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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort monate
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2 GTX 285 oder ne GTX 295? Ist GTX 295 empfehlungswert?
Begonnen von Daniel Payne
31. März 2009, 19:35:45
Hallo,

Würdet ihr die GTX 295 empfehlen? Der Preis, lautstärke und Wärme ist mir in moment nicht wichtig.

Wichtig ist, ob es sin macht das zu kaufen, wenn man z.B GTA 4 mit 100% er distanzsicht spielen möchte...    Oder soll man lieber 2 GTX 285 kaufen, aber der preiß wäre dann 200 Euro teurer als GTX 295.

Also was meint ihr?   Also ATI möchte ich nicht haben.

ALSO ich hab ne GTX 295 für 437 in Visir. Aber bin mir immer noch nicht sicher... Also ich möchte alle Spiele auf Maximal einstellung spielen. (Außer Crysis geht leider immer noch nicht)

Habt ihr erfahrung damit.     GTX 295 hat in moment sehr wenig Microruckler als vor 2 Monaten.   Die haben das stark verringert.

Ment ihr auch vielleicht, dass es irgendwann ne GTX 285 mit 2 Kerne geben wird.

Achja es gibt auch ne Version von Gainward GTX 285 mit 2 GB

was meint ihr?

Danke!

Mein System:

Q6600   2.4 MHZ

3 GB RAM   668 DDR2

VISTA HOME PREMIUM 32 bit

MOtherboard: Gygabyte p45 775 Sokel

Monitor: 1680.1650

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Keine Wiederherstellungspunkte mehr
Begonnen von schinken
24. März 2009, 13:38:27
Hi hab ein Problem mit der Systemwiederherstellung. Gestern haben ich nach Update Problemen festgestellt das ich keine Wiederherstellungspunkte mehr habe. Ich habe nie was an den Einstellungen an der Systemwiederherstellung geändert. Auch wenn ich selber einen Wiederherstellungspunkt erstelle ist er kurze zeit später weg.  Ich habe kein DualBoot System nur Vista64. Die System Platte ist 250GB groß davon sind noch 180GB Frei. Ich weiß nicht woran das liegt hab schon im Internet gesucht nichts gefunden. Hätte das gerne wieder so das Vista Automatisch Punkte erstellt (das hat mir einmal den Arsch gerettet). Bin für jede Hilfe Dankbar.

mfg Schinken

System: Core2Duo E6850 @ 3.00Ghz, 4GB RAM, GeForce 8800 GTX, Win Vista 64Bit Ultimate
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Wie setze ich ihn wegen Verkauf auf Werkseinstellung zurücksetzen??
Begonnen von whities
20. März 2009, 22:08:52
Hi ihr,
Frage steht ja shcon oben, morgen soll er weg, ein HP dv6000 mit win xp. Wie setze ich ihn auf Werkseinstellung zurück,um meine DATEN sicher zu löschen???

LG Whities
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[Biete] Apple iPod Nano 16 GB Orange (4G) 2 1/2 Monate alt *Fast NEU*
Begonnen von eCki..!!
19. März 2009, 10:51:57
Hallo liebe FSB Gemeinde,

verkaufe meinen fast neuen Apple iPod Nano mit [B]16 GB der 4. Generation[/B] da ich mir in der nächsten Zeit ein Apple iPod Touch zulegen werde.

Da bei Apple der [B]Preisverlust sehr gering ist[/B] und der iPod gerade [B]2 1/2 Monate alt[/B] ist und keine Kratzer hat würde ich ihn für 160 € inkl. Versand und Rechnung von MediaMarkt verkaufen.

Somit besteht bei Ihnen noch Garantie von 21 Monaten.

Bei Intresse bitte hier im Forum melden oder mir eine PN schreiben.

