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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort fallen
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Notebook Lautsprecher schalten nach wenigen Minuten auf Lautlos, was tun?
Begonnen von Patrick Faller
19. März 2014, 16:37:46
habe ein problem, nach jedem neustart funktionieren die speaker von meinem notebook für ein paar minuten und schlaten dann automatisch auf lautlos, kopfhörer funktionieren wie gewohnt ... wenn ich die lautstärke manuell ändere, funktionieren die speaker wieder für kurze zeit

mir ist aufgefallen dass das problem erstmals aufgetreten ist, nachdem ich samsung kies installiert habe ... habe die software und handytreiber entfernt, hat das problem allerdings nicht gelöst ...

lautstärke auf 100%, habs mit spotify, youtube, winamp usw. probiert

hab auch in der systemsteuerung nachgeschaut, speaker sind aktiviert, treiber aktuell (hab auch versucht die treiber zu deinstallieren, und neu zu installieren

systemwiederherstellung auch schon versucht, irgendwie keine wiederherstellungspunkte vorhanden

hat jemand eine ahnung woran das liegen kann?

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Laptop problem
Begonnen von hey
26. August 2012, 11:15:19
also ich starte eigentlich wie jedesmal mein Laptop hoch (COMPAQ HP WINDOWS VISTA)
mir wird nur der Cursor angezeigt mehr nicht  und das so die ganze zeit woran kann das liegen ?
also ich habs irgendwie fallen gelassen aber noch aufgefangen .. daran kann es doch nicht liegen oder ?
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Desktop Icons geraten durcheinander
Begonnen von Dirk28
10. Februar 2012, 10:52:28
Hallo,
ich hatte gehofft, dass das Problem von XP, dass irgendwann die schön angeordneten Icons auf dem Desktop durcheinander geraten, beim Win  nicht mehr auftritt. Leider ein Trugschluss.
Ist bekannt, woran dies liegt und wie man es ggf. mit Windows-Mitteln beheben kann.
Oder hilft nur wieder ein spezielles Programm (welches)?
Gruß
Dirk
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audio ,browser und mediaplayer fällt aus
Begonnen von itchy
25. Juli 2011, 15:58:35
Hallo,
Habe folgendes Problem....
Jeden Browser den ich benutze fängt nach einer gewissen Zeit an zu hängen.
Das heisst, er läd Seiten ewig und wird nicht fertig...

Problem 2: Alle Player sei es Media Player oder Vlc gehen nur beim ersten Start.
Danach geht der Player entweder gar nicht mehr und hängt sich auf ,oder der Sound wird bei der Nächsten Video Datei nicht mehr ausgegeben.

Problem 3: alle Programme die Sound ausgeben gehen nur willkürlich....
Egal ob Foobar und co.Manchmal fällt der Sound nach einen Song einfach aus ähnlich wie bei Problem 2.

Alle Probleme kann ich kurzzeitig mit einem Neustart beheben.
Auch wenn ich Fenster  in windows öffne kann es passieren das sich das Fenster tot läd und einfach aufhängt (keine Rückmeldung).
Nach lust und Laune läst sich der Pc oft nicht runter fahren.
Habe alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen um das Problem zu lösen.
Viren und Spyware Scanner (4 verschiedene!)
Registry Cleaner,Festplatte mit allen möglichen tools auf Fehler gescannt.
Windows  selbst kann auch mit Reparatur tool keine Fehler finden.
Windows kann keine Fehler im System finden!
Vermute es handelt sich um einen Wurm! Ich kann allerdings nichts finden!
Hab auch schon darüber nachgedacht obs am Ram liegen könnte..


