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Internet Abzocke
Begonnen von Johannes Fein
29. Juli 2012, 23:50:04
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Hallo,
ein Freund von mir hat mir heute mittag die Seite "gewerblichenhandel.de" geschickt. Ich war sehr angetan von den niedrigen preisen und hab dann um mir die angebote anzusehen meine email und Namen angeben müssen..... Jetzt hab ich im nachhinein gesehen das rechts naja nennen wir es mal "Vertrags"informationen stehen. Jetzt hab ich Angst das ich das Geld zahlen muss... Kann mir einer weiterhelfen?

[color=red][i]@ossinator
Die Seite ist nicht verfügbar und um mögliche falsche Verlinkungen zu unterbinden habe ich die schreibweise des Links geändert.[/i][/color]

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista forumforum softwaresoftware ymsyms bingbing winwin win7win7 bgebge hilfehilfe problemproblem downloaddownload fehlerfehler gehtgeht internetinternet problemeprobleme zwuzwu keinekeine treibertreiber yahooyahoo programmprogramm keinkein ohneohne downloadendownloaden searchsearch bgqbgq bitbit kostenkosten 20082008
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smsTAN oder chipTAN? Was ist besser?
Begonnen von Noone
16. November 2011, 13:04:54
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Meine Sparkasse stellt mich vor die Wahl, bis Mitte Januar auf [url=https://www.sparkasse-regensburg.de/privatkunden/banking/smstan/vorteile/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fbanking%2Fsmstan%2Fvorteile%2F&IFLBSERVERID=IF@@112@@IF]smsTAN[/url] oder [url=https://www.sparkasse-regensburg.de/privatkunden/banking/chiptan/vorteile/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fbanking%2Fchiptan%2Fvorteile%2F&IFLBSERVERID=IF@@112@@IF]chipTAN[/url] umzustellen. Das bisher praktizierte iTan wird dann abgeschaltet und ist dann nicht mehr möglich.

Was soll ich wählen? Was haltet Ihr für besser? smsTAN oder chipTAN?  :grübel
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Avira SearchFree Toolbar - sinnvoll oder nur Werbung
Begonnen von Markus
01. Juli 2011, 17:52:40
Nachdem ich heute meinen PC neugestartet hatte kam ne Info-Meldung von Avira Free Virenscanner, ob ich die Avira SearchFree Toolbar installieren möchte:
http://www.avira.com/de/avira-searchfree-toolbar

was haltet ihr davon, bringt die Toolbar wirklichen nutzen, oder ist das in erster Linie nur Werbung???

mfg
Markus
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Bluetooth-peripherigerät Treiber
Begonnen von marielu
09. April 2011, 01:30:57
:evil: ?( ;(    hallo
ich flipp noch aus.... sitze seit 2 Tagen am Lap. da ich nur ein Bild via Bluetooth von meinem Nokia aus auf meinem HP Netbook senden wollte.
Habe ALLES aber auch alles ausprobiert.
Vor 3 Tagen funktionierte noch alles, doch auf einmal fehlt der Treiber.
Alles ist installiert, nur das peripherigerät funkt nicht.
Bin auf Fehlersuche und da erscheint es, das der Treiber fehlt.
Den Treiber runterladen kostet.
Oder gibt es eine Alternative????
Bitte um hilfreiche Tipps....
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Adobes Acrobat.com wird kostenpflichtig
Begonnen von stoneagem
15. Juni 2009, 16:53:03
Adobe hat die Betatestphase seines Onlinediensts Acrobat.com beendet. Gleichzeitig führt das Unternehmen Beschränkungen für die rund fünf Millionen Nutzer ein, die durch einen Umstieg auf einen von zwei kostenpflichtigen Tarifen aufgehoben werden können.