[B]Kleine Anmerkung[/B] die Verpackung oben hat einen kleinen Einriss das ist dadurch entstanden da das Klebeband von Apple gut hält ;)

Die Bezahlmöglichkeiten liegen bei:
[list]
[*]Überweisung
[*]Click & Buy
[/list]

Hier noch Bilder:

[URL=http://"http://g-ecx.images-amazon.com/images/G/03/electronics/detailpage/700/apple/ipod_nano_4g_colors.jpg"]Alle aufgelistet[/URL]

[URL=http://"http://the-gadgeteer.com//asset_cache/a/ap/apple-ipod-nano-4g-1.jpg"]Verpackt[/URL]

[URL=http://"http://www.ipodsupercenter.com/graphics/2008%20nano%208GB%20orange.jpg"]Apple iPod 4G 16 GB Orange[/URL]

LG
eCki..!!
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Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]
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TuneUp Utilities 2008 derzeit kostenlos bei PEARL
Begonnen von OCtopus
15. Februar 2009, 09:00:41
TuneUp Utilities 2008, die Vorgängerversion der aktuellen Ausgabe, gibt es derzeit kostenlos bei PEARL
http://www.pearl.de/product.jsp?pdid=GRA16598&catid=8909&vid=922&curr=DEM

Große Unterschiede zur aktuellen Version gibt es nicht. Die aktuelle Version wurde nur etwas anders gestylt. Empfehlenswert.
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at
Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55
Heute im c't-magazin gesehen...

Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an.
Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen.

Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen.

[b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b]
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Wie lasse ich vista alle vier kerne aktivieren?
Begonnen von Mad
21. Januar 2009, 18:47:42
Hi, hab seit eben meinen q9650 drin :)

nur leider erkennt vista nur 2 kerne.. im bios ist alles eingestellt soweit.
da ich keine große lust habe mein system jetzt neu auf zusetzen wollte ich hier erstmal die experten fregen ob es da unter vista (64bit) irgendeinen trick gibt..

hatte vorher nen dualcore drin..

vielen dank im vorraus, mfg
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MediaMonkey 3.1.0.1213 Beta - Musikverwaltung
Begonnen von ossinator
17. Januar 2009, 09:54:25

MediaMonkey verwaltet umfangreiche MP3-Sammlungen, kann diese editieren, ID3-Tags ändern und mit einem eigenen Player MP3s und weitere Soundformate abspielen, Playlisten erstellen, AudioCDs brennen und vieles mehr. Unter anderem kann es Lieder und Alben automatisch benennen.

Neben der kostenlosen Standard-Version wird auch noch eine Gold-Variante für 19.95 US-Dollar angeboten.

[url=http://www.mediamonkey.com/beta/MediaMonkey_3.1.0.1213_Debug.exe][b][color=blue]MediaMonkey 3.1.0.1213 Beta[/color][/b][/url]

Ein Vergleich zwischen Kaufversion und Freeware hängt an.
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Windows Home Server: Testversion zum Download
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 15:38:18

Microsoft bietet eine Download-Version der Testversion von Windows Home Server an.

Es handelt sich um ein ca. 830 MB großes ISO-Image der Windows Home Server Evaluation Edition DVD, die 120 Tage ohne Einschränkungen verwendet werden kann.

Windows Home Server ist Microsofts Betriebssystem für Medien- und Backup-Server für Heimnetzwerke. Es ist mit einer leicht zu bedienenden Remote-Oberfläche ausgerüstet und sichert die Daten von bis zu 10 angeschlossenen PCs mit Windows XP und Vista. Auch die Verwendung als Medien-Zentrale ist möglich.

Die neue Download-Ausgabe der Windows Home Server Evaluation Edition enthält bereits das Power Pack 1, mit dem unter anderem ein selten auftretender Fehler beseitigt wurde, der unter bestimmten Umständen zu Datenverlust führen konnte. Die Evaluation Edition liegt nur in englischer Sprache vor.

[url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=0960c088-c539-4265-9c5c-84fb6b2dadca&DisplayLang=en][b][color=blue]Windows Home Server 120 Tage Evaluation Edition DVD[/color][/b][/url]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Yahoo verkürzt Speicherung persönlicher Daten auf drei Monate
Begonnen von stoneagem
23. Dezember 2008, 17:58:58
Den wachsenden Bedenken über die Datensammlungen der großen Internetkonzerne trägt Yahoo jetzt Rechnung und verkürzt weltweit die Zeit, für die persönlichen Daten über das Nutzerverhalten gespeichert werden. Statt bislang 13 Monate sind es nur noch 90 Tage. Danach werden die Daten zwar noch weiter gespeichert, aber anonymisiert, wie Yahoo erklärte. Damit dürfte der Druck auf die Konkurrenten Microsoft und vor allem Google weiter wachsen, hier nachzuziehen und ähnlich weitreichende Maßnahmen zu ergreifen. Diesen Artikel weiter lesen

