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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort 163
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Programm immer maximiert starten (nicht nur mit Verknüpfung)
Begonnen von Kilian
27. Juni 2014, 13:49:32
Hallo,

ich weiß, dass man Programmen, die nicht automatisch maximiert starten in der Verknüpfung etwas hinzufügen kann, dass die immer maximiert starten. Was aber, wenn man einen bestimmten Sateityp mit diesem Programm verknüpft hat und durch Doppelklick auf eine solche Datei das Programm startet? Das funktionieren die Verknüpfungseinträge nicht. Muss ich da etwas in der Registry ändern damit es immer geht?

Kilian

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W-Lan-Router: keine IPv4- und IPv6-Konnektivität - Kein Netzwerkzugriff
Begonnen von Angelika
16. Mai 2014, 17:56:22
Liebe Leute,

ich habe ein Problem mit der Interntverbindung mit meinem neuen Router und komme trotz Recherche in den Foren nicht drauf, wie ich es lösen kann. Deswegen bitte ich euch um eure Unterstützung:

Ich habe einen TP-Link M 5350 W-Lan-Router gekauft und in Betrieb genommen. Der Router sendet zwar Datenpakete, ich bekomme aber keine Internetverbindung zustande. In dem Fenster Status steht, dass bei IPv4- und IPv6-Konnektivität kein Netzwerkzugriff besteht.

Was soll ich machen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!  :))
LG
Angelika

Zur Info:

C:\Users\Angelika>ipconfig/all

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Angelika-PC
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Gemischt
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung 5:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Apple Mobile Device Ethernet #3
  Physikalische Adresse . . . . . . : 2A-CF-E9-97-96-F2
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  Verbindungslokale IPv6-Adresse  . : fe80::e9f2:9c16:1051:fc9%26(Bevorzugt)
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 172.20.10.3(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.240
  Lease erhalten. . . . . . . . . . : Freitag, 16. Mai 2014 17:02:34
  Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Samstag, 17. Mai 2014 16:48:10
  Standardgateway . . . . . . . . . : 172.20.10.1
  DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 172.20.10.1
  DHCPv6-IAID . . . . . . . . . . . : 338350057
  DHCPv6-Client-DUID. . . . . . . . : 00-01-00-01-13-BB-F3-19-C8-0A-A9-CC-F1-F0

  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 213.94.78.17
                                      213.94.78.16
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung 2:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft Virtual WiFi Miniport Adapter
  Physikalische Adresse . . . . . . : 7E-E4-00-CF-8C-CF
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Atheros AR9285 Wireless Network Adapter
  Physikalische Adresse . . . . . . : 78-E4-00-CF-8C-CF
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  Verbindungslokale IPv6-Adresse  . : fe80::b515:30b5:e9db:5170%14(Bevorzugt)
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 192.168.0.100(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
  Lease erhalten. . . . . . . . . . : Freitag, 16. Mai 2014 17:44:20
  Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 16. Mai 2014 19:44:20
  Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.0.1
  DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.0.1
  DHCPv6-IAID . . . . . . . . . . . : 377021440
  DHCPv6-Client-DUID. . . . . . . . : 00-01-00-01-13-BB-F3-19-C8-0A-A9-CC-F1-F0

  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 192.168.0.1
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Atheros AR8152 PCI-E Fast Ethernet Contro
ller
  Physikalische Adresse . . . . . . : C8-0A-A9-CC-F1-F0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Ethernet-Adapter Bluetooth-Netzwerkverbindung:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Bluetooth-Gerät (PAN)
  Physikalische Adresse . . . . . . : 70-F3-95-33-CD-43
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter isatap.{B7429EFA-F463-4A5B-A1AB-B451FED200A9}:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-ISATAP-Adapter
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter isatap.{3B14E541-456E-4C96-9DA3-722E3266A15F}:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-ISATAP-Adapter #2
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter Teredo Tunneling Pseudo-Interface:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Teredo Tunneling Pseudo-Interface
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv6-Adresse. . . . . . . . . . . : 2001:0:5ef5:79fd:8b6:2d8:4d8c:7d51(Bevorz
ugt)
  Verbindungslokale IPv6-Adresse  . : fe80::8b6:2d8:4d8c:7d51%15(Bevorzugt)
  Standardgateway . . . . . . . . . : ::
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Deaktiviert

