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NTLDR is missing
Begonnen von Duggi
09. Februar 2009, 21:13:46
Hallo,ich hab mal wieder ein Problem:'(
Wenn ich XP booten will, steht da immer NTLDR ist missing.
Ich bin dann in die Reperaturkonsole gegangen und habe folgende Begriffe eingegeben.

COPY x:\I386\NTLDR C:\
COPY x:\I386\NTDETECT.COM C:\

Das x steht für Laufwerk
Windows bestätigt, dass die Dateien erfolgreich kopiert wurden, aber wenn ich XP nochmal boote habe ich immer noch das selbe Problem.

Davor hatte ich ein anderes Problem,welches ich aber mit fixmbr und fixboot lösen konnte.

Habe schon auf etlichen Seiten geguckt aber da stand überall nur das,was ich bereits gemacht habe.
Sitz da schon seit 2 std. vor und bin total verzweifelt,helft mir bitte:D

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista ymsyms winwin win7win7 bgebge bgqbgq zwuzwu forumforum problemproblem softwaresoftware bingbing windows7windows7 programmprogramm problemeprobleme gehtgeht keinekeine zguzgu hilfehilfe keinkein windowwindow d2sd2s yahooyahoo searchsearch fehlerfehler 13555341691355534169 d2kd2k 5818717858187178 d24d24
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Treiber für Eye Toy Webcam
Begonnen von dome001
09. Februar 2009, 18:49:32
Ich suche Treiber für die Eye Toy kamera für windows Vista 64 bit
Ich habe schon in google gesucht aber nix gefunden
Vieleicht hat ja jemand von euch ein Treiber
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Stifttablett unter Vista und Office
Begonnen von michavilla
09. Februar 2009, 17:59:52
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Hallo,
nach langer erfolgloser Suche (auch auf den Microsoft und Wacom Seiten) hoffe ich hier eine Antwort auf mein Problem zu finden.

Verwende Vista Business mit SP1, Office Home and Student 2007 und ein Wacom Bamboo.
Das Tablett funktioniert unter One Note und unter Corel Draw prima, aber hier kommt mein Problem:

Wie nutze ich es unter Word oder Excel? Ich kann nirgends Schaltflächen finden, weder in den Programmen selbst, noch in Vista. Ein Symbol Handschriftenerkennung gibt es bei mir nicht und auch die Suchfunktion liefert kein Ergebnis.

Programme wie Journal oder Ink, auf die ich auf der Microsoft Seite gestossen bin, sind auf meinem Laptop nicht zu finden. Ink habe ich runtergeladen und wollte es installieren, da weigerte sich aber der Installationsassistent, da ich anscheinend keinen Tablet PC angeschlossen habe. (Der Ordner Tablet PC ist bei mir auch leer).

Ich bin ratlos und suche dringend Hilfe. :grübel  ?(

Besten Dank und schöne Grüße,
Michaela.
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Fährt ungewollt in Energiesparmodus...
Begonnen von Hobbeus
08. Februar 2009, 11:08:59
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Moin,
ich hoffe das ich hier richtig bin.

Mein Notebook fährt als ungewollt in den Energiesparmodus.
Bevor er das macht wird der Bildschirm kurz schwarz, zeigt ihn wieder an und geht dann aus.
Das kann zu unterschiedlichsten Zeiten passieren. Ein paar sek. nach dem anschalten, minuten oder stunden.
Habe das NB schon eingeschickt gehabt, die haben allerdings keine Fehler gefunden.

Ich hoffe das mir hier geholfen wird, da das einem auf die Nerven geht.

Gruß
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Monitor Darstellungsproblem (Farbprofil?)
Begonnen von GeorgDD
07. Februar 2009, 00:45:35
Hallo.

Bin seit dieser Woche Vista Neuling und habe einige Probleme mit meinem Monitor. Es handelt sich um einen Samsung SyncMaster 959NF 19“ CRT. Die Darstellung ist überhaupt nicht so wie sie sein sollte. Zur Verdeutlichung mal ein Screenshot.

