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Besitzerrechte über störrrische Dateien/Ordner erwerben
Begonnen von OCtopus
01. Juni 2009, 10:31:04
Wem ist es nicht schon passiert, daß eine Datei nicht überschrieben oder ersetzt werden konnte, weil man dafür nicht die nötigen Rechte hatte? Kaum einer weiß, daß Vista ein verstecktes Tool "System32\takeown.exe" anbietet, mit dem man die vollen Besitzerrechte über solch störrische Teile erwerben kann. Eigentlich kann man dieses Tool nur relativ kompliziert über die Befehlszeile ausführen, vgl.
http://www.howtogeek.com/howto/windows-vista/how-to-delete-a-system-file-in-windows-vista/
Hier gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Tool ganz einfach in den Rechtsklick einzubinden:
http://www.howtogeek.com/howto/windows-vista/add-take-ownership-to-explorer-right-click-menu-in-vista/

Nach Anwendung der Datei "InstallTakeOwnership.reg" ist das alles im Rechtsklick integriert und man wird endlich wirklich Herr über seine Dateien und Ordner. Wenn es nicht sofort funktioniert hat muß man ggf. noch die Berechtigungen der Datei auf "Vollzugriff" setzen.

Möglicherweise ist ein Neustart nach der Installation dieses Registry-Hacks nötig.


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vista home premium update funktioniert nicht mehr.
Begonnen von montana55
31. Mai 2009, 15:17:39
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Hallo!

Ich weiss es, dass vielen Leuten so etwas passiert...jetzt hat es auch mich getroffen. Keine Ahnung-warum. Code 80004002,unbekannter Windows Fehler.
Ich habe Internet durchgewühlt, zig Tricks und Tipps wahrgenommen, angewendet und ...NIX! Ich habe auch diesen Tool pcwUpdateRepair installiert, weil ich gedacht habe - DAS  IST  ES! Ist es aber nicht...
Nach einigen Sekunden erscheint nämlich so eine Meldung

[b]C:\Windows\system32\wups2.dll ist entweder nicht für diese Ausführung unter Windows vorgesehen oder enthält einen Fehler.
Installieren sie das Programm mit Originalinstallationsmedien erneut, oder wenden sich an den Systemadministrator oder Softwarelieferanten,
um Unterstützung zu erhalten.[/b]
Dann läuft das Programm weiter, alles sieht eigentlich normal und vernünftig aus, aber Update bleibt naürlich außer Betrieb.

Kann mir jemand sagen, worum es hier geht? Auf jeden Fall habe ich mir diese wup2.dll angeschaut und festgestellt das diese einfach 0 KB groß ist, also
die gibt es so gut wie gar nicht.
Ich habe mir eine "volle" wups2.dll heruntergeladen und versuchte die "leere" im System32 zu ersetzen aber auch das funktioniert nicht, weil ich angeblich
keine Berechtigung dazu habe!!! Ich bin doch Admin und der einziger Benutzer! (Das ist auch die Sache, die mich in Vista auf die Palme bringt!).
Ich habe den Eindruck, dass die ganze Geschichte (mit dem Programm, der nicht effiezient ist) sich um diese wups2.dll dreht...

Sooo, hätte vielleicht jemad irgendwelche Erklärung dafür?  Ich drehe einfach durch und natürlich habe ioch keine Lust auf die Neuinstallation...

Wie schalten man eigentlich manuell Automatische Update aus??? Das geht eben auch nicht...hat es etwas mit dem Benutzerkontensteurung zu tun?

Ich wäre echt heilfroh, wenn Ihr mir helefen könnten!

Danke im Voraus!

montana55
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Windows 7 Upgrade Advisor
Begonnen von ossinator
08. Mai 2009, 12:29:02

Microsoft hat eine Betaversion des Windows 7 Upgrade Advisor veröffentlicht. Damit kann men seinen PC dahingehend überprüfen ob der Computer für das neue Betriebssystem geeignet ist.

Der Windows 7 Upgrade Advisor steht zum kostenlosen Download bereit, ist aber zunächst nur in englischer Sprache verfügbar.