Mein System:
Windows 7 home
Dualcore 2,4 Ghz
Geforce/Gigabyte 1044 MB

Ich hoffe jemand hat eine Lösung ...
Platt machen wäre nur die allerletzte Möglichkeit.
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Alte Medion TV Karte findet im Windows Media Center keine sender
Begonnen von Robin99
05. Januar 2010, 20:06:15
hi leute  :))

Ich hab mal versucht, meine alte Medion TV Karte, in meinen PC mit Windows 7 [i](32 bit, Professional)[/i] einzubauen. WIndows 7 Hat sie erkannt, und auch iwelche Treiber Installiert. Nun gut. Also hab ich mal das WMC aufgemacht und wollte dort TV Einrichten. Da hatte ich 4 Listen zur wahl.
[list]
[li]Einmal Die Allgemeine Senderliste (Analog)[/li]
[li]Dann Noch irghentsonne Ish Senderliste (Analog)[/li]
[li]Wieder die Allgemeine TV Liste (Digital)[/li]
[li]Und die Ish Liste (Digital)[/li]
[/list]

Da ich wusste, das Die Karte noch einen Analogen Tuner hat, hab ich erstmal diese Ish liste genommen. Da hatte ich etliche Sender drin, jedoch Hörte ich nur ein Rauschen. Also hab ich nochmal die Allgemeine Liste gewählt. Jetzt fing er an Sender zu suchen. Dies ging aber (Im Vergleich zu meinem DVB-T Stick) Rasent Schnell. Aber nix ! Keine Sender gefunden. Der Witzt ist aber: Ich habs auch mal mit den Programm "DScaler" probiert und damit konnte ich Problemlos TV Gucken. (Das Blöde is nur, das Win7 immer wenn ich das Prog. Starte, auf das Windows Basis Design umschaltet) 8o

Weis einer, was man da machen kann?  ?(
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outlets.de versteckte Abofalle
Begonnen von Markus
23. November 2009, 09:13:42
Achtung Abzock-Seite - um an nötige Infos zu kommen muss man sich registrieren und schließt dabei ein vestecktes Abo (von 96€ ab).

Echt unglaublich diese Abzocke, kaum zu glauben, dass es immer wieder solche Seiten gibt...

Hier die Infos von der Verbraucherzentrale Hessen:
http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/09_105.pdf
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Sacred 2 Updatefehler
Begonnen von Musicscore
09. November 2009, 20:39:50
Hallo Zusammen,
habe ein Problem,ich habe Sacred 2 - The Fallen Angel installiert.Läuft auch.
Nun habe ich Die Erweiterung gekauft "Ice & Blood",die aber die Ptchvorrsausetzung 2.40 hat.
Installiert habe ich Patch 2.12. eigl müsste ich dann noch 2.31,2.31 - 2.34 und 2.34 - 2.40 folgen,aber leider lässt sich das erste nicht Installieren.Nichts lässt sich Installieren,keiner dieser Patches.
Ohmann bitte um Hilfe ich will nicht umsonst die erweiterung gekauft haben.

Mein OS ist Windows Se7ven

Installationspfad ist der hier :.  C:\Program Files (x86)\Ascaron Entertainment\Sacred 2 - Fallen Angel

und das ist die Meldung.
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Win7 Gadgets funktionieren nicht mehr.
Begonnen von Kasjopaja
29. Oktober 2009, 09:34:19
Hallo Leutz. Ich habe nu Win 7 x64 RC am laufen. Ich bekam allerdings gleich am anfang die Meldung, von wegen: Desktop Miniaturanwendungen Funktioniert nicht mehr. blabla.

Ich habe das Internet ein wenig durchforstet und bin dann auf einen thread gestosssen, in dem man zwei dlls neu registireren musste. Die Dritte dll ist eine ati.dll . Diese hab ich bei mir aber nicht drin. Diese fehlt komplett, also kann ich das nicht weiter probieren. Der typ, der das beschrieben hatte hat gemeint, das er erst die zwei de- und registriert hat, und danach das mit der ati.dll. Erst mit der 3. Funktionierte das wieder. Nur wie gesagt, ich hab diese dll nicht. Kann einer von euch bitte mal nachsehen ob die einer von euch hat? ODer gibts dafür einen anderen Lösungsweg?
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Sacred 2: Ice & Blood läuft nicht unter Windows 7
Begonnen von stoneagem
02. September 2009, 20:36:00
Das Addon Ice & Blood zum Action-Rollenspiel Sacred 2: Fallen Angel läuft nicht unter Windows 7. Dies haben Tests von gamestar der seit heute spielbaren Verkaufsversion ergeben. Das Hauptspiel macht jedoch keine Probleme,nur die Erweiterung stürzt nach ein paar Minuten ab. Desweiteren ist der neue Drachenmagier nicht sichtbar und kann nicht gesteuert werden. Auch der Kompatibilitätsmodus schafft den Problemen keine Abhilfe. Unter Vista läuft Sacred 2: Ice & Blood sowie auch das Hauptspiel einwandfrei.