[url=http://www.bilder-hochladen.net/files/9fyg-b-jpg.html][img]http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/9fyg-b.jpg[/img][/url]

Oder wer es sich selbst ansehen will
http://www.dresden-airport.de/de/reisende_und_besucher/willkommen/flugzeuge/spotter/spotter_ankunft.html?type=arrival&date=today

Dort sollte zwischen jedem einzelnen Flug ne dünne graue Linie sein und auch der Hintergrund (Gesamtseite) ist grau. Bei mir aber ist alles weiß bis auf die Symbole, Schrift und die dicken Linien aller 5 Flüge. Das Problem tritt eigentlich immer auf (die Seite war nur ein Beispiel). Egal ob in der Galerie, Photoshop, Firefox oder Internetexplorer. Selbst der Screenshot ist bei mir aufm Rechner wie oben Beschrieben weiß. Aber das es den Screenshot auf anderen PC’s richtig anzeigt sagt ja das es nur auf dem Monitor nicht so ankommt wie es sollte  Anfänglich waren er und die meisten Bilder noch rosa was aber am Samsung Farbprofil lag. Habe alles durchprobiert was es an Farbprofilen für den Monitor gab aber nix klappte und auch unter den. Standardeinstellungen von Vista klappt es einfach nicht.

Hab schon gelesen das es Probleme zwischen Vista und Samsung SyncMaster Monitoren gibt aber es war auch nicht viel besser (nur etwas) mit nem alten Belinea mit/mit ohne speziellem Farbprofil.  Hoffe ich konnte das Problem verdeutlichen.

Was kann ich nun noch machen? Weiß ja nicht mal ob es mit nem brandneuen Monitor gehen würde und hänge auch an meinem da er bei der Bildbearbeitung für mich beste Ergebnisse erzielt.

Infos zum PC:
http://www.cyberport-store.de/item/5995/1028/0/120334/hp-pavilion-a6664---phenom-x4-9750-4gb128tb-dvdplusminusdlls-gf9600gs-tv-vhp64.html

Vista Home Premium 64-bit
NVIDIA GeForce 9600GS
Samsung SyncMaster SM 959NF 19” CRT


Vielen Dank für Eure Hilfe!

georg

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Externe Festplatte macht Probleme
Begonnen von Sonderpoestchen
06. Februar 2009, 17:13:29
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Hallo zusammen, ich bin die Neue ...

ich habe seit einer Woche einen neuen Recher mit BTS Vista Home 64bit SP1, 1 TB interne Platte, 4 GB Arbeitsspeicher .... soweit so gut, ich bin im großen und ganzen auch sehr zufrieden, alle Programme die ich für mich brauche laufen einwandfrei ... Nun zu meinem Problem (und ihr könnt mir glauben, ich hab gegoogelt bis mir die Augen tränen):

Ich habe eine relativ große Musiksammlung die ich gerne auf einer extern 1 TB Festplatte hätte. Ich habe mir also eine externe Platte von Maxtor gekauft, diese angeschlossen und sie wurde auch direkt erkannt. Nach einem Neustart wollte sie plötzlich formatiert werden und gab mir 72 GB als Richtwert vor .... Nach stundemlangen probieren und testen hatte ich endlich die 931 GB wieder, Neustart, selbes Spiel von vorn, jetzt allerdigs Richtwert 31 GB (und bei jedem Neustart wurden es weniger). Wenn ich die Platte über Hardware sicher entfernen trenne und wieder anschließe ist alles in Ordnung. Im Prinzip kann ich damit leben, muss halt nur daran denken vor einem Neustart die Platte abzukoppeln. Aber was ist bei einem Stromausfall? Vielleicht hat ja von Euch jemand eine Lösung, ansonsten kann ich nur hoffen, nicht an Alzheimer zu erkranken und auf den Stromversorger zu vertrauen ...

