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FSC notebook graka tunen/austauschen?
Begonnen von Harry Callahan
12. Januar 2009, 22:51:27
Wie ihr ja sicher wisst haben notebooks meistens eine integrierte Grafikkarte. Mein erst kürzlich erworbenes FSC Amilo Li gehört auch zu der Kategorie und werkelt mit einer Intel "series 9x" graka.
Ich hab das Ding mal mit einem extrem netzwerk- sowie grafiklastigen Spiel wie SecondLife getestet und die ergebnisse sind enttäuschend! Google hat bei der suche betreffend leichtem tuning oder einem eventuellen austausch der GraKa bis auf die schon bekannten Tipps mit Omegatreibern keine weiteren brauchbaren ergebnisse gebracht! Wie hole ich mehr leistung raus oder hat das Li 3910 etwa eine mxm-grafikkarte, so dass deren tausch nichts mehr im wege steht? :grübel Die "offiziellen" technischen Daten von FSC sind diesbezüglich eher zurückhaltend weshalb sich ein weiterer blick auf die hp nicht lohnt!

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Vista zeigt in der mp3 gespeichertes cover nicht mehr an
Begonnen von lunikoff
12. Januar 2009, 19:12:55
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hallo,

habe das problem das vista die eingebeteten covers in mp3´s als miniaturvorschau nicht mehr anzeigt.
habe den rechner neu aufgesetzt.
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2 rechner mit wlan verbinden, Internet über 1. Rechner per Kabel an Kabel-Modem
Begonnen von dervulkan
11. Januar 2009, 17:11:38
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

1. PC =  Notebook per Kabel am Kabel-Modem (ohne Wlan von unitymedia), Internet
2. PC + fritz Wlan Stick  = normaler PC, kein Internet
Beide PC haben als Betriebssystem Vista.

Ich möchte den 2. PC mit dem 1. PC per Wlan verbinden und dann mit dem 2. PC
über das Notebook=1.PC ins Internet.
Leider kann ich keinen Wlan Router á la FritzBox verwenden, da der I-Net Anschluß
über Kabel von Unitymedia ist.

Bin für jeden Tipp/Anleitung dankbar.

Ich habe schon überall gesucht (google usw.), aber alle Lösungen sind nur mit Router oder
Notebook per Wlan im Internet.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Finde die MAC-Adresse für meinen WLAN-Stick TP TL-WN322G nicht
Begonnen von Hardie
30. Dezember 2008, 15:19:03
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Hallo Leute,

habe gestern LAN über meinen Modem-Router von Netgear installiert. Internet läuft auch sehr gut. Auch guter Empfang.
Ich hatte eigentlich vor, über WLAN ins Netz zu gehen. Hab mir hierfür einen WLAN-Stick von TP-Link Typ TL-WN322G gekauft. Hat mir der Verkäufer zum Router empfohlen.
Hab im Router auch bereits WLAN aktiviert. Wird vom Router als LED angezeigt. Soweit ich weiß, muss man die MAC-Adresse des WLAN-Sticks in die Konfiguration des Routers eingeben, so daß er das Gerät erkennt.
Jetzt steht aber auf der Rückseite des Sticks keine MAC-Adresse.
Wie komme ich daran? Support von TP-Link anrufen, oder gibts eine Vista Premium 64 mäßige Lösung, über den PC diese Daten rauszubekommen?

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Windows-Update Problem
Begonnen von Charma
27. Dezember 2008, 23:53:40
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Hallo,
Ich habe mich allein aus Verzweiflung hier registriert hoffentlich weiß jemand weiter... folgendes:
Ich habe jetzt seit neulig Windows Vista Buisness mit SP1 installiert. Hatte dafür eigens eine extra Partition angelegt, da ich sicherheitshalber WinXP behalten wollte. Leider hat Vista durch die Installation die Booteinträge derart irreparabel kaputt gemacht, dass sich WinXP leider nicht mehr starten lässt(auch wenn im Bootmenü das "frühere Windows" eingetragen ist)... fixmbr und alles versucht, ohne Erfolg... wie dem auch sei.. Ich hab mich damit abgefunden und Vista jetzt akzeptiert. Leider funktionieren seit der Installation keine Updates. Es wurde auch noch keins runtergeladen. Problem besteht also von Anfang an.

Die Fehlercodes sind im fast willkürlichen Wechsel 80070002 und 80070003 (mal der eine mal der andere ne Weile jeweils).

Ich weiß, dass dies in vielen Foren und bei google findbar ein scheinbar bekanntes Problem ist aber ich habe leider bis einschließlich heute keine Lösung gefunden.

