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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort abgeschlossen
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W7 System Sicherung geht nicht mehr
Begonnen von Anreni
20. Dezember 2009, 20:58:35
Hallo Community... ich bin mich jetzt schon seit Wochen am ärgern über die Systemeigene Sicherung von Windows 7. In der RC funktionierte die ja auch nicht immer und in einem System (meinem Zweitrechner) gar nicht. Nun habe ich die Final und zunächst funktionierte sie auch. Jede Woche schön zuverlässig auf einer eigens hierzu eingebauten 1TB Samsung. Erst kam  schon kurz nach der Neuinstallation die Fehlermeldung bei meinem ZweitPC ( bis auf RAID0 identisch mit meinem Profilrechner)und seit heute nun auch auf meinem Hauptrechner.

Die Sicherung startet und wird dann kurz vor Schluss mit Fehlermeldung abgeschlossen. Es wurde dann keine Sicherung angelegt.

Bei meinem schon recht früh muckenden ZweitPC habe ich schon einiges ausprobiert mit Freigaben/Berechtigungen/Besitz/Formatierung/UAC/Vierenprogramm deinstalliert u.s.w. nix zu machen. Es funktioniert seither nur noch mein Zweitprogramm OODiskimage.
Dieses Schicksal wird ja jetzt wohl auch auf meinen Hauptrechner zutreffen. Weiß hier echt nicht mehr weiter. Woran könnte es liegen? Hat noch jemand Probleme mit der Windows Sicherung? :grübel

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installation neuer treiber nicht möglich
Begonnen von sowonder
24. November 2009, 14:04:20
hallo.ich versuche seit längerer zeit aktuelle treiber auf meinem system zu installieren,aber leider bekomme ich nur die meldung "bitte warten sie bis die aktuelle installation abgeschlossen ist".ich kann nicht ein mal neue geräte anschliessen und installieren.bekomme zwar das signal das ich ein neues gerät angeschlossen habe,aber danach passiert auch nichts mehr.egal was ich mache.danke schon mal vorweg


mein system:vista home premium 32bit (ohne service pack.kann ja kein gerät anschliessen mit dem ich ins netz kommen könnte)
                      athlon x2 6000
                      gigabyte m59sli s5
                      4gb ram
                      geforce 7950 gx2 von xfx
                     
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Skype Verkauf abgeschlossen
Begonnen von gdi
22. November 2009, 15:11:33
[img]http://www.go-windows.de/images/news/skype.png[/img]

Laut einem Blogeintrag des Firemenpräsidenten Josh Silverman ist der Verkauf von Skype abgeschlossen. Skype wurde auf 2,7 Millionen US-Dollar bewertet (ca. 1,8 Milliarden Euro). E-Bay wird weiterhin 30% von Skype behalten. Die übrigen 70% gehören von nun an einer Investorengruppe, welche von Silver Lake geführt wird.

Im September 2005 kaufte eBay Skype für 3,1 Milliarden US-Dollar (ca. 2 Milliarden Euro). eBay hat es seitdem nicht geschafft Skype in seine Auktionsplattform zu integrieren.
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Performance Anzeige funktioniert nicht
Begonnen von tippyhamburg
20. November 2009, 23:24:29
Windows Vista Ultimate Service Pack 2 32bit
A8N-SLI Premium
AMD Athlon(tm) 64 X2 Dual Core Processor 4600+
NVIDIA GeForce 7600 GT
3 GB RAM

[CENTER]Hallo Go Windows...

Egal welche Arten von Sidebars ich installiere, die CPU-Auslastung, Festplattenaktivität, Auslastung der Auslagerungsdatei, Netzwerkaktivität und die Aktivste Anwendungen werden nicht mehr angezeigt....sprich die bekommen wohl keine Informationen mehr vom System, siehe Screen: [IMG]http://img25.imageshack.us/img25/9876/aufzeichnenpc.jpg[/img]

Wie man sehen kann wird nur die Speicherauslastung angezeigt.

Aufgefallen ist mir erst als ich Everest deinstalliert habe und CCleaner drüber laufen hatte. Nun hätte ich natürlich gerne gewusst welche DDL, Treiber oder was auch immer dafür verantwortlich ist oder vielleicht etwas in der Registry fehlt  oder woran es überhaupt liegen könnte und wie man es wieder beheben kann. Für jegliche Hilfe die zur Behebung des Problems für wäre ich sehr Dankbar...gruß tippy

Erfolglose Selbstversuche:

Systemwiederherstellung (hatte kein passenden W-Punkt)
CMD sfc scannow (keine Cd verlangt worden)

[/CENTER]
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Office Fehler Outlook 2010 - msncon.dll kann nicht geladen werden
Begonnen von Musicscore
19. November 2009, 20:28:49
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Hallo habe,Office 2010 beta.
Excellentes Büropaket,dummerweise funktioniert Outlook nicht.
Kann da wer Helfen ?