Schon mal herzlichen Dank und bitte bitte keine Tips von wegen wieder auf XP umrüsten ... Ich hab mich mit dem Wechsel eh schon schwer getan und war eigentlich ganz erstaunt, wie "problemlos" alles funktioniert hat ...

Liebe Grüße Sonderpöstchen
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Windows-Hostprozess (Rundll32) funktioniert nicht mehr
Begonnen von Sammler
03. Februar 2009, 23:27:48
Hallo,

ich benutze Windows Vista Home Premium - 32 Bit. Ich wollte heute die Bildschirmauflösung verändern. Leider wurde mir nur "Windows-Hostprozess (Rundll32) funktioniert nicht mehr" angezeigt. Ich hab im INternet mal gesucht. Es gibt mehrere Leute mit dem Problem. In einem Forum hieß es, dass ein Bildschirmschoner defekt bzw. nicht für Vista geeignet war. Leider weiß ich nicht welcher.
Wer kann mir helfen?

Danke!
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Programm vollständig in dem Arbeitsspeicher schikcken, virtuelle Festplatte??
Begonnen von magnitka
31. Januar 2009, 13:23:16
hallo,

ich weiß dass vor lange lange zeit gabs so ein Tool, mit dem man in XP eine Festplatte erstellen könnte, die sich nur "quasi" in dem Arbeisspeicher befand. Man könnte so zu sagen die mathematisschen Tools mit Quelltexten der zu auszuführenden Modelle  in diese Festplatte hischieben und die Ausführung von Loops in den Modellen ziemlich stark beschleunigen
das war die Steinzeit der PC, und hat immmer einige Nachteile an sich bezogen: etwa hat man die Daten von dieser vrtuellen Festpaltte nicht gespeciher bevor der PC abgeschaltet wurde (bzw abstürtz), so waren dann alle daten weg.

wir sind jetzt im 21 Jahrhundert, und da möchte man das leben gemühtlich gestalten und keine weiter ungemühtliche Tools zu installileren. DEshalb komme ich auf die idee, ob so was schon in Vista an bord ist:
die Eigentliche FRage lautet so:
wie kann ich dem PC so vermitteln, dass er einen Order mit verschieden Distributiven in den Arbeitsspeiceh hochlädt, und dann diese von dort ausführt. Ic hweiß dass jetzt die gedanke kommt, dass passiert dosch schon von sich allen wenn man die EXE klickt. Ist so, wenn man die einzelne EXE klickt. Problem ist aber dass diese einzlene EXE mit bestimmeten Parameter-Dateien gestratet werden müssen, und diese wird jedes mal abgelesen vioin der Festplatte. hat man eine  vier diemensionale schleife mit ca 9000 einzelpunkten, dann ist der Berechnungsvorgang eeeeewig lang.


naja,
ich hoff, dass  es jemand verstehen wird , was ich mir wünsche  :grübel
grüße
ich
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Windows - Kontakte lassen sich nicht mehr aufrufen....
Begonnen von D1Telekom
28. Januar 2009, 00:03:11
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Hallo zusammen,

seit gestern habe ich das Problem das sich die Windows - Kontakte (WAB.EXE) nicht mehr aufrufen lassen. Weder aus dem Startmenü, noch direkt am DOS-Prompt (Aufruf WAB.EXE). Ich bekomme jedes Mal die angehangene Fehlermeldung, dass ich eine Zuordnung herstellen soll. Hat jemand einen Tipp für mich. Ausser CC-Cleaner habe ich nichts laufen lassen oder installiert in den letzten Tagen. :grübel

Hat jemand einen Tipp für mich?

Besten Dank im voraus

D1Telekom

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Beim Download - Statt Ordner zu öffnen wählt Vista den Dateinamen...
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 19:59:25
Hallo!

Das Problem ist etwas schwierig zu beschreiben. Immer wenn ich etwas ausm Netz runterladen will, öffnet sich das "Speichern" Fenster (siehe Anhang).