Tunneladapter isatap.{859590AD-CC98-48A6-A0C7-1EE5A7AB193E}:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-ISATAP-Adapter #4
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

C:\Users\Angelika>
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Ständig Bluescreen 116 während kurzem Spielens
Begonnen von DeenSilver
30. Dezember 2012, 02:44:14
Hi,

ich habe seit rund einer Woche das Problem, dass ich nicht mehr anstädig Wow zocken kann.
Nach rund einer Minute stürzt das Spiel ab (schwarzer Bildschirm, der Laptop muss daraufhin neugestartet werden).

Beim Neustart bekomm ich dann folgende Meldung:

  [code]Problemsignatur:
  Problemereignisname: BlueScreen
  Betriebsystemversion: 6.1.7600.2.0.0.256.48
  Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
  BCCode: 116
  BCP1: FFFFFA800AC2F010
  BCP2: FFFFF8800520EB10
  BCP3: FFFFFFFFC000009A
  BCP4: 0000000000000004
  OS Version: 6_1_7600
  Service Pack: 0_0
  Product: 256_1

Dateien, die bei der Beschreibung des Problems hilfreich sind:
  C:\Windows\Minidump\123012-34117-01.dmp
  C:\Users\Mirko Seeacher\AppData\Local\Temp\WER-58188-0.sysdata.xml

Lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen online:
  http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=104288&clcid=0x0407

Wenn die Onlinedatenschutzbestimmungen nicht verfügbar sind, lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen offline:
  C:\Windows\system32\de-DE\erofflps.txt
[/code]

Zwischendurch habe ich meinen Laptop komplett plattgemacht und neu aufgesetzt. Aber der Bluescreen kommt bei Wow wieder. Beim Desktopbereich oder bei anderen Spielen erscheint dieser nicht. Nur Wow ist davon betroffen.

Habe auch schon fließig in der Suchfunktion gestöbert, doch ich habe auf Anhieb nichts passendes gefunden. Google brachte ebenfalls nicht wirklich etwas Hilfreiches.

Von einem Hardwaredefekt sehe ich ab, da die Grafikkarte ansonsten bestens funktioniert.
Fehler trat mit dem neuestem Treiber sowie auch mit dem von Haus aus gelieferten Teiber von der CD auf.

Hier noch mein System:

MSI GT 663R
Intel Core I7-740QM
Nvidia Geforce GTX 460M
DDRIII 12GB (4GB*3)
HDD 1TB (500GB*2 RAID 0)

Daher bin ich nun erstmal ratlos :/ Ich hoffe auf Hilfe hier.
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Microsoft Gadget Gallery eingestellt - wo nun gadgets herbekommen?
Begonnen von Robin99
28. Januar 2012, 21:32:26
Hi

Warum auch immer hat Microsoft ja die Windows live Galerie eingestellt (was auch immer sie sich bei gedacht haben  :wallbash )

auf jeden fall such ich jetzt einige gadgets, die ich vor meiner Neuinstallation drauf hatte :/ Kennt ihr vielleicht irgendwelche Quellen wo es die Gadgets noch hergibt ?
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Windows XP fehler: Die ordnungszahl 681 wurde in der DLL "iertutil.dll" nicht ..
Begonnen von Denis H.
25. Januar 2012, 19:55:25
« 1 2
Hallo leute. Ich habe grad ein Fehler an meinem PC :P
Ich starte windows ganz normal... Loge mich in mein Benutzeraccount ein (geb halt PW ein) und dann kommt schon die erste fehlermeldung: Die ordnungszahl 681 wurde in der DLL "iertutil.dll" nicht gefunden.
So, erstens klickt ich auf Ok. dann kahm nocheine und nocheine und noch ein paar. und auch eine, das der Explorer.exe nicht gestartet bzw. geöffnet werden konntet. Erstens habe ich Task Manager geöffnet und versucht Explorer.exe manuell zu starten aber ging auch nicht. Ich habe mir so ein "Fixer" im Internet gedownloadet wo "angeblich" die iertutil.exe repairiert. Ging zwar aber zuvor kahm immer die Fehlermeldung: "iertutil.dll konnte nicht gefunden werden. Neuinstallation könnte das Problem beheben." Oder was da kahm. So dann startete ich den Fixer und dannach wo es fertig war kahm: "Die ordnungszahl 681 wurde in der DLL "iertutil.dll" nicht gefunden" So, dachte mir gleich: "WTF?" und ich sah auch in anderen Foren weiter und der mit dem Fehler hat aufgegeben und hat es gelassen und die anderen haben einfach über was anderes weitergelabert... .
Also ich habe Windows XP sp3 und bin "gerade" mit dem Google Chrome drinne.

