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Windows Community



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Windows Home Server: Testversion zum Download
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 15:38:18

Microsoft bietet eine Download-Version der Testversion von Windows Home Server an.

Es handelt sich um ein ca. 830 MB großes ISO-Image der Windows Home Server Evaluation Edition DVD, die 120 Tage ohne Einschränkungen verwendet werden kann.

Windows Home Server ist Microsofts Betriebssystem für Medien- und Backup-Server für Heimnetzwerke. Es ist mit einer leicht zu bedienenden Remote-Oberfläche ausgerüstet und sichert die Daten von bis zu 10 angeschlossenen PCs mit Windows XP und Vista. Auch die Verwendung als Medien-Zentrale ist möglich.

Die neue Download-Ausgabe der Windows Home Server Evaluation Edition enthält bereits das Power Pack 1, mit dem unter anderem ein selten auftretender Fehler beseitigt wurde, der unter bestimmten Umständen zu Datenverlust führen konnte. Die Evaluation Edition liegt nur in englischer Sprache vor.

[url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=0960c088-c539-4265-9c5c-84fb6b2dadca&DisplayLang=en][b][color=blue]Windows Home Server 120 Tage Evaluation Edition DVD[/color][/b][/url]

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista winwin win7win7 ymsyms bgebge bgqbgq zwuzwu forumforum gehtgeht problemeprobleme bingbing treibertreiber problemproblem softwaresoftware windows7windows7 zguzgu funktioniertfunktioniert d2sd2s windowwindow keinkein yahooyahoo installiereninstallieren d24d24 d2kd2k keinekeine searchsearch 13555341691355534169 5818717858187178
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Benutzerkonten vom Anmeldeschirm entfernen
Begonnen von Heavy-Dee
11. Januar 2009, 16:50:04
Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Benutzerkonten angelegt die ich nur für die Netzwerkverwaltung und ähnliches benötige. Eine direkte anmeldung als User erfolgt unter diesen nicht.
Diese Konten werden mir aber unter dem Anmeldebildschirm von Vista angezeigt. (genau wie bei XP).

Unter XP habe ich diese durch folgende Einträge in der Registry ausgeblendet:

HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows
NT\CurrentVersion\Winlogon\SpecialAccounts\UserList

Für jeden (unerwünscht angezeigten) Benutzer einen
namensgleichen DWORD mit dem Wert 0 erstellt.
[Wert:0 Name wird nicht angezeigt , Wert:1 Name wird angezeigt]

Weiss jemand wo sich diese Einträge bei Vista verbergen?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Bluescreen nach Mainboardwechsel und reparatur installation
Begonnen von AlisD
06. Januar 2009, 20:43:24
also, ein Intel Board hat den A**** hoch gerissen und wir bauten die Pladde aus - natürlich nur wichtige Programme drauf und eine Neuinstallation ist nicht denkbar da wir mitten in einer wichtigen Sache stecken und das nicht ohne weiteres zu machen wäre... Datensicherung ist Fremdwort!!!

so nun zum Problem, wie den meisten bekannt sein dürfte, wird seit Windows 2000 der IDE-Treiber an den Chipsatz angepasst, was wiederum bedeutet, ein Windows 2000, XP das auf einem Beispielsweise Nvidia Board installiert wird, braucht einen Nvidia Chipsatz um zu laufen also ein Wechsel des Boardes gegen ein gleiches höherwertiges geht ohne -reparaturinstallation von statten. Um das ganze aber zu vereinfachen und nicht unbedingt auf Nforce Chipsatz angewiesen zu sein kann man im Gerätemanager auch den Treiber auf Standard-IDE zurücksetzen dadurch vergisst das Windows seinen Chipsatzanbieter und läuft in 90% der fälle auf anderen Boarden mit anderen Chipsätzen. Man kann diesen Effekt im Ernstfall auch in 90% der fälle mit einer Reparaturinstallation des Betriebssystems hervorrufen.