Das Update-Problem bestand bereits als noch nichts ausser ein paar Treiber installiert und das Internet eingerichtet waren, da das in der Regel das erste ist was ich tue, also die neuesten Sicherheitsupdates runterladen.
Ich habe alle Anleitungen mit dem löschen des Ordners "SoftwareDistribution" bereits versucht. Auch habe ich Windows-Defender, firewalls und meinen eigenen VirenScanner abgeschaltet und es nochmal versucht. Die updateseiten sind über http als auch https bereits als vertrauenswürdige Seiten eingetragen. Ich habe wirklich alles versucht. Unzählige Neustarts und Neuversuche auch.

Im Anhang habe ich die Protokoll-Datei mal angehängt, vielleicht kann jemand anderes mal damit etwas anfangen. Ich selbst leider nicht.

Hoffe auf baldige Hilfe, vielen Dank!
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hilfe beim handy-kauf
Begonnen von mesut
26. Dezember 2008, 20:31:24
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halloo miteinander..
zuerstmal frohe weihnachten an alle!

doch jetzt wollte ich euch etwas fragen:
ich möchte mir ein neues handy besorgen und bin ziemlich unentschlossen,weil jedes handy so seine vor und nachteile i.wie hat...
ich wollte euch fragen zu welchem handy ihr vllt raten könnt:
mein handy sollte eine gute kamera haben (ich finde momentan sollten schon 5 mp drin sein..können aber auch 3 sein vllt)
w-lan haben
mp3-player, video usw das übliche halt
wenns möglich ist auch navigation

ich fände es schön wenn es ein touchescreenmodell ist...

ich dachte so an das samsung i900 omnia...kennt sich vllt jemand damit aus?
das n96 steht auch so auf der liste..

hat jemand von euch noch andere vorschläge?
danke für eure hilfen..

mfg mesut
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Vista öffnet iTunes nicht->Datenausführungsverhinderung
Begonnen von Smiley05
26. Dezember 2008, 16:04:27
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hey ihr 

ich hab da ein Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt:

hab ein Problem mit iTunes.Ich kann es einfach nicht öffnen.Windows Vista zeigt an,dass es nicht funktioniert wegen der [u]Datenausführungsverhinderung.[/u]Windows Vista hat auch angeben,wie ich es für iTunes abschalten kann.Ich hab alles genauso gemacht,wie es da stand aber da kommt dann die Meldung das die Datenausführungsverhinderung für iTunes nicht ageschaltet werden kann.Ich habe auch mehrmals iTunes deinstalliert und nochmal runtergeladen,ist aber immernoch wie vorher-es lässt sich nicht öffnen.Kann mir jemand helfen?

Bitte um schnelle Antwort,bin langsam echt am verzweifeln,dass geht jetzt schon mehr als 2 Wochen so.
Mir hat nie jemand auf meine Frage in anderen Foren wie z.B apfeltalk helfen können.
Und im Internet hab ich darüber auch nichts gefunden.
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PC piept nicht beim einschalten!!
Begonnen von Daniel Payne
25. Dezember 2008, 20:22:33
Hi,

ich habe jetzt mein PC neu gebaut. Also alles funkzuniert einwandfrei. Ich habe windows und alles. Aber beim einschalten des Computer piept er nicht. Ich habe Bild und so. Aber es piebt einfach nicht und dann fähr er hoch ins Windows. Ich habe alle Anschlusse wie auf der Einleitung des Motherboard angeschlossen aber woran kann das legen?

Danke!
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Externe Festplatte mit festen LW Buchstaben????
Begonnen von rudi57
25. Dezember 2008, 12:49:17
Hallo,

ich habe eine externe portable kleine Festplatte. Ich möchte dieser Platte einen festen Laufwerksbuchstaben zuweisen. Leider ist es im Moment so, das immer ein anderer Buchstaben vergeben wird, und WinAmp die Musik nicht findest. Wie stelle ich es an, das ein Buchstaben NUR füe die externe reserviert wird?
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Vista findet beim installieren keinen Massenspeicher Treiber ?!?
Begonnen von keksi27
19. Dezember 2008, 07:46:14
:))Hallo :))

Ich bin neu hier, heiße Petra und komme aus Österreich,Wien und habe durch Zufall euer Forum gefunden.

Und nun habe ich auch gleich ein Problem mit meinem PC.

Habe eine HP Pavillion a6340.at mit Vista Home Premium 32bit was am PC vorinstalliert war.
Hatte mir auch Wiederherstellungs Cds gemacht.

So nun mein Problem.