Wenn ich jetzt Doppelklick auf z. B. Eigene Dateien mache, um es dort zu speichern, öffnet er den Ordner nicht, sondern übernimmt den Ordner/Verknüpfungsnamen ins Feld Dateiname.

Den Speicherort muss ich durch "Rechtsklick" (siehe 2. Anhang) und "öffnen"  öffnen.

Ist bestimmt nur ne kleine Einstellungssache, aber ich find es nicht!

Bei meinem Ultimate 32bit aufm Lappi gehts normal mit Doppelklick!

Danke schonmal!
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Schrifteditor
Begonnen von ferdinand
20. Januar 2009, 20:18:38
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Hallo ich Suche eine Schrifteditor Programm:

Aber nicht im Sinne Schricht neu machen sonden zb. einem ''a'' die Schriftzeichen  ''ebl''
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Microsoft: Keine neue Konsole geplant
Begonnen von stoneagem
12. Januar 2009, 17:55:16
Im Rahmen der CES 2009 in Las Vegas gab Aaron Greenberg, Microsofts Group Product Manager für Xbox 360, ein Interview, in dem er sich unter anderem zu Gerüchten um eine neue Konsole aus dem Hause Microsoft äußerte. Laut ihm mache Microsoft sich darüber noch keine Gedanken.

,,Ich denke wir haben ein sehr langes Leben vor uns.", so Greenberg. ,,Wir haben eine Konsole, die nicht länger von Hardware eingeschränkt wird. Wir liefern Hi-Definition Erlebnisse. Wir haben Speicher. Wir haben eine high-speed Internetverbindung. Als wir die Xbox360 entwarfen war unser Gedanke ,Was wäre, wenn wir eine Konsole erschaffen, die wir kontinuierlich updaten können?' Wir haben 17 Millionen Nutzer vernetzt. Wir können jederzeit neue Features und Funktionen hinzufügen."
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Problem mit Fernbedienung fürs Mediacenter
Begonnen von Wunderkamelle
09. Januar 2009, 22:34:07
Hallo hallo!

Ich habe ein Problem mit meiner Trust RC-2400 Fernbedienung. Sie funktioniert an sich einwandfrei, allerdings lässt sich das Mediacenter nicht mehr über die grüne Taste an der Fernbedienung starten, sondern nur noch am Rechner, also über das Startmenü. Das ist leider ziemlich lästig und ärgert mich in meinem Perfektionswahn.
Der Empfänger kriegt offenbar ein Signal, er blinkt zumindest ganz normal, aber es passiert ansonsten nichts.  ;(

Hat eventuell jemand des selbe Problem, bzw. im Idealfall eine Lösung dafür?

Daaanke!
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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HP 2840 - Scanner geht nicht unter Vista
Begonnen von jupiler88
06. Januar 2009, 16:06:29
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Hallo,

ich habe einen HP Laserjet 2840 AIO als Netzwerkdrucker installiert. Bisher hingen an dem Netzwerk zwei XP-Rechner, alles funktionierte (drucken und scannen). Jeder PC war mit einem Ordner als "scannen in" auf dem HP bekannt und ich konnte wunderbar vom Drucker aus in die Ordner scannen.

Dann hab ich am Netzwerk einen Rechner mit Vista Home Premium installiert und die HP-Software aufgespielt. Der Drucker ließ sich als Netzwerkdrucker installieren und lief, sowohl zum Drucken als auch zum Scannen, auf allen 3 Rechnern (aber leider nur einen Tag).

Dann ging's los:

- zuerst konnten die beiden XP (ab dem gleichen Zeitpunkt) keinen Verbindung mehr zum Drucker herstellen (von wegen Netzwerkverbindung getrennt und Druckerspooler nicht erreichbar bzw. irgendwas mit Drucker durch VPN besetzt usw). Das hat sich dadurch erledigt, dass ich die HP-Software auf den beiden Rechnern neu aufgespielt habe. Drucken kann ich wieder, scannen auch, aber nur wenn ich den Scan vom PC (HP Imaging Director) aus starte. Wenn ich den Scan vom Scanner aus starte und in einen Ordner scannen möchte, kann er keine Verbindung herstellen. Mit der Firewall hab ich rumgespielt, das ändert nicht viel. Im Endeffekt stört das Ganze mich wenig, auch wenn's ärgerlich ist wenn etwas nicht mehr geht was vorher klappte.