Nun zu meinem Problem :D

Ich hab die Festplatte mit ner Reparaturinstallation an nen neuen Rechner angeschlossen, er kopiert die taten und wenn das Setup starten soll kommt ein bluescreen 0x0000007e nichts sagend also.
- neuer Rechner hat ein Asus M2N Board drin und nen Nforce Chipsatz
- der alte hatte ein FujitsuBoard drin und nen Intel Chipsatz

Zum Glück...
... haben wir noch einen anderen Rechner (auch Intelchipsatz) auf dem läuft die Reparatur durch und alles is O.K. wenn wir dort den IDE Treiber auf Standard zurück setzen, dann neu starten, sehen das alles O.K. ist und die Platte wieder in den neuen setzen startet Windows mit nem Bluescreen und verabschiedet sich. Das Kuriose ist wenn wir im abgesicherten starten, läuft alles paletti.

also wo liegt das Problem? haben sämtliche Dienste etc. deaktiviert die auch nur darauf hinweisen das irgendwas altes gestartet wird...

also nun kommt mal ein rat der hoffentlich hilfe bringt...
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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PC Aufrüsten - Was empfehlt ihr?
Begonnen von Panda
03. Januar 2009, 17:59:19
Hallo ihr da draussen =)

ich möchte meinen PC aufrüsten...Da ich leider keine ahnung habe, wie man ihn aufrüstet geschweige denn was sich wie mit was verträgt (arbeitsspeicher zum board etc. pp.) wäre es schön, wenn ihr mir helfen könntet...

Hier ist eine Liste, wie der jetzige Stand ist:

HP Pavilion Media Center m7747.de - Athlon 64 X2 4600+ 2.4 GHz

Allgemein
MPN: GC314AA#ABD
Plattform-Technologie: AMD LIVE!
Typ: Media Center
Anwendungsempfehlung: Hausgebrauch
Formfaktor des Produktes: Tower
Lokalisierung: Deutsch / Deutschland

Prozessor
Typ: AMD Athlon 64 X2 4600+ / 2.4 GHz
Multi-Core-Technologie: Dual-Core
64-Bit-Computing: Ja
Installierte Anzahl: 1
Max. unterstützte Anzahl: 1

Cache-speicher
Typ: L2

Hauptplatine
Chipsatz: NVIDIA GeForce 6150 LE

Ram
Installierte Anzahl: 1 GB / 4 GB (Max)
Technologie: DDR2 SDRAM
Übereinstimmung der Speicherspezifikation: PC2-4200
Formfaktor: DIMM 240-PIN

Massenspeicher-controller
Typ: 1 x Serial ATA - integriert

Massenspeicher-controller (2.)
Typ: 1 x IDE - integriert

Speicher
Festplatte: 1 x 400 GB - Standard - Serial ATA-150 - 7200 rpm

Optische speicher
Typ: DVD±RW (±R DL) / DVD-RAM - Serial ATA
Lesegeschwindigkeit: 40x (CD) / 16x (DVD)
Schreibgeschwindigkeit: 40x (CD) / 16x (DVD±R) / 8x (DVD±R DL)
Geschwindigkeit bei wiederbeschreibbaren Medien: 32x (CD) / 6x (DVD-RW) / 8x (DVD+RW) / 12x (DVD-RAM)
Plattenetikettierungs-Technologie: LightScribe Technology

Kartenleser
Typ: 15-in-1-Kartenleser
Unterstützte Flash-Speicherkarten: CompactFlash-Karte, Typ I, CompactFlash-Karte, Typ II, Memory Stick, Memory Stick PRO, Microdrive, MultiMediaCard, SD Memory Card, SmartMedia Card, Memory Stick Duo, xD-Picture Card, Memory Stick PRO Duo, miniSD, RS-MMC, MultiMediaCardmobile, MultiMediaCardplus

Grafik-controller
Typ: PCI Express x16 - Plug-in-Karte
Grafikprozessor / Hersteller: NVIDIA GeForce 7300 LE
Videospeicher: DDR SDRAM
Installierte Größe: 64 MB
Digital-Video-Standard: Digital Visual Interface (DVI)

Produktbeschreibung des Herstellers
HP Media Center m7700 PC Serie bietet herausragendes Entertainment und exzellente Leistung für Home-Computing und besticht gleichzeitig durch außerordentliche Benutzerfreundlichkeit und ein elegantes Design.