Und ich finde das das hier nicht so ein großer Fehler ist, denn Ich habe wenige störende Tasks mit dem Security Task Manager in die Quarantäne verschoben, und daher stimmt was nicht  :-\

Ich wunder mich auch das so ein "kleines" Programm Tasks verbieten kann das sie sich öffnen.
Weil Explorer.exe kannst ja nicht Löschen, nur Deaktivieren.
Ich habe auch versucht Windows im Savemode (Abgesicherten Modus) zu starten brang aber nix.
Habe schon alles versucht. Ich hab zwar nochnicht mit dem regedit nachgeguckt wo diese 681 is :P

Derzeit kann ich nur hoffen das ihr mir helfen könnt, ansonsten muss ich mich mit anderen Begügen *wein*  :kaffee


Und ich bin euch sehr sehr dankbar wenn ihr mir Helfen könnt  :]


Mfg Denis

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CRC-Prüfung bei Empire earth, windows vista
Begonnen von ronja1940
04. September 2011, 13:51:32
Data problem beim laden von ordentlich gekauften empire earth.
crc-prüfung. crc fehler.
was kann man machen

gruß wolfgang
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Der AppData Ordner
Begonnen von Patrizzle
13. November 2010, 22:40:30
Hallo

Ich habe es so eingestellt, damit alle "versteckten" Ordner zum Vorschein kommen. Und nun sehe ich unter Benutzer den Ordner AppData. Da dieser doch 855 Mb umfasst, würde ich ihn gerne löschen. Doch meine Frage ist:
-Wozu ist dieser Ordner überhaupt da?
-Warum sind dort Ordner anderer Programme drin? Also Ordner von Programmen, die ich schon seeeehr lange nicht mehr auf dem PC habe.

Bild 2: Im Unterordner Local
Bild 3: Im Unterordner Roaming

--> Darf man diesen Ordner überhaupt löschen (oder zumidest Teile davon)?

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

RizZzle
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Suche Treiber für SiS163U USB Wireless LAN Adapter
Begonnen von andreas526
23. November 2009, 17:41:21
;( ?( Hallo Leute!
Ich suche krampfhaft den Treiber für meinen Fujitsu Scaleo P Desktop auf dem vorher Vista Home Premium x32Bit installiert war und jetzt Win 7 Ultimate x64Bit. Auch mein Canon Pixma MX310 wird über USB nicht erkannt!
Ist es möglich, daß das mit dem gesuchten Treiber zusammenhängt?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr Dankbar!
Grüße, Andreas
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laptop verbinden mit wlan router, doch verbindet nicht inet
Begonnen von ArturGTR
25. September 2009, 12:19:54
Hallo, ich hab ein problem mit dem wlan an meinem laptop(vista) ich habe es geschaft ihn mit dem "dlink" wlan router zu verbinden und das internet tat zuerst, doch nun verbindet er nur kurz nach dem hochfahren und dann nicht mehr, wenn der inet exlorer dann die diagnose möglichkeit anzeigt und ich das auswähle, dann meldet er das er keine verbindungsstörungen gefunden hat also das alles in ordnung ist, einmal konnte ich durch die vista reparatur mit dem inet verbinden doch kurze zeit später ging das inet wieder flöten...
...es zeigt mir auch das ich mit dem router verbunden bin "lokal und internet"... ok leute bitte helft mir...
...muss jez zur arbeit.
gruss: ArturGTR

