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ClDie neue Clipinc version "Radio.fx" Minimiert sich nicht - Bug oder Feature?
Begonnen von Robin99
18. Januar 2010, 22:09:55
hi

Jetzt ist ja wieder ne neue Version von Clipinc draussen (Diese Finde ich allerdings ned so doll. Den durch diese kleinen änderungen machen die das schöne Programm kaputt. Z.b. Das die Timeline nicht mehr neben der Streamtag liste ist aber naja)

Jetzt ist mir aber aufgefallen: Wenn ich Radio.fx minimieren will, wird das fenster nur kleiner. Auch kann man das fenster nicht schliessen, so das aber die musik im Hintergrund weiterläuft. Ich Zeige euch mal was ich meine:

[attachment=1]

edit: Hier wird es vll etwas deutlicher was ich meine  :D

[attachment=2]

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Netzwerk - Windows 7 zu Windows XP
Begonnen von Op3r4t0r
04. November 2009, 20:15:32
Hallo zusammen,

mich plagt seit meiner Installation von Windows 7 Professional 64bit folgendes Problem.
Mein Heimnetzwerk besteht aus 4 Rechnern. 1x Windows 7 / 2x Windows XP / 1x Ubuntu Linux

Auf meinem Windows 7 Rechner habe ich keine Heimnetzgruppe definiert, könnte ich ja eh nicht nutzen.
Im lokalen Netzwerk ist er dennoch, öffentliche Freigaben habe ich auch eingerichtet. (Wie auch auf den WinXp Rechnern)
Nun hab ich folgendes Problem, ich kann von einem Windows XP PC ohne weitereis Daten in den Netwerkordner meines Windows 7 PCs hinein und herauskopieren (Schreiben und lesen) mit der Maximal möglichen Transferrate.

Möchte ich nun aber von dem Windows 7 PC eine Datei in einen Freigegeben Ordner auf einem Windows XP pc transferieren, sind jedoch nur maximal 500 kb / sec drin (und das in einem 100 mbit Netzwerk mit wirklich gutem switch)
Kopiere ich eine Datei aus dem Besagten ordner auf meinen Win 7 rechner hab ich wieder ganz normal volle Geschwindigkeit.

Was es vielleicht noch zu sagen gibt, das Problem tritt bei beiden XP Rechnern auf also muss es an Win7 liegen..

Nun hab ich ein paar tage lange google befragt, konnte jedoch keine funktionierende Lösung für mein Problem finden.

Hat hier jemand einen Tipp für mich?

Viele Grüße
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win7 lehnt nicht-signierte teiber ab
Begonnen von mini-f
03. November 2009, 11:15:10
hach ja, schon wieder ein treiber problem...

Ich habe das gefühl, dass mein Wacom Grafik-Tablett auf win7 nur desshalb nicht geht, weil der teiber angeblich nicht signiert ist. Bei der Installation ging eigentlich alles glatt, keine fehlermeldug, abgesehen von der Signierungsmeldung.

habe hier einen beitrag gelesen, dass win-Vista auch ein problem mit nicht signierten treibern hatt, und dachte: Das muss es sein!

also, kann ich da nicht irgentein sicherrungs-dins abstellen, damit win7 die klappe hält?
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Info Tip ändern | Startmenü
Begonnen von eulenkotze
30. Juni 2009, 13:18:44
Hallo Gemeinde ,

soeben habe ich, mittels *.reg den Ordner "Spiele" im Startmenü durch den Ordner "Videos" ersetzt.
[code]Windows Registry Editor Version 5.00

[HKEY_CURRENT_USER\Software\Classes\CLSID\{ED228FDF-9EA8-4870-83b1-96b02CFE0D52}]
@="Videos"
InfoTip"="Videos"

[HKEY_CURRENT_USER\Software\Classes\CLSID\{ED228FDF-9EA8-4870-83b1-96b02CFE0D52}\DefaultIcon]
@="imageres.dll,176"

[HKEY_CURRENT_USER\Software\Classes\CLSID\{ED228FDF-9EA8-4870-83b1-96b02CFE0D52}\InProcserver32]
@="shell32.dll"

[HKEY_CURRENT_USER\Software\Classes\CLSID\{ED228FDF-9EA8-4870-83b1-96b02CFE0D52}\shell]

[HKEY_CURRENT_USER\Software\Classes\CLSID\{ED228FDF-9EA8-4870-83b1-96b02CFE0D52}\shell\open]