Audioausgang
Typ: Soundkarte - integriert
Kompatibilität: High Definition Audio

Eingabegerät
Typ: Maus, Tastatur
Maus
Technologie: Optisch
Schnittstelle: PS/2
Merkmale: Blättern
Netzwerk
Netzwerk: Netzwerkkarte - integriert
Data Link Protocol: Ethernet, Fast Ethernet


Erweiterung / konnektivität

Erweiterungseinschübe gesamt (frei):
2 ( 1 ) x von vorne zugänglich - 5.25" x 1/2H
2 ( 1 ) x intern - 3.5" x 1/3H
1 ( 1 ) x Personal Media Drive-Einschub

Erweiterungssteckplätze gesamt (frei):
4 Speicher - DIMM 240-PIN
1 ( 0 ) x PCI Express x16
3 ( 3 ) x PCI
1 ( 0 ) x Prozessor

Schnittstellen:
1 x Maus - generisch - Mini-DIN (PS/2-Typ), 6-polig
1 x Tastatur - generisch - Mini-DIN (PS/2-Typ), 6-polig
6 x Hi-Speed USB - USB Typ A, 4-polig ( Vorderseite: 2 )
2 x IEEE 1394 (FireWire) ( Vorderseite: 1 )
1 x Netzwerk - Ethernet 10Base-T/100Base-TX - RJ-45
1 x Display / Video - VGA - HD D-Sub (HD-15), 15-polig
1 x Display / Video - S-Video-Ausgang
1 x Audio - SPDIF-Ausgang
9 x Audio - Ausgabe - Mini-Phone 3,5 mm ( Vorderseite: 3 )

Stromversorgung
Gerätetyp: Stromversorgung

Betriebssystem / software
Bereitgestelltes Betriebssystem: Microsoft Windows Vista Home Premium
Herstellergarantie
Service & Support: 1 Jahr Garantie
Details zu Service & Support: Begrenzte Garantie - Arbeitszeit und Ersatzteile - 1 Jahr

wem diese liste zu umständlich zu ist, hier ist eine übersichtlichere Liste:

http://www.ciao.de/HP_Pavilion_Media_Center_m7747_de_Athlon_64_X2_4600_2_4_GHz__2555153


Wäre echt super-genial, wenn ihr mir weiterhelfen könntet..


LG
Panda

PS: Er sollte so gut sein, dass er einigermaßen die neueren Spiele, wie z.b. gta4 oder call of duty bewältigen kann. es muss aber auch kein high-end pc sein! ;)
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(K)alter Kaffee
Begonnen von Harry Callahan
02. Januar 2009, 12:39:21
Beim googeln nach etwas mehr abwechslung für die Vistaoberfläche bin ich zufällig einige male über diese [url=http://www.aqua-soft.org/board/showthread.php?t=22632]http://www.aqua-soft.org/board/showthread.php?t=22632/hier[/url] gestolpert. Was ich genau meine steht [url=http://www.winfuture-forum.de/lofiversion/index.php?t70572.html/hier]http://www.winfuture-forum.de/lofiversion/index.php?t70572.html/hier[/url] im 1. Beitrag so schön beschrieben.
Ist zwar schon einige Jahre her dass ich die Töne gehört habe, aber die sind mir irgendwie im Gedächtnis hängengeblieben!
[shadow=red,left][color=red]Vielleicht has sie ja noch jemand und könnte den ganzen pack uppen[/color]?[/shadow]
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Programme Ordner? (x86)
Begonnen von Nightmane
30. Dezember 2008, 17:14:37
Guten tag,

habe soeben mein rechner formatiert und Vista Installiert (Ultimate). Rechner Angaben sind 4 GB RAM 4x 2.4 GHZ , Nvidia Gforce 8800 Ultra usw..

Jetzt habe ich unter mein C Laufwerk 2 programm ordner? Wozu dienen die und weshalb steht bei dem einen (x86) ? Kann man einen löschen?

Und dann hab ich noch ein problem beim hochfahren vom Pc will er immer das ich die System Disc einlege und eine beliebige Taste drücke zum fortfahren? Wie bekomme ich das denn weg?

Mfg Chris  Danke im Vorraus für antworten und allen schonma n guten rutsch ins neue jahr :)
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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Aida32 - Alternativen?
Begonnen von Tobbsi22
28. Dezember 2008, 20:59:25
Hallo!
Ich habe eine kleine Frage. Wenn ich etwas bei meinem System nachschaunen will, benutze ich Aida32.
Weiß von euch jemand, ob es eine "Weiterentwicklung" von Aida32 gibt, oder ob es alternative Programme gibt?
Ich bin mir nicht sicher, aber irgendwann kann doch Aida32 die aktuellen Prozessoren, etc nicht mehr kennen, oder täusche ich mich da?

