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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort ihre
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...WIEDER PROBLEME MIT ACER ASPIRE 7520G...
Begonnen von BR34KDOWN
18. Juni 2009, 22:11:33
« 1 2
LEUTE ERSTMA HI ....
HAB WIEDER PROBLEME MIT DEM ACER....
ICH HATTE ERST DAS PROBLEM DAS ER ZU HEIß WIRD UND ER IMMER GEPIEPT HATTE.
DANN HAB ICH ERFAHREN DAS ICH DEN LÜFTER REGELMÄßIG SAUBER MACHEN MUSS.
SO 1-2 WOCHEN HAT ER FUNKTIONIERT OHNE ZU RUKELN UND OHNE ZU PIEPEN.
NACH DEN 2 WOCHEN WAR ER WIEDER WIE NORMAL HAB LÜFTER SAUBER GEMACHT ABER WIEDER
DAS SELBE NUR ES WAR NICHT MEHR HEIß ABER BEI SPIELEN RUCKELT DER .... ABER ER RUCKELT NUR WENN ES IMMER PIEPT SONST NICHT.
ICH WÜNSCHE IHR KÖNNTET MIR HELFEN...
DANKE IM VORRAUS
MFG HARDSTYLE

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Explorer und Firefox zeigen keine Internet-Seiten an trotz Internet Verbindung
Begonnen von mskirata
15. Juni 2009, 23:59:39
« 1 2
Hallo,

vor geraumer Zeit fing alles damit an, dass mein Antiviren-Programm keine Updates mehr downloaden konnte. Infolge dessen habe ich mir die neuesten Windows Vista-Upgrades downgeloaded. Hiernach wurde der Explorer 8 anstelle des 7er installiert und es konnten keine Seiten mehr angezeigt werden. Ich konnte jedoch anhand einer fabelhaften Skype-Verbindung feststellen, dass eine Internet-Verbindung in ausreichendem Masse vorhanden ist. Nach der hier im Forum bereits angesprochenen Deinstallation des IE 8 funktionierte der IE 7 wieder hervorragend, jedoch lud ich mir vorsichtshalbe noch den Installer von Firefox herunter. Nun kam es, dass eines Nachts mein liebes Betriebssystem selbstaendig die neuesten Upgrades herunterlud und installierte. IE 8 war wieder da, ich deinstallierte ihn, aber bei deinstallation weiterer Updates vom selben Datum zeigte mir das System "FATAL Error" an. Es funktioniert nun kein IE 7, kein IE 8 und auch Firefox zeigt mir ebenfalls an, dass keine Internetseite aufegrufen werden kann, da keine Internet-Verbindung. UND SKYPE LAEUFT NACH WIE VOR WIE GESCHMIERT.

Was tun???

Danke und beste Gruesse aus Alabama

Tom
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desktop symbole nach neustart am Rand und Raster ausgerichtet
Begonnen von nadarosa
15. Juni 2009, 09:48:19
Hallo,
seid neustem sind bei mir nach jedem Start die Desktopsymbole alle am rechten Rand wie am Raster ausgerichtet. Ich ordner sie immer wieder neu an und nach dem Neustart wieder alles Essig. An Raster ausrichten oder automatisch anordnen ist natürlich nicht angehakt.
Windows speichert also die Positionen der Symbole nicht.
Weiß jemand eine Lösung?
Grüße von Andreas
Ach ja, ich habe Vista Ultimate 32bit.
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high definition audio gerät
Begonnen von bayermichel
30. Mai 2009, 13:27:05
ich bekomme immer wieder folgenden hinweis" ihre soundkarte unstützt keine aufnahme. mögliche ursachen können falsche oder fehlerhafte treiber sein" ich habe den neusten treiber heruntergeladen und installiert und bekam die meldung" ihr treiber ist bereits auf dem neusten stand" in der detailansicht meines audio gerätes steht folgendes: HDAUDIO\FUNC_018VEN_10EC&DEV_0888&SUBSYS_14627293&REV_1000. mein mainboard ist MS-7293 Realtek Audio Treiber. alle versuche auch bei fujitsu siemens den fehler zu beheben sind bisher gescheitert. kann mir jemand sagen was ich noch machen kann? bitte so das ein alter sack(58) wie ich es auch versteht. danke im voraus
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Alle Verknüpfungen in Start -> Alle Programme weg!
Begonnen von KING_TURKEY
02. Mai 2009, 23:19:45
« 1 2
Hi, bin neu hier und weiß nicht ob ich in richtige bereich poste.

hab vista

also mein problem ist das ich schon seit ein paar tage die verknüpfungen in start -> alle programme nicht mehr sehen kann.

also hier mal ein screen:
[IMG]http://s11.directupload.net/images/090502/2rft6u3q.jpg[/img]

