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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort berechtigung
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ccleaner installiert autostart Fehlgeschlagen Zugriff verweigert
Begonnen von XVistaAX
06. März 2009, 16:00:50
Hay,  hab mir ccleaner ma installiert und finde ihn bis jetzt super nur unter Extras  -> Autostart da wenn ich ein Autostart deaktievieren will steht da immer Aktivieren/Deaktivieren is fehlgeschlagen Zugriff verweigert kann da wer pls helfen ??? Vielen Dank wenn einer ein besseres als ccleaner kennt könnt ihr mir es dan sagen

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Vista SP2
Begonnen von Specialforces
04. März 2009, 18:05:31
« 1 2 ... 6 7 »
Also ich habe gerade das SP2 von Windows Vista installiert und hoffe, dass das kein zu großer Fehler war. Ersteinmal nervt es mich, dass jetzt immer unten rechts in der Ecke "Windows Vista (TM) Evaluierungskopie Build 6002" steht. Zudem erkennt der mein Virenpogramm nicht mehr. Habe Avira. Jetzt ist da immer in der Symblolleiste dieses rote Schild mit dem weißen Kreuz, obwohl Avira eingeschaltet ist. GIbt es sonst noch Änderungen?
PLS Help ME!

MFG Specialforces
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Wiederherstellen von Ordnern unter eigene Dateien (Ordner mit Pfad)
Begonnen von cbeckers
28. Februar 2009, 21:15:36
Wiederherstellen der Ordner: Download, Musik, Video, Dokumente, Desktop, Bilder

Hallo zusammen,

ich hatte versehentlich einen Ordner (Ordner mit Pfad / Systemordner) unter meinen eigenen Dateien gelöscht und verzweifelt gesucht, wie man diesen wieder herstellen kann bis ich diese Seite hier gestoßen bin:

http://www.vistax64.com/tutorials/148461-personal-user-folder-restore-missing-folder.html


Die Lösung um die Ordner wiederherzustellen liegt in der Registry.

Viel Erfolg!
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Windows Mail kann nicht geöffnet werden :-(
Begonnen von sunflower
06. Februar 2009, 22:40:03
« 1 2
Hallo,
ich benütze Vista Home Premium (SP1). Benutzerkontotyp: Administrator, der Fehler tritt aber auch auf, wenn ich mich mit dem eigentlich versteckten Adminkonto einlogge. Ich HABE Windows Mail immer wieder einmal benützt, also es hat funktioniert. Seit kurzem bekomme ich folgende Fehlermeldung.

[quote]Windows Mail kann nicht geöffnet werden. Eine Richtlinie für Softwareeinschränkungen verhindert, dass Windows Mail geöffnet werden kann. Wenden Sie sich an den Systemadminsitrator.....[/quote]

Spannend, weil ich weder Richtlinien vergeben habe und soviel ich weiß, das in [b]HomePremium[/b] auch gar nicht kann.

Ich habe weder AV Programm noch Firewall aktiviert... ich wüsste auch nicht, dass ich irgendein neues Programm installiert habe, das mit der Fehlermeldung zusammenhängt.,
Windows Mail ist zwar nicht mein Standardmailprogramm, aber die Behebung des Fehlers würde mich doch interessieren.

Gruß aus Graz
erkg1959

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kann .sav dateien nicht löschen
Begonnen von Kev41
05. Februar 2009, 16:42:02
hallo zusammen,

ich habe seit ein paar tagen im download ordner ein paar .sav dateien
und ich kann sie nicht löschen.

i meine, ich kann sie zwar löschen, aber nach 2-3 minuten sind sie wieder drin.

ich habe auch schon probiert sie unwiderruflich zu löschen, aber zecklos.  :O

hier zwei screenshots vom ordner

was kann ich tun, und sind die dateien gefährlich?

