image009.png[/img]

Windows 7 kann auch „intelligent“ Schriften deaktivieren. Diese sind dann zwar noch installiert aber für Programme unsichtbar. Damit soll der User nicht mit unnötigen Schriftarten überfordert werden. So werden z.B. Schriften, welche zur aktuellen Sprache und Region nicht passen deaktiviert.
In den PreBetas von Windows 7 ist auch eine neue Schrift vorzufinden. Sie heißt „Gabriola“.

[b]Certified for Windows 7 - Das neue Logoprogramm[/b]
[img]http://www.go-windows.de/images/news/image011.png[/img]
Microsoft hat in einem 10 Seitigen Dokument die Richtlinien für Softwareentwickler herausgegeben, welche das „Certified for Windows 7“ Logo für ihr Produkt erhalten möchten.
Download des Dokumentes:
http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=0d4b263e-929e-43ae-be3d-e9e38fe42b3a&displaylang=en

[b]Richtlinien an Entwickler[/b]
Damit keine für das Betriebssystem und den Anwender schädlichen Programme zertifiziert werden, müssen die Programme die Vorgaben der Anti-Spyware Coalition (http://www.antispywarecoalition.org/) erfüllen. Damit wird gewährleistet, dass mit den Daten des Nutzers korrekt umgegangen wird.
Weiterhin dürfen solche Programme keine Dateien, welche durch die „Windows Resource Protection“ (früher „Windows File Protection“) geschützt sind verändern.
Ist das Programm in den top 20% aller Problemreports vorhanden, muss das Programm innerhalb von 90 Tagen gepatcht werden.
Vorgaben für Programme
- Saubere Installation und Deinstallation - Darunter ist auch die Vorschrift, dass eine Anwendung keinen Neustart nach einer Installation erzwingen darf
- Installation muss in den richtigen Ordner standardmäßig erfolgen
- Anwendung muss 64bit unterstützen
- Richtlinien der User Account Control befolgen
- Programm darf keine Dienste und Treiber im abgesicherten Modus laden
- Programmdateien müssen digital signiert werden
- Programme oder Installationen dürfen nicht auf Grund der Prüfung der Betriebssystemversion vom Start gehindert werden.
- Keine unnötigen Neustarts
- Multi-User Umgebungen unterstützen
- Programmfehler minimieren

[b]DirectX auch für 2D Effekte in Windows[/b]
In DirectX 10.1 gibt es eine neue Schnittstelle mit dem Namen Direct2D. Diese soll von Entwicklern genutzt werden können um auch schönere 2D Effekte, auch auf schwächeren PCs, in Anwendungen nutzen zu können. Steven Sinofsky führe während seiner Ansprache eine mögliche Nutzung dieser neuen Schnittstelle vor. Mit Windowstaste + „+“ zoomte er flüssig in den Windows Desktop rein und mit Windowstaste + „-“ wieder heraus.

[b]Kompatibilität zu Vista lauffähigen Programmen[/b]
Laut Microsoft sind alle Programme, welche unter Vista lauffähig sind auch unter Windows 7 lauffähig. Schließlich basieren auch beide Systeme auf demselben Kern. Nur Programme welche kernelnahe Funktionen nutzen werden ein Update benötigen. Darunter befinden sich Antiviren Programme, Backupprogramme etc.

[b]Berührungsempfindliche Steuerung in Windows 7[/b]
Es wird drei verschiedene Kategorien für Programme im Bezug auf Toucheingabe geben:
1. Programme, welche nicht für Berührungsempfindliche Eingaben konzipiert sind
2. Programme, welche optional für Multitouch optimiert sind
3. Programme, welche für Multitouch entwickelt sind
Die Schnittstellen für Multitouch-Eingaben sind auch direkt in Windows 7 integriert.

[b]Sensoren und Windows 7 - The Sensor and Location Platform[/b]
Windows 7 wird erstmalig Sensoren unterstützen. Diese in das Betriebssystem integriert Plattform wertet von Sensoren gemeldete Informationen aus und reagiert darauf. Dabei kann es sich um Hardware Sensoren wie GPS, Lichtsensor, Beschleunigungssensor etc. handeln oder aber auch um sogenannte Softwaresensoren wie z.B. Daten aus dem Internet wie Stauinformationen oder Wetter. Als Beispiel ein Notebook gezeigt, welches als Navigationsgerät verwendet wird. Ein Lichtsensor meldet die aktuelle Helligkeit an Windows, welches dann automatisch die Displayhelligkeit anpasst.
Um die Privatsphäre zu schützen sollen bei Windows 7 ab Werkt alle Sensoren deaktiviert sein. Der User kann dann selbst entscheiden welche Sensoren er nutzen möchte. Es kann nämlich auch Sensoren geben, die Daten über das Internet versenden.