[HKEY_CURRENT_USER\Software\Classes\CLSID\{ED228FDF-9EA8-4870-83b1-96b02CFE0D52}\shell\open\command]
@="explorer shell:My Video"

;© 2008 Ramesh Srinivasan - http://www.winhelponline.com - Created on Apr 22 2008

[HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Explorer\CLSID\{ED228FDF-9EA8-4870-83B1-96B02CFE0D52}]
@="Videos"[/code]

Der Ordner wurde auch erfolgreich ersetzt - Nur der Info Tip bezieht sich immernoch auf den Ordner Spiele

[img]http://img218.imageshack.us/img218/7397/unbenanntapp.jpg[/img]

Hat jmd eine Ahnung wie ich diesen Tip ändern kann ?
Ich habe bereits im Editor [b]"InfoTip"="Videos"[/b] zu [b]"InfoTip"="Filme"[/b] umgeschrieben.
Dies brachte jedoch auch keine Änderung.


Langsam gehen mir die Ideen aus  :roll:

OS ist Vista 32 Home Premium SP 2
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Schwerwiegendes Problem
Begonnen von waschbärbär
10. April 2009, 18:05:02
Guten Tag zusammen,
ich habe heute meinen PC wieder hergestellt und wollte die wenigen Programme die ich hatte wieder installieren!

Steam
ICQ
Teamviver
Skype
Firefox

Also ich habe mir als erstes Firefox gedownloadet das ging zu installieren aber wenn man es öffnet kommt die Fehlermeldung:
Die Sicherheitskomponenten der Anwendung konnten nicht initialisiert werden. Der wahrscheinlichste Grund dafür sind Probleme mit Dateien im Profilverzeichnis der Anwendung. Bitte überprüfen Sie, ob das Verzeichnis keine Lese- oder Schreibbeschränkungen hat und Ihre Festplatte nicht voll oder fast voll ist. Es wird empfohlen, dass Sie die Anwendung jetzt beenden und das Problem beheben. Wenn Sie diese Sitzung weiter verwenden, könnten Sie unkorrektes Verhalten der Anwendung beim Zugriff auf Sicherheitsfunktionen feststellen.

Gut hab ich mir gedacht wird nicht so schlimm sein oder??

Na ja ich brauch jetzt Steam und ICQ

Hab mir Steam gehohlt und installiert mit Fehlermeldungen die Zwischen drin waren aber es ging und wenn ich es öffne kommt noch ein Installer wo ich die Installer exe raussuchen soll ja was passiert Fehlermeldung und es geht nicht.

Dann ICQ nicht mal installieren lässt es sich mit der Fehlermeldung:


Runtime ERROR
Programm: C Users Sebi Destop install icq 7 icq 6 5 exe
abnormal programm termination

Könnt ihr mir helfen?
Das einzigste was geht ist Skype: Sperlypearly

ruft mich an oder schreibt mir wenn ich nicht abnehme!

Danke im vorraus!

MFG Waschbär

Kurze Renaricht!:

Heyy ich habe grad Teamviver geladen um das zu installieren das es einfacher ist irg wie fernzusteuern.
Ja was passiert blos denkt mal nach--> RIchtigFehler meldung >.< *.*
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Liste Stop-Fehler
Begonnen von Blumenkind
08. März 2009, 02:35:01
Hier habt ihr eine Seite, wo ihr bei Bluescreens erstmal eine relativ schnelle Hilfe erhaltet.
http://www.jasik.de/shutdown/stop_fehler.htm

Sollte die Fehlermeldung bei einem Bluescreen zu schnell weg sein, so müsst ihr denn automatischen Neustart abschalten.
Navigiert dazu in der Systemsteuerung zu System und Wartung/ System und dann auf der linken Seite zu Erweiterte Systemeinstellungen. Bei Starten und Wiederherstellen auf Einstellungen klicken. Dort könnt ihr dann denn automatischen Neustart abstellen.

Beispiel:
[quote]0x00000005 : INVALID_PROCESS_ATTACH_ATTEMPT
Lies bitte den Online gestellten MSDN Artikel  (Englisch)
und Allgemeine Fehlersuche .

