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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort bewegen
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Vista fährt nicht mehr hoch, es bleibt ein schwarzer Bildschirm
Begonnen von sacro
29. Januar 2010, 15:28:55
Hallo, ich bin neu hier und hab folgendes problem.. bisher hab ick die meisten probleme so durch googlen gefunden aber dieses mal hab ich weder so ein problm schon mal gehabt noch find ich darüber was.

also folgendes.. bis heute vormittag lief mein rechner, naja ich hatte ihn heut morgen angemacht und kurz vor mittag wieder aus.. so nun wollte ich ihn wieder anmachen aber er fährt nicht mehr hoch.
er fährt soweit hoch, bis ich das passwort eingeben müßte.. aber der bildschirm bleibt schwarz :( aber den mauszeiger, zeigt er an und ick kann ihn auch bewegen..

so habe nun schon im abgesicherten modus mit eingabeaufforderung eine wiederherstellung probiert, klappt nicht, selbe problem besteht weiterhin :(
danach hatte ich das hier probiert...
Zitat:
Nimm die Vista Installations- oder RecoverDVD und boote von ihr, klick im erscheinenden Fenster auf Computerreparaturoptionen, "Weiter" und versuche es zuerst mit klick auf "Systemstartreparatur". Anschließend Neustart. Wenn das nicht hilft starte wieder von der DVD, Computerreparaturoptionen und klick dann auf "Eingabeaufforderung". Tippe nach der dreieckigen Klammer folgendes ein: bootrec /fixboot. Achtung, genau auf diese Schreibweise achten! Dann Enter drücken.
Jetzt zweiter Schritt, tippe jetzt an gleicher Stelle ein: bootrec /rebuildbcd und bestätige mit Enter. Danach DVD entfernen und Neustart. Damit wurde der Bootsektor neu geschrieben. Nun sollte es funzen....

geht auch nicht, problem besteht weiterhin :(

denn hab ich beim booten mal ALT+F10 gedrückt und es erscheint das...
Zitat:
Startoptionen bearbeiten

Windows Startoptionen bearbeiten für: Microsoft Windows Vista

Pfad: \Windows\system32\winload.exe

Partionen: 2
Festplatte: 1a60c486

[ /NOEXECUTE=OPTIN*
]

EINGABE=OK ESC=ABBRECHEN
das * steht dafür das dort der cursor hängt.. also ein weisses rechteck :wink:

aber auch danach bleibt er wieder kurz vor der passworteingabe stehen und der bildschirm bleibt schwarz...


und über F8 und letzte bekannte version starten, pasiert auch nicht mehr.. er blibt enfach kurz bevor ich mein passwort eingeben sollte stehen und das bild bleibt schwarz.. :grübel

so nun habe ich noch eine vage erinnerung von heut morgen, das mein antivirus programm GData (lag dem PC bei) heut vormittag einen virus oder trojaner entdeckt hatte, aber ich war nur auf ner normalen community seite..also nicht weiter gross am surfen und da ich firefox benutze ging ploetzlich der windows internet explorer auf mit irgendeiner seite mit so einem online game, welches weiss ich nicht mehr.. kury bevor ich den pc runter fahren wollte km wieder diese virusmeldung und ich hbe denn den virus loeschen lassen vom programm..

und ehrlich gesagt hab ick keine lust auf format c: :cry:

ich hoffe mir kann hier jemand helfen

MfG


EDIT: so kleines lämpchen beim cardreader leuchtet obwohl der pc aus is, weiß ja nicht ob es damit auch was zu tun hat.. normal wäre es nämlich aus

un als ich auf das forum traf fand ich gleich dieses hier ... [b]Windows-Hostprozess (Rundll32) funktioniert nicht mehr[/b]
das hatte er bei mir heut morgen auch angezeigt.. und denn wollte er sendebericht etc machen was auch n fehler verursacht hatte.. hab mir das alles ja nicht germerkt weil ich nich ahnen konnte das er danach nicht mehr booten tut ?(

hoffe hier kann mirjemand helfen..

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Installierte Programme verschieben
Begonnen von Noone
16. Januar 2010, 13:32:50
Manchmal kann es sinnvoll sein, ein installiertes Programm auf eine andere Festplatte zu verschieben, sei es aus Platzmangel, sei es aus Gründen der besseren Datensicherung etc. Normalerweise geht das nicht, bzw. nur nach einer neuen Installation weil die Bezüge in der Registry dann nicht mehr stimmen. Es geht aber mit Hilfe einer "[b]symbolischen Verknüpfung[/b]".