[b]Codecs in Windows 7[/b]
Microsoft liefert mit Windows 7 erstmals sein Betriebssystem mit verbreiteten Codecs aus. Darunter sind folgende Codecs zu finden:
- DivX
- XviD
- H.264
- ADCHD

mehr im [iurl=http://www.go-windows.de/forum/windows-7/]Windows 7 Forum[/iurl]
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Ordner "Bilder" gelöscht
Begonnen von NoName
29. Oktober 2008, 17:36:00
Hallo alle miteinander,
leider ist mir was mehr oder weniger schlimmes passiert. Vielleicht kann mir jemand helfen:

Irgendwie (ich habe keine Ahnung wie) muss ich den Ordner "Bilder" auf "C/Eigene Dateien" gelöscht haben - und zwar komplett, d.h. auch der Papierkorb wurde geleert. Nun meine Frage: Was kann ich tun? Wie bekomme ich den "Bilder"-Ordner mit dem richtigen Icon zurück? Und wenn keine Wiederherstellung möglich ist: Kann ich einfach einen neuen, ganz normalen Ordner mit dem Titel "Bilder" erstellen? Und bekomme ich da auch wieder das Icon zurück?

Ihr seht also: Ich brauche Hilfe. Vielen Dank schonmal im Vorraus und liebe Grüße!
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Batch Datei erstellen?
Begonnen von Puck
27. Oktober 2008, 14:21:31
Hallo zusammen,

wie einige von euch sicher wissen bin ich in einem Web Radio aktiv. Da wir nun einige Änderungen, Videostream etc, vorgenommen haben brauchten wir auch nen neuen Hausplayer. Die Wahl fiel auf den VLC in der Portabel Version. Soweit zum Hintergrund.
Das ganze per .bat so zu starten das unser Stream Automatisch abgespielt wird ist uns schon gelungen, nur startet man den Player neu ohne über die .bat zu gehen, bleibt der Stumm. Wie kann ich das per .bat regeln das unsere URL als Standart Stream eingetragen wird? Standart Streams spielt der beim Öffnen automatisch ab.

MfG dat Puck
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Junk Datein?
Begonnen von D-King
20. Oktober 2008, 17:23:04
Ich würde gerne mal wissen was [color=red]Junk Datein[/color] sind und ob sie schädlich sind.
Das Program [color=pink]AusLogics Disk Defrag[/color] zeigt mir am Ende an das ich 1003 Junk Datein habe.

LG
-[color=red]D-King[/color]
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Die Methode "Execute" im Word-VBA "FileSearch"-Objekt funktioniert nicht mehr
Begonnen von Jean Raul
16. Oktober 2008, 12:04:05
Seit den gestrigen Word 2003-Updates funktioniert bei mir unter WinXP die Methode "Execute" im Word-VBA "FileSearch"-Objekt nicht mehr. Hat jemand Ähnliches erlebt oder kann das mal nachprüfen?

Ich meine z. B. folgenden Code (etwas abgewandelt aus den VBA-Beispielen):
[code]
With Application.FileSearch
   .FileName = "99*.*"
   .LookIn = "C:\My Documents"
   .Execute
   'Hier wird komischerweise immer 0 ausgegeben:
   MsgBox .FoundFiles.Count
   'Das funktioniert dann natürlich auch nicht:
   For I = 1 To .FoundFiles.Count
      MsgBox .FoundFiles(I)
   Next I
End With
[/code]

.FoundFiles.Count liefert bei mir seit gestern immer 0, auch wenn die gesuchte Datei ganz sicher und auf jeden Fall existiert. Bis zu den gestrigen Updates lieferte .Execute immer die korrekte Anzahl der gefundenen Dateien. Was ist los?
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Speedport W700V Datenauslesen
Begonnen von AlisD
10. Oktober 2008, 16:23:54
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Servus,

nicht das ihr jetzt denkt ich will was verbotenes machen!!!

nein ich habe folgendes problem.