mfg
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Suche Treiber für meine Externe Festplatte Medion MD 90011 für Vista 64 Bit
Begonnen von pegasus56
22. Januar 2009, 10:55:20
Habe eine externe Festplatte von Medion die nicht unter Vista erkannt wird habe schon Die Hotline angerufen und Treiber für win98/xp runter geladen aber funktioniert nicht was kann man noch machen ?
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Windows 7: Windows Installer und Explorer Absturz
Begonnen von gdi
20. Januar 2009, 00:21:42
Bei einigen Benutzern der Windows 7 Beta (Build 7000) in der 32bit und 64bit Version kommt es immer mal wieder zu Problemen mit dem Windows Installer. Dieser stürzt öfters schon vor Beginn der Installation ab. Das Problem taucht unter anderem bei Mirrors Edge Installationen und dem Java Installer auf.

In der Windows Ereignisanzeige erscheint der Fehler als:
Faulting application name: msiexec.exe, version: 5.0.7000.0, time stamp: 0x49431c33
Faulting module name: ntdll.dll, version: 6.1.7000.0, time stamp: 0x49433f8c
Exception code: 0xc0000005


[b]Folgende Lösung behebt das Problem mit dem Windows Installer Absturz in den meisten Fällen:[/b]
Windowstaste + R (Öffnet die Ausführenbox)
regedit (eingeben und OK drücken)
Folgenden Registrierungsschlüssel öffnen:
HKLM\Software\Microsoft\SQMClient\Windows\Disabled Sessions

Dort MachineThrottling umbenennen oder löschen.
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Kein Zugriff auf externe Festplatte in Vista!?
Begonnen von Fio
07. Januar 2009, 23:08:10
Hallo zusammen,

ich habe seit letztem Wochenende meinen ersten Lap Top mit Vista, davor hatte ich XP drauf.
Habe nun meine externe Platte an den Neuen angeschlossen und da eine Virenmeldung erschien, wollte ich den entsprechenden Ordner löschen, allerdings sagte mir das System dauernd, dass der Zugriff verweigert wurde  ?(  (allerdings wohlgemerkt nicht nur bei dem Ordner in dem angeblich ein Virus steckte, das war eigenartiger weise bei allen so)
Habe dann das selbe an dem Alten mit XP drauf getestet und da konnte ich ihn löschen - hat jemand eine Ahnung woran das liegen könnte? bzw. kann es sein, dass ich die externe Festplatte erst neu formatieren muss, eh ich in Vista sämtliche Zugriffsrechte etc. habe ? (denn andere Daten wie zB Musik konnte ich auf den Rechner kopieren... daher versteh ich nicht, warum mir das Löschen der Ordner dann aber verweigert wurde, denn mit solchen Systemunterschieden wie bei Mac und PC kann es doch eigtl. nicht zusammen hängen!?  :grübel

Bin dankbar um jeden Ratschlag :)

Grüßlies,
Fio
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Vista-Textdrucker (Generic / Text Only) - Kann man Pfad zur Datei auswählen?
Begonnen von OCtopus
03. Januar 2009, 12:57:48
Kann mir jemand sagen, ob und ggf. wie man beim Vista-Textdrucker ("Generic / Text Only") den Pfad zur Datei eingeben kann, in die man den Text speichern will?

Das kann doch wohl nicht wahr sein, daß man da offenbar gezwungen wird, den ganzen ggf. ellenlangen Pfad zur Datei per Hand einzugeben, oder?

Kennt Ihr ggf. einen anderen guten und kompatiblen Textdrucker-Treiber?

EDIT:
Außerdem funktioniert der Drucker nicht und bringt eine Fehlermeldung, wenn man z. B. die go-windows-Seite drucken will.  ?(
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dringende hilfe
Begonnen von XVistaAX
28. Dezember 2008, 18:15:55
hab ein problem habe ausvershen welche (wichtige) dateien im papierkorb verschoben und will sie wieder herstellen das geht nicht und da steht Sie Benötigen Berechtigungen zur Durchführung des Vorgangs wenn ich die daten wiederherstellen möchte pls brauche [b]dringende hilfe[/b]  ?(  ;(  Vielen Dank
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Falscher Pfad oder was passt da nicht?
Begonnen von Sunlion79
23. Dezember 2008, 10:40:12
Hallo,
ich habe Probleme beim Öffnen einer .jar Datei.

