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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort konto
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VPN
Begonnen von djxerxes
25. Februar 2009, 15:32:35
Hi Leute,
ich würde gern eine VPN verbindung zu meinem Kumpel aufbauen, um mit ihm ein game zu zocken, das man im LAN spielen kann. Ich würde nun gern erfahren, wie sein/mein  PC/router (beidseitig fritzbox) konfiguriert sein muss, und ob ich zusätzlich software installieren muss.

mfg

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Bilder vergrößern
Begonnen von Sweeneymoon
24. Februar 2009, 21:31:58
Hallo,

Ich will ein Bild meiner Freundin als hintergrund haben,nun ist das so das das bild nur 1200*1600 ist,ich aber ein 16:10 also 1680*1200 brauche oder so. wie bekomm ich das am besten hin ? so das ich es als hintergrund verwenden kann.Habs schon getreckt aber das sieht doof aus ^^ Danke
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ShellDoc oder DocShell (rechte Maustaste ----> NEU)
Begonnen von D3ltoroxp
22. Februar 2009, 23:31:58
Hallo liebe Community,

habe folgendes Problem:

Wenn man auf Rechte Maustaste ----> Neu geht kommt doch so nen Mausfenster wo man dann neuen Ordner (kann ich erstellen) oder Textdokument (Hab ich wieder in die Reg eingetragen) usw. erstellen kann.

Irgend wie glaube ich hat das schei.. TuneUp dort alles verstellt. Gibt es einen Weg es wieder auf Standart zurück zu setzten.

Die Rescue Files aus dem Rescue Center von TuneUp sind weg, löscht es ja nach ner Zeit automatisch.

Greet's D3
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Passwort vergessen??
Begonnen von Panda
10. Februar 2009, 20:06:12
Hallo Leute,

ich habe bei meinem XP das Kennwort vergessn..ich hab ne 32-bit version...ich habe schon was von solchen reset-disketten gehört..aber die helfen mir ja auch nich..hab ja keine diskette damals erstellt..kann mir jemand weiterhelfen??

ich kann mich von meinem laptop in meinen pc trotzdem nachwievor "einhacken"..also ich kann mit hilfe der ip und der funktion "ausführen" auf den pc zugreifen..kann ich das i-wie darüber zurücksetzen??

LG
Panda
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"ausführen als administrator" per cmd
Begonnen von herrm_no
10. Februar 2009, 11:53:15
Hallo Foren user

ich starte alle Programme über ein extra Programm oder auch über einen USB Stick, es ist so etwas ähnliches wie ein "Portable Start Menu"
Manche Programme z.B. Tune Up Utilities lassen sich in Vista nur über  "ausführen als administrator" ... starten.
Ich weis, daß ich eine Verknüpfung auf den Desktop anlegen kann und diese immer als "ausführen als administrator" starten kann.
Das kann ich aber wegen meinem extra Programm nicht.
Gibt es nun eine Möglichkeit wie ich z.B. mit cmd (oder anders) einem Programm sage das es als administrator ausgeführt werden soll + Angabe des Passworts.


Gruß
Norbert
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Benutzerkonto wechseln/ändern
Begonnen von toby
07. Februar 2009, 19:21:48
Hey,
ich hab mal ein Problemchen.
Also, ich habe 2 Benutzerkonten. Aber ich will eins löschen, bloß ich weiß nicht wie ich alle Dateien ins andere Benutzerkonto bekomme. D.h. ich will Programme, Bilder, Musik u.s.w. ins andere Benutzerkonto haben.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Toby
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Mailsoftware einrichten mit Yahoo
Begonnen von quaster
07. Februar 2009, 15:39:53
Wer von Euch weiß bescheid welche Angaben man bei Windows Mail von Nöten sind um ein Yahoo Postfach einzubinden? Speziel brauch ich die Angaben für smtp und pop3.
Danke Euch im Voraus für Eure Unterstützung.
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Windows Mail kann nicht geöffnet werden :-(
Begonnen von sunflower
06. Februar 2009, 22:40:03
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Hallo,
ich benütze Vista Home Premium (SP1). Benutzerkontotyp: Administrator, der Fehler tritt aber auch auf, wenn ich mich mit dem eigentlich versteckten Adminkonto einlogge. Ich HABE Windows Mail immer wieder einmal benützt, also es hat funktioniert. Seit kurzem bekomme ich folgende Fehlermeldung.

[quote]Windows Mail kann nicht geöffnet werden. Eine Richtlinie für Softwareeinschränkungen verhindert, dass Windows Mail geöffnet werden kann. Wenden Sie sich an den Systemadminsitrator.....[/quote]

Spannend, weil ich weder Richtlinien vergeben habe und soviel ich weiß, das in [b]HomePremium[/b] auch gar nicht kann.

Ich habe weder AV Programm noch Firewall aktiviert... ich wüsste auch nicht, dass ich irgendein neues Programm installiert habe, das mit der Fehlermeldung zusammenhängt.,
Windows Mail ist zwar nicht mein Standardmailprogramm, aber die Behebung des Fehlers würde mich doch interessieren.