Dieser Tipp gilt auch für das Verschieben von Programmen auf eine andere Partition von Windows 10 Programmen ohne Neu-Installation. (Ebenso für Windows 7 oder 8 )

1. Zunächst sichert Ihr, wie immer vor solchen Sachen, zunächst für den Ernstfall Eure Festplatte mit Acronis etc.  oder mit der windowseigenen Sicherung.

2. Angenommen, Euer Programm ist im Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" installiert und Ihr wollt es in den Ordner "D:\Programme\MeinProgramm" auf einer anderen Festplatte oder Partition verschieben. Dann kopiert Ihr zunächst den Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" ganz normal nach "D:\Programme\MeinProgramm".

3. Anschließend, wenn Ihr fertig kopiert habt, löscht Ihr den Ursprungsordner "C:\Program Files\MeinProgramm" (am Besten mit <SHIFT-Entf>, damit er nicht langwierig im Papierkorb landet). Wenn er sich nicht vollständig oder nur mit Fehlern löschen läßt, brecht Ihr zunächst ab. Dann müßt Ihr versuchen, ggf. geöffnete Dateien dieses Ordners zu schließen oder Prozesse zu beenden, die auf den Ordner oder Dateien dieses Ordners zugreifen und versucht erneut, ihn zu löschen. Wenn das dann immer noch nicht klappt, dann brecht ab, macht das Verschieben rückgängig und kopiert, soweit nötig, ggf. den neuen Ordner wieder an die alte Stelle zurück. Der Tip ist dann hier für Euch zu Ende (Man könnte es theoretisch noch im abgesicherten Modus versuchen).

4. Alsdann öffnet Ihr das Kommandozeilenfenster mit "cmd". Hier gebt Ihr Folgendes ein:
[b]mklink /j "C:\Program Files\MeinProgramm" "D:\Programme\MeinProgramm"[/b]
oder in allgemeiner Form:
mklink /j "<Alter Ordner>" "<Neuer Ordner>"
Wenn das funktioniert hat, wird es jetzt bestätigt.

Ab sofort werden alle Zugriffe, die von der Registry etc. auf "C:\Program Files\MeinProgramm" erfolgen nach "D:\Programme\MeinProgramm" umgeleitet. Euer Programm, das jetzt auf D:\ liegt, sollte nunmehr genau so gut funktionieren wie früher. Auf C:\ liegt jetzt kein einziges Byte dieses Programms mehr, sondern nur noch die "symbolische Verknüpfung".

Der Tip stammt von der neuen ComputerBild 3/2010. Da könnt Ihr es ganz genau und mit Bilderchen nachlesen...
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Kein booten bei / mit angeschlossener externer USB-Festplatte...
Begonnen von Outbreaker
12. Januar 2010, 01:16:25
« 1 2
Hallo an euch alle ;)

Hoffe mir hilft hier auch noch jemand.
Ich habe eigentlich genau das selbe Problem Auryn in diesem Thread:

http://www.go-windows.de/forum/vista-hardware-treiber/kein-booten-bei-externer-usb-festplatte/


Habe ebenfalls eine Seagate externe Festplatte, die seagate expansion 1TB und auch über USB mit meinem PC ( Windows XP SP3) verbunden.Diese wird über eine Steuersignal per USB mit dem Rechner hoch- und auch wieder runtergefahren.
Sollte zumindest so sein. Habe alles dort erwähnte schon ausprobiert und auch boot devices usw. gecheckt. Leider war bei mir der USB Legacy Support als ich nachschaute schon deaktiviert und hab so langsam nen dicken Hals mit der Platte, weil es wie im anderen thread beschrieben, net sein kann das ich die vor jedem booten ein und aus stecken muss.
Bei mir bleibt die Platte ebenfalls direkt beim booten hängen, käme mit der platte dran nochnet mal ins Bios. Nachm ersten Bildschirm ist schluss.

Ich hoffe mir kann hier noch jemand helfen... danke schonmal für alle Bemühungen ;)

Grüße Outbreaker
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Windows 7 lässt sich nach Absturz weder starten noch reparieren
Begonnen von tr3c00l
08. Januar 2010, 01:26:22
« 1 2
Hey Leute,

hatte vorhin Anno 1701 auf meinem Windows 7 Ultimate installiert und ein wenig gespielt. Nach etwa einer halben Stunde war ich irgendwie halbwegs wieder auf meinem Desktop, nachdem in Anno 1701 angezeigt wurde, die Internetverbindung sei unterbrochen. Allerdings habe ich weiterhin mit meinem Freund über Teamspeak 2 gesprochen. Jetzt ist er bei dem (ohne das ich was gedrückt hatte) auf den Desktop springen eingefroren. Ich habe 5 min gewartet: niochts passierte. Dann habe ich den restart Knopf gedrückt. Beim Hochfahren blieb der PC dann wieder hängen: Dort wo das Windows Logo angezeigt wurde. Nach 10 min hab ich wieder auf den Restartknopf gedrückt.