Mein Speedport daheim ist voll alt also will ich mal ne neue firmware aufspielen (dafür brauch ich aber meine zugangsdaten weil die nach dem Update neu eingegeben werden müssen.
ich bin aber vergangenes Jahr umgezogen und hab dabei wohl in irgend ner kiste die daten vergraben  ;(

naja also wie kann ich die denn nun auslesen aus meinem Speedport?

sicher kann ich meinen Provider damit belästigen mir diese erneut zuzuschicken aber das dauert dann ca 2 -3 wochen und die aßgeier schalten mir zwischendurch dann das DSL weg. weil man bekommt dann neue und das kenne ich schon. kostete damals 18 Euro !!! also bin für jede Hilfe dankbar

ANMERKUNG ICH BIN TOTAL VERPEILT UND DARUM HAB ICH DAS UNTER SOFTWARE EINGETRAGEN !!! LÖL
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Richtig suchen mit Google
Begonnen von Lord_Zuribu
24. September 2008, 08:57:14
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Hallo zusammen

Ich dachte mir mal ich eröffne hier einen neuen Thread bezüglich richtig suchen mit Google. Da das Internet so riesig ist, ist es von Vorteil, wenn man weiss wie man richtig suchen sollte. Sprich, mit welchen Begriffen. Es ist nur eine sehr kleine Liste. Aber meiner Meinung nach in etwas die wichtigsten Sachen. Wenn jemand noch andere wichtige Tipps hat, ist derjenige/diejenige herzlich eingeladen die Liste zu erweitern. Einige Tipps gehen ausschliesslich bei der Google-Suchmaschine.

1. Mit site:url können bestimmte Begriffe ausschliesslich auf der eingegebenen Seite gesucht werden. Beispiel: Google site:go-vista.de (Bild 1)

2. Durch Hinzufügen von Anführungszeichen sucht ihr nach der exakten Wortgruppe. (Bild 2)

3. Mit define: kann man nach Definitioen suchen. (Bild 3)

4. Mit filetype: sucht man nach bestimmten Dateien. Beispiel: Windwos Vista filetype:pdf . Geht natürlich auch mit xls, doc etc.

5. Sucht man Infos über eine Bestimmte Webseite, dann geht dies einfach mit info:url

6. Setzt man ein Minuszeichen (-) vor ein Wort, wird dieses Wort nicht mitgesucht. Beispiel: Ihr sucht eine Tastatur, wollt aber nicht die ganze ebay Seiten miterhalten: Logitech Wave Keyboard -ebay

Das war mal ein kleiner Anfang dazu. Wobei dies die wichtigsten Tipps sind. Die ganz schlauen unter euch werden merken, dass man diese Tipps auch kombinieren kann um so verdammt schnell ans Ziel zu gelangen.  :zwinkern
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.mkv datei konvertieren
Begonnen von mortin
23. September 2008, 20:45:54
Hallo Leute,

Ich versuche hoffnungslos eine .mkv Datei in eine .MP4 Datei für meinen IPod Nano umzuwandeln. Das Problem ist nicht das ich kein Programm finde das dies tut, aber ich finde keines das dies auch macht ohne das der Ton und das Bild hängt und ruckelt.
Kann mir jemand weiterhelfen, damit ich endlich mal diese Videos auf meinen IPod schauen kann ?

grüßle martin
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Crack-Download führt zu Abmahnung
Begonnen von Blumenkind
19. September 2008, 01:36:45
[b]Die Hersteller statten ihre Spiele mit immer neuen Kopierschutzsystemen aus, doch oft dauert es nicht sehr lange, bis Cracks verfügbar sind, mit denen man das Spiel auch ohne Kopierschutz spielen kann. Schon wegen des Tauschens eines solchen Cracks werden Abmahnungen verschickt – doch die rechtliche Lage ist nicht immer klar.[/b]

Cracks sind Computerprogramme, die den Kopierschutz etwa von Spielen entfernen können. Auch legale Nutzer von Spielen - also Nutzer, die das Spiel erworben haben - fühlen sich immer öfter durch die Kopierschutzmechanismen der Hersteller eingeschränkt. So haben wir kürzlich darüber berichtet, dass für das PC-Spiel Spore illegale Downloads in Rekordhöhe festegestellt wurden und sich der Verdacht aufdrängt, dass hieran der Kopierschutz Mitschuld trägt.