Da mein PC nicht mehr richtig gegangen ist hat ein Bekannter mir vorgeschlagen er spielt mir das XP hinauf statt dem Vista.
Ich bin und war zufrieden mit Vista.Er hat XP installieren wollen hat nicht geklappt und nun habe ich kein Betriebssystem am PC.

Haben wir dann probiert mit den Wiederherstellungs Cds den Rechner wieder zum laufen zu bringen,leider geht das nicht mehr.

Habe ich dann bei HP angerufen 6 oder 7 mal die gaben mir immer die Auskunft ich soll die Revover Cds probieren habe ich ja gemacht geht nicht.

Hat mir HP vorgeschlagen ich solle mir ein neues Vista Home Premium 32 Bit kaufen und das installieren.
Habe mir gestenr das Vista gekauft und habe es versucht zu installieren.

Er fängt an zu instalieren,Produkt Key eingeben und dann zur Installation.
Dann kommt das Fenster wo wollen sie Vista installieren.

Und die Meldung er findet keinen Massenspeichertreiber.
Das heißt er findet meine C Platte nicht.
Im Bios findet er sie und in der Dos Ebene auch nur nicht beim Installieren von Vista.

Habe ichnochmal angerufen bei HP der sagte mir ihnen fehlt der  Sata Controll Treiber.
Per Email schickt er mir diesen Treiber,eine setup.exe datei.

Ich solle diese Datei auf eine anderen Pc speichern und auf einen USB Stick rauf tun (den erkennt mein PC) und mit der Taste F5 oder F6 puffern und das bei der installation dann angeben.

Also ich kenne ich echt nicht mehr aus. Das mit F5 oder F6 funktioniert nicht,habe bei einen anderen Support angerufen der sagte mir das ging sowieso nicht da mein Pc die inf Datein brauche und er diese ja am USB Stick nicht findet.

Und ob ich überhaupt den rcihtigen Trieber habe.

Ich habe eine Western Digital.

Und diesen Treiber habe ich bekommen: Sata ahci -intel ICH9M-E/M- Sata Controller.

Ich habe alle Treiber nur den Treiber nicht oder ist er es doch für meine C Platte das Vista sie erkennt.

Ich würde mich echt freuen wenn ihr mir helfen könntet da ich auf meine Pc angewiesen bin beruflich.

Und bis jetzt hat mir kein Techniker beim Support helfen können ich denke die kennen sich irgendwie nicht aus.

Warum findet er meine C Platte beim installieren nicht von Vista?
Wie kann ich diesen Problem wieder lösen?
Was brauche ich dazu?

Ich danke euch für eure Hilfe bzw Antworten!

Danke

Liebe Grüße Petra
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TuneUp Utilities 2009, wie teilweise Rückgängig?
Begonnen von qwerik
14. Dezember 2008, 12:44:07
Hi,

wie kann ich bei den TuneUp Utilities 2009 die eine Empfehlung rückgängig machen, bei der die Zeit zum beenden der Programme verkürzt wird?
Hab die Menüs des Programms durchgesucht aber leider nix gefunden :-( könnte auch daran liegen dass ich das löschen der sicherungen auf 20 Tage gestellt habe und die Änderung schon über 20 Tage her ist :-)

Eigentlich müsste dies ja nur ein Regestri Eingriff sein, kann mir bitte jemand verraten welchen Schlüssel ich dazu verändern muss?
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Musiktitel umbenennen incl. Numerierung
Begonnen von buddy_frank
08. Dezember 2008, 14:49:23
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Hallo!

Ich habe nun meine Hörbücher als MP3 gerippt und möchte diese nun auch gut verwalten.
Dabei möchte ich z.B. den "Titel" Namen umbennen und mit einer Numerierung versehen. Da Hörbücher im Durchschnitt so 80 Tracks haben, wäre es klasse, wenn ich dieses mit einer Software machen könnte. Wer kennt eine passende??? ?( ?( ?(

Ich stelle mir die Funktion ähnlich wie im Total Commander für die Umbenennung von Dateinamen vor.

Wer kann mir helfen???