Die weiterhin kostenlose Version beinhaltet fünf PDF-Dokumente pro Monat und beschränkt ConnectNow auf zwei Anwender, einen weniger als während der Testphase. Der Tarif "Premium Basic" kostest 14,99 Dollar monatlich oder 149 Dollar im Jahr. Er beinhaltet die Konvertierung von zehn Dokumenten pro Monat ins PDF-Format. Zudem können bis zu fünf Nutzer über Adobes Webkonferenzsystem ConnectNow Dateien gemeinsam in Echtzeit bearbeiten. Im Tarif "Premium Plus" steigt die Zahl der Nutzer auf 20, die unbegrenzt PDF-Dateien erzeugen können.

weiter lesen: http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_adobes_acrobat_com_wird_kostenpflichtig_story-39002364-41005291-1.htm
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Kino.to mit versteckten Abo's
Begonnen von Lord_Zuribu
07. April 2009, 13:25:25
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Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden.

Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size]
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CUDA Technologie - Erfahrungen?
Begonnen von OCtopus
31. März 2009, 17:28:23
Mein bevorzugter Video-Codierer "Pegasys-TMPGEnc XPress" unterstützt seit der neuesten Version 4.6.3.268 jetzt auch die sog. CUDA 2.0-Technologie. Es wird versprochen, daß das Enkodieren damit bis zu mehr als 4 bis 8-mal schneller gehen soll als ohne.
http://tmpgenc.pegasys-inc.com/de/product/te4xp_update.html#200812

Wenn ich das richtig verstehe, ist das eine Nvidia-eigene Technologie, mit der verschiedene Aufgaben, mit denen sonst die CPU belastet würde, auf den Grafikchip übertragen werden, der damit angeblich viel besser zu Rande kommt als die CPU
http://de.wikipedia.org/wiki/CUDA

Kennt sich jemand damit aus? Kann man das nur mit Nvidia-Karten nutzen oder geht das auch mit ATI-Karten oder ist ATI da völlig außen vor? Auf der oben genannten Seite werden von Pegasys verschiedene Referenz-Grafikkarten genannt. Passen und funktioniern die auch in meinen PCI-E Version 1.0-Slot oder kann ich das vergessen und brauche ein neues Mainboard mit PCI-E v.2.0?

Ein Geschwindigkeitszuwachs von "778.47%" wäre natürlich schon einige Überlegungen und Investitionen wert. CUDA soll auch bei Photoshop CS4 Vorteile bringen. Was kosten derart CUDA-geeignete Grafikkarten mindestens?
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Wo kann man XP downloaden?
Begonnen von whities
29. März 2009, 15:35:04
Hi an alle,
Frage steht ja schon oben, ich habe auf meinem Amilo xi2428 Vista drauf und ärger mjich dauernd,drum mag ich wieder XP draufspielen. Dummerweise hat der PC meines Mannes keine CD,das System war schon drauf. Kann man XP irgendwo downloaden? Den Prodkutkey haben wir ja. Aber ich habe schon überall gesucht,ich finde keine Stelle zum runterladen!
LG Whities
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Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]
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habe einen fehler bei der siemens recovery gemacht!!!!
Begonnen von whities
14. März 2009, 22:07:54
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;( Es ist zum kotzen, nu´n habe ich den Siemens recovery gemacht und einen gravierenden Fehler gemacht: es hat sich nichts mehr bei der angeblichen Installation getan, also habe ich mal kurzerhand das Ding neu gestartet und nun sagt er mir dauernd,dass ich neu starten muss,da er unerwartet heruntergfahren wurde und wenn ich dann neu starte,dasselbe wieder!!!!!! Shit,was denn nun?????????????????????????????????
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Live / Hotmail nun kostenlos für alle möglich
Begonnen von gdi
15. Januar 2009, 23:51:39
Nun kann jeder Live / Hotmail Benutzer kostenlos sein E-Mail Konto über POP3 abrufen. Dazu werden folgende Daten benötigt:

POP3 Server: pop3.live.com
SSL Benötigt: Ja
Benutzername: Deine Windows Live ID (z.B. username@hotmail.com)
Passwort: Dein Windows Live Passwort

SMTP Server: smtp.live.com
SMTP Server erfordert authentifizierung: Ja (Selbe Daten wie bei Posteingangsserver)
TLS/SSL benötigt: Ja
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Abtreibung und Kosten
Begonnen von Sweeneymoon
14. November 2008, 21:26:38
Naja,es ist kein so schönes Thema,aber meine allerbeste Freundin ist Schwanger,ungewollt natürlich.
Da es meine beste Freundin ist Helfe ich ihr sicherlich,da es fragen gibt wo auch google niocht bei helfen kann.