0x00000006: INVALID_PROCESS_DETACH_ATTEMPT MSDN article  (Englisch)
0x00000007: INVALID_SOFTWARE_INTERRUPT MSDN article  (Englisch)
0x00000008: IRQL_NOT_DISPATCH_LEVEL MSDN article (Englisch)
0x00000009: IRQL_NOT_GREATER_OR_EQUAL MSDN article (Englisch)

Fehlermeldung "Stop 0x05 (INVALID_PROCESS_ATTACH_ATTEMPT)" in Windows XP Service Pack 2 oder Windows Server 2003
(WinXP SP2/Windows Server/WinXP Media Center Edition SP2/WinXP Tablet PC Edition 2005)
Dieses Problem rührt von einem Codierungsfehler in der Datei "Http.sys" her, durch den es zur Beschädigung des Stacks kommt.
Das Problem tritt auf, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Auf Ihrem Computer sind TDI-Filtertreiber installiert. TDI-Filtertreiber werden für gewöhnlich von Antiviren- oder
   Firewallprogrammen installiert.
2. Die installierten TDI-Filtertreiber geben auf die E/A-Anforderung TDI_SET_EVENT_HANDLER eine STATUS_PENDING zurück,
    sodass der  Aufruf als asynchroner APC bearbeitet wird.

Durch einen Codierungsfehler in der Datei "Http.sys" kann es zu einer Beschädigung des Stacks kommen, wenn der TDI-Filtertreiber
die E/A-Anforderung TDI_SET_EVENT_HANDLER asynchron auf einem anderen Thread fertig bearbeitet. Der Stack für den ursprünglichen
Thread wird bei der Bearbeitung der E/A-Anforderung überschrieben. Dies führt dann zu der Stop-Fehlermeldung.

Hinweis: Mit der ursprünglichen Freigabeversion von Windows XP und mit Windows XP Service Pack 1 (SP1) tritt dieses Problem
nicht auf.

Weitere Infos: http://support.microsoft.com/kb/887742/EN-US/ [/quote]
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Programme öffnen sich plötzlich mit Einfachklick.
Begonnen von OCtopus
21. Februar 2009, 17:08:06
Unter Win7 öffnen sich bei mir im Explorer plötzlich Programme schon dann, wenn man nur einfach drauf klickt. Ich hatte es jedoch bisher immer so, daß sie sich mit Doppelklick öffnen und hätte es gerne wieder so.

Bei mir sind im Explorer die Programme auch plötzlich wie Links unterstrichen, vermutlich um zu unterstreichen, daß sie sich mit Einfachklick öffnen. Die Explorereinstellung, die zu diesem Verhalten führen würde, habe ich nicht aktiviert. Gerade habe ich diese Einstellung sogar noch einmal zurückgesetzt. Hat auch nicht geholfen.

Wie bekomme ich den Einfachklick weg und den Doppelklick wieder hin? Ist das ein Beta-Fehler? Komisch.
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Mac OSX Leopard Style
Begonnen von Picolo
06. Februar 2009, 14:52:59
« 1 2
Also ich suche seit neustem nach einem Mac OSX Leopard style für vista, mann sollte den style wieder deinstalliren können und wenn möglich genau wie das orginal aussehen....


Den letzten style den ich hatte hat mein ganzes system zerschossen....


Hoffe auf schnelle antworten
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Merkwürdige Tastatur verhalten
Begonnen von Kermit_79
27. Dezember 2008, 00:09:49
Hi,
ich habe seit kurzem eine Acer Extensa 5630Z Notebook. Nun wundert es mich das direkt nach dem starten von Vista die Notebook Tastatur nicht funktioniert. Es dauert dann immer so 1-2 min bis ich die ersten Zeichen schreiben kann. So kann ich mich z.B. nach dem Hochfahren nicht anmelden weil ich ja ein Passwort eingeben muss.Finde es schon ein bisschen nervig und wundere mich ob das nun normal für Vista ist (hatte vorher nur XP) oder ob es an meinem Notebook liegt.

Habe direkt nach dem Start auch gleich mal in den Geräte Manager geschaut und dort war die Tastatur aufgeführt und als "funktioniert einwandfrei" ausgewiesen.

Könnte es vielleicht auch sein das es einen Dienst gibt des sich speziell mit der Tastatur/Eingabegeräten beschäftigt welcher bei mir womöglich verzögert gestartet wird ??

Viele Fragen auf einmal, ich hoffe es kann mir jemand Antworten liefern.

Gruß Kermit
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Aerosnap peppt Desktop auf
Begonnen von ossinator
14. November 2008, 23:04:22
Für Windows 7 hat Microsoft unter anderem neue Desktop-Funktionen angekündigt. Eine der Funktionen des neuen Windows-7-Desktops imitiert das kostenlose Tool AeroSnap, das für Windows XP und Vista erhältlich ist.