DANKE IM VORAUS!!!!
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Saitek Force Wheel + nfs most wanted
Begonnen von djxerxes
06. Dezember 2008, 12:00:32
hi,

ich habe ein kleines problem mit dem saitek R440 in verbindung mit nfs most wantet:

sobald ich das spiel starte und mein lenkrad in den options konfigurieren möchte wird es auch als R440 erkannt. sobald ich aber versuch es zu konfigureren und fängt der cursor an nach unten zu rasen. den cursor bekomme ich erst wieder unter kontrolle wenn ich das usb kabel des R440 entferne. dann kann ich aber leider die einstellungen nicht mehr vornehmen. das gleich problem habe ich mit Need for Speed Untergound. die treiber des r440 sind die aktuellsten. neuinstallation der treiber war erfolglos.

mein system:
laptop mit vista ulrimate
512er nvidia grafik
4gig. ram
dual core cpu

treiber auf neuestem stand

achso: in  der steuerleiste  von windoof wird das lenkrad korrekt erkannt, die lenkung funzt einwandfrei, ABER BEIM GASPEDAL WIRD NICH ANGEZEIGT, WIE STARK ICH ES EINDRÜCKE, ES BLEIBT BEI NULL.

mfg
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Windows Vista (Laptop) mit XP (PC) Verbinden
Begonnen von julianGo96
04. Dezember 2008, 17:41:10
ich habe das problem das ich keine verbindung zum computer herrstellen kann.
ich will auf denn drucker von xp zugreifen sonst nichts.
freigabe center etc. hab ich bei vísta schon nur bei xp net.
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GTA 4 Probleme
Begonnen von KingBKC
04. Dezember 2008, 00:03:08
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Also ich habe heute GTA 4 bekommen und hab es natürlich direkt installiert und Online Aktiviert bla bla bla umständlicher geht es nicht.
So weit so gut.
Als wir im Menü ankamen wollten wir natürlich die Grafik auf hoch stellen dann kam diese Ressourcen Warnung in rot und meint das ich nicht genügen speicher hätte für die Auflösung.
Na ja Hab auch ne Nvidia GF 8800 GTS 320MB und ein 22 Zoll Monitor.
Und als ich anfing die erste Mission zu starten also vom Schiff nach Hause zu fahren wackelte die Kamera häftig und ich konnte nicht fahren.
Was ist da los.
Hat da irgendwer dieselben Probleme ?
Ich hab gelesen das liegt am Win Live oder Secure Rom. Naja will nur wissen ob man die Grafik nicht höher einstellen kann und wie man diesen Wackeln weg bekommt.

Bin jetzt schlafen :)
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HL2 unter Vista 64 - keine Rückmeldung
Begonnen von demdreiern
28. November 2008, 14:56:48
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Moin,

habe meinen PC neu aufgesetzt.

Vista 64
280 Graka, aktuellster Treiber
4 GB RAM
CPU Quadcore x 2,8
1,5 TB Festplatten

HL 2 startet nicht über Steam (alle Updates gemacht). Es kommt nur der Startscreen mit dem 64 Bit Hinweis. Aber es startet nicht.
Unter Tastmanager - HL reagiert nicht.

Episode 1 läuft. So auch z.B. Stalker, FarCry, DOOM 3, Quake 4 ...

Hat jemand einen Tipp


Gruß
Axel
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Problem bei Need for speed Undercover
Begonnen von Broki
27. November 2008, 18:54:28
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Hab ein kleines problem mit der Instalation wenn ich die cd reinschiebe macht er alles normal serial key eingegeben und dan war ich beim setup und kahm ne fehlermeldung *Fehler beim lesen der E/autorun.dat Vergewissern sie sich, das die Datei exestirt und sie darauf zugreifen können* dan hab ich wiederholen gemacht ging nit dan abrechen und es war weg (logisch) !!!  :grübel  dann bin ich auf computer gegangen und wollte es noch mal starten doch dan kahm ne fehlermeldung *Dieses Installationspaket konnte nicht geöffnet werden. Lassen Sie den Hersteller der Anwendung überprüfen, ob es sich um ein gülitiges windows-installer-paket handelt.

was soll ich zin  ?( ;( Danke im foraus :baby:
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Vista Standardbenutzer kann auf Admin zugreifen?!
Begonnen von säft
20. November 2008, 16:16:09
Hallo!

Ich habe da meines Erachtens nach ein großes Problem (es sei denn ich bilde mir nur ein, dass es mal anders war^^): Wenn ich als Standardbenutzer angemeldet bin, kann ich seit der Neuaufsetzung der Platte komischerweise im Ordner "Benutzer" auch auf den Admin-Ordner zugreifen...ich glaube mich aber zu erinnern, dass sich früher stets das UAC mit einer PW-Abfrage gemeldet hat...

Richtig so oder faule Angelegenheit??
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Vista Administratorkonto in Benutzerkonto ändern
Begonnen von jenjoy
17. November 2008, 17:29:54
So hab das jetzt nämlich gemacht und frage mich ob das ok ist oder ob ich da später probleme kriegen könnte?