[quote]Ihre Standard E-Mail-Ordner können nicht geöffnet werden. Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten. Der Informationsdienst "msncon.dll" kann nicht geladen werden. Überprüfen Sie ob der Dienst installiert und konfiguriert ist.[/quote]

Office x64 Win Sev7en x64
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Windows hängt ab und zu im Betrieb
Begonnen von Reddi
25. Oktober 2009, 16:21:44
Moin Moin!

Mein erster Beitrag und mein erstes Problem. Ich habe mir nun auch nach leivoller Vista-Zeit das neue Win 7 in der 64er Ultimate SB besorgt. Seit Installation hängt der PC immer für wenige Sekunden bei sätmlichen Programmen. Outlook, Photoshop und auch andere Programme werden blass, (Keine Rückmeldung) erscheint in der Titelleiste und die Sanduhr dreht. Das passiert ständig und geht nach einigen Sekunden (bis max. 20) wieder weg. Meine Hardware-Konfiguration:

- 3x 250Gb Samsung HDD (7200 upm / 8 Mb Cache) im Raid 5
- Gigabyte GA-EP-35-DS4 Mainboard
- Intel Q6700 (4x 2,666 GHz / FSB 1033 MHz)
- 2x 2048 Mb Corsair (1033 MHz)
- Gainward nVidia 8800 GTS 320 Mb
- FritzCard ISDN
- Sound/Netzwerk onBoard

- Brother QL-550 (als IP-Drucker an der Fritzbox)
- Brother MFC-9840-CDW (als IP-Drucker / WLAN)

Alle Updates werden autom. installiert. Bei den GraKa-Treibern stand fehlgeschlagen in der Liste. Installiert hatte ich ZUVOR  die aktuellen Original nVidida-Treiber. Das Problem besteht seit Beginn - unabhängig dieser Info mit den Updates. Im Gerätemanager werden KEINE Fehler angezeigt. Mit Vista Ultimate 64 und XP Prof. sowie Fedora in der VirtualBox bestand dieses Problem nicht.

Wie kann ich das Hängen einstellen?

Grüße Reddi
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Windows Vista x64 Update KB932246
Begonnen von AMK
16. Oktober 2009, 18:23:40
Hallo Forengemeinde,

Ich habe nun seit einigen Tagen einen neuen Pc mit Windows Vista, anfangs konnte ich die schlechten Meinungen über das System nicht teilen doch nun häufen sich die schwierigkeiten...

zu meinem Problem:
Ich habe versucht das Expansionspack von AOE III "The War Chiefs" zu installieren, was jedoch fehlgeschlagen ist.
Die lösung auf der AOE seite lautet ein Windows update ("KB932246") zu installieren.
Ok normalerweise kein problem so wie ich es von Xp gewohnt war, doch bei vista ist das anders:
Ich kann die datei herunterladen aber sobald ich sie installieren will kommt ein fenster von "Eigenständiges Windows-Updateinstallationsprogramm" und meldet: "das Update gilt nicht für ihr system."
...
Also habe ich es nochmal probiert ob ich auch die x64 version genommen habe... selbes problem.

Ich bin mit meinem Latein am ende vieleicht könnt ihr helfen.
Vielen dank schon mal im  vorraus.

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Acronis erkennt vorherige Images nicht.
Begonnen von Oemer
25. September 2009, 15:54:08
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hallo alle zusammen,

Ich mache grad mein Praktikum in einem Unternehmen. Meine Aufgabe besteht darin, das folgende Problem zu lösen: Das Unternehmen hat Testrechner, wo Betriebssysteme wie win2000, winxp, win vista als images drauf sind. Letztens haben wir mit acronis win7 images draufgespielt. So: Jetzt funktionieren die anderen Betriebssysteme nicht mehr(win7 teilweise auch nicht). Ich habe mich damit beschäftigt und habe herrausgefunden, dass beim imagen von win7, der Rechner automatisch eine versteckte Sicherungspartition erstellt. Jetzt erkennt acronis die alten images(zb vista) nicht mehr. Was muss ich machen, um dieses Problem zu lösen? Welche Einstellungen muss ich vornehmen? Danke fürs Lesen