Google kündigte im September an, dass die Daten über Suchanfragen nach neun Monaten anonymisiert werden sollen. Zuvor waren sie 18 Monate gespeichert worden. Und auch Microsoft, das bislang persönliche Daten noch 18 Monate vorhält, erklärte kürzlich, diese Zeitspanne auf sechs Monate verkürzen zu wollen.


mehr unter:  http://de.news.yahoo.com/1/20081223/ttc-computer-cyberspace-yahoo-verkrzt-sp-c3fdd55.html
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Fröhliche Weihnachten wünscht das go-vista Team
Begonnen von netzmonster
24. Dezember 2008, 20:00:00
[center]
[size=14pt][color=red]Das Team von go-vista.de wünscht allen Mitgliedern und Besuchern
ein erholsames, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
[/color][/size]

[img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/weihnacht.gif[/img]
Grafik entworfen und bereitgestellt von Mel[/center]
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PC startet nicht mehr
Begonnen von Raimund333
09. November 2008, 20:03:40

Guten Abend allerseits,


ich habe folgendes Problem, ich wollte an meinem PC ein Kopfhörer an der Frontseite anschließen, doch beim einstecken knackte es ganz kurz und der PC ging aus, wie ein Kurzschluss. Danach habe ich den PC am Netzteil ausgeschaltet und auch den Netzstecker gezogen. Nach 2 Minuten steckte ich alles zusammen und schaltete den Pc wieder ein, aber ist tat sich nichts.

Mein Gehäuse ist von Thermaltake Modell: Xaser VI


Bitte um Hilfestellung



MFG

R. Schwarz
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Speedport W700V Datenauslesen
Begonnen von AlisD
10. Oktober 2008, 16:23:54
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Servus,

nicht das ihr jetzt denkt ich will was verbotenes machen!!!

nein ich habe folgendes problem.

Mein Speedport daheim ist voll alt also will ich mal ne neue firmware aufspielen (dafür brauch ich aber meine zugangsdaten weil die nach dem Update neu eingegeben werden müssen.
ich bin aber vergangenes Jahr umgezogen und hab dabei wohl in irgend ner kiste die daten vergraben  ;(

naja also wie kann ich die denn nun auslesen aus meinem Speedport?

sicher kann ich meinen Provider damit belästigen mir diese erneut zuzuschicken aber das dauert dann ca 2 -3 wochen und die aßgeier schalten mir zwischendurch dann das DSL weg. weil man bekommt dann neue und das kenne ich schon. kostete damals 18 Euro !!! also bin für jede Hilfe dankbar

ANMERKUNG ICH BIN TOTAL VERPEILT UND DARUM HAB ICH DAS UNTER SOFTWARE EINGETRAGEN !!! LÖL
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Keine systemwiederherstellung möglich
Begonnen von haszleri
24. September 2008, 14:20:31
Hallo,

Ich habe da ein Problem mit der Vista-Systemwiederherstellung. Das setzen von Wiederherstellungs-Punkten funktioniert manuell wie automatisch reibungslos. Möchte  ich jedoch das System auf einen gewünschten Punkt zurückgesetzt bekommen, so funktioniert das nicht mehr. Windows tut zwar so, als würde es das System zurücksetzen, fährt herunter und startet wieder neu, doch am Ende des Vorgangs, nach ca.5 bis 10 Minuten, erhalte ich die Meldung:
“Windows konnte auf den angegebenen Systempunkt nicht zurück gesetzt werden, nehmen sie einen anderen Punkt“
So geht es dann mit allen gesetzten Punkten. Das Deaktivieren der System-
Wiederherstellung und  neu setzen von Punkten hat nichts gebracht.
Kann jemand helfen?