Jetzt wurde die "Startreparatur" automatisch aufgerufen und konnte den Fehler nicht beseitigen, ich hab jetzt auch versucht einen Wiederherstellungspunkt wiederherzustellen und per Konsole "sfc /scannow" versucht iwas zu reparieren. Bei dem sfc Befehl kam andauernd, eine aktuelle Reparatur des Systems ist nicht abgeschlossen und sfc /scannow solle doch bitte nach dem erforderlichen Restart erneut ausgeführt werden. Gesagt getan: Ging nicht. Mehrmals!

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll, komm ich um eine Neuinstallation von Windows 7 herum, oder muss ich in den seeeehr sauren Apfel beißen und das System neuinstallieren? Sind wichtige Daten auf meinem Laufwerk C, die ich eiglt erst morgen sichern wollte und ich hab auch keinen 2. PC im Haus, der SATA hat, sonst könnte ich ja dort die HDD anschließen und mal kurz die wichtigen Datein rüberziehen. Ich könnte morgen mal mit meinem Vater versuchen über Linux die Daten zu sichern.

System:

AMD Phenom II 920
4GB OCZ Ram
Biostar TA790GX A2+
8800GT von XFX
2x Seagate HDDs mit insgesamt 750GB
und wie gesagt: Windows 7 Ultimate

Wäre schön wenn ihr mir irgendwie helfen könntet.

Liebe Grüße
tr3c00l

PS: Die Wiederherstellungspunkte gingen alle 3 nicht.
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C:/ Benutzer Ordner verschieben
Begonnen von Jenni
05. Januar 2010, 23:54:05
Guten Abend @ll,
ich möchte gerne den Ordner Benutzer von C: auf ein anderes Laufwerk kopieren leider klappt das nicht. Adminrechte hab ich vergeben, net user administrator/active:yes das gleiche ist wenn die Benutzersteuerung wieder Aktiviere dann muss immer Bestätigen das nervt lol rechtsklick, Eigenschaft, Kompanilität und haken bei Programm mit Adminrechte ausführen.

Hier sind ja unter Tipps und Tricks einiges was mir gefällt kann mir das als Regiestrierungs datei daraus machen?

Hab auch was gelesen hier in Forum über Registry Backup wie mach das und wie spiele ich die wieder ein und wie soll ich die benennen?
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Maus hängt
Begonnen von Dr4kon
20. Dezember 2009, 21:48:20
Hallo,
Ich habe im moment mit meiner Microsoft SideWinder Maus Probleme. Die hängt sich immer wieder auf dann lässt sich der Zeiger für paar Sekunden nicht bewegen. Ab und zu hört man dieses "plöp" als würde man den USB Stecker rausziehen ab und zu nicht. Oft geht auch des Rote Licht aus meistens Hilft dan nur noch aus und einstecken das die dan für 3 Sekundenw ieder geht und sich dan wieder aufhängt. Hab Vista 64 und die Maustreiber hab ich auch Aktuallisiert. Hoffe ihr könnt Helfen.
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windows 7 ultimate 64 bit startet nicht mehr
Begonnen von yelloflag
13. November 2009, 12:10:52
[b][/b] hallo ich hoffe jemand kann mir bei meinem problem behilflich sein seit vorgestern startet mein windows 7 zwar ganz normal  (windows wird gestartet) dann kommt ein schwarzer bildschirm auf dem ich die maus bewegen kann
unten in der mitte steht das windows 7 logo
oben links in der ecke die spracheinstellung
unten links die optionen für erleichtere bedienung (bildschirmlupe, bildschirmtastatur usw.)
unten rechts die herunterfahren neustarten etc
alle diese optionen können angeklickt werden nur der bildschirm bleibt schwarz und es passiert nichts weiter
startreparatur bringt nichts systemwiederherstelungspunkt erscheint nur einer zu einem zeitpunkt zu dem ich nicht zuhause war
bringt aber auch nichts
hat irgendjemand eine idee was das sein könnte und was man ausser neuaufspielen machen kann

vielen dank im voraus
yelloflag
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Win7 hängt sich manchmal teilweise auf
Begonnen von Guitarking
27. Oktober 2009, 12:55:33
Ich hab jetzt seit längerem Win7 final auf meinem Rechner installiert. Doch plötzlich fängt es an, sich teilweise aufzuhängen. Soll heißen, wenn ich z.b. grade in Firefox bin hängt sich das Fenster auf, die Maus kann ich noch bewegen aber ansonsten geht nichts. Ich kann dann auch noch zu einem anderen Fenster wechseln, aber sobald ich da was mache, hängt auch dieses.