Oemer
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Formatieren geht nicht was nu ??
Begonnen von schreibermühle
21. September 2009, 11:12:19
Hallo,
Jedes mal wenn ich versuche den 115 GB teil zu Formatieren bekomme ich die Meldung wie auf dem Anhang zusehen

hatt da jemand nee Idee zu

[attachment=1]
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Vista Updat bleibt bei installiere 3 von 3 hängen
Begonnen von thefly1965
16. September 2009, 20:51:09
Hallo an alle.
Ich habe seit ein paar Tagen ein Problem und hoffe Ihr könnt mir helfen. Nachdem wieder mal Vista Updates zur Verfügung standen habe ich diese heruntergeladen und installiert. Habe den Pc dann heruntergefahren und alles passte. Als ich ihn vorgestern wieder einschaltete blieb er beim Anfangsbildschirm stehen mit Update 3 von 3 wird installiert 0 % schalten sie den computer nicht aus und ist dann ständig wieder runter und rauf gefahren. Ich hatte dies Problem in letzen Halbjahr schon ein paar mal, habe dann aber mit einer Systemwiederherstellung wieder alles hingekriegt. Hatte das auch gestern versucht, aber diesmal bleibt auch diese hängen. Ich lege die Original DVD Vista Ultimate ein komme bis zum Laufwerk (habe nur ein bzw. ein Betriebssystem) wähle dieses aus, dann kommen die Wiederherstellungspunkte, wähle auch diesen auch. Windows beginnt mit der Wiederherstellung aber sobald dann der Balken kommt Dateiwiederherstellung wird abgeschlossen bleibt der Pc dann hängen, der blaue Balken bewegt sich aber es kommt zu keinem Ende. Habe es heute nachmittag wieder versucht, aber imer das selbe, der Pc war fast  4 stunden eingeschaltet, aber es kommt zu keinem Abschluss. Nebenbei bemerkt ich komme auch nicht in den Safe Modus, auch wenn ich beim Booten dann f8 taste drücke, er beginnt hochzufahren ladet dann aber immer den selben Begrüssungschirm mit installiere update 3 von 3 0% usw..Hatte vielleicht jemand von Euch dasselbe Problem, bin Euch sehr dankbar für einen Rat.
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Windows Vista Systemdateien reparieren (auch Win XP und Windows 7)
Begonnen von Markus
24. Juli 2009, 14:50:53
Windows Vista reparieren / Windows 7 reparieren / XP reparieren
Wichtige Windows-Systemdateien automatisch reparieren (falls defekt) und bei Bedarf automatisch reparieren/wiederherstellen lassen.

1. Auf "Start/Alle Programme/Zubehör" gehen und mit der rechten Maustaste auf "Eingabeaufforderung".
-> hier "Als Administrator ausführen" wählen (bei XP einfach mit der linken Maustaste draufklicken)

2. Im neuen Fenster "[b]sfc /scannow[/b]" eingeben.
Nach einigen Minuten ist die Überprüfung abgeschlossen und evtl. defekte Systemdateien sind in der Regel repariert.
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Bestes Brennerprogramm
Begonnen von Musicscore
18. Juli 2009, 01:43:50
Guten Abend Forum.
Suche seid einigerzeit ein neues Brenner Tool,egal ob free oder Shareware,hauptsache er brennt alles und was absolut wichtig ist ist die Zuverlässigkeit.
Nutze seid einigen Jahren den Ashampoo Burning Studio 9,aber habe in letzter Zeit Probleme DVD DL mit Ordner und Daten zu beschreiben.
Sobald ich was anfange zu Brennen,sagt er mir in der Info das die DVD-DL nicht Abgeschlossen wird,anderswiederum bei Images brennen.
Kann mir jemand ein Super Programm Empfehlen?Habe nichts gescheites gegoogelt bekommen,und selbst wenn,ich möchte erfahrungen von Menschen mit ihren Empfehlungen haben.

PS :. Bitte kein Nero,dieser Grenzdeile Laden bring nur noch so 1GB Masterpacks,vorallem nistet sich das so Fest.Bitte jetzt keine Fragen warum und wieso.

Danke
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Schwarzer Bildschirm beim Hochfahren und dann Hochfahren beendet
Begonnen von MotorScene
21. Juni 2009, 23:35:16
Hallo!

Habe Vista Ultimate auf meinem Acer Notebook Aspire 7720G installiert. Bei der ersten Installation lief alles ohne Probleme, aber nach einiger Zeit installierte ich das System neu. Seit dem fährt Vista sporadisch nicht immer komplett hoch. Nachdem der Ladebalken kommt, ist vorbei, ich habe einen beleuchteten schwarzen Bildschirm und muss das Notebook ausmachen und neu hochfahren. Habe nachdem das System noch 2 mal neu aufgespielt und Fehler geht nicht mehr weg. Kann es auch ein Hardwarefehler sein oder ist das ein Ultimate Fehler? Bei der Homeversion früher hatte ich es gar niemals gehabt.
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Partition auf andere Festplatte spiegeln
Begonnen von Duggi
14. Juni 2009, 19:07:47
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Hallo,

ich habe nun 2 HDs in meinem Rechner, 1x 150 GB (S-ata) und 1x 60GB (IDE).
auf der S-ata habe ich 2 Partitionen auf einer davon ist Windows.
Ich möchte nun, die Windowspartition auf die IDE-Festplatte spiegeln, also
IDE=Windowspartition
S-ata = Daten