Danke schon mal im Voraus:)!!!
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Mit TuneUP U. '08 Systemwiederherstellungspunkte gelöscht
Begonnen von DeLiRiuM
27. Dezember 2008, 02:19:54
Servus,

Wie oben genannt habe ich ausversehen auf diesem Laptop die [color=red]Systemwiederherstellungspunkte[/color] gelöscht.
Nun kann ich höchswahrscheinlich meinen Laptop nicht mehr auf dem Datum zurück einstellen, an dem ich es vom Händler gekauft habe.


Wie könnte man die Sachen wieder auf dem BS wiederfindbar machen evtl. hervorzaubern?


Danke im Vorraus!

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Spieleexplorer
Begonnen von Miggle
23. Dezember 2008, 12:55:08
Mein erster Beitrag, mein erstes Problem... :rolleyes:

Seit fast 4 Monaten nutze ich Vista und seit kurzer Zeit hab ich mich mal an den SpieleExplorer drangemacht.
Da ist mir aufgefallen dass fast alle meine Spiele weder ein Cover noch eine Spielbewertung haben. Mit dem VGEE (Vista Game Explorer Editor) hab ich schon gearbeitet aber man kann die Systembewertung und USK nicht bestimmen.

Die einzigen Spiele die korrekt angezeigt werden sind NfS Undercover und Neverwinter Nights 2.
Die anderen Games sind aber auch ziemlich neu und müssten von der Datenbank erkant werden.

bei manchen wird ein Cover erkannt, aber keine USK bzw. Bewertung. Sogar FarCry steht ohne Cover da.

Hat jemand eine Lösung oder einen Tipp für mich?

MfG,
Miggle
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Kaspersky KIS9 lässt sich nicht installieren
Begonnen von Anreni
21. Dezember 2008, 10:11:45
Hallo Freunde, mich plagt mal wieder ein heftiges Problem, welches so unnötig ist wie ein Pickel in der Nase. Vielleicht könnt ihr mir mal einen Tipp geben.

Also , ... ich benutze seit einigen Monaten die Kaspersky Internet Security 2009. War sehr zufrieden. Lief super. Dann merkte ich, dass die Internetverbindung langsamer wurde, bzw.die Seiten sich wesendlich langsamer öffneten. Nun ja, die Ursache konnte ich nicht finden. Dann blockierte die Firewall von KIS den Netzwerkverkehr sporadisch , ohne Ankündigung und ohne mein Zutun. Das auch, obwohl die entsprechenden Programme ( IE Explorer u.s.w.) explizit freigegeben wurden. Ich konnte die Ursache nicht finden. Die Einstellungen waren genau wie auf meinem Ausweich-Computer und unverändert wie zuvor.
Nun ja dachte ich, und habe versucht KIS zu deinstallieren. Ging nicht ! Der Deinstallationsprozess stockte nach ein paar Minuten und auch zwei Stunden Wartezeit, indem die CPU immer 50% ausgelastet wurde im Leerlaufprozess. Es geschah nix weiter, so dass ich dieses Trauerspiel abbrach.
Anschließend versuchte ich KIS nochmals zu installieren, und erhielt immer wieder die Meldung, dass bereits eine andere Installation des KIS läuft und die jetzt gemachten Änderungen nicht übernommen werden können. Wenn ich ja klickte konnte ich zwar weiter installieren, aber die Firewall blockierte sofort alles. Ging also auch nur wenn ich die FW ausschaltete.
Wieder versucht zu deinstallieren...mit gleichem Ergebnis.

Rücksprache mit Support von Kaspersky: Ich erhielt ein Removel Tool. Auch dieses lief 2 Stunden ohne das sich was tat. Keine Aktivität ... nix... Einfach nur die Meldung Cleaning wird durchgeführt mit 50% CPU Auslastung. Ich brach auch das ab, da kein Zugriff auf die Festplatte C mehr festzustellen war.

Ein erneutes Starten des Cleaning bestätigte, kein KIS mehr vorhanden.

Ich versuchte neu zu Installieren mit gleichem Ergebnis. bla bla bla... die Änderungen können nicht übernommen werden da noch eine andere Installation von KIS läuft :wallbash

Ich fuhr im abgesicherten Modus hoch und reinigte die Registy manuell von KIS. Trotz Cleaning waren noch 111 Einträge vorhanden. In Programmen(86x) noch ein 1,6GB große Programmdatei. In Common Files ebenso. Alles manuell gelöscht.

Hier jetzt die wichtige Frage:

3 Einträge ließen sich nicht löschen... Zugriff verweigert.. habe alles versucht.. Rechte neu zugeteilt.. abgesicherter Modus... East Tec Eraser ... u.sw... nix die lassen sich nicht löschen...

