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Windows 7 SDK Beta veröffentlicht
Begonnen von ossinator
14. Januar 2009, 01:39:34

Seit kurzem steht das Microsoft Windows SDK für Windows 7 und für das .net Framework 3.5 SP1 als Beta-Version zum Download bereit. Es stellt Programmierern Dokumentationen, Codebeispiele, Header-Dateien, Bibliotheken und Tools zur Verfügung, um Programme für Windows 7 und für das .net-Framework zu entwickeln.

Das Software Developer Kit ist 1,3 Gigabyte groß und steht derzeit nur in englischer Sprache bereit. Es ist kompatibel zum kostenpflichtigen Visual Studio 2008 und zu dessen kostenlosen Express-Editionen.

[url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=a91dc12a-fc94-4027-b67e-46bab7c5226c&DisplayLang=en][b][color=blue]SDK als DVD-ISO-Image[/color][/b][/url]

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Windows 7 Public Beta Download
Begonnen von gdi
09. Januar 2009, 21:38:28
Der lang erwartete öffentliche Betatest zu Windows 7 hat nun begonnen. Microsoft bietet nun die Betaversion sowohl in der 32bit als auch 64bit Variante zum Download an.

Hier die direkten Links zu den ISO Dateien:

32bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULFRE_EN_DVD.iso

64bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULXFRE_EN_DVD.ISO

32bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULFRE_DE_DVD.iso

64bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULXFRE_DE_DVD.iso


Um an einen [b]Produktschlüssel[/b] zu kommen muss man sich unter http://technet.microsoft.com/ anmelden. Danach kann man unter folgenden Links einen Produktschlüssel bekommen:

64bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-64-ww&LCID=1033

32bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-32-ww&LCID=1033


Link: http://technet.microsoft.com/de-de/evalcenter/dd353205.aspx
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Welche Software läuft problemlos auf Windows 7?
Begonnen von netzmonster
11. Januar 2009, 16:15:24
« 1 2 3 4 5
Mich würde gern interessieren, welche Programme ihr auf Windows 7 installiert die ohne Probleme laufen.

Bisher läuft bei mir (32bit):
Firefox 3.0.5
Avira Antivir 8.2.0
Office 2007
CDBurnerXP
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suche software zum download von youtube,myvideo und co.
Begonnen von pornoralle
11. Januar 2009, 12:16:49
hallo und guten morgen!

ich suche ein programm womit ich videos runterladen kann von myvideo und youtube udn den ganzen anderen protalen!
aber ich weiss nicht unter was ich da suchen muss!

vielleicht könnt ihr mir ja helfen!

wünshe ein schickes we und tollen start in de neue woche!
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ATI bringt neuen Treiber für Windows 7 Beta
Begonnen von ossinator
09. Januar 2009, 12:25:01

ATI hat zum Beginn der öffentlichen Beta von Windows 7 einen neuen Treiber zum Download bereit gestellt.

Der Treiber liegt für die 32- und 64-Bit-Version vor, kann aber nur in Verbindung mit einer begrenzten Zahl von Grafikkartenmodellen eingesetzt werden. Außerdem kann es noch diverse Probleme geben.

Folgende Grafikkarten und Chipsätze werden unterstützt:
[list]
[li]ATI Radeon™ HD 4000 Series GPUs [/li]
[li]ATI Radeon™ HD 3000 Series GPUs  [/li]
[li]ATI Radeon™ HD 2000 Series GPUs  [/li]
[li]ATI Mobility Radeon™ HD 4000 Series GPUs  [/li]
[li]ATI Mobility Radeon™ HD 3000 Series GPUs  [/li]
[li]ATI Mobility Radeon™ HD 2000 Series GPUs  [/li]
[li]AMD 780G Chipset  [/li]
[li]AMD 780V Chipset  [/li]
[li]AMD 790GX Chipset  [/li]
[/list]

AMD/ATI weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass das in dem Beta-Paket enthaltene Catalyst Control Center nicht alle üblichen Funktionen unterstützt.