Also sie hat vor ca 4 wochen mit ihrem Freund "Florian" geschlafen,und letzte woche freitag hätte sie ihre Tage haben müssen.
Sie war auch schon beim Frauenarzt,er sagte das die schleimhaut am arbeiten ist,keine ahnung was das heisst.
Das andere Problem ist das sie auszubildene ist und vom arbeitsamt zuschuss bekommt ( kein hartz 4 )
Also zur Frage:.
Muss sie die Abtreibung Zahlen oder übernimmt das der Staat?
was muss man alles machen ?

Danke für eure Antworten
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Nokia E71
Begonnen von Jean Raul
29. Juli 2008, 08:51:17
In der heutigen FAZ wird das neue Nokia E71 "nach mehrwöchigem Einsatz" ziemlich begeistert besprochen. Das installierte Symbian soll sehr schnell sein. Das Gerät soll sehr viel schlanker und mit 127 Gramm leichter sein als das Vorgängermodell E61. Die Tastatur und die Wippe des mit einer Metalleinfassung wertig verarbeiteten Geräts lasse sich präzise bedienen. Das Gerät nähere sich einem Windows-Rechner an. Der Akku halte erfreulicherweise auch bei regelmäßigen Einsatz drei bis vier Tage durch. Es kostet um die 450 EUR.

Man kritisiert jedoch die fummelige WLAN-Funktion und eine Chat-Funktion, die sich mit keinem gängigen Chat-System nutzen läßt.
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Dreamscene
Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 04:01:39
Bei Dreamscene handelt sich um ein Ultimate-Extra, mit dem man Videos als Desktophintergrund einrichten kann. Bisher war das nur für die englischsprachigen Versionen von Ultimate verfügbar. Jetzt, seit dem SP1, scheint es auch für deutsche User zur Verfügung zu stehen.

Bei Stardock kann man ein Tool (Deskscapes) herunterladen, mit dem man auch ein neues Videoformat, nämlich das dream-Format, statt der herkömmlichen Videoformate verwenden kann (für Ultimate-User kostenlos, ansonsten kostenpflichtig). Stardock hat wohl für MS das Dreamscene entwickelt. Dort findet man auch viele "Dreams".
http://dream.wincustomize.com/index.aspx
Zwischenzeitlich scheint es eine regelrechte Dream-Fangemeinde zu geben, weil man diese auch selbst herstellen kann. Demzufolge gibt es kostenlose, aber auch kostenpflichtige Dreams. Microsoft stellt jetzt offenbar selbst einige hübsche "Dreams" zur Verfügung, wie eben heute meinen "Wasserfall" (Beispiele s. u.).

Hier steht, wie man Dreamscene installieren kann:
http://windowsvistaderblog.spaces.live.com/blog/cns!4318BA6D6F9D55D2!959.entry
Das dream-Format muß man nur ganz einfach doppelklicken und schon läuft das Video auf dem Desktiop, ganz einfach.

Wir haben darüber hier im Forum vor ca. einem halben Jahr auch schon mal gesprochen, als es für die englischen Versionen verfügbar wurde.

Wie ich das sehe, kann man auf jedem Vista-PC, also auch Basic etc.,  Dreamscene einrichten, wenn man sich das Stardock-Tool für 20 USD leistet.
http://www.stardock.com/products/deskscapes/
http://www.stardock.com/products/deskscapes/downloads.asp

Übrigens:
Stelle jetzt fest, daß Dreamscene, je nach Hintergrund, mindestens 10 %, manchmal auch 50 %, meiner CPU-Leistung in Anspruch nimmt. Ist zwar recht nett anzusehen, aber um diesen Preis? Bei mir rauscht jetzt gerade ein Wasserfall...