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Acronis 2009 Home unter Vista Buissness 32Bit Service Pack 1
Begonnen von Drezzo
14. März 2009, 18:25:39
;( Hallo Leute,
hab mir für teuer Geld Acronis 2009 unter Vista Business 32 Bit installiert um eine Systemsicherung zu machen.
Installation war noch erfolreich. Dann beim Backup wird nach kurzer Zeit die Anwendung mit einem undefinierten Fehler geschlossen.
Deinstallation in der Systemsteuerung ist auch nicht mehr möglich und nun habe ich die Software wie nen ungeliebten Gast auf dem Rechner.
Hatt jemand ähnliche Erfahrung oder weiß wie man die Software vom Rechner bekommt???????????????
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Was bedeutet "J" in einem E-Mail?
Begonnen von Lord_Zuribu
05. Dezember 2008, 15:27:12
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Tach auch

Hab mal eine Frage. Ich bekomme von gewissen Personen öfertes eine E-mail und am Ende des Satzes steht immer J.
Weiss jemand was dies bedeutet? Hab unter Google schon paar solche Einträge gefunden. Antwort überall die gleiche: Keine Ahnung.

Gruss
Lord_Zuribu
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64 Bit Treiber für USB -> seriell Adapter gesucht
Begonnen von Formel-LMS
10. August 2008, 02:07:08
Hi,
die einzige Hardware, welche ich besitze und nicht funktioniert, ist dieser Adapter. Hat jemand einen Treiber, der unter 64 Bit läuft?
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Arbeitsspeichertaktung- Acer Aspire M1600-NE6S ?
Begonnen von bmwben89
28. April 2008, 00:56:43
Bin bisher im Internet leider selbst nicht fündig geworden zu diesem Thema. Alle Hardwareprogramme die ich bisher ausprobiert habe, erkennen das Mainboard nur als ''Standartmainboard'' Auch auf dem Mainboard selber konnte ich keine Angaben finden über den RAM bzw. die Taktung. Jemand vorschläge? ?(
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Probleme mit Forceware 169.xx
Begonnen von shak4l
29. Dezember 2007, 14:22:58
Moin

Also mein Problem, ich kann nur den [b]163.75_forceware_winvista_32bit_international_whql[/b] installieren. Alle Treiber die darüber hinaus gehen Beta Treiber sowie der neue [b]169.25_forceware_winvista_32bit_international_whql[/b]. Bei jedem Treiber wird mein Bildschirm nach dem neustart [b]schwarz[/b].

Mein System:
Vista 32 Bit
Asus P5b-E plus
2Gb Ram
Gforce 8800 GTX

Ich habe meiner Meinung nach schon alles probiert, Deinstalliert Abgesicherter Modus Grafikkarte raus und wieder rein.

Wär schön wenn mir wer helfen könnte.

Mfg shak4l
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Probleme mit Forceware 169.xx
Begonnen von d-fens
26. Dezember 2007, 11:52:18
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Hallo

Ich kann auch meinem neuen Rechner nicht die nvidia Forceware 169.xx installieren.Keinen der 169'er Treiber.Nach dem Hochfahren und kurz vor dem Windows Start wird der Bildschirm schwarz und fängt dann an zu blinken, als ob er kein Signal mehr bekommt.
Habt ihr vielleicht einen Rat.Ich habe sogar die nvidia Ratschläge beachtet und den Virenscanner vor dem Download deaktiviert, sogar deinstalliert.Den alten Grafikartentreiber hab ich auch deinstalliert.
Hat alles nichts gebracht.
Habe sogar Vista nochmal neu installiert und dann gleich als erstes den 169.25 installiert.Wieder blinken.
Vista 64 Bit ist bei mir auf dem letzten Stand.

Mein System:
Intel Quad Core 6600E, bftech GeForce 8800 GTX SLI, 2*1 GB Kingston DDR2 800 RAM, Gigabyte N650SLI DS4L Mainboard, 600 Watt Netzteil, Symsung 226BW.

Am SLI kann es nicht liegen.Hab auch schon von Leuten gehört die ne komplett andere Konfig hatte und bei den es auch vorkommt.
Z.B. mit Dual Core Prozessor, Geforce 8800 Ultra,  kein SLI Mainboard und nur 2 GB RAM, Vista 32 Bit, anderer Monitor etc.

Ich bin echt am verzeifeln.Hab die letzten Tage nur vor dem Rechner zu gebracht.