[url=http://support.ati.com/ics/support/default.asp?deptID=894&task=knowledge&questionID=39069][b][color=blue]Download[/color][/b][/url]
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Eure Erfahrungen mit der Windows 7 Beta
Begonnen von Lord_Zuribu
08. Januar 2009, 21:24:10
« 1 2 ... 5 6 »
[b]Hallo zusammen

In diesem Thread könnt ihr eure ersten Erfahrungen und Eindrücke von der Windows 7 Beta posten. Es muss nicht extra erwähnt werden, dass ich in diesem Thread nur Beiträge von der offiziellen Beta sehen will. Keine illegal beschafften Versionen etc. sonst ist dieser Thread ruck zuck wieder closed[/b].
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High Quality Downloader
Begonnen von Sweeneymoon
08. Januar 2009, 18:39:37
Nabend,
Ich suche ein Toll was Speziell Musik in Top Qualität lädt,zB beim download konventieren oder so.
Ich kenne nur den "free youtube to MP3 downloader" aber gibts  noch Tolls mit der ich mehr als diese 250Gbs die sekunde raushole ?.Hatte ja bis jetzt nur Ashampoo Clipfinder^^.
Naja danke erstmal ^^
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kino.to legal oder illegal?
Begonnen von djxerxes
07. Januar 2009, 18:29:03
Wie ihr sicher wisst, gibt es im internet das portal "kino.to". dort sind aktuelle (kino-)filme  wie bei youtube gehostet.
natürlich ist mir klar, das man sich strafbar macht, wenn man solche filme hoch- oder runter läd.

nun wäre meine frage: wenn ich die filme dort ANSEHE, mache ich mich da strafbar? sie werden ja theoretisch nicht auf der hdd, sondern nur teilweise im ram zwichengespeichet, also nicht direkt herunter geladen.

begehe ich eine straftat, wenn ich diese seite benützen würde?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Ad Hoc Netzwerk einrichten
Begonnen von Urban
05. Januar 2009, 18:53:05
Holla,

Ich bin ein totaler WLAN Anfänger und suche nach einer detalierten Anleitung.

Als Hardware steht

1.PC

Mit DSL Modem angeschlossen, wo ich ein WLAN Stick anschließen will.

2.PC

Will ich 2. WLAN Stick anschließen.


Wie kann ich über zwei WLAN Sticks eine Ad Hoc Netzwerk herstellen.


Liebe Grüsse

Urban
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seltsame Spyware und Trojaner
Begonnen von Gryver
04. Januar 2009, 22:25:32
als ich im web mein pc gescannt habe kam dieser trojaner und diese spyware könnt ihr mir darüebr informieren was das für welche sind

mfg gryver
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Diverse Verbindungsprobleme (FireFox, Antivir)
Begonnen von georgia+
04. Januar 2009, 12:18:00
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Hallo Gemeinde,

in der Hoffnung auf Abhilfe tippe ich mal mein Problem in den folgenden Zeilen.

Gerade gestern habe ich mir einen neuen Rechner gegönnt, schon komplett zusammengesetzt und Windows Vista Home inklusive SP1 vorinstalliert.
(da ich vormals xp nutzer war, habe ich nun nicht ganz so den durchblick)

Rennt an sich ganz gut das ganze und bin durchaus zufrieden. Allerdings zeigten sich nach kurzer Zeit einige Probleme mit der Internetverbindung.

Über den InternetExplorer (den ich so schnell wie möglich los werden muss ;=P) funktioniert alles einwandfrei.
Unter den Netzwerkeinstellungen wird auch alles problemlos erkannt, Verbindung zum www ist aufgebaut und funktioniert ja auch im IE.

Allerdings zeigen sich bei Antivir und Firefox die ersten Probleme:
Der Versuch von Antivir, automatisch zu updaten, bricht nach kurzer Zeit immer wieder ab.
Hier der Verweis, dass keine Verbindung zum Internet aufgebaut werden kann.

Firefox streikt leider komplett. Anwendung startet zwar, enttäuscht dann aber mit komplett leeren Seiten.
Hier kommt zwar keine Hinweis, wie der bekannte 404 Fehler, aber es tut sich überhaupt nichts. Eine Adress-Eingabe zeigt auch kein Ergebnis.