Gruß aus Graz
erkg1959

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AVM Fritz!Box Firmware x.70 Preview mit SIP-Server für Fritz Box 7170 und 7270
Begonnen von Markus
06. Februar 2009, 22:24:23
In der aktuellsten Beta-Version der Fritz!Box-Firmware hat AVM erstmals einen SIP-Server (SIP-Registrar) integriert.
Damit ist es möglich auch VOIP-Telefone anderer Marken als von AVM an der Fritz!Box zu betreiben.
Die Voip-Telefone können dabei über LAN oder auch WLAN mit der Fritz!Box verbunden werden.

Funktionsweise: Die Fritz!Box stellt einen VOIP-Server bereit, mit dem man das Telefon mittels Nummer (=Benutzername) und Passwort an der Fritz!Box anmelden kann; ist das VOIP-Telefon erfolgreich an der Fritz!Box angemeldet kann man in der Fritz!Box die Telefonnummern einstellen, auf die das VOIPT-Telefon reagieren soll.

Die Firmware für die Fritz-Box 7270 bietet zudem noch folgende Neuerungen:
[list]
    [li]Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D[/li]
    [li]Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch[/li]
    [li]Telefonie: Stabilität verbessert[/li]
    [li]Telefonie: irreführende Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt[/li]
    [li]FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert[/li]
    [li]System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche[/li]
[/list]

Die Firmware-Vorschau auf die nächste offizielle Firmware ist für die Fritz!Box Fon Wlan 7170 und 7270 verfügbar:
http://www.avm.de/de/Service/Service-Portale/Service-Portal/Labor/labor.php
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Vista sperrt den PC
Begonnen von steroz
05. Februar 2009, 19:39:36
hallo an alle.

ich bin neu hier und hoffe, ich langweile euch nciht, mit längst diskutierten themen. ich hab zwar was ähnliches gefunden, was zu meinem thema passt, aber bei mir reicht das problem etwas weiter:

wenn ich eine weile nichts am pc mache (ca 15min), meldet vista den benutzer ab und sperrt den computer. nur durch das eingeben des passwortes wird er wieder entsperrt.

nun habe ich alle einstellungen so geändert, dass vista das eigentlich nciht mehr machen dürfte... also in den energieoptionen etc.  in den energiesystemeinstellungen steht noch immer: kennwort zur reaktivierung erforderlich, aber das lässt vista auch nicht ändern. ich hab alles versucht.
wenn ich mein passwort lösche, muss ich es zwar zur reaktivierung nicht eingeben, dass problem, dass vista den benutzer abmeldet, bleibt aber dennoch.

das fing alles auch an, obwohl ich nie was an den einstellungen verändert hatte. am anfang war es nämlich nicht.
neulich stellte ich dann fest, dass er sich nicht mehr abmeldet, obwohl ich wieder mal nichts verändert hatte.
ich war eine ganze weile lang glücklich, bis vista nun wieder angefangen hat, mich regelmäßig abzumelden. wieder, obwohl ich nei was verändert hatte und ich bin der einizige nutzer an dem laptop...

was kann ich denn nun bitte unternehmen, damit vista damit aufhört, den pc zu sperren...???

hilfe!

ich danke euch schon jetz!
stefan
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Games for Windows LIVE Problem
Begonnen von GDI01
28. Januar 2009, 15:02:38
Hallo

ich bin zurzeit ziemlich verzweifelt daher schreib ich euch mein problem in der Hoffnung ihr könnt mir helfen.
Ich wollte mir ein Addon bei GFWL kaufen. Musste mich bei Xbox Live einen account mach und da ich noch nichtvoll jährig bin, machte meine Mutter ein Elternkonto so das ich nun ein Account dort habe. Hab mir 2000 Microsoft Point gekauft für 24€ und lud mir den GFWL Clienten runter. Dann loggte ich mich ein und meine punkte waren auch noch da, das Problem, der Marktplatz ist komplett leer und frag mich nur wieso das den ist? Ich hab die berechtigung von meiner Mutter erhalten, wo auch im Account eingetragen ist das ich käufliche Inhalte erwerben darf, aber es gibt keine Angebote im Marktplatz, entweder ist alles unsichtbar, ich mach was falsch oder ich bin zu blöd.  :wallbash
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AMAZON und bestimmte andere Seiten nicht aufrufbar !!!
Begonnen von bernardo44
23. Januar 2009, 10:33:28
Guten Morgen allerseits,
seit gestern nachmittag merke ich, dass AMAZON nicht mehr aufrufbar ist. Auch eine oder zwei andere Seiten, die ich oft anwähle, funktionieren nicht.
Es kommt immer ein weisses Fenster mit dem Hinweis : NETZWERK-ZEITÜBERSCHREITUNG

Diverse andere Seiten aus meinen Lesezeichen/Favoriten öffnen sich problemlos, auch bei Direkteingabe in die Adressenleiste.

Ich hatte das gleiche Problem schon mal vor längerer Zeit, da konnte ich das beheben, indem ich fast alle Plugins aus meinem Firefox deaktiviert habe (auf Anraten eines Bekannten).
Das hat diesmal nichts genützt. Dann habe ich den Internetexplorer getestet und auch dort ist AMAZON z. B. nicht aufrufbar.