Quelle: http://www.gamestar.de/news/pc/rollenspiel/action/1958622/sacred_2_ice_blood.html
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tv-karte unter windows 7
Begonnen von DerFreiburger
08. Juni 2009, 17:20:32
Hi Leutz
sagt mal ich hab ne tv-karte von pinnacle von so ca. 2002
jetz ist das Problem in meinem neuen rechner funktioniert die nicht hab ich auch schon mal gepostet
http://www.go-windows.de/forum/hardware/problem-mit-tv-karte/
jetzt wollt ich mal fragen wie siehts den unter windows7 aus kann man da auf eine Hadware kompatiebilitäts
steigerung hoffen
Kann es besser auf einem noch neueren windows laufen stellt mich jetzt bitte nicht für dumm  :-\
Aber ich setze wirklich viel in das neue vista (windows7)
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Kino.to mit versteckten Abo's
Begonnen von Lord_Zuribu
07. April 2009, 13:25:25
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Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden.

Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size]
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Windows 7: Windows Installer und Explorer Absturz
Begonnen von gdi
20. Januar 2009, 00:21:42
Bei einigen Benutzern der Windows 7 Beta (Build 7000) in der 32bit und 64bit Version kommt es immer mal wieder zu Problemen mit dem Windows Installer. Dieser stürzt öfters schon vor Beginn der Installation ab. Das Problem taucht unter anderem bei Mirrors Edge Installationen und dem Java Installer auf.

In der Windows Ereignisanzeige erscheint der Fehler als:
Faulting application name: msiexec.exe, version: 5.0.7000.0, time stamp: 0x49431c33
Faulting module name: ntdll.dll, version: 6.1.7000.0, time stamp: 0x49433f8c
Exception code: 0xc0000005


[b]Folgende Lösung behebt das Problem mit dem Windows Installer Absturz in den meisten Fällen:[/b]
Windowstaste + R (Öffnet die Ausführenbox)
regedit (eingeben und OK drücken)
Folgenden Registrierungsschlüssel öffnen:
HKLM\Software\Microsoft\SQMClient\Windows\Disabled Sessions

Dort MachineThrottling umbenennen oder löschen.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Mehrere Probleme mit Vista
Begonnen von chivez
17. Dezember 2008, 23:56:53
Hey...also ich hab vor kurzem Vista installiert (das war schon ne Tortur  8o) und ich hab einige Dinge wo ich eure Hilfe brauche.
1. Der Rechner fährt nicht mehr richtig runter. Der Monitor geht auf Standby aber man hört die HDD noch arbeiten.
2. Der Monitor wird schwarz. Erschaltet dann immerzu um zwischen Digital und analog. Alsob er kein Bild mehr von der GraKa bekommt.
2. Der Computer bootet unregeläßig nicht mehr richtig. Ich komme bis kurz vor diesem Windows-Ladebalken. Der Monitor geht dann auf Standby und die HDD ist kräftig am arbeiten.
3. Maus und Tastatur fallen zwischenzeitlich aus. Beide Geräte sind am PS2 port angeschlossen. Wenn ich die Maus an der USB-Schnittstelle anschließe, dann funktioniert die Tastatur überhaupt nicht mehr  :grübel

Unter XP hab ich diese Fehler nicht!