Ist es überhaupt möglich, das installierte Windows zu benutzen oder muss ich Windows neu installieren?
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Problem mit Windows Mail [Kontakte können nich Geladen werden]
Begonnen von BlackDuck
28. Mai 2009, 19:26:46
Hey,

ich habe seit eben folgendes Problem mit meinem Windows Vista Business 32BIT, wenn ich Windows Mail öffnen will bekomme ich den Fehler "Die Kontakte konnten nicht geladen werden." Klick ich auf OK, dann kommt folgendes: "Windows Mail konnte nicht gestartet werden. Die Anwendung konnte die Windows.Kontakte nicht initialisieren. Möglicherweise ist nicht genügend Arbeitsspeicher vorhanden, oder der Datenträger ist vollständig belegt. (0x8004104E)" Bei weiterem okay kommt letztlich; "Windows Mail konnte nicht gestartet werden, da MSOE.DLL nicht initialisiert werden konnte."

Bitte Helft mir, bekomme täglich viele wichtige Mails und die ganze Zeit über Webmail ist auch doof. Und ne alternative kommt nicht infrage da ich damit bisher nur schlechte Erfahrung hatte.

Die MSOE.DLL ist definitiv vorhanden O.o

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße,

BlackDuck

P.S. Kommentare wie "Nimm doch Thunderbird" o.Ä. könnt ihr euch schenken ;)
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Need for Speed Underground
Begonnen von k-man
13. April 2009, 13:39:17
Hallo,

folgendes Problem treibt mich noch in den Wahnsinn.
Ich habe NFS Underground wieder aus dem Schrank gekramt und habe es auf meinem neuen PC installiert. Der hat natürlich vista. Es läßt sich auch installieren. HAbe dann ein fahrerprofil erstellt, mir nen wagen zurechtgetuned und wöllte das spiel beginnen. wenn ich in den underground modus gehe kommt aber irgend ein anderes auto, vollständig getuned mit sämtlichen extras.
ich kann also keine neue underground -karriere starten. patch 1.4 ist installiert. habe im netz nirgends brauchbare infos gefunden.

Weiß von euch jemand rat

Danke schonmal an alle
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Kino.to mit versteckten Abo's
Begonnen von Lord_Zuribu
07. April 2009, 13:25:25
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Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden.

Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size]
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Service Pack 2 Beta lässt sich nicht installieren,der Leistungsindext is defekt
Begonnen von WinVista
31. Januar 2009, 20:23:15
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und der FS Service geht nicht mehr. Also zum Problem 1: Wenn ich die Beta installier kommt einfach nur: Element nicht gefunden Fehler: ERROR_NOT_FOUND (0x80070490)

2tes Problem: Der Leistungsindext zeigt immer an das die Bewertung nicht abgeschlossen werden kann. Dies ist auf einen Fehler zurückzuführen, der vom Betriebssystem,Treiber oder anderen komponeten gemeldet wird.
Und das 3te Problem: Der FS Service lässt sich nicht starten ich vermute,dass das der übeltäter ist der die Probleme macht. Er lässt sich nicht starten falscher Parameter oder so. Hoffentlich könnt ihr mir helfen :(
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Keine Verbindung bei WPA/WPA2-Verschlüsselung
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 13:27:16
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Servus zusammen!

Ich hätt mal gerne ein Problem; bzw. eher die Lösung!

Ich war die Tage bei einem Bekannten wegen seinem WLAN...

Folgende Komponenten spielen die Hauptrolle:

- 1 Speedport W500V

- 1 Medion PC mit XP Home SP2

- 1 Targa Laptop mit XP SP3

- 1 Bekannter

-  1 Ich

Der Speedport steht im Flur wo die Telefondose ist. Der PC im Wohnzimmer und das Laptop mal hier mal da...

Jetzt zum Problem:

Wenn das WLAN ohne Verschlüsselung ist, funzt die WLAN-Verbindung vom PC und auch vom Laptop aus ohne Probleme. Sobald man aber eine Verschlüsselung einschaltet, bekommt man nur mit dem PC (SP2) Verbindung zum Netz. Das Laptop (SP3) findet das Netz und will den PSK haben. Dann zeigt er an "Verbindung wird hergestellt". Und das über ne Stunde...

Haben verschiedene PSK´s probiert. Es funzt einfach nicht. Sobald man die Verschlüsselung raus nimmt. "ZACK" --> Verbindung steht.

- Habe die neuesten Treiber installiert (Chipsatz und BIOS).
- Den WLAN-Adapter (MiniPCI Wireless) deinstalliert und mit neuerem Treiber neu installiert
- Die Firmware des Speedports geprüft
- Feste IP´s und DHCP probiert
- Diverse Standorte des Laptops getestet

Ich weiß nicht, was es sonst noch sein könnte.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."