Windows 7 wird über eine neue Oberfläche verfügen, die wir Ihnen bereits ausführlich vorgestellt haben. Neben einer neuen Taskleiste wird Microsoft bei dem Vista-Nachfolger auch das Verhalten der Fenster verändern: Zieht man ein Fenster per Maus an den linken oder rechten Desktop-Rand, dann "schnappt" es dort zu. Zieht man das Fenster dagegen an den oberen Fensterrand, dann wird es automatisch maximiert.

Mit dem Gratis-Tool Aerosnap steht eine Beta-Version zum Download, die das oben beschriebene Verhalten der Fenster unter Windows XP und Windows Vista realisiert. Die Download-Größe von Aerosnap beträgt knapp 850 KB und das Tool setzt das .Net Framework 2.0 voraus.

[url=http://aerosnap.dj-corny.de/index_de.htm][b][color=blue]Aerosnap 0.52.1[/color][/b][/url]

[flash=425,344]http://www.youtube.com/v/8v9niGUG7jw&hl=de&fs=1" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="425" height="344"></embed></object>[/flash]
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Windows 7 vs KDE 4 (Screenshot vergleiche)
Begonnen von tekstep
28. Oktober 2008, 18:48:37
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[b]Desktop & Taskleiste[/b]

Windows 7:
http://www.heise.de/bilderstrecke/510/1/nt51ccfe

KDE 4 (die Tasktleiste kann man natürlich ebenfalls transparent darsteleln lassen, schon seit jeher)
http://jonrob.files.wordpress.com/2008/04/kde4.png

[b]Die Standard Dateibrowser[/b]

Windows Explorer:
http://www.heise.de/bilderstrecke/510/2/nt51ccfe

Dolphin:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Dolphin-KDE4.jpg&filetimestamp=20080220183044

Zitat von der heise News:
[quote]Augenfälligstes Merkmal von Windows 7 ist die neue Taskleiste. Jedes Taskbar-Symbol bringt nun per Rechtsklick eine so genannte Jump List zum Vorschein: eine Liste von zuletzt mit dieser Anwendung geöffneten Dateien; Anwendungsentwickler können hier zudem häufig benutzte Aktionen des Programms hinterlegen.[/quote]

Ebenfalls 1:1 von KDE 4 abgekupfert.

weiters steht in der News:
[quote]Zum Organisieren von Dateien hat der Explorer so genannte Libraries spendiert bekommen: eine Art virtuelle Ordner, in die sich beliebige real existierende  Verzeichnisse aufnehmen lassen, um deren Inhalt gemeinsam anzuzeigen, zu sortieren oder zu durchsuchen ...[/quote]

Aha, nennt sich SymLink und gibt es schon ein paar "Jährchen" unter unixoiden Dateisystemen.  :kaffee
http://www.linuxwiki.de/SymLink

Also alles in allem kann man bisher davon ausgehen das Windows 7 ein fehlerbereinigtes Vista werden wird, mit der gewohnten "Innovationsfreudigkeit" (= von anderen abkupfern, um es danach als eigene Ideen auszugeben)  :wink der Redmonder. Als Oberfläche findet KDE 4 verwendung. Zumindest sieht es optisch stark danach aus. (naja, wenigstens haben sie diesmal nicht von Apple geklaut) :D

Ich hoffe mit Windows 8 lassen sich die Redmoner endlich mal was eigenes einfallen und specken kräftig ab. Am besten wäre es sie lassen Windows in der Form endgültig fallen und beginnen ein kompletten Neuanfang mit einen von Grund auf neuen OS. (Entwicklungen in dem Bereich tätigen sie ja schon länger, nur der Mumm fehlt ihnen halt das auch durchzuziehen.)
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Anzeigefehler im Downloadfenster bei der Übertragungsrate im IE7
Begonnen von Volle_Kanne
28. Juni 2008, 13:48:00
Hallo,
habe hier ein merkwürdiges Phänomen.
Vista64, IE7, DSL6000
Starte ich einen Download wird mir eine Übertragungsrate von ca. 350KB/sec angezeigt (was für DSL 6000 - schneller Server vorausgesetzt - ca. um die Hälfte zu niedrig wäre). Nach ca. 50% des downloads geht der Balken auf 100% (doenload fertig). Übertragungsrate auf 700 - 720 KB/sec (was ja auch max ist bei DSL 6000). Die Datei ist ordnungsgemäss übertragen und i.O.
Könnte ein Anzeigefehler bzw. Berechnungsfehler sein.