Meine Treiber sond aktuell, allerdings sind die von meinem Motherboard (Asus Crosshair), also Audio und Chipset win Vista Versionen, da es (noch) keine Win7 Treiber gibt. Allein meine Graka hat einen Win7 Treiber.

Was außer den Treibern, könnte win7 zum "erhängen" bewegen?

Übrigens: Win7 RC ist ohne solche Probleme gelaufen!!!

Mfg
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Desktop Gadgets
Begonnen von lukas22
24. Oktober 2009, 17:34:47
« 1 2 3
hi!
hab eben windows 7 installiert und bin soweit ganz zufrieden. doch etwas stört mich doch sehr, die abstände bei den gadgets sind ja..... naja ^^
kann man das vll. wieder so regelmässig wie bei vista hinbekommen? find das ja echt doof dass die sidebar entfernt wurde.

mfg
[attachment=1]
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XP bootet nicht, nur Hintergrundbild ohne Ordner ohne Startleiste HILFE
Begonnen von teledat66
18. Oktober 2009, 15:09:46
« 1 2
?(  Ich komme einfach nicht weiter. Seit gestern ( nach einem Ram wechsel) ist mir der PC abgestürzt und fährt seitdem nicht mehr hoch. Er versucht aufzubooten zeigt auch Willkommen, aber dann bei dem Hintergrundbild bleibt er ohne Ordner ohne Startleiste stehen. Das einzigste wie ich hier jetzt ins Netzt komme und oder Progs aufmache geht nur über den TASK Manager. Mit EVEREST habe ich alles geprüft, alle Daten sind vorhanden nichts verloren. Wenn ich versuche mit der CD XP zu starten, nimmt er diese nicht an. Starten und entf um ins BIOS zu kommen, dann bin ich eher in einem kleinen BIOS. Nicht das was ich sonst kenne. Mein Board: ASUS K7M, z.Zt.512 MB Ram 133 CL2, ATHLON 700 . Ich verzweifle, brauche dringend hilfe.
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Selbständiges hochfahren nach Energiespar-Modus
Begonnen von Guitarking
11. Oktober 2009, 16:40:44
Ich hab folgendes Problem:

Wenn ich meinen Rechner (Win7, Asus Crosshair Motherboard) in den "Energie sparen" Modus schicke, fährt er sofort wenn er "unten ist" wieder hoch. Ich bin durch einen Tip draufgekommen, dass wenn ich das LAN Kabel rausziehe, er DANN nicht mehr von selber hochfährt.Ein Freund hat mir irgendwas gesagt von LAN Wakeup. Kann es sein, dass das im BIOS aktiviert ist? (Ich hab schon danach gesucht im BIOS, aber nichts gefunden)

Jemand eine Idee?
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Startmenü verschieben
Begonnen von janik.zeh@googlemail.com
19. Juli 2009, 22:29:53
Wenn ich meine Taskleiste z.B. nach oben verschiebe ist mein startmenü, also wenn ich auf start klicke immernoch an der selben stelle wie vorher...kann man die irgendwie verschieben??? ?( ?(
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Dateinen Von Fesplatte Aus XP Nach Vista Laptop Verschieben Funkz. Nicht !
Begonnen von dertyp22
09. Juli 2009, 15:57:25
BRAUCH SCHNELLE HILFE !
Hab mir jetzt einen adpater für meine festplatte gekauft.
Habe alles angeschlossen sie wird auch angezeigt, aber wenn ich ein Ornder anklicke muss ich ihn erstma freischalten(sehr zeitauftreibend), hab ich noch geschaft !
Aber wenn ich dann die Datein im Ordner auf den Laptop verschieben möchte klappt es nicht, es kommt nur die meldung:
[b]Sie benötigen die Berechtigung zur Durchführung dieses Vorgangs[/b].
Mein PC tuts grade nicht deswegen wollte ich davor noch die datein sichern und bin mit vista nicht so vertraut und will das Geld nicht verschwendet haben.
Bitte schreibt was ich tun muss um die datein zu verschrieben ?
Danke Schonmal im Vorraus !
MFG dertyp22
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Windows 7 Pre-RTM Build 7232 - Windows 7 Logo
Begonnen von paeppi
16. Juni 2009, 00:04:56
Offenbar wieder einmal aus russischen Quellen ist die Build 7232 des neuen Microsoft-Betriebssystems Windows 7 ins Internet gelangt.