Das sind die HKEY_Local_Maschine\System\CurrentControlSet\Enum\Root\Legacy\KLIM6 + KLIF + KLBG!
Wobei der KLBG Boot Guard dahinter steht.

Wie kann ich diese Einträge von KIS löschen? Wie erhalte ich Zugriff? Seit ich das Problem mit KIS habe kommt auch sehr oft beim Einschalten des PC die Meldung  ... boot\BDC fehlt und ich muss die Reperaturfunktion von Vista wieder durchziehen.
Sobald ich den Rechner vom Strom trenne kommt diese Meldung beim Booten.

Beim Support von KIS ist nicht durchzukommen. Auf Mails wurde bislang noch nicht geantwortet.

Ich bin momentan ohne Schutz unterwegs, was mich sehr wurmt, obwohl die Ursache wahrscheinlich nur die 3 noch übrig gebliebenen Einträge in der Registry sind.

FAZIT: Zwei Fragen brennen mir auf der Seele:
1. Wie kann ich Registy Einträge löschen auf die ich kein Zugriff habe?
2. Wie kann ich den Boot BCD dauerhaft in Ordnung bringen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Gruß Anreni
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The System will Shut Down after 15 sec
Begonnen von Kelowna
14. Dezember 2008, 22:54:09
Nach dem Einbau meines neuem Motherboard Asus P5Q habe ich ein Problem,wen ich die USB Anschlüsse
vom Gehäuse am Motherbord stecke bekomme ich beim Hochfahren folgende Meldung

"The System will Shut Down after 15 sec"

und der Rechner fährt runter nebenbei gesagt komme ich "NICHT" ins Bios.



Nun habe ich gegoogelt und gelesen das es am Netzteil liegen kann,nur ich habe ein 550 Watt Netzteil,oder
es kann daran liegen das der Stecker falsch gesteckt ist,das geht auch nicht da der Stecker nur in einer richtung
passt.
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Treiber für Creative Soundblaster live ct4830 Soundkarte
Begonnen von gamemaster
11. Dezember 2008, 20:52:59
Hy

Ich habe eine Soundblaster live ct4830, Vist bringt aber immer die Meldung das es keinen Treiber dafür findet. Unter der Creative Seite finde ich auch keine Treiber dafür. Weis vlt jemand wo ich einen Treiber für diese Soundkarte herbekomme der auch unter Vista funktioniert??

mfG Andy
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Papierkorb, gelöscht und wieder aktiviert, aktualisiert sich nicht
Begonnen von mt_jm
11. Dezember 2008, 12:05:49
Habe (tatsächlich) den Papierkorb auf dem Desktop gelöscht!
Konnte ihn wieder sichtbar machen durch Auswahl eines Häkchens unter Desktopsymbole,
aber dort kann ich nur ein Symbol voller Papiekorb oder leerer Papierkorb wählen,
die Papierkorbansicht auf dem Desktop bleibt danach immer die gleiche, egal ob Korb jeweils voll oder leer.

Und im Desktop-Ordner mit der Ansicht "Kacheln" ändert sich zwar die Papierkorbansicht, aber erst nach manuellem  Aktualisieren (Aktualisieren im Menü oder Doppelklick auf Desktop-Ordner im Verzeichnisbaum).

Anscheinend ist die Benachrichtigung (message) des Papierkorbs unterbrochen.
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Musiktitel umbenennen incl. Numerierung
Begonnen von buddy_frank
08. Dezember 2008, 14:49:23
« 1 2
Hallo!

Ich habe nun meine Hörbücher als MP3 gerippt und möchte diese nun auch gut verwalten.
Dabei möchte ich z.B. den "Titel" Namen umbennen und mit einer Numerierung versehen. Da Hörbücher im Durchschnitt so 80 Tracks haben, wäre es klasse, wenn ich dieses mit einer Software machen könnte. Wer kennt eine passende??? ?( ?( ?(

Ich stelle mir die Funktion ähnlich wie im Total Commander für die Umbenennung von Dateinamen vor.

Wer kann mir helfen???