Es werden Prozessor, Arbeitsspeicher, Speicherlaufwerke und Grafikprozessoren analysiert, um ihre Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Außerdem versucht die Software mögliche Probleme mit der installierten Software oder angeschlossenen Geräten zu ermitteln. Werden Fehler gefunden, versucht das Programm zusätzlich Lösungsvorschläge zu machen.

Beim Test sollten alle externen Geräte (USB, LAN usw.) angeschlossen sein, mit denen Windows 7 später arbeiten soll.

[url=http://download.microsoft.com/download/9/5/D/95D3883A-00A2-4A8A-A979-48D5AB9B1112/Windows7UpgradeAdvisor.msi][b][color=blue]Windows 7 Upgrade Advisor Beta [/color][/b][/url]

[size=8pt][i]Quelle: winfuture.de und Microsoft[/i][/size]
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XP <> Vista persönliche Ordnerstruktur
Begonnen von beatjunkie
02. Mai 2009, 20:59:13
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Yo leute..
ich ärger mich seit einer zeit mit einem Symptom rum, dass sich wie folgt beschreiben lässt
Nachdem ich mit Acronis True Image v11 einige persönliche Daten so wie (Dokumente & App data) wieder hergstellt habe, und diese an den jeweils richtigen Pfad kopiert habe, zeigt sich folgendes bild:

ich HASSE es...  :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
ich habe es heute auf die Verwendung mit Acronis eingegrenzt, und ich muss sagen ich bin immer mehr von dem Programm einttäuscht!
...zu erst hatte ich das problem dass mein acronis notfall bootmedium meine Partitionen nicht erkannte, was besonders leiwand ist bei einem [b]"NOTFALL MEDIUM[/b]" und jetzt das! grrrrrrr
da ich täglich in da arbeit mit der XP Ordner struktur arbeite und abends dann mit meinem Vista, ist es für mich [b]unerträglich[/b] mit beiden Ordnerstrukturen übereinander gewürfelt arbeiten zu müssen

ich habe schon öfters gehört dass man updates für acronis laden kann, nur wie integrier ich diese in die Original CD? und bringt das dann überhaupt etwas?
Ich muss echt sagen ich bin enttäuscht von Acronis! Mein System is neu aufgesetzt und schon wieder verhunzt nur wegen dieser sh** software!
grrrrr
mit der Hoffnung auf baldige KOmmentare, draussen...

Peace Bj
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Programme auf eine andere Festplatte moven?
Begonnen von Coke
01. Mai 2009, 22:24:34
« 1 2
Hallo,

da ich ja nun endlich WinVista Home Premium installieren kann, sind die Programm die ich beim Kauf erworben habe vorinstalleirt aufem pc natürlich auch weg :s.
Wollte wissen ob ich z.B. Mein Office 207 irgendwie auf eine andere Festplatte oder Parition schieben kann und später aber wieder verwenden könnte.

Grüße,
Mario^^
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Upgrade von Home Premium 32 Bit auf Ultimate (Stundent) 64 Bit
Begonnen von matag
24. April 2009, 12:26:24
Hallo zusammen,

ein Kollege von mir hat auf seinem Rechner Vista Home Premium 32 Bit.
Nun hat er eine Ultimate Student Version 64 Bit Upgrade CD und will sein System udgraden.

Leider ist bei der Installation von der Upgrade CD der Haken für die Auswahl der 64 Bit ausgegraut. So dass er nicht auf 64 Bit installieren kann.

Liegt es evtl. an dem Service Pack 1 für die Home Prem 32 Bit Version ??

Weiß jemand Rat ??

Danke Euch

Gruß MATAG
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Vista merkt sich Ordneransicht nicht - Problem mit Workaround
Begonnen von dave_christoph
05. April 2009, 12:44:27
Hallo,

ich habe das bekannte Problem, dass sich meine Windows Vista Business 64 Bit Installation die Ordneransichten nicht mehr merkt.