Übrigens geliefert wurde der Rechner mit der Forceware 163.69.Ein Update auf 163.75 hat auch funktioniert.Es ist also nicht so dass gar kein Update funktoniert.
Hab dann wieder auf den 163.69 gewechselt weil der bei Crysis etwas schneller läuft.
Nur profitiert Crysis von SLI recht wenig.Da erhoffe ich mr von den letzten nvidia Treibern mehr.Der 163.69 ist schliesslich aus dem September.

Verzweifelte Grüsse  ?(
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Mein PC bleibt so ca. nach 15-45 min. einfach hängen
Begonnen von Dyon
02. Dezember 2007, 17:39:00
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Mein Computer bleibt immer mal wieder hängen, sodass mir nichts anderes übrig bleibt als den Computer neu zu starten. Ich habe Vista Home Premium auf meinem Computer. Ich hatte das Problem vor einer Woche schon, wobei damals der Computer noch öfters hängen blieb. Dann habe ich meinen Computer neu formatiert, Betriebssystem drauf, Anivirenprogramm und Updates und jetzt habe ich wieder das selbe Problem.
Kann mir vllt. jemand helfen

Danke schon im Vorraus

MFG Dennis
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Nvidia Forceware 163.75 WQHL
Begonnen von ossinator
07. November 2007, 14:37:46
Nach vielen Beta-Treibern der 169er-Reihe, welche teilweise durch unschöne Darstellungsfehler (s. 1, 2) aufgefallen sind, gibt es nun neue Treiber mit alter Nummer: die Forceware 163.75 mit WQHL-Siegel.


[url=http://www.nvidia.de/object/winvista_x86_163.75_de.html][b][color=blue]Forceware 163.75 WHQL Vista 32 Bit[/color][/b][/url]
[url=http://www.nvidia.de/object/winvista_x64_163.75_de.html][b][color=blue]Forceware 163.75 WHQL Vista 64 Bit[/color][/b][/url]

[size=8pt][i]Quelle: Nvidia.de[/i][/size]
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Vistatreiber für NVIDIA GeForce Go 7900
Begonnen von fussleiste
15. September 2007, 12:21:17
Moin,

[color=red]habt Ihr ein Lösung für mich? Soweit ist alles tutti mit meinem Notebook. Nur absolut frustrierend ist, dass es keine aktuellen Grafiktreiber gibt . Hatte mich schon voll gefreut mit dem Teil ein paar Spiele auszuprobieren. Aber leider läuft noch nicht mal die Demo von "Colin McRae Dirt" flüssig. Egal welche Auflösung, immer Ruckler.
Nvidia und Toshiba rühren sich nicht. Hat von Euch jemand ein Lösung?[/color]

Satego P100-10F
Typ : Intel® Centrino® Duo Prozessortechnologie integriert im Intel® Core™2 Duo Prozessor T5500, Intel® PRO/Wireless 3945ABG Netwerkunterstützung und Intel® 945PM Express Chipsatz
Clock speed : 1.66 GHz
Front side bus : 667 MHz
2nd level cache : 2 MB

Standard : 2.048 (1.024+1.024) MB
Max. Erweiterbarkeit : 4.096 MB
Technologie : DDR2 RAM (533 MHz)

Hersteller : NVIDIA®
Typ : NVIDIA® GeForce™ Go 7900
RAM : 512 MB
RAM Typ : DDR3 Video RAM
Angeschlossener Bus : 16x PCI Express

Windows Vista® Home Premium Edition

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fixboot / fixmbr unter vista ?
Begonnen von Voodo
11. April 2007, 14:25:28
Hallo zusammen,

hab ein mehr oder weinger großen Problem mit meiner Vista kiste.
Keine Ahnung was ich getan habe auf jedenfall fährt das DIng nicht mehr hoch.
Bekomm die Meldung "Unmountable Boot Volume", hab auch schon etliche Einträge zu XP bei MS gefunden.
Die Lösung hierfür lautet "reparaturkonsole" und dann fixmbr bzw. fixboot. Tja das wollte ich tun, nur kennt vista nix davon.

Vielleicht hat mir jmd. nen Tip.

Gruß und Danke

Daniel