Nach Angaben des Portals wzor.net ist eine VHD-File (Virtual Hard Disk) mit der 64-bit Variante von Windows 7 Ultimate geleakt. Diese Version ist angeblich schon in diversen Bit-Torrents zu finden.

Der Buildstring lautet [i][b]6.1.7232.0.winmain.090613-0700[/b][/i], was erkennen lässt dass diese Version erst am 13.6.2009 kompiliert wurde, also erst 2 Tage alt ist.

[center]
[url=http://www.go-windows.de/images/Windows7Wallpaper.jpg][img]http://www.go-windows.de/images/Windows7Wallpaper_Thumb.jpg[/img][/url]
[size=6pt]Das neue Windows 7 Standard-Hintergrundbild zeigt nun nicht mehr den Betta-Fisch, sondern
das Windows 7 Logo[/size][/center]

Bisher ist noch nichts über Neuerungen bekannt, außer dass der "Betta-Fisch", der alle bisherigen Windows 7 Builds als Standardhintergrund schmückte, dem neuen Windows 7 Logo gewichen ist.
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Kann nicht booten?
Begonnen von Coke
01. Mai 2009, 20:58:46
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Hallo,

wenn ich mein System formatierne will und nochmal neu WinHome Premium rauf installieren will kommt dann als erstes:

Beliebige Taste drücken um... zustarten.
Drücke ich, dann startet aber Realtek oder wie das heißt mit normalen Vista Ultimate.

Hilfe?  ;( ;( ;( ;( ;( ;(

Mario
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Programme auf den Festplatten verschieben
Begonnen von Coke
09. April 2009, 16:31:55
Hohi,

wollte fragen ob es ein Programm gibt wo ich bestimme Ordner auswählen kann, und die dann auf eine neue Festplatte verschieben könnte?
Will nemlich alle Programme auf einer externen haben :).

Grüße,
Mario :o
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xy.exe funktioniert nicht mehr - Meldung verschieben?
Begonnen von Puck
24. Januar 2009, 20:25:50
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne kleine Frage: Ist es möglich die Meldung xy.exe funktioniert nicht mehr ... bei einem Multi Monitor System grundsätzlich auf dem zweiten Monitor anzuzeigen?

Hintergrund: Ich spiel immer noch gerne TES4 Oblivion nur das Spiel hat leider einen Hang zum Aufhängen, :D was allerdings am Spiel liegt und nicht am BS.
Unter XP und Vista war es noch mittels Alt + Tab relativ einfach das fenster in den vordergrund zu holen und das ganze so zu beenden.  Leider funzt das unter Win7 nicht mehr, das Spiel bleibt im Vordergrund. Mit viel Trickserei (Alt+STRG+ENTF und in dem Fenster auf abbrechen) gehts dann irgendwann doch mal.
Leider wird die meldung wie gesagt vom Spiel verdeckt und lässt sich nicht anklicken so das ich mir schon einen Wolf gesucht hab die Meldung prinzipiel auf dem zweiten Monitor anzeigen zu lassen aber leider hab ich da nirgends was gefunden, aber vielleicht weiß ja hier einer einen Rat?

MfG dat Puck
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Windows 7 Startlogo gesucht
Begonnen von Blumenkind
22. Januar 2009, 16:12:33
Wie erwähnt suche ich das Startlogo von Windows 7. Am liebsten wäre es mir als Animation im Gif-Format.

Wer was hat bitte melden
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Windows 7 Public Beta Download - hier die Links
Begonnen von ossinator
11. Januar 2009, 20:28:17
Der lang erwartete öffentliche Betatest zu Windows 7 hat nun begonnen. Microsoft bietet nun die Betaversion sowohl in der 32bit als auch 64bit Variante zum Download an.

Hier die direkten Links zu den ISO Dateien:

32bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULFRE_EN_DVD.iso

64bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULXFRE_EN_DVD.ISO

32bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULFRE_DE_DVD.iso

64bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULXFRE_DE_DVD.iso


Um an einen [b]Produktschlüssel[/b] zu kommen muss man sich unter http://technet.microsoft.com/ anmelden. Danach kann man unter folgenden Links einen Produktschlüssel bekommen:

64bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-64-ww&LCID=1033

32bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-32-ww&LCID=1033


Link: http://technet.microsoft.com/de-de/evalcenter/dd353205.aspx
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."