Starte ich im IE7 jedoch ein FTP download dann stimmt merkwürdigerweisse die Anzeige.

Ist jemanden dieses Verhalten bekannt?

Tom
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Cache manuell löschen...?
Begonnen von capice
18. Februar 2008, 20:07:13
Dann mal noch ne 2. Frage von mir: Wenn ich einige speicherintensive Programme geladen hatte bleibt der Cache im Arbeitsspeicher oft sehr hoch, obwohl die Programme schon geschlossen sind. Bei meinen 6 Gigs RAM sind oft 4 Gigs im Cache gebunden. Sieht man im Task-Manager.

Gibt es eine Möglichkeit, toool... etc, diesen Cache von Vista zu löschen?
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Vista bleibt beim Herunterfahren hängen
Begonnen von quaster
10. Februar 2008, 17:50:12
Neuerdings hab ich öfter das Problem das die Abschaltphase unerträglich lange dauert, mal funktionierts, mal bleibt er hängen. Das kann dann schon mal 5 Minuten dauern bis der PC ausgeschaltet wird. Wie kann man das Problem lösen?
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Fotogalerie: Bilder können nicht angezeigt werden...
Begonnen von P4nd3m1c
18. Januar 2008, 11:35:26
...ich öffne im Explorer das Verzeichnis mit Bildern. Dann kann ich die Bilder als Thumb sehen. Wenn ich auf ein Bild mit doppel-klick anzeigen will, öffnet sich die Windows-Fotogalerie mit der Meldung:

[b]"Windows-Fotogalerie kann das Bild oder den Film nicht öffnen. Möglicherweise ist die Datei beschädigt."[/b]

Wenn ich diese Meldung habe, kann ich auf meinem Rechner kein einziges Bild mit der Fotogalerie einzeln öffnen, auch nicht auf externen Datenträgern. Wenn ich die Bilder mit z.B. Paint öffne, werden sie problemlos geöffnet und angezeigt.

Wenn ich aber in der Windows-Fotogalerie die Slideshow aktiviere, werden alle Bilder wiederum problemlos angezeigt.

Am Tag zuvor konnte ich die Bilder noch einzeln anschauen. Nach dem neu Einloggen ging das plötzlich nicht mehr. Jetzt nach einiger Zeit geht es plötzlich wieder, ich habe aber keine Ahnung warum.

Hat jemand schon mal das Gleiche beobachtet und eventuell eine Erklärung dafür?
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Seltsames Verhalten der Autostartprogramme
Begonnen von ixuz
13. Januar 2008, 12:23:51
Hallo Leute,

habe ein sehr komisches Problem, was die Programme betrifft die geladen werden, sobald man sich einloggt.

Wenn Vista gut drauf ist, sind alle Autostartprogramme (Logitech Setpoint, ZoneAlarm, Trilian Pro, WebTemp, SpeedFan, YahooWidgets, Avast! free, NetMeter, Vista Sidebar) innerhalb von ner halben Minute geladen und ich kann mit Vista arbeiten, ohne dass die Platte ewig noch diese Programme laden muss.

Manchmal, wenn Vista nich gut drauf ist, dauert das selbe Spiel ca. 3 Minuten min. Man kann richtig hören, das die Platte weniger Daten liest, da der Kopf weniger aktiv ist.

Kennt jemand diesen Bug und hat vielleicht noch eine Lösung parat?


Danke und Gruß
iX

Achja: Dieses Verhalten ist völlig sporadisch, also nicht reproduzierbar.
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Verhaltensregeln im Forum !
Begonnen von netzmonster
29. Dezember 2007, 09:10:37
[b]1. Allgemeines[/b]
Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind zu beachten. Missachtung kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, desweiteren können Verstöße dagegen mit Maßnahmen der Administration geahndet werden.

[b]2. Netiquette[/b]
Im Forum ist die für Newsgroups übliche Netiquette zu wahren. Sie kommunizieren hier mit anderen Menschen, daher bitten wir Sie von Beleidigungen, Beschimpfungen oder ähnlichem abzusehen. Bei Missachtung der Netiquette muss mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss gerechnet werden.

[b]3. Raubkopien & Illegale Software[/b]
Das Erfragen, Anpreisen, Bewerben und Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu illegalen Zwecken ist untersagt. Software die im Index steht darf weder beworben noch zur Schau gestellt werden. Verstöße werden, je nach Härte, mit einer Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet. Alles was in eine Grauzone fällt (z.Bsp. keine eindeutige Zuordnung aufgrund unsicherer Gesetzeslage) kann von den Moderatoren sicherheitshalber entfernt werden, um möglichen Schwierigkeiten im vornherein aus dem Wege zu gehen.