Antiviren und Spyware - Software meldet keine Schädlinge !!!
Weiss jemand Rat  ??

LG  bernardo44
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Windows 7 auf VMware workstation?
Begonnen von Raman
16. Januar 2009, 13:34:49
Hallo Leute,

ich habe mir Windows7 und VMware workstation heruntergeladen und weis aber net wie ich jezt Windows 7 auf der Wirstation zum laufen bringe :D


Win7 auf DVD gebrannt
VMware heruntergelade
Win7 bereit ;)


Also meine frage:
Wie kann ich win7 auf der Vmware tun?

Es ware sehr serh nett wne ihr mir antworten würdet :D


Danke
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Live / Hotmail nun kostenlos für alle möglich
Begonnen von gdi
15. Januar 2009, 23:51:39
Nun kann jeder Live / Hotmail Benutzer kostenlos sein E-Mail Konto über POP3 abrufen. Dazu werden folgende Daten benötigt:

POP3 Server: pop3.live.com
SSL Benötigt: Ja
Benutzername: Deine Windows Live ID (z.B. username@hotmail.com)
Passwort: Dein Windows Live Passwort

SMTP Server: smtp.live.com
SMTP Server erfordert authentifizierung: Ja (Selbe Daten wie bei Posteingangsserver)
TLS/SSL benötigt: Ja
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ACHTUNG!!! Grosse Infektionsgefahr durch Conficker.C
Begonnen von Lord_Zuribu
14. Januar 2009, 09:07:25
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Laut Panda Security ist derzeit die Gefahr einer Infektion durch den Wurm Conficker.C groß. Er stellt die dritte Variante einer neuen Malware-Familie dar. Die Varianten A, B und C sind bereits für tausende Infektionen verantwortlich.

[size=7pt]Quelle: http://www.zdnet.de/news/security/0,39023046,39201150,00.htm[/size]
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Benutzerkonten vom Anmeldeschirm entfernen
Begonnen von Heavy-Dee
11. Januar 2009, 16:50:04
Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Benutzerkonten angelegt die ich nur für die Netzwerkverwaltung und ähnliches benötige. Eine direkte anmeldung als User erfolgt unter diesen nicht.
Diese Konten werden mir aber unter dem Anmeldebildschirm von Vista angezeigt. (genau wie bei XP).

Unter XP habe ich diese durch folgende Einträge in der Registry ausgeblendet:

HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows
NT\CurrentVersion\Winlogon\SpecialAccounts\UserList

Für jeden (unerwünscht angezeigten) Benutzer einen
namensgleichen DWORD mit dem Wert 0 erstellt.
[Wert:0 Name wird nicht angezeigt , Wert:1 Name wird angezeigt]

Weiss jemand wo sich diese Einträge bei Vista verbergen?
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Kein Zugriff auf externe Festplatte in Vista!?
Begonnen von Fio
07. Januar 2009, 23:08:10
Hallo zusammen,

ich habe seit letztem Wochenende meinen ersten Lap Top mit Vista, davor hatte ich XP drauf.
Habe nun meine externe Platte an den Neuen angeschlossen und da eine Virenmeldung erschien, wollte ich den entsprechenden Ordner löschen, allerdings sagte mir das System dauernd, dass der Zugriff verweigert wurde  ?(  (allerdings wohlgemerkt nicht nur bei dem Ordner in dem angeblich ein Virus steckte, das war eigenartiger weise bei allen so)
Habe dann das selbe an dem Alten mit XP drauf getestet und da konnte ich ihn löschen - hat jemand eine Ahnung woran das liegen könnte? bzw. kann es sein, dass ich die externe Festplatte erst neu formatieren muss, eh ich in Vista sämtliche Zugriffsrechte etc. habe ? (denn andere Daten wie zB Musik konnte ich auf den Rechner kopieren... daher versteh ich nicht, warum mir das Löschen der Ordner dann aber verweigert wurde, denn mit solchen Systemunterschieden wie bei Mac und PC kann es doch eigtl. nicht zusammen hängen!?  :grübel

Bin dankbar um jeden Ratschlag :)

Grüßlies,
Fio
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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?
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Fehler Email Konto Einrichtung
Begonnen von injo
07. Januar 2009, 11:01:33
Hallo,
habe seit drei Tagen neues Notebook von Asus mit vorinstalliertem Betriebssystem Vista. Versuche vergeblich bei Windows Mail oder Outlook oder T-Online SW das Email-Konto einzurichten mit popmail.t-online und smtpmail.t-online.de. Bei Windows Mail und Outlook gibt es die Fehlermeldung 0x800CCC90 oder 0x800CCC92, bei T-Online steht der Dienst z.Z. nicht zur Verfügung! Habe alles probiert, 1000x kontrolliert, Firewall, etc. deaktiviert - kein Erfolg. Mein altes Notebook steht daneben, mit der gleichen Konfiguration, nur mit Windos XP. Gibt es irgendwo einen Haken oder eine Einstellung die ich vergessen habe. Wer kennt eine Problemlösung.
Gruß Injo
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."