Folgendes Workaround habe ich versucht anzuwenden:

http://www.wintotal.de/Tipps/index.php?id=1433

Jedoch lief die Prozedur auf ein Fehler. So wie es aussieht fehlen mir die Berechigungen in folgenden Pfad der Registrierung:

HKEY_CURRENT_USER\Software\Classes

auf ALLES unter \Classes habe ich keine Berechtigung etwas zu verändern oder einzusehen.
Windows Vista ist bei mir an eine Domäne angeschlossen mein Benutzeraccount hat jedoch "Administratoren Rechte" am lokalen Rechner sowie als Domänen-Admin.

Unter "Classes" sind folgende Berechtigungen gesetzt:

- SYSTEM (Spezielle Berechtigung - u.a Unterschlüssel auflisten)
- computername\administratoren (Spezielle Berechtigung - u.a Unterschlüssel auflisten)

Wenn ich mich mit dem lokalen Administrator am PC anmelde habe ich ohne Probleme zugriff.

Was ist da schief gegangen? hat jemand schon einmal ein ähnliches Problem gehabt?

Ich freue mich auf jede antwort.

Viele Grüße

David

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Wie setze ich ihn wegen Verkauf auf Werkseinstellung zurücksetzen??
Begonnen von whities
20. März 2009, 22:08:52
Hi ihr,
Frage steht ja shcon oben, morgen soll er weg, ein HP dv6000 mit win xp. Wie setze ich ihn auf Werkseinstellung zurück,um meine DATEN sicher zu löschen???

LG Whities
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Windows Vista Home standart ; ohne cd oder recovery
Begonnen von XVistaAX
04. März 2009, 10:20:32
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Hay, hab ein problem (sehe bild) habe windows viste home premium und möchte gerne mein vista repparieren aber ohne das ich meine gatzen sachen verliere als ich mein pc gekauft hab war vista schon vorinstalliert also hab keine cd oder recovery die wiederherstllung geht auch net da steht immer auch wie oft ich es benutze die wiederherstelllung konnte net erfolgreich verwendet/angewendet werden :D  ?(  Vielen Dank
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SONY VAIO formatieren
Begonnen von DJ_miX´n´Style
01. März 2009, 18:04:40
Hallo Leute.

Will den Laptop von meinem Vater formatieren, weil da nichts mehr geht. Nun ist da keine XP CD dabei, womit ich das machen kann.
Jedoch über das Utilitie von dem Vaio geht es auch nicht, das Ding platt zu machen
Ich weiss nicht mehr weiter....


Liebe Grüße..

Nils
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Desktop wird nicht gespeichert, nach Neustart alles durcheinander!
Begonnen von MarcusMai
17. Februar 2009, 00:59:21
habe nen dummes problem, nach jedem Neustart sind alle Symbole auf dem Desk wieder komplett durcheinander und links angeordnet. Habe aber garnichts weiter gemacht, woran liegts und wie kann ich das abschalten?! Habe mehrere VISTA Rechner aber noch nie ein solches porblem gehabt.
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Recovery Partition selbst erstellen?
Begonnen von Lord_Zuribu
05. Februar 2009, 16:50:06
Hallo zusammen

Hab mal eine Frage. Seit einiger Zeit liefert HP bei Notebooks ja keine Recovery DVD mehr aus, sondern nur noch eine Recovery Partition. Dort erscheint ja dann beim booten "Press F11 for Recovery"
Wenn dann nichts unternommen wird, bootet das System normal. Die Frage ist nun, kann ich das auch auf meinem Desktop-Rechner machen. Eine Partiotion mit einem Backup zu erstellen ist ja nicht das Problem. Aber das dann beim booten auch die Meldung kommt ist knifflig. Ist das nur bie HP so, oder haben die modifizierte BIOS' oder kann ich das ganz normal einstellen?

Danke euch schon mal

Gruss
Lord_Zuribu
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Frage zu Windows Live ID
Begonnen von Lord_Zuribu
03. Februar 2009, 10:31:51
Hallo zusammen

Bei meinem Windows Live Messenger melde ich mich ja mit der Windows Live ID an. Was passiert, wenn ich diese ID ändere...also wenn ich die aktuelle E-Mail Adresse mit einer anderen ersetze? Ich denke auf meiner Seite sollte sich nichts ändern, also sollten alle Kontakte noch vorhanden sein. Was passiert aber auf der anderen Seite (bei meinen Kontakten)? Werde ich dort als Kontakt rausgeworfen, da die E-Mail nicht mehr stimmt oder was passiert?