Hoffe jemand kann mir helfen?!
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schwarzer Bildschirm mit Maus nach Start
Begonnen von Sanoj
09. Juli 2008, 17:49:11
Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem:
Wenn ich meinen Laptop (mit Vista) starte kommt wenn eigentlich das Vistalogo kommen sollte nur ein schwarzer Bldschirm auf dem aber die Maus zu sehen ist, die ich auch bewegen kann. Wenn ich ihn eine halbe Stunde stehen lasse schaltet er sich in den Energiesparmodus, woraus ich schließe, dass das OS eigentlich funktioniert.

was ich schon versucht habe:
[list]
[li]beim starten F8 drücken und alle Funktionen (abgesicherter Mosud, VGA Modus,..) ausprobiert. Alle führen zum gleichen ergebniss[/li]
[li]von DVD gebootet und Systemstartreparatur gemacht, die sagt mir aber, dass windows ordnungsgemäß startet[/li]
[li]in Eingabeaufforderung (von der DVD) chkdsk ausgeführt...ohne Ergebnis[/li]
[li]ich habe probiert sfc /scannow auszuführen, aber dann gibts eine Fehlermeldung, dass windows ressourcenverwaltung das nicht machen kann...[/li]
[/list]

kennt einer das Problem, kennt jemand die Lösung, kann mir jemand sagen, wie ich sfc richtig ausführen kann oder den GraKatreiber per Konsole deinstallieren kann?

vielen Dank
Jonas
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Jugendschutz beim Firefox?
Begonnen von redfever
02. Juli 2008, 20:24:47
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wo und ob es beim Firefox3 die Möglichkeit gibt jugendgefährdende Inhalte (SEX!!!) zu blocken?
Meine Tochter kommt jetzt in das Alter wo Papi doch auf Nr. sicher gehen  will..  :]
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Counterstrike 1.6 fps probs bei vista x64 ultimate
Begonnen von opa.oi
06. Juni 2008, 11:07:03
hi
so folgendes prob wenn ich in cs 1.6 in ne smoke lauf fallen die fps ab von 100 auf 17
bitte hilfe hab bald LAN
hab das mit dem umstellen auf dx8 gelesen funzt aber bei cs1.6 net weder  über startoptionen im steam noch über console ingame. Der patch für vista zur verbesserung von solchen probs, lässt sie nicht installieren, sagt ist für dieses system nicht geignet.  Bitte helt mir thx   gruß opa.oi
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Externe Festplatte Laser defekt?
Begonnen von die Frau von derrob
09. Dezember 2007, 18:02:38
« 1 2
Hallöchen,

Leider ist mir heute meine Externe Festplatte runtergefallen.
Der Compu erkennt sie zwar noch wenn sie angeschlossen wird, listet sie aber nirgends auf und gibt komische geräusche beim Einschalten von sich.
Kann es sein das der Laser defekt ist???
Und wie kann ich das wiedee hinbekommen, da dort alle meine Daten drauf sind...

Vielen dank schon mal für eure hilfe...

LG Kati
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Top 10: Die dümmsten IT-Pannen
Begonnen von ossinator
26. November 2007, 15:16:22
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[b]Platz 1:[/b]
1983: Fehler im Frühwarnsystem der UdSSR löst beinahe den dritten Weltrkieg aus

Nur das richtige Bauchgefühl des Wachhabenden Stanislav Petrov hat damals den dritten Weltkrieg verhindert. Sein Frühwarnsystem hatte ihm den Start von 5 ICBMs der USA gemeldet und der aufmerksame Offizier bemerkte, dass im Falle eines echten Angriffs vermutlich mehr als fünf Raketen gestartet wären.

[b]Platz 2: [/b]
1996: Explosion der Ariane 5

Was passiert, wenn man versucht, einen 64-Bit-Wert in ein 16-Bit-Register zu schreiben? Schlimmstenfalls wird dadurch die Explosion einer Weltraumrakete bedingt. In diesem Falle war der 64-Bit-Wert die Seitwärtsgeschwindigkeit der Rakete. Das Redundanzsystem konnte den Fehler natürlich nur reproduzieren, da dieselbe Software darauf lief. Das Kontrollzentrum detonierte die unsteuerbar gewordene Ariane 5 daraufhin manuell.

[b]Platz 3: [/b]
1998: Mars-Sonde zerschellt auf dem roten Planeten

Weil eine Zuliefererfirma der NASA das in den USA übliche, imperiale Einheitensystem nutzten während die US-Raumfahrtbehörde die international standardisierten metrischen Einheiten verwendet, gab es gravierende Abweichungen im Navigationssystem, die zur Zerstörung des Mars Polar Landers führten.