Wenn ich den "alten Weg" zur Datei gehe, also über Computer --> Laufwerk --> Ordner --> ho.jar, dann klappt das.

Aber wenn ich über die Taskleiste gehe (da ist bei Vista ja dieses Desktop-Ding), da kommt man ja ganz schnell über Pop-Ups zur Datei und die ho.jar darüber öffne, dann macht er das Programm in Englisch auf (ist schon auf Deutsch umgestellt) und in einer Version (benutzte .hrf Datei), die ich inzwischen wieder gelöscht habe.

Ich kann das Programm (es dürfte ja nur eins sein) sogar parallel öffnen. Einmal so wie es sein soll und einmal in der "falschen" Version.

Ich müsste doch auf beiden Wegen und die gleiche .jar Datei zugreifen, oder nicht? Kann da irgendwie der Pfad falsch sein?

Falls es jemand kennt, es handelt sich um den Hattrick Oranizer (HO) für den Online-Fussballmanager hattrick.org. Mit einem ähnlichen Programm habe ich das gleiche Problem.


Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Danke schonmal.
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VHD-Datei im WindowsImageBackup, wie komme ich an den Inhalt?
Begonnen von Milescool
23. Dezember 2008, 09:28:37
Wie komme ich an den Inhalt des WindowsImageBackups, ohne eine WindowsComplete Wiederherstellung zu machen?
Gibt es dafür ein spezielles Programm?
Es ist eine VHD-Datei...

Gruß Milescool
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Windows-Update reparieren
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2008, 11:38:35

Seit der Veröffentlichung von XP SP3 und Vista SP1 treten vermehrt Probleme beim Aktualisieren des Systems auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Updates automatisch oder manuell über die Windows-Update-Seite bezogen werden. Da hilft ein kleines Tool: [url=http://www.codeplex.com/aureset][b][color=blue]AU Check[/color][/b][/url] oder die umgeschriebene Version, für deutsche Windows-Versionen von PC-Welt [url=http://www.pcwelt.de/downloads/pcwelt_tools/tools/187529/pcwupdaterepair/41656_downloadhinweis.html][b][color=blue]UpdateRepair[/color][/b][/url].

Wichtig: Vor dem Einsatz das System neu Starten.

[quote=PC-Welt][b]Technischer Hintergrund:[/b]
Das Tool stoppt die Dienste Wuauserv (Automatische Updates) und Bits (Intelligenter Hintergrundübertragungsdienst) und setzt deren Zugriffsberechtigungen auf die Werkseinstellung zurück. Dann entfernt es die oben genannten „Pending File Rename Operations“ und registriert alle für die Update-Funktion relevanten DLLs neu. Im nächsten Schritt benennt es den temporären Ordner des automatischen Updates \Windows\Softwaredistribution\Download und das Verzeichnis \Windows\System32\Catroot2 um. Im letzten Schritt lädt und installiert es die aktuelle Version von Windows-Update-Agent und Windows-Installer sowie weiterer Hilfs-Tools.[/quote]
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Kaspersky KIS9 lässt sich nicht installieren
Begonnen von Anreni
21. Dezember 2008, 10:11:45
Hallo Freunde, mich plagt mal wieder ein heftiges Problem, welches so unnötig ist wie ein Pickel in der Nase. Vielleicht könnt ihr mir mal einen Tipp geben.

Also , ... ich benutze seit einigen Monaten die Kaspersky Internet Security 2009. War sehr zufrieden. Lief super. Dann merkte ich, dass die Internetverbindung langsamer wurde, bzw.die Seiten sich wesendlich langsamer öffneten. Nun ja, die Ursache konnte ich nicht finden. Dann blockierte die Firewall von KIS den Netzwerkverkehr sporadisch , ohne Ankündigung und ohne mein Zutun. Das auch, obwohl die entsprechenden Programme ( IE Explorer u.s.w.) explizit freigegeben wurden. Ich konnte die Ursache nicht finden. Die Einstellungen waren genau wie auf meinem Ausweich-Computer und unverändert wie zuvor.
Nun ja dachte ich, und habe versucht KIS zu deinstallieren. Ging nicht ! Der Deinstallationsprozess stockte nach ein paar Minuten und auch zwei Stunden Wartezeit, indem die CPU immer 50% ausgelastet wurde im Leerlaufprozess. Es geschah nix weiter, so dass ich dieses Trauerspiel abbrach.
Anschließend versuchte ich KIS nochmals zu installieren, und erhielt immer wieder die Meldung, dass bereits eine andere Installation des KIS läuft und die jetzt gemachten Änderungen nicht übernommen werden können. Wenn ich ja klickte konnte ich zwar weiter installieren, aber die Firewall blockierte sofort alles. Ging also auch nur wenn ich die FW ausschaltete.
Wieder versucht zu deinstallieren...mit gleichem Ergebnis.

Rücksprache mit Support von Kaspersky: Ich erhielt ein Removel Tool. Auch dieses lief 2 Stunden ohne das sich was tat. Keine Aktivität ... nix... Einfach nur die Meldung Cleaning wird durchgeführt mit 50% CPU Auslastung. Ich brach auch das ab, da kein Zugriff auf die Festplatte C mehr festzustellen war.

Ein erneutes Starten des Cleaning bestätigte, kein KIS mehr vorhanden.

Ich versuchte neu zu Installieren mit gleichem Ergebnis. bla bla bla... die Änderungen können nicht übernommen werden da noch eine andere Installation von KIS läuft :wallbash

Ich fuhr im abgesicherten Modus hoch und reinigte die Registy manuell von KIS. Trotz Cleaning waren noch 111 Einträge vorhanden. In Programmen(86x) noch ein 1,6GB große Programmdatei. In Common Files ebenso. Alles manuell gelöscht.

Hier jetzt die wichtige Frage:

3 Einträge ließen sich nicht löschen... Zugriff verweigert.. habe alles versucht.. Rechte neu zugeteilt.. abgesicherter Modus... East Tec Eraser ... u.sw... nix die lassen sich nicht löschen...

Das sind die HKEY_Local_Maschine\System\CurrentControlSet\Enum\Root\Legacy\KLIM6 + KLIF + KLBG!
Wobei der KLBG Boot Guard dahinter steht.

Wie kann ich diese Einträge von KIS löschen? Wie erhalte ich Zugriff? Seit ich das Problem mit KIS habe kommt auch sehr oft beim Einschalten des PC die Meldung  ... boot\BDC fehlt und ich muss die Reperaturfunktion von Vista wieder durchziehen.
Sobald ich den Rechner vom Strom trenne kommt diese Meldung beim Booten.

Beim Support von KIS ist nicht durchzukommen. Auf Mails wurde bislang noch nicht geantwortet.

Ich bin momentan ohne Schutz unterwegs, was mich sehr wurmt, obwohl die Ursache wahrscheinlich nur die 3 noch übrig gebliebenen Einträge in der Registry sind.

FAZIT: Zwei Fragen brennen mir auf der Seele:
1. Wie kann ich Registy Einträge löschen auf die ich kein Zugriff habe?
2. Wie kann ich den Boot BCD dauerhaft in Ordnung bringen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Gruß Anreni
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keine zugriffsberechtigung
Begonnen von matrixer007
06. Dezember 2008, 11:40:46
ich habe nen problem mit der tcpiip.sys, nun wollte ich die datei patchen doch das tool lehnt dieses ab, bei näherer betrachtung habe ich obwohl ich als admin angemeldet bin keine zugriffsrechte auf die datei bzw das ganze verzeichniss, wenn ich die berechtigungen ändern will jammert er auch rum das ich keine adminrechte habe. kann mir jemand helfen wie ich die rechte ändern kann ??
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Vista bootet nicht
Begonnen von Eulenspaulchen
05. Dezember 2008, 00:02:42
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Hallo alle zusammen

also ich hab folgendes Problem, mir ist vor ein paar tagen mein cpu lüfter kaputt gegangen( ein rotorflügel abgebrochen) so dann hab ich den halt noch ein paar Tage drangelassen...auf einmal is der ganze PC abgestürzt. Da hab ich erst wieder gebootet als ich en neuen Kühler hatte, ging alles so weit bis kurz vorm anmeldebildschrim kommt ein Bluescreen un der pc fährt runter(dieser ist abba nur seht kurz sichtbar). Und mit der systemwiederherstellung lässt sich da auch nichts machen. genau so wenig wie mit der recovery cd..
bitte um schnelle hilfe

mfg
eulenspaulchen
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WMP speilt kein wma
Begonnen von NYC
01. Dezember 2008, 22:47:28
Ja die mesiten denken jetzt warscheinlich man scho widda einer der probleme mit wmp hat.
Nein is scho mal nich so hab ne 5.1 anlage und kann ganz normal musik in stereo über 5.1 hören. Doch irgendwie klappt das nimma wenn ich im WMP wma oder mp3 datein abspeil kommt nur das Feld:
Windows Media Player kann die Datei nicht wiedergeben. Möglicherweise unterstützt der Player den Dateityp nicht oder unterstützt den Codec nicht, der zum Komprimieren der Datei verwendet wurde.
Ich kann jedoch bei meiner soundkarte auf 2.1 geh und dan funkt es. Bei i tunes geht alles aber nur in 2.1 egal was ich einstell.
Bei allen anderen sachen sprich musik videos oder Filmen hab ich 5.1.
Ich hab auch schon neuen treiber installiert bzw. alten entfernt.

Vielen dank für die Hilfe
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Externe kann nicht mehr geöffnet werden - Fehlermeldung
Begonnen von TES_Master
27. November 2008, 17:00:37
Liebe Community ... Hilfööö

Hab wieder Probleme-liegt zwar nicht an Vista-ich vermute einen Virus bzw. weil mein Rechner nur noch nervt- aber seit gestern lässt sich meine 1TB externe anschließen, wird erkannt, aber nicht mehr ÖFFNEN!

Also-habe vor kurzem 2 freunden meinen mp3 player mit nem film drauf gegeben, quasi als datenträger damit die den auch haben. bei denen laufen die pc's.
Ich habe den player an den pc gesteck bei mir ... doppelklick auf ihn am arbeitsplatz- explorer hängt sich auf, und ich bekomm nen bluescreen. fahre den pc wieder hoch-alles geht wieder. (mehr schlecht als recht aber das war immer so^^)
jetzt steck ich heut meine externe 1TB platte an (sie steck eigentlich imme drinne, auch zu der zeit wo der mp3 player drann war), und auf einmal kommt diese meldung (siehe Anhang) --- tja-die externe funktioniert TADELLOS, ich kann sie auch über programme öffnen (also: datei > öffnen mit, und ich kann die externe auch normal nach der file durchsuchen) ABER ich kann sie nicht DIREKT öffnen über den arbeitsplatz! (wie gesagt die fehlermeldung!)
Ich vermute einen eingeschleppten Virus. aber ich habe keinen Plan.

Was ist da los? Wie kann ich das beheben? ich breche hier gleich in Tränen aus!
BITTEBITTEBITTE HELFT MIR --- ich brauch die externe!!!



--------------DANKE AN EUCH LIEBE MENSCHEN-----------------