Gruß
haszleri
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Neuer Aldi-PC Medion Akoya E4320 MD 8396
Begonnen von ossinator
22. September 2008, 12:56:04
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Aldi wird voraussichtlich ab kommenden Montag mal wieder einen Komplett-PC anbieten. Offiziell hat Aldi noch keinen neuen Aldi-PC angekündigt.
Der Rechner soll mit der flotten Dual-Core-CPU Intel Core 2 Duo E7300 ausgestattet sein, die mit 2,66 GHz getaktet ist und über 3 MB L2-Cache verfügt (1066 MHz FSB). Zur weiteren Ausstattung sollen 3 GB Arbeitsspeicher (DDR2), eine 640-GB-Festplatte (S-ATA 300, 7.200 U/Min., 16 MB Cache) und ein Multiformat CD/DVD-Brenner gehören. Für die Grafik ist eine Geforce 9500 GS von Nvidia mit 512 MB Grafikspeicher zuständig. Die DirectX-10-Grafikkarte mit HDCP-Unterstützung verfügt über Ausgänge für DVI-I, HDMI und TV-Out.
Wie von Aldi/Medion gewohnt, fällt das Softwarepaket üppig aus: Als Betriebssystem wird Windows Vista Home Premium inklusive SP1 mitgeliefert. Hinzu kommen Nero 8 (Nero Burning ROM 8 Essentials, Nero Recode 3 SE Essentials, Nero Express Essentials, Nero Vision Express Essentials), Microsoft Works 9.0, Ulead Photoimpact 12 SE, WISO Mein Geld 2008, Bullguard Internet Security Paket (inkl. 90 Tage Updates) und Microsoft Office Home and Student 2007 Trial Edition (60-Tage-Testversion).
Der Preis für den neuen Aldi-Rechner inklusive 3 Jahre Garantie: 499 Euro.
Wem der Speicherplatz nicht ausreicht, der wird bei Aldi auch eine externe 500-GB-Festplatet für 79,99 Euro erwerben können, die sich direkt an das Gehäuse des Aldi-Rechners anschließen lässt.

Die Website discountfan.de konnte einen Flyer ergattern.
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Vista zurücksetzen
Begonnen von rudi57
17. September 2008, 16:00:12
Gibt es eine Möglichkeit VISTA weiter zurückzusetzen als diese knappe Woche die ich bei mir finde.?
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"Eigene Dateien" auf Urzustand zurücksetzen
Begonnen von Ratzefummel
17. September 2008, 09:25:06
Hallo zusammen,

ich habe leider meine eigenen Dateien unter Vista ein bissel zerschossen und würde diese gerne wiederherstellen lassen. Ich habe mal vor geraumer Zeit in irgendeinem Forum gelesen, das dies ohne Probleme funktioniert, wenn man eine ganz bestimmte Windows-Datei löscht (ich nehme mal an, diese speichert das aktuelle "Aussehen" der eigenen Dateien). Diese besagte Windows-Datei wird dann, wenn man Windows neu startet, wieder von Vista automatisch neu erstellt und man hat wieder den Urzustand der "Eigenen Dateien" hergestellt. Leider weiß ich nicht mehr, welche Windows-Datei es genau war. Hat jemand von euch eine Idee?

Vielen Dank schon mal vorab

Ratzefummel
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Windows Mail löscht Nachrichten selbstständig
Begonnen von erkg1959
02. August 2008, 14:20:21
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Hallo,
WinVista Home Premium, alle Updates (letzte sicherheitsrelevante Updates am 21. 7. 2008).
AV-Programm = AVAST, Firewall ist NICHT installiert und die wineigene ist deaktiviert. Problem tritt auch bei deaktiviertem AV-Programm auf.


[b]Seit einigen Tagen erst[/b] habe ich mit "Windows Mail" folgendes Problem. (Ja, ich weiß, dass es bessere Mailprogramme gibt und bitte jetzt, nicht über die Sinnhaftigkeit von Windows Mail zu diskutieren :-) )

Eine Mail kommt korrekt in den Posteingang, wird geöffnet, gelesen, dann geschlossen (mit dem X rechts oben. JETZT ist diese Mail noch im Posteingangsordner.

Klicke ich dann auf einen anderen Ordner, z. B. "Archiv", Junk u. ä. und wieder zurück auf den Posteingangsordner, ist diese Mail nicht mehr da. Sie ist weder in einem anderen Ordner, noch unter den gelöschten Objekten. Sie ist einfach nicht mehr da.
Seltsamerweise eben erst seit einigen Tagen. Es waren KEINE Updates in der Zwischenzeit, es wurde KEIN anderes Programm am Notebook installiert oder deinstalliert.

Ich bitte um eure Tipps.

Grüße aus Graz
erkg1959