[b]Platz 4:[/b]
2006: Airbus-A380-Teile passen nicht zusammen

Die deutsche und die französische Niederlassung von Airbus nutzten zur Planung ihrer A380-Bauteile verschiedene Versionen der 3D-Software CATIA. Dadurch kam es beim geplanten Zusammenbau der gefertigen Teile zu Ungenauigkeiten bei der Kabelführung. Die Verkabelung musste teilweise überarbeitet werden.

[b]Platz 5:[/b]
1999/2000: Das Y2K-Problem kostet über 400 Mrd. Pfund

Da sinnvollerweise (Achtung: Ironie) Jahreszahlen in den meisten Computersystemen nur in einem zweistelligen Format gespeichert wurden, machte sich Ende des letzten Jahrtausends eine Panik breit. Man befürchtete, PC-Systeme würden nach dem Jahreswechsel nicht mehr korrekt funktionieren. Die IT-Industrie setzte geschätzte 400 Mrd. Pfund im Zuge der Lösung des Problems um.

[b]Platz 6:[/b]
2006: Das Laptop-Batterien-Disaster

Es begann alles mit einer zu dünnen Durchschlagsicherung in den Zellen der Laptop-Batterien, setzte sich mit dem Abfackeln eines Notebooks auf einer japanischen Messe fort und endete in einer weltweiten Akku-Rückrufaktion mehrerer großer Notebookhersteller. Allein Dell musste sicherheitshalber, wie es hieß, 4,1 Millionen Akkus austauschen.

[b]Platz 7:[/b]
2007: 17.000 Fluggäste wegen defekter NIC am Boden festgehalten

Auf dem Flughafen von Los Angeles kam es dieses Jahr zu 17.000 Fluggastverspätungen aufgrund einer fehlerhaften Netzwerkkarte. Diese hatte sich einfach nicht abgeschaltet, sondern die fehlerhaften Daten munter weiter gesendet und damit in einer Kaskade das gesamte Netzwerk der USCBP (US Customs and Border Protection) lahmgelegt. Während der rund acht Stunden andauernden Panne durfte niemand die US-Grenzen am Flughafen übertreten.

[b]Platz 8:[/b]
1990: AT-&-T-Netzwerk kollabiert

Eine einzelne, fehlerhafte Codezeile war Schuld am Ausfall eines der 114 Schaltzentren von AT & T, welches sukzessive die anderen Schaltzentren ebenfalls ausfallen ließ. 75 Millionen Telefonanrufe konnten in der Zeit im Jahre 1990 nicht durchgestellt werden und allein American Airlines schätzt, dass 200.000 Reservierungen infolge des Software-Fehlers ausgefallen sind.

[b]Platz 9:[/b]
2004: 1 Mrd. britische Pfund an Steuergeldern verschwendet

Weil sowohl die Organisationsstruktur als auch die EDV-Systeme der Child Support Agency zugleich umgestellt wurden, bezahlte man rund 1,9 Millionen Menschen zuviel und 700.000 Menschen zuwenig Beihilfen aus.

[b]Platz 10:[/b]
1999: Britische Passämter im Ausnahmezustand

Weil man ein neues Computersystem ohne ausreichenden Beta-Test und ohne entsprechende Mitarbeiterschulung einführte und kurz zuvor eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten war, nach der auch unter 16-Jährige bei einer Reise ins Ausland einen britischen Pass besitzen mussten, waren 1999 die britischen Passämter hoffnungslos mit dem Andrang und der hohen Bearbeitungszeit pro Antragsteller überfordert.

[i]Auch ein ganz heißer Kandidat: [/i]
Den britischen Behörden sind diesen Monat zwei optische Datenträger abhanden gekommen - nur mit einem Passwort geschützt, aber nicht verschlüsselt. Das Dumme daran: Darauf befanden sich persönliche Daten von 25 Millionen Kindergeldempfängern.

[size=10pt][i](pietätvollerweise ist dabei auf Pannen, die Menschenleben gefordert haben, verzichtet worden)[/i][/size]

[size=8pt][i]Quelle: ZDNet.de / pcgameshardware.de[/i][/size]