[img]http://s2b.directupload.net/images/user/090502/8etptryc.jpg[/img]

Wie ihr sehen könnt hab ich kein zubehör mehr oder die program verknüpfungen. aber alle programme sind in c: programme ich kann die starten usw aber die sind nicht mehr in start. wie kriege ich jetzt alles wieder normal. am wichtigsten ist wie kriege ich zubehör wieder rein

mfg
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Vista Installation bricht ab
Begonnen von LuX1995
23. April 2009, 17:00:15
Hallo,
Ich hab da ein rieesiges problem: Hab mir einen Dell Vostro 1510 gekauft (im August).
Vor einer Woche hab ich Windows 7 installiert und Vista gelöscht... dann hab ich neben 7 Ubuntu draufgetan. Ich glaub, das hat die Partition "Recovery" die drauf war gelöscht und jetzt wo ich Vista wieder installieren will bricht die installation, nachdem die dateien vollständig expandiert wurden, mit der Fehlermeldung "Die gewählte Sprache konnte nicht installiert werden" ab.
Im Log hab ich gesehen, dass der von F:\ die Sprache installieren will...Im Explorer wird mein DVD-Laufwerk aber als D:\ Angezeigt...
Hat die Recovery-Partition überhaupt etwas damit zu tun oder nicht? Und kann mir jemand sagen, wie ich Vista jetzt installieren soll?
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Schwerwiegendes Problem
Begonnen von waschbärbär
10. April 2009, 18:05:02
Guten Tag zusammen,
ich habe heute meinen PC wieder hergestellt und wollte die wenigen Programme die ich hatte wieder installieren!

Steam
ICQ
Teamviver
Skype
Firefox

Also ich habe mir als erstes Firefox gedownloadet das ging zu installieren aber wenn man es öffnet kommt die Fehlermeldung:
Die Sicherheitskomponenten der Anwendung konnten nicht initialisiert werden. Der wahrscheinlichste Grund dafür sind Probleme mit Dateien im Profilverzeichnis der Anwendung. Bitte überprüfen Sie, ob das Verzeichnis keine Lese- oder Schreibbeschränkungen hat und Ihre Festplatte nicht voll oder fast voll ist. Es wird empfohlen, dass Sie die Anwendung jetzt beenden und das Problem beheben. Wenn Sie diese Sitzung weiter verwenden, könnten Sie unkorrektes Verhalten der Anwendung beim Zugriff auf Sicherheitsfunktionen feststellen.

Gut hab ich mir gedacht wird nicht so schlimm sein oder??

Na ja ich brauch jetzt Steam und ICQ

Hab mir Steam gehohlt und installiert mit Fehlermeldungen die Zwischen drin waren aber es ging und wenn ich es öffne kommt noch ein Installer wo ich die Installer exe raussuchen soll ja was passiert Fehlermeldung und es geht nicht.

Dann ICQ nicht mal installieren lässt es sich mit der Fehlermeldung:


Runtime ERROR
Programm: C Users Sebi Destop install icq 7 icq 6 5 exe
abnormal programm termination

Könnt ihr mir helfen?
Das einzigste was geht ist Skype: Sperlypearly

ruft mich an oder schreibt mir wenn ich nicht abnehme!

Danke im vorraus!

MFG Waschbär

Kurze Renaricht!:

Heyy ich habe grad Teamviver geladen um das zu installieren das es einfacher ist irg wie fernzusteuern.
Ja was passiert blos denkt mal nach--> RIchtigFehler meldung >.< *.*
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internet - oder doch nicht!!!
Begonnen von uschi
25. März 2009, 12:37:19
hi leutz,
mal wieder gibs en problemchen ich habe en neues spiel installiert (hat nich wirklich funktioniert) und deshalb wieder deinstalliert.
nach dem ich danach wieder ins i-net wollte, komme ich net rein, es steht zwar da (W-Lan) hervoragend aber ich komme mit meinem Browser net mehr rein. in meinem Browser wird angezeigt: Adrese nicht gefunden. Das aber bei jeder seite, die eingebe.
mein w-lan sagt mir aber das er bytes empfangen und senden kann - finde ich konfuss - also internet und doch keins.....


am router kann es nicht liegen, da ich noch mit meinem laptop reinkomme....

hoffe ihr könnt mir helfen - BITTE
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Benutzerkontensteuerung
Begonnen von Ruwenda
20. März 2009, 21:07:04
Hallo,

ich bin neu hier.

Habe folgende Frage.
Kann man die Benutzerkontensteuerung beim BS Vista ohne Weiteres deaktivieren. Der Hinweis [b][i]"Zur Fortsetzung des Vorgangs ist Ihre Zustimmung erforderlich"[/i][/b] ist auf die Dauer sehr lästig.

Für Hilfe bedanke ich mich schon einmal im Voraus.