[b]4. Externes Verlinken:[/b]
Das Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nicht gestattet. Ausnahme: Der User hat die Genehmigung des Rechteinhabers bzw. ist selbst der Rechteinhaber.
[b]
5. Spamming, Trolling, Bashing und Beitragscounter-erhöhende Beiträge[/b]
Das Erstellen von so genannten Spamming-Beiträgen ist nicht gestattet. Folgende Verstöße hiergegen werden geahndet:

    * Massenhaftes Erstellen inhaltsgleicher Beiträge (Threads) und/oder Antworten, auch Crosspostings, also das Posten des gleichen Beitrags in mehreren Foren.
    * Beiträge, die keinen Zweck erfüllen, sondern scheinbar nur zum Erhöhen des Beitrags-Counters dienen.
    * Reine Smilie-Beiträge, die scheinbar nur der Erhöhung des Beitrags-Counters dienen.
    * Beiträge, die darauf abzielen, Diskussionsteilnehmer zu demotivieren und/oder der Diskussion nicht zuträglich sind.
    * Beiträge/Themeneröffnungen, die darauf abzielen Moderationen und Verwarnungen öffentlich auszudiskutieren.
    * Beiträge, die darauf abzielen Member und Moderatoren bzw. Teammitglieder öffentlich anzugreifen bzw. zu beleidigen oder dessen Verhaltens-, Posting- oder Moderationsweisen zu diskutieren.
    * Beiträge, die eine Grundsatzdiskussion auslösen. ("Flamewars")
[b]
6. Beiträge kriminellen Inhalts[/b]
Beiträge die kriminelles Verhalten, Tätigkeiten und Handlungen thematisieren sind zu unterlassen.
[b]
7. Pornographie & nicht jugendfreie Erotik[/b]
Das Verlinken, Bewerben und Abbilden von pornografischen und nicht jugendfreien Inhalten wird nicht geduldet. Missachtung wird mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]8. Beiträge rassistischen Inhalts[/b]
Beiträge, die zu Rassenhass und Volksverhetzung aufrufen, können zur strafrechtlichen Verfolgung führen und werden immer mit Ausschluss geahndet.
[b]
9. Diskriminierung[/b]
Die Diskriminierung von Minderheiten und körperlich bzw. geistig Behinderten werden nicht geduldet und mit Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss geahndet.

[b]10. Werbung, IDs, Spendenaktionen[/b]
Das Bewerben privater und/oder kommerzieller Homepages, sowie IDs fürs Geld-Verdienen im Internet und/oder Aufrufe zu Spendenaktionen werden nicht geduldet. Regelverstöße werden mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]11. Verherrlichung von Drogen[/b]
Das Bewerben und Anpreisen von Drogen jeglicher Art ist untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind sachliche Diskussionen zur Thematik. Missachtungen werden mit Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss geahndet.

[b]12. Verherrlichung von Gewalt[/b]
Die Verbreitung, Verlinkung und Abbildung von gewaltverherrlichenden Inhalten ist untersagt und wird mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]13. Nicht von den Regeln erfasste Einzelfälle[/b]
In Einzelfällen, die nicht von den hier vorliegenden Regeln erfasst sind, entscheidet die Moderatoren oder Administration auf Grundlage der vorliegenden Fakten.

[b]14. Verwarnungen[/b]
Diskussionen über Verwarnungen bzw. Beschwerden sind grundsätzlich per PN zu führen. Außerdem gilt es den sogenannten Dienstweg einzuhalten, d. h. erst Moderator dann Global Moderator und zuletzt die Administration einzuschalten.
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go-vista bewirkt in IE7 eine CPU-Auslastung von 100%
Begonnen von Jean Paul
12. Oktober 2007, 12:22:38
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Könnt Ihr mir den Grund erklären, warum meine CPU-Last von <10% bei Google auf nahe 100% ansteigt, wenn ich im IE7 (unter WinXP) auf die go-vista-Seite gehe? Irgendwie hat die Seite wieder einmal irgendein Plugin, das die CPU-Leistung explosionsartig in Anspruch nimmt. Vielleicht handelt es sich um Werbeeinbledungen etc.

In Firefox, wo ich Adblock verwende, tritt dieses Verhalten nicht auf.

Das sollte schnellstmöglich wieder behoben werden.