- Gleichtzeitig konnte ich auch vom Vista-Rechner nicht mehr scannen. Auch hier habe ich die Software neu installiert (neueste Version von der HP-Website) und die Firmware auf dem Drucker auf den letzten Stand gebracht.

- Zwischendurch habe ich den Drucker auch mal direkt über usb an den Vista angeschlossen und neu installiert um Netzwerkursachen auszuschließen, die Probleme bleiben.

- Mittlerweile hängt er wieder am Netzwerk, vom Vista aus kann ich drucken aber nicht scannen.

- von der HP-Toolbox kann ich auf den Drucker zugreifen und die Scan-in-Funktion einrichten, wenn ich dann aber vom Drucker aus scannen möchte gibt er mir am Druckerdisplay Verbindungsprobleme (sowohl über Netzwerk als auch über USB), am PC bekomme ich auch Fehlermeldungen (Scansoftware geht nicht usw).

- wenn ich vom Rechner aus scannen will (z.B. aus dem HP-Solution-Center), sagt er mir "hpqscnvw funktioniert nicht mehr". Anschließend will Vista nach Lösungen für das Problem suchen, findet aber nix...

- hpqscnvw lässt sich auch nicht manuell starten, wenn ich das versuche kommt die gleiche Meldung (funktioniert nicht mehr und muss geschlossen werden).

Irgendwie liegt's ja anscheinend (unter anderem) am verflixten hpqscnvw. Kann man hpqscnvw irgendwie reparieren oder einzeln installieren? Eigentlich gehört das ja zum kompletten HP-Software-Paket, und das hab ich ja schon 10 mal deinstalliert und neu installiert.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Gruß

David

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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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BCD Fehler
Begonnen von aPollO2k
04. Januar 2009, 14:03:42
Hallo,
ich habe seit Wochen ein Problem mit dem Bootloader von Vista Ultimate 64bit! Ich kann nur Booten wenn ich die Vista DVD eingelegt habe, sonst kommt der ein fehler mit der "boot\BCD" und der Fehlernummer 0xC0000034
Ich habe den Tipp http://www.go-windows.de/forum/tipps-und-tricks/bluescreen-0xc0000034bootbcd/ gelesen, jedoch kommt nachdem ich den Befehl per CMD über die Vista DVD eingegeben habe eine Meldung das nach Betriebsystemen gesannt wird...ein paar Sekunden später kommt dann darunter das der Vorgang erfolgreich ausgeführt wurde und die Anzahl der gefundenen Betriebsysteme ist 0.

Wie ich mir anhand der "0" schon dacht hat es natürlich nicht funktioniert. wenn ich bootrec mit dem parameter /scanos ausführe sagt er ebenfalls das 0 Systeme gefunden wurden, dabei habe ich das oben erwähnte Vista Ultimate x64 und Windows XP 32bit installiert.
Ich habe das Gefühl nach den ganzen Reperaturversuchen ist meine 2 Festplatte mit bootloader resten nur so vollgestopft, da inzwischen auf beiden ein "boot" ordner vorhanden ist.
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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ISO Datei in 2 Teilen?
Begonnen von Raman
31. Dezember 2008, 13:53:23
Hallo Leute,
ich habe mir vor 2 Tagen meine lezte DVD Gebrannt und habe jezt nur noch CD = 700 MB!

Und brauche eine DVD, aber ich möchte jezt nicht geld ausgeben :D, also mein Frage ist..

Kan man eine ISO Datei in 2 CD einteilen, also wen man von der CD ein Programm installieren will, dan man zuerst die 1 dann die 2 reinlegt?
Ist das möglcih, wen ja aber dann wie?

Danke