[color=blue]Abmahnungen[/color]
Seit einiger Zeit scheinen Hersteller von PC-Spielen nun sogar dann Abmahnungen zu versenden, wenn Tauschbörsennutzer nicht das Spiel selbst, sondern nur den entsprechenden Crack zur Verfügung stellen. Hersteller legen häufig in ihren Lizenzbedingungen fest, dass eine Modifizierung des Programms/Spiels nicht erlaubt ist. Ob jedoch legale Besitzer einer Software einen entsprechenden Crack benutzen dürfen, ist rechtlich bisher nicht geklärt.
Fraglich ist aber die bisher übliche Abmahnungspraxis der von den Rechteinhabern beauftragten Kanzleien. So berichtet ein Rechtsanwalt in seinem Blog darüber, dass ein Mandant ein Abmahnschreiben erhalten hat, weil er einen Crack für das Spiel “Call of Juarez” getauscht habe. Bezüglich der urheberrechtlichen Beurteilung wirft er einige Fragen auf und betont unter anderem, dass verschiedene Beweise nicht geführt wurden, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht belegen würden.

[color=blue]No-CD-Cracks[/color]
No-CD-Cracks sind Cracks, mit denen man das Zielprogramm auch ohne das Einlegen der Original-CD bzw. -DVD starten kann. Meistens ist für jede Version eines Spiels/Programms auch ein anderer Crack notwendig. Die Nutzung kann auch für legale Besitzer des Spiels interessant sein, weil man durch diese Programme oder Modifizierungen nicht regelmäßig die CD wechseln oder bei sich haben muss. In den geschilderten Fällen wird es oft um solche Modifizierungen gehen. So berichtet ein anderer Rechtsanwalt in seinem Blog, dass ein Mandant wegen des Uploads des Computerspiels „Call of Juarez“ eine Abmahnung erhalten habe, obwohl es sich bei der getauschten Datei nur um einen No-CD-Crack gehandelt habe. Er betont, dass in diesem Fall keine Gleichstellung mit dem Tausch des Computerspieles an sich stattfinden könne, insbesondere der Streitwert sei in solchen Fällen wohl wesentlich geringer zu beurteilen. Mit anderen Worten: Es müsse sehr wohl unterschieden werden, ob ein Nutzer das Spiel per Tauschbörse tauscht oder "nur" einen Crack dafür. "Selbst wenn man davon ausginge, dass der No-CD Patch Teile des Programmcodes enthielte, wurde nicht das Spiel als solches zur Verfügung gestellt", so der Anwalt Dr. Alexander Wachs.

[color=blue]Geänderte rechtliche Lage[/color]
Wegen der geänderten rechtlichen Situation im Bereich des Urheberrechtsschutzes sind der üblichen Abmahnungspraxis jedoch generell Grenzen gesetzt worden. Mittlerweile gilt nämlich eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro. Die Höhe der Forderungen für die eigentliche Urheberrechtsverletzung kann aber in jedem Einzelfall variieren, bisher gab es für den Bereich von Cracks keine gerichtlichen Entscheidungen.

[color=blue]Cracking kann auch legal sein[/color]
Bei einem CrackMe handelt es sich um ein Computerprogramm, das zu dem Zweck entwickelt wird, den Kopierschutz knacken zu lassen. Dies kann das einfache Herausfinden des Passworts bis hin zu komplizierten Modifizierungen (Patches) erfordern. Viele Internetseiten, etwa die Community crackmes.de, beschäftigen sich mit diesem Thema.

Quelle: <a href=http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/180374/crack_download_fuehrt_zu_abmahnung/>PC Welt</a>
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Boot Optionen erstellen??? und linux programme
Begonnen von funny_boy
29. August 2008, 23:08:33
hi Leute!
ich habe ne frage, es ist eher ein problem. ich habe XP, möchte Vista auch neben bei instalieren und auch linux ( ich gehe in ne HTL und linux ist ne gute betriebssystem für programmierer, deswegen will ich es verwenden).
ich habe schon linux instaliert, vista in wann anders mal. nur bei starten kommt ne KURZ (10 sekunde) bootoptionen ( auswahl zwischen XP und linux) leider ist linux am ersten stelle . wie kann ich denn zeit von bootoptionen erhöhen und reihenfolge ändern zwischen XP und linux bzw. name ändern???? :grübel
hab  UBUNTU , übrigens in XP kann ich mein linux partition nicht lesen bzw es zeigt nicht an. so ist es auch in linux, ich kann nicht in linux  XP-partition lesen oder es zeigt nicht an. ist des normal??? so kann ich meine dateien nicht holen zwische die beiden partition.
ich brauche treiber für 3Datamodem unter linux.

danke voraus.