Danke und Gruss
Lord_Zuribu
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PC neuformatieren ohne dabei Daten von der 2 Partition zu beschädigen/löschen
Begonnen von Link_it
01. Februar 2009, 11:15:04
Hey,

Mein Vater hat ein Problem mit seinem Pc, Er hat zu viele Daten und läuft nicht mehr rund, nunja nun hat er viele Wichtige Daten auf seinem Rechner und diese sind zwar auf der 2en Partition aber er hat bammel das beim formatieren der ersten und neuinstallation von Windows XP seine Daten gelöscht werden.

Nunja meine Frage ist nun ob das wirklich passieren könnte was nicht gerade angenehm wäre.

Mfg Link_it
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Standby und Intel Wlan 4965 abgn Probleme
Begonnen von gdi
27. Januar 2009, 12:36:39
Nachdem mein Notebook vom Standby Modus wieder aufwacht findet meine Wlan Karte (Intel 4965 abgn - Treiber Version: 12.1.0.14) keine Wlans mehr und ich muss den Rechner neustarten. Hat jemand das selbe Problem und eventuell auch schon gelöst?
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interne Lautsprecher funktionieren nicht mehr
Begonnen von Mahoon
19. Januar 2009, 13:42:43
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hallo!
Ich hab seit 1 Woche ein notebook. nach dem ersten benutzen der Kopfhörer und dann dem rausziehen funktionieren die Lautsprecher nicht mehr. Support angerufen, auf Werkseinstellung zurück gesetzt und es ging wieder. Bis zur nächsten Kopfhörerbenutzung!

Bitte um hilfe! Danke!
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Bidirektionale unterstützung aktivieren
Begonnen von Marec
18. Januar 2009, 12:18:46
Hallo,

ich habe ein D-Link Router "Dir 635" und neuerdings von D-Link auch die Software "D Link Shareport Network USB Utility" um den USB- Anschluss am Router nutzen zu können.
Dort habe ich meinen Drucker angeschlossen. Der Drucker wird nun von der Software gefunden und erkannt, doch ich kann ihn nicht nutzen, weil ich die "Bidirektionale Unterstützung" nicht aktivieren kann. Diese Option ist hellgrau.
Woran kann es liegen, dass das nicht aktivierbar ist?
Windows Defender und die Windows Firewall hatte ich schon deaktiviert.

Gruß Marec
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Probleme mit Vista - was'n sonst:-)
Begonnen von klaerchen
31. Dezember 2008, 19:03:36
Erst mal ein Hallo zusammen(ist mein erster Beitrag).
Ich habe mehrere folgende Probleme mit Vista 64bit + SP2:

1. Vista merkt sich nicht die Ordnereinstellungen im Explorer. Es bringt schmeißt oft die Navigationsleiste raus oder setzt sie rein.
Die Sortierung "Größe, Datum, Änderungsdatum usw." bringt es oft durcheinander. Wenn ich sage "alle Einstellungen für alle Ordner übernehmen", juckt das es nicht.

2. Beim Kopieren oder Verschieben von Dateien (meist bei externen Datenträgern) stottert Vista, hängt sich ganz auf oder kopiert nur einen Teil der Dateien.
Bsp.: Von einem MB holt er nur 600kB rüber, obwohl er fertig mit dem Kopieren oder Verschieben ist.

3. Vista fährt nur sauber herunter, wenn ich mein USB-Audioschnittstelle vorher ausschalte. Ansonsten bleibt es bei dem "Herunterfahren-Bildschirm".


Ich habe die Suchfunktion hier im Forum schon benutzt und habe gesehen, daß viele dieses Problem haben, allerdings gibt es keine Lösungsvorschläge; zumindest noch keine gefunden;-)
Aber vielleicht kann mir doch, irgendwie, ein Experte mir helfen.


Danke im Voraus


Klärchen


PS: Habe alle aktuellen Treiber drauf!
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris