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GTA 4 Entscheidungen !!!Achtung Spoiler!!!
Begonnen von Mad
14. Januar 2009, 17:55:40
Hi, bin jetzt bei Gta4 ungefähr bei der Hälfte und musste schon einige Entscheidungen treffen!

Mich würde mal interessieren wie ihr euch entschieden habt und welche Konsequenzen es dabei gab! Gibt es alternative Enden??

Alle die sich die Spannung nicht nehmen lassen wollen, sollten hier nihct weiter lesen

Ich fange mal an:

1. Dass man sich hier entscheiden kann weiß ich auch nur durch einen Kumpel.. der Mann den man verfolgt soll wohl am Ende am Dach hängen und man kann ihn runter schubsen oder nicht..
Wie gesagt, ich habe von dieser entscheidung gar nix mit bekommen, da ich den Typen bereits auf der Flucht erschossen habe


2. Als Dwayne aus dem Knast kommt will er dass du seine fremd gehende freundin und ihren makker findest.. da kann man sich entscheiden beide umzulegen oder nur ihn!
Ich hebe nur den Typen umgelegt.. dwayne schien recht zufrieden mit der entscheidung


3. Playboy beauftragt dich dwayne umzulegen.. man kann sich aussuchen wen man von beiden umlegt.. ich mag dwayne, desshalb habe ich playboy um die ecke gebrahct  als dankeschön bekam ich seine loft

Mehr entscheidungen gabs bis jetzt nicht oder ich habe sie nicht mit bekommen.. jetzt seit ihr dran

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista ymsyms winwin bgebge forumforum bgqbgq win7win7 bingbing zwuzwu gehtgeht hilfehilfe zguzgu problemproblem problemeprobleme windowwindow funktioniertfunktioniert yahooyahoo keinekeine d2kd2k d2sd2s keinkein bggbgg windows7windows7 searchsearch d24d24 ohneohne 5818717858187178 fehlerfehler
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Ping funktioniert aber keine Anzeige der Webseite
Begonnen von happyobi
11. Januar 2009, 14:33:35
Brauche dringend Hilfe,
surfe seit 3 Tagen durchs Netz und finde keine Lösung. Hier mein Problem.
Habe neuen Vista Home Premium Rechner und kann mit IE7 oder Firefox keine Internetseite anschauen(Webseite kann nicht angezeigt werden). Ping auf Google oder andere seiten funktioniert.
Gehe über ein Fritz 7050 Modem ins Netz(DSL). Habe noch einen XP Rechner angeschlossen und der funktioniert einwandfrei.
Hier ist noch die ipconfig.



Microsoft Windows [Version 6.0.6001]
Copyright (c) 2006 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

C:\Users\obi>ipconfig/all

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Heim
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : NVIDIA nForce 10/100/1000 Mbps Ethernet
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-22-68-3A-8A-03
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 192.168.178.5(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
  Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Windows sicherer machen - Der Anlagen-Manager
Begonnen von ossinator
05. Januar 2009, 10:14:09

Einige Windows-Programme blockieren Dateien, die per Mail empfangen oder aus dem Web heruntergeladen werden. Unter Windows XP und Vista regelt dies der Anlagen-Manager, der Dateien nach ihrer möglichen Gefährlichkeit einstuft. Der Anlagen-Manager wird von Outlook Express, Windows Mail, Windows Messenger, dem MSN Messenger und dem Internet Explorer verwendet.

Ein niedriges Risiko besteht bei Textdateien mit den Endungen „.txt“, „.log“ und „.text“ sowie für alle Grafik-Formate.
Hohes Risiko besteht für alle ausführbaren und Script-Dateien – sie werden sogar ganz gesperrt, falls sie aus der eingeschränkten Sicherheitszone stammen. Außerdem gehören Setup-Dateien („.msi“ und „.msu“), „.url“- und „.tmp“-Dateien dazu – sowie alle, die mit Windows-eigenen System- oder Konfigurationsprogrammen verknüpft sind, etwa „.reg“ (Registry-Editor), oder „.inf“ (Treiber-Installation).
Den Rest stuft Windows als mittleres Risiko ein.

Den Anlagen-Manager kann man anpassen. Dazu muss der Registry-Editor (Start -> Ausführen, regedit) geöffnet werden, da der Anlagen-Manager keine eigene Oberfläche besitzt.
Die entscheidenden Schlüssel sind
[list][li]„Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“[/li][/list], sowie dessen Pendants unter [list][li]„Hkey_Local_Machine“[/li][/list]. Sie sind normalerweise noch nicht vorhanden, so dass sie angelegt werden müssen.

Unter „Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“ können drei zusätzliche Listen für selbst definierte Zuordnungen von Dateitypen jeweils als Zeichenkette angelegt werden.
In der Zeichenkette „HighRiskFileTypes“ kommen Dateitypen mit hohem Risiko, in „LowRiskFileTypes“ solche mit niedrigem. Die einzelnen Datei-Endungen werden mit führendem Punkt eingetragen und durch ein Semikolon getrennt.

[b]Beispiel:[/b]
Einstufung von Word-, Excel- und PDF-Dokumente als riskant..., dem Schlüssel „Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\ Policies\Associations\HighRiskFileTypes“ den Wert „.doc;.docx;.xls;.xlsx;.pdf“ zuordnen. Daraufhin lassen sich auch diese erst nach einer Warnmeldung öffnen, falls sie aus dem Internet stammen.

Als Benutzer kann man nur Restriktionen zur Windows-internen Liste hinzufügen. Beispielsweise EXE-Dateien als wenig riskant einstufen, funktioniert auf Benutzer-Ebene nicht. Das kann man nur als Administrator im Schlüssel [list][li]„Hkey_Local_Machine\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“.[/li][/list]

Dazu muss der Schlüssel „Hkey_Local_Machine\Software\Mcrosoft\Windows\Current\Version\ Policies\Associations\LowRiskFileTypes“ angelegt werden und der Wert „.exe“ eingetragen werden.
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"Reboot and select proper boot device..."
Begonnen von Forrester
30. Dezember 2008, 11:22:23
Hallo liebe go-Vista-Community!

Nachdem Pebro1 mir gestern mit meinem Problem helfen konnte, ist ein neues aufgetaucht, dass sich gestern schonmal durch CMOS-Speicher resetten beheben ließ. Nachdem ich den PC allerdings gestern Abend in den Ruhezustand geschickt habe, hing der PC sich beim Login-Bildschirm heute morgen auf, und nach drücken des Reset-Knopfs am Gehäuse kommt jetzt beim booten von Vista folgende Fehlermeldung nach dem "Power-On-Self-Test" des Bios:

"Reboot and select proper boot device or insert boot media in selected boot device and press a key..."

Im BIOS taucht die HDD auf, das Diagnose-Tool "HUTIL" von dem Hersteller (Samsung) sagt jedoch, dass er keine HDD finden kann.

Hier kurz nochmal mein System:
- AMD Athlon X2 64 Dual-Core 4200+
- ASRock ALIVEsATA2-GLAN
- 2 GB Ram @ 533 Hz (ich glaube 2x1GB, müsst ich aber noch mal genauer nachgucken wenn das wichtig ist Grin)
- nVidia GeForce 7600GS
- Netgear WG111-WLAN-USB2.0-Adapter
- Vista 32bit
- Samsung HD160JJ 150GB (SpinPoint P80SD ist das glaube ich); aufgeteilt in 2 Partitionen, auf C: (30GB) ist das OS installiert, auf D: (120GB) sind Daten und ein paar Programme.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.

MfG,

Forrester
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Outlook geht nicht auf - Mailaccount schuld?
Begonnen von rudi-1978
27. Dezember 2008, 19:13:28
Hallo,
ich habe office ultimate 2007 installiert und danach Outlook gestartet.
Ich habe dann mein Mail Account eingerichtet leider mit der Falschen Methode.

Ich habe meinen Account mit IMAP eingerichtet und wollte eigentlich POP3. Da mein GMX Account IMAP nicht unterstützt geht Outlook nicht mehr.

Outlook geht auf, ich sehe das LOGO und ein extra Fenster „Outlook wird konfiguriert“ dann werde nach meinem Passwort für mein Mailkonto gefragt aber da sehe ich immer noch mein IMAP Account was ja nicht funktioniert. Das ist das Ende. Outlook geht nicht weiter
Deinstallation/Installation von gesamt Office bringt keine Änderung.

Was kann ich machen, könnt ihr mir helfen?
Wie kann ich mein Mailkonto ohne Outlook ändern?

Mein Betriebssystem ist Vista
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Thunderbird 3 Beta 1
Begonnen von ossinator
10. Dezember 2008, 16:43:37

Mozilla hat den Mail-Client Thunderbird 3.0 Beta 1 zum Testen freigegeben. Mit der Vorabversion können interessierte Anwender und Entwickler bereits vorab einen Blick auf die nächste große Version des Mail-Clients werfen.
Thunderbird 3 Beta 1 basiert auf der Gecko 1.9.1-Plattform. Damit profitiert neben Firefox auch Thunderbird von den über 10.000 Änderungen, die der Platform im Vergleich zur Vorgängerversion 1.9 spendiert wurden. Insbesondere die Performance, Stabilität und Kompatibilität wurden verbessert. Ansonsten gab es im Vergleich zur Vorgängerversion von Thunderbird über 750 Änderungen, die in die Version 3.0 eingeflossen sind.
Mail-Nachrichten und -Ordner können nunmehr in Tabs geöffnet werden. Zusätzlich haben die Entwickler auch die Anzeige der Nachrichten verbessert und dem Mail-Client einen neuen Add-On-Manager spendiert. Letzterer kann nun ähnlich wie bei Firefox 3.x dazu genutzt werden, um direkt im Manager nach neuen Addons, Themes und Plugins zu suchen und diese zu installieren. Ebenfalls verbessert wurde das Adressbuch: Per Mausklick können dem Adressbuch neue Kontakte hinzugefügt werden. Auch das Aktualsieren der Kontakte wurde erleichtert. Die in Windows Vista integrierte Suche ist nunmehr kompatibel zu Thunderbird 3.0 Beta 1 und berücksichtigt die im Mail-Client abgelegten Daten bei der Anzeige von Suchergebnissen. Die weiteren Änderungen und Verbesserungen: Beim Outlook-Express-Import werden nun auch SSL- und Port-Einstellungen kopiert und beim Antworten auf Mails kann auf Wunsch nur der selektierte Text als Zitat hinzugefügt werden. Hinzu kommen diverse Details-Änderungen. So haben die Entwickler beispielsweise auch die Grundlage für eine 64-Bit-Fassung von Thunderbird geschaffen.Die Weiterentwicklung von Thunderbird wird bei Mozilla durch Mozilla Messaging vorangetrieben, das sich auch den Prinzipien von Mozilla verpflichtet hat. Ziel ist es, den Mail-Client Thunderbird weiterzuentwickeln und dessen Verbreitung zu fördern.
Thunderbird 3.0 Beta 1 steht in deutscher Sprache für Windows, Linux und MacOS X zum Download bereit.

[url=http://www.mozillamessaging.com/en-US/thunderbird/3.0b1/][b][color=blue]Download Thunderbird 3 Beta 1[/color][/b][/url]
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GEZ
Begonnen von Sweeneymoon
03. Dezember 2008, 17:28:21
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Nabend,
ich habe ein problem,und zwar hab ich heute zum 2teb nal Post von der GEZ bekommen,ich weiß aber nicht was ich machen soll !?
ANTWORTEN ? oder doch besser NICHT REAGIEREN ?
Muss man auf deren Post antworten?
Ich weiß echt nicht mehr weiter da gerade mein konto gesperrt wurde und all meine ersparnisse futsch sind.
Was passiert wenn ich nicht antworte?,ich glaub nicht das die mir die Türe eintreten um zu gucken ob ich TV öä habe...oder?
Bitte um hilfe.

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Call of Duty 5
Begonnen von Guitarking
02. Dezember 2008, 17:01:28
Ich habe Call of Duty 5 ganz normal installiert. Das spiel lässt sich auch ganz normal starten, doch wenn ich im Einzelspieler eine neues Game beginnen will, und die Schwierigkeitsstufe auswählen will, rührt sich rein garnichts. Den neuesten Patch habe ich schon installiert.
Wo kann der Fehler liegen?

mfg
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Nokia stellt das N97 mit Touchscreen vor
Begonnen von Lord_Zuribu
02. Dezember 2008, 16:50:27
[b]Nokia hat mit dem N97 in Barcelona sein neues Topmodell vorgestellt. Das Symbian-Smartphone bietet einen Touchscreen, eine QWERTZ-Tastatur, 32 GByte internen Speicher, einen Speicherkartensteckplatz, einen GPS-Empfänger und WLAN-Technik. Mit Nokia Maps lassen sich Kontakte in der Umgebung finden und Widgets vereinfachen die Anpassung an die eigenen Bedürfnisse.[/b]

Der Touchscreen im N97 bietet eine Bildschirmdiagonale von 3,5 Zoll und zeigt bei einer Auflösung von 640 x 360 Pixeln bis zu 16 Millionen Farben. Beim Berühren des Touchscreens gibt es Rückmeldungen durch Vibrationen, was die Bedienung vereinfachen soll. Der Touchscreen wird mit dem Finger bedient und mittels Lagesensor wird der Bildschirminhalt automatisch korrekt angezeigt. Wird das Mobiltelefon hochkant gehalten, erscheinen die Inhalte im Hochformat und im Querformat, wenn das Gerät quer gehalten wird.
Auf dem Startbildschirm lassen sich Widgets anzeigen, die beliebig positioniert und angeordnet werden können. Es gibt Widgets für die vier wichtigsten Kontakte, für RSS-Feeds, für soziale Netzwerke, für Termine, eingehende E-Mails sowie SMS oder für die Lieblingsmusik oder das Lieblingsvideo sowie häufig benötigte Programme.

Einen ausführlichen Bericht gibt es [url=http://www.golem.de/0812/63886.html][b]hier[/b][/url]
Meiner Meinung nach ein sehr gelungenes Teil mit geilem Design!
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Cod 5 - World @ War und Vista 64 / Startet nicht
Begonnen von Perfomance
17. November 2008, 15:55:57
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Vista 64 Ultimate , Sp1 & sämtliche updates
Asus Rampage Formula (neustes Bios,onboard sound deaktiviert)
q6600 @ 3.0ghz (problem besteht auch bei standarttakt)
2 4870 cf OC (problem besteht sowohl mit 1 Gpu als auch standarttakt)
Catalyst 8.11 (8.10 funktioniert auch nicht)
4gb Ram
Audigy z2 Gamer
Das System läuft absolut stabil & fehlerfrei (cod4 , crysis , farcry2 , prime stundenlang laufen lassen)

http://www.youtube.com/watch?v=BrG57zaJ8IY
(gott skaliert youtube die qualität runter oO)

Ich habe mir heute COD 5 geholt (Original bevor wer fragt)
Call of Duty startet bei mir nicht , bereits mehrmals installiert
Sowohl bei der Verkaufsversion als auch mit Patch 1.01 tritt folgendes Problem auf ,
Egal ob ich SP/Coop oder MP starte , ich sehe das World at War Banner für 2-3 Sekunden
danach verschwindet der zur exe gehörige Prozess aus dem Taskmanager und nix passiert -.-
(kompatiblitätsmodus xp sp2 & als admin ausführen brachte auch keinerlei besserung)
Originalversion DVD im Laufwerk , jegliches emulationstool (deamon &  alc) deinstalliert
google brachte mir abgesehen von 100 anderen bekannten problemen keinerlei hilfe ,
läuft es zufällig unter vista64 bei irgendjemanden ? ;)


Bekanntes Problem

[font=Verdana]LÖSUNG[/font] am ende der seite :>

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Neue Firmware für Nokia E66 und E71
Begonnen von ossinator
11. November 2008, 11:05:26
Nokia hat gestern ( 10.11.08 ) auf seinen Internetseiten die Verfügbarkeit der neuen Firmware 110.07.126 für das E66 und 110.07.127 für das E71 bekanntgegeben.
Schaut [url=http://europe.nokia.com/A4577225][color=blue][b]hier[/b][/color][/url]

Bislang bietet der SW-Updater allerdings nichts an. Könnte aber auch am Branding meines E71 liegen.
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Programme frieren nach start ein (Keine Rückmeldung)
Begonnen von D3ltoroxp
09. November 2008, 22:14:33
Hallo liebe Community,

ich habe schon das www durchsucht aber nicht wirklich was passendes zu meinem Problem gefunden. Und zwar folgendes ::

Nach Systemstart oder auch neustart läuft alles wunderbar, alle Programme die ich habe laufen perfekt. Doch auf einmal zeit ist unterschiedlich. Geht nichts mehr. Ich möchte ein programm starten was ich in der sitztung schon mal gestartet hab aufs neue und zack es starte zwar und ich seh den rahmen und die schaltflächen aber das war es auch schon es ist tot. Wenn ich es anklicke wird es gleich etwas weiß und oben steht drin keine Rückmeldung. Das tritt dann bei so ziehmlich jedem Programm auf das ich starten will. Ob Opera, Winamp, Windows Live Mail oder sonstige egal was. es funktioniert einfach nich mehr. Kann dann nur auf Program schließen gehen. Ich muss dann immer nen neustart machen damit es wieder geht und wie lang und wie oft ich eins starten kann ist unterschiedlich. Nur wenn es einmal auftritt dann eigentlich bei jedem Programm.

System:
Win Vista Ultimate 64bit (up2date + SP1), 4GB Ram, MSI K9N SLI Platinum, AMD Athlon 64 X2 6000+, GeForce 8800 Ultra Extrem

Kennt dieses Problem jemand und hat sogar vllt ne Lösung ?  ?(

Greet's D3
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SCHNELLE ANTWORTEN BITTE brauche dringend hilfe.....
Begonnen von pulsen
05. November 2008, 23:21:50
Hallo ich wollte mal fragen ich habe schon über einem jahr ein laptop und habe bis etzt jedes neue spiel spielen können und jetzt auf einmal bei Far Cry 2 laggt es ohne ende! 5bilder in der sekunde da brauche ich um einen meter zum laufen 10jahre man! und crysis habe ich auf 1280x800 auf hoch alles gezoggt bis antialising 2x! mein system ist:

[url=http://www.pictureupload.de/pictures/051108232544_Neue_Bitmap.jpg]http://www.pictureupload.de/pictures/051108232544_Neue_Bitmap.jpg[/url]

also unter DX 10 laufts aber wie gesagt mit 5 pics at sec. und unter DX 9 aber da bleibt das spiel hängen! und zurückgeben will ich das game nicht und geht auch ned!


bitte um schnelle hilfe!

lg und thx im vorraus....
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Verschiedene Benutzerkonten und Microsoft Office Outlook
Begonnen von jmehlers
05. November 2008, 21:08:03
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe momentan zwei Benutzerkonten, von denen eines so gut wie gar nicht mehr funktioniert. Ich hatte verschiedene Bluescreens und letzendlich wurde die Hauptplatine ausgetauscht und ich habe jetzt zwei Konten: Ein funktionierendes Admin und das andere Konto.
Ich möchte das jetzt auch sehr gerne löschen und wollte wissen ob es irgendeine Möglichkeit gibt meine Daten bei Microsoft Office Outlook von dem alten Konto auf das Admin-Konto zu übertragen.

Normalerweise würde ich das ja einfach über importieren und exportieren machen, aber leider komme ich mich ja mit dem anderen Konto gar nicht mehr anmelden.

Und sind die ganzen Daten bei Outlook weg, wenn ich das Benutzerkonto lösche?

Danke für mögliche Hilfe,
                                          JME
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Fragen und Antworten zu Windows Se7en
Begonnen von Blumenkind
02. November 2008, 21:46:54
« 1 2 ... 6 7 »
Hier dürft ihr eure Fragen zu Windows Se7en stellen

MfG Blumenkind
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Fehler bei der Rechtschreibung
Begonnen von chata
27. Oktober 2008, 13:24:38
Hallo,

in meinem Vista Mailprogramm kommt immer

'Fehler bei der Rechtschreibung'

Werd noch wahnsinnig hier  :-\

Kann mir jmd. helfen u. sagen wie ich das beheben kann?

Vielen Dank, Gruß chata
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Kennst du Twitter?
Begonnen von markus
25. Oktober 2008, 11:59:08
Mich würde mal interessieren, wer von euch Twitter kennt:
[quote=http://de.wikipedia.org/wiki/Twitter]Twitter ist ein soziales Netzwerk und ein Mikro-Blogging-Dienst.

Angemeldete Benutzer können dort SMS-ähnliche Textnachrichten, die „Updates“ oder „Tweets“ (maximal 140 Zeichen), über verschiedene Dienste versenden. Diese Nachrichten werden anschließend an alle Benutzer verteilt, die sich für das jeweilige Thema, den Autor oder die Gruppe angemeldet haben. Die Nachrichten werden in einer Art Blog eingetragen und werden entlang eines Zeitstrahls dargestellt. Der Absender entscheidet, ob er die Information allen zur Verfügung stellen oder den Zugang auf eine Freundesgruppe beschränken möchte.

Dem Benutzer stehen unter anderem die Kommunikationsstrukturen wie SMS (nur USA, Kanada und Indien), IM (Jabber und LiveJournal) oder einfache Eingabehilfen über die Twitter-Homepage (RSS) sowie eine Desktopapplikation zur Verfügung.

Über bestimmte Erweiterungen lassen sich zusätzliche Informationen über den Absender und die Empfängergruppe anzeigen, wie etwa den Standort auf Google Maps.

Im August 2008 hat Twitter den Versand von SMS-Kurznachrichten außerhalb der USA, Kanada und Indien eingestellt.[/quote]

mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/Twitter

bzw. unter [iurl=http://twitter.com/i/481abdd4ba11c10e7b7f5d1b2166e64c7a3cd2b7]www.twitter.com[/iurl]