Versucht hab ich schon das ganze neu zu installieren, leider erfolglos.
Nebenbei läuft noch der Windows Defener und die Firewall. Beides schon deaktiviert, zeigte aber keine Verbesserung bei FF und Antivir.  :grübel


Freue mich über jede konstruktive Antwort. ;=)
Liebe Grüsse, Georgia.
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Atlantis 3 - HP Pavilion
Begonnen von TinaMay
03. Januar 2009, 11:21:12
Hallo,


ich habe mich soeben hier neu registriert, weil ich auf der suche nach einem patch für das Spiel Atlantis 3 bin. Es stürzt immer wieder ab. Ich habe einen Laptop, HP Pavilion mit Core 2 Prozessor, Nvidia-Grafik,

viele Grüße
Tina
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Woher bekomme ich das BS WM 6.1
Begonnen von ossinator
02. Januar 2009, 20:25:48
Woher bekomme ich eigentlich Windows Mobile 6.1? Habs weder bei Amazon, Ebay etc. gefunden. Wollte es für meinen PDA (hat noch WM 5).
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Finde die MAC-Adresse für meinen WLAN-Stick TP TL-WN322G nicht
Begonnen von Hardie
30. Dezember 2008, 15:19:03
« 1 2
Hallo Leute,

habe gestern LAN über meinen Modem-Router von Netgear installiert. Internet läuft auch sehr gut. Auch guter Empfang.
Ich hatte eigentlich vor, über WLAN ins Netz zu gehen. Hab mir hierfür einen WLAN-Stick von TP-Link Typ TL-WN322G gekauft. Hat mir der Verkäufer zum Router empfohlen.
Hab im Router auch bereits WLAN aktiviert. Wird vom Router als LED angezeigt. Soweit ich weiß, muss man die MAC-Adresse des WLAN-Sticks in die Konfiguration des Routers eingeben, so daß er das Gerät erkennt.
Jetzt steht aber auf der Rückseite des Sticks keine MAC-Adresse.
Wie komme ich daran? Support von TP-Link anrufen, oder gibts eine Vista Premium 64 mäßige Lösung, über den PC diese Daten rauszubekommen?

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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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Problem mit der Grafikkarte
Begonnen von Chaoswar
28. Dezember 2008, 09:40:04
Guten Morgen ,

ich habe wie oben ja beschrieben ein Problem mit meiner Grafikkarte ( Leadtek GTX 280).

Kurze Problembeschreibung :

Wenn ich den PC startet ist es erstmals komisch das er kurz hochdreht (alle Lüfter) dann wieder in Ruhephase geht und erst danach Hochfährt.
Wenn ich dann ins Windows komme hat Windows Vista 64  soie XP Sp3 32 Bit die Standard VGA Treiber geladen,obwohl Nvidias Vista 64 Bit 180.48 Treiber installiert sind.

Fahre ich nun den PC runter, mache ihn Komplett aus, also mache meine Steckdosenleiste wieder aus und mache den Pc komplett leer durch betätigen der Power Taste.
Wenn ich dann die Steckdosenleiste wieder einschalte ,fährt er sofort hoch ohne vorher hochzudrehen und er findet die Nvidia Treiber unter Vista 64 .

Wie kann ich es schaffen das er immer sofort hochfährt ,damit er sofort die Grafikkartentreiber findet.

MFG
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Frage zu Nero : Welches soll ich installieren??
Begonnen von Anreni
27. Dezember 2008, 11:51:26
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Hallo Freunde, ich habe meinen Rechner neu aufgesetzt und will nun von euch wissen , welches Nero ihr für das Beste haltet und benutzt.

Ich hatte schon mal das 8er drauf und bekam aber unter in der Ereignisanzeige ( Administrative Ereignisse) immer mehrere Fehlermeldungen die da lauteten, dass die Treiber von Nero in Konkurrenz mit den AMD64 Treibern lägen und , dass dort ein Problem vorhanden wäre. Da ich auch Probleme mit meinen Grafikkartentreibern hatte und sich das CCC auch ab und an verabschiedete, lag die Vermutung nahe, dass es an dem gemeldeten Problemen lag. Hatte Nero 8 mehrfach neu installiert, die Meldung blieb. Auch die AMD Treiber habe ich mehrfach installiert. Aber die Meldunge blieben.

Nun weiß ich auch, dass es ähnliche Ereignismeldungen gibt bei der 9er Nero.

Wer von euch benutzt Nero 7? Mich würde brennend interessieren, ob es auch bei Nero 7 Meldungen in den Administrativen Ereignissen gibt.

Bitte gebt mir mal Rückmeldung, damit ich weiß, ob es sich lohnt die 8er in die Ecke zu schmeißen und die 7er zu installieren.

Danke Anreni
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warcraft 3 wird nicht gelesen
Begonnen von blubber101
25. Dezember 2008, 17:32:21
folgendes problem:

wenn ich die cd reinlege passiert rein gar nix, kommt kein autoplay oder was anderes.
mach ich doppelklick aufs laufwerk, sagt er mir, dass keine cd vorhanden ist.

was kann man da tuen?

gruß