Stelle jetzt fest, daß das mit der CPU-Belastung nur dann gilt, wenn der Desktop angezeigt wird. Wenn er durch andere Fesnter verdeckt ist, sinkt die CPU-Last wieder auf das Normalmaß. Im Flip3D wird nur das Standbild, nicht das Video, angezeigt.
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battlefield 2 & punk buster
Begonnen von spartacus
03. März 2008, 20:44:52
hallo leute,
habe mir das battlefield 2 pack gekauft mit allen add ons. wenn ich es unter vista im netz spielen will, verlangt es nach einem programm namens "punk buster". kann mir jemand einen link zum download mit der richtigen version hier reinstellen. denn ich habe im netz eine unmenge gefunden und habe dazu noch gar keine ahnung wie man mit diesem programm umgeht. vielen dank.

lg spartacus

ps: nutze vista ultimate 32bit
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Ad-Aware nicht mehr kostenlos
Begonnen von ossinator
31. Januar 2008, 15:51:25

Lavasoft stellt die kostenlose Version des Anti-Spyware-Tools Ad-Aware 2007 ein. Bereits seit Anfang des Jahres konnten keine Updates für diese Version mehr geladen werden.
Die kostenpflichtigen Varianten Plus und Pro bleiben weiter für 27 bzw. 40 Dollar beziehbar.

Schade, war ein gutes Tool.
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Vista SP1: Auslieferung in drei Varianten
Begonnen von ossinator
25. Januar 2008, 01:10:10

Windows Vista Service-Pack 1 wird es in drei Varianten geben.

Zum einen kann man das SP1 über einen Web-Installer direkt aus dem Internet installieren. Dabei werden nur die für das jeweilige System benötigten Dateien installiert.

Desweiteren ist eine Netzwerkinstallation möglich, die sich in ihrer Größe auf die integrierten Sprachen unterscheidet. Die fünfsprachige Version, welche auch die deutsche Sprache beinhaltet, wird ca. 450 Megabyte groß sein.

Auch ein Paket mit 36 integrierten Sprachversionen (ca. 550 MB) soll erhältlich sein.

Die im Einzelhandel erhätlichen Vista-Versionen werden erst später mit integriertem SP1 ausgeliefert.
Für Firmen besteht die Möglichkeit, eine Slipstream-Variante von Vista und SP1 zu erwerben.
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ClipInc, Web-Radio Software
Begonnen von Morrissey
21. Januar 2008, 16:20:22
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Mit [url=http://www.chip.de/downloads/ClipInc.vier-4.0_13010200.html]ClipInc[/url] könnt ihr 480 Radiosender auf der ganzen Welt empfangen und aufnehmen.

Von Stino-Rock über Klassik bis hin zu Soundtracks, für jeden Geschmack ist etwas dabei.

Die Dateien, welche als MP3 gespeichert werden können, sind zumeist schon fertig getaggt, d.h. die Eingabe von Titel, Interpret usw. ist meist nicht mehr nötig.
Sogar Songtexte, Coverbilder und Musikvideos lassen sich empfangen.

Das Programm ist natürlich komplett legal und ohne versteckte Kosten!!!


Viel Spaß dabei wünscht

Morrissey


[url=http://www.chip.de/downloads/ClipInc.vier-4.0_13010200.html]Download ClipInc[/url]
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Wie kann ich einen Benutzer wieder entsperren?
Begonnen von Blacky
26. Oktober 2007, 14:25:28
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so ich habe es ja schon angedeutet das ich ein kleines Problem habe.

Ich wollte den PC eigentlich neustarten bin dann aber auf sperren gekommen.
Ok ich kann trotzdem alles machen was ich möchte und es erscheint nur wenn man den PC auf Standby setzt aber trotzdem ärgert es mich.

Übrigens ich bin nur als Admin auf dem Laptop unterwegs.
Was schliessen wir daraus?
das der Admin gesperrt ist genau.

Hat einer ne Idee wie ich das wieder ändern kann?