DANKE IM VORAUS!!!!
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Saitek Force Wheel + nfs most wanted
Begonnen von djxerxes
06. Dezember 2008, 12:00:32
hi,

ich habe ein kleines problem mit dem saitek R440 in verbindung mit nfs most wantet:

sobald ich das spiel starte und mein lenkrad in den options konfigurieren möchte wird es auch als R440 erkannt. sobald ich aber versuch es zu konfigureren und fängt der cursor an nach unten zu rasen. den cursor bekomme ich erst wieder unter kontrolle wenn ich das usb kabel des R440 entferne. dann kann ich aber leider die einstellungen nicht mehr vornehmen. das gleich problem habe ich mit Need for Speed Untergound. die treiber des r440 sind die aktuellsten. neuinstallation der treiber war erfolglos.

mein system:
laptop mit vista ulrimate
512er nvidia grafik
4gig. ram
dual core cpu

treiber auf neuestem stand

achso: in  der steuerleiste  von windoof wird das lenkrad korrekt erkannt, die lenkung funzt einwandfrei, ABER BEIM GASPEDAL WIRD NICH ANGEZEIGT, WIE STARK ICH ES EINDRÜCKE, ES BLEIBT BEI NULL.

mfg
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Neue Firmware 54.04.67 für AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270
Begonnen von markus
06. Dezember 2008, 11:32:10
Nach einigen Monaten Entwicklungs-Zeit und diversen Beta-Versionen ist nun die offizielle Firmware für die Fritz Box 7270 erschienen.
Auf Grund der Umfangreichen Erweiterungen ist für ein erfolgreiches Firmware-Update mindestens die Firmware-Version .58 erforderlich.

[quote="http://www.avm.de/"]Neue Features:     
- WLAN: Unterstützung für WDS (Wireless Distribution System) und WPS (Wi-Fi Protected Setup)
- USB: Unterstützung von NTFS-formatierten USB-Speichern
- System: Neue Netzwerkübersicht erlaubt das Starten von Computern aus dem Standby oder die Vergabe fester IP-Adressen
- Internet: IPTV, Online-Spiele und VoIP parallel zu Downloads optimal nutzen

Verbesserungen in der 54.04.67:
DSL: Weiterentwickelter DSL-Treiber
DECT: Optimierungen für DECT CAT-iq auch FRITZ!Fon MT-D*
Internet: NEU - IPTV, Online-Spiele und VoIP können parallel zu Downloads u. ä. optimal genutzt werden
Internet: verbesserte Router-Performance und optimierte Paket-Laufzeiten
FRITZ! Mini: Komforttelefonie auf neuem Stand inkl. HD-Telefonie
FRITZ! Mini: NEU - Unterstützung für eine zweite E-Mailadresse
System: NEU - Netzwerkübersicht komplett überarbeitet (fixierte IP-Zuweisung, Löschen, WakeOnLAN)
System: Fernzugriff via HTTPS mit individuellem Zertifikat
System: Verbesserungen in der Benutzeroberfläche
System: Verzögerung nach Eingabe eines falschen FRITZ!Box-Kennworts
System: Ereigniss für die Übernahme geänderter Einstellungen bei gesetztem Kennwort
System: Ereigniss für die erfolgreiche Anmeldung an der Benutzeroberfläche
System: Paketmitschnitt und Einstellungen sichern mit Dateinamen mit Versionsnummer
Telefonie: Assistent für die Einrichtung von Telefoniegeräten überarbeitet
Telefonie: Anrufbeantworter in Telefoniegeräte verschoben
Telefonie: Neues Anrufbeantworter-Menü mit neuen Ansagen
Telefonie: Faxempfang für bis zu 10 Rufnummern
Telefonie: Fax-Interoperabilität verbessert
Telefonie: Liste interner Nummern (im Telefonbuch)
Telefonie: Anlagenkopplung entfernt
Telefonie: Sperren anonymer Anrufer vereinfacht
Telefonie: Schlummer-Funktion für Weckruf
USB: NEU - Unterstützung von NTFS-formatierten USB-Speichern
USB: NEU - Verbesserte Musikbox - schneller, leistungsfähiger, kompatibler
WLAN: NEU - Unterstützung für WDS (Wireless Distribution System)
WLAN: NEU - Sichere Verbindung auf Knopfdruck mit WPS(Wi-Fi Protected Setup)
WLAN: WLAN-Monitor zeigt Störeinflüsse durch belegte WLAN-Kanäle benachbarter Access Points
WLAN: WLAN-Performance und Kompatibilität verbessert
[/quote]

Die neue Firmware-Version findet sich unter:
http://download.avm.de/fritz.box/fritzbox.fon_wlan_7270/firmware/deutsch/