Grüße
Ruwenda
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Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]
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Lautstärke verstellt sich von selbst
Begonnen von Hobbeus
14. Februar 2009, 09:29:40
« 1 2 3
Hallo,
bei meinem Notebook verstellt sich eigenständig die Lautstärke, das passiert wenn ich was mache und wenn ich nichts mache.
Und ich habe kein Logitech oder solches Zeugs....

Wisst ihr was das ist?

Gruß
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Live / Hotmail nun kostenlos für alle möglich
Begonnen von gdi
15. Januar 2009, 23:51:39
Nun kann jeder Live / Hotmail Benutzer kostenlos sein E-Mail Konto über POP3 abrufen. Dazu werden folgende Daten benötigt:

POP3 Server: pop3.live.com
SSL Benötigt: Ja
Benutzername: Deine Windows Live ID (z.B. username@hotmail.com)
Passwort: Dein Windows Live Passwort

SMTP Server: smtp.live.com
SMTP Server erfordert authentifizierung: Ja (Selbe Daten wie bei Posteingangsserver)
TLS/SSL benötigt: Ja
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komme ins internet nur "lokal"
Begonnen von lasvegas
07. Januar 2009, 10:36:41
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Hallo,
Habe folgendes Problem:
Ich komme mit meinem Pc mit Vista Premium nur lokal ins internet(LAN-Verbindung)
Mit meinem Rechner mit xp komme ich problemlos ins netz (auch LAN-Verbindung)und mit meinem Laptop mit Vista habe ich auch kein Problem, ins internet zu kommen (WLAN).
Habe einen Zyxel Router.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Danke im Voraus
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Frohes Jahr 2009
Begonnen von gdi
31. Dezember 2008, 23:30:42
[size=14pt]Das Team von Go-Vista wünscht allen eine frohes neues Jahr 2009.[/size]
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Entsperrte IPhones nicht auf neue Firmware updaten
Begonnen von stoneagem
25. Dezember 2008, 12:50:37
Das neue Firmware 2.2 für das Iphone von Apple bringt viele Probleme mit sich.So sind z.B legal entsperrte IPhones aus Italien und co. auf einmal wieder entsperrt und das Iphone sagt ''Simkarte kann nicht gelesen werden''.Also wird zur Zeit in den Appleforen geraten dieses Update nicht durchzuführen dass Neuerungen wie Google StreetView oder andere Sachen mit sich bringt.Apple selber hat sich bis jetzt noch nicht zu diesem Problem bekannt
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Desktopsymbole verschwunden
Begonnen von Heavy-Dee
19. Dezember 2008, 15:57:12
« 1 2
Hallo zusammen,
Habe seit einer Woche Vista Home Premium am laufen. Ist für mich als XP'ler echt ne Umstellung.
So jetzt mein Problem.
Seit gestern verschwinden alle Desktopsymbole beim Neustart obwohl im Kontextmenü (re. Maus) auf dem Desktop "Desktopsymbole anzeigen" aktiviert ist.
Diese werden erst wieder nach Deaktivierung und anschliessender Aktivierung wieder sichtbar.

Weiss jemand wo mein Fehler liegt ? :grübel
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5226
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Adobe Photoshop CS2 - Fehlermeldung!
Begonnen von delequar
18. Dezember 2008, 10:56:59
Hallo leute,

nun hab ich den Salat! Ich habe mir vor etwa 2 Jahren das Photoshop CS2 gekauft. Hatte keine Probleme damit bis vor kurzem ein Fehler aufgetretten ist.

Dabei habe ich gar nichts umgestellt oder irgendwas großartig verändert.
Da ich Freiberuflich bin, brauche ich unbedingt meine Software.
Habe auch schon das Programm versucht 2 Mal neu zu instalieren!

Beim ersten Start funktioniert es sofort und ohne Probleme, sobald man das Proggy das 2te mal startet, kommt die Fehlermeldung erneut.

Hatt jmd schon was damit zutun?


HIER:
[IMG]http://img296.imageshack.us/img296/2518/tesdi5.jpg[/img]


Weiss wer da ein Rat?
LG
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Probleme mit amazon
Begonnen von stoneagem
01. Dezember 2008, 14:18:09
« 1 2
Folgendes:

Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert.
Nun erhielt ich aber folgendes:

Sehr geehrte(r) ********
hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels

*********
nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um
Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den
unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung
zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben.

********

Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene
Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet.

Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der
Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen
Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten
Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber
die Nichtzahlung informieren.

Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen
Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen":

*******

Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace.

Amazon.de
http://www.amazon.de


Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam:
Guten Tag,

es grüsst noch einmal Amazon.de.

Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst.

Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen)

Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück.

Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung.

Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung:

Kontonummer: **
Bankleitzahl: **
Deutsche Bank München

Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.)

Wir bedanken uns!

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?(