579 Benutzer online
29. April 2024, 09:04:16

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort sicherheit
5
Antworten
9104
Aufrufe
pc fährt sich ständig runter im internet und startet mit blue screen
Begonnen von nessae140584
09. Februar 2009, 20:27:10
Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Tagen echt am verzweifeln, sobald ich mit meinem Laptop ins Internet gehe dauert es wenige Minuten und mein Rechner fährt sich einfach runter und dann wieder hoch. Vor dem hochfahren wird der Monitor blau und wenn er sich dann hochgefahren hat erscheint eine Mitteilung mit folgendem Fehlercode:

Problemsignatur:
Problemereignisname: BlueScreen
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
BCCode: a
BCP1: 00000064
BCP2: 00000002
BCP3: 00000001
BCP4: 88609EDE
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1

Hab auch schon Kasperski durchlaufen lassen, aber der findet nix....Ich hoffe, jemand kann mir helfen, denn es ist echt lästig.

Vielen dank im voraus.

windowswindows vistavista go-windowsgo-windows ymsyms winwin win7win7 bgebge zwuzwu bgqbgq softwaresoftware keinekeine forumforum problemproblem bingbing keinkein gehtgeht problemeprobleme hilfehilfe programmprogramm ohneohne internetinternet windows7windows7 yahooyahoo zguzgu searchsearch funktioniertfunktioniert computercomputer windowwindow fehlerfehler d2kd2k
18
Antworten
20437
Aufrufe
Windows Mail kann nicht geöffnet werden :-(
Begonnen von sunflower
06. Februar 2009, 22:40:03
« 1 2
Hallo,
ich benütze Vista Home Premium (SP1). Benutzerkontotyp: Administrator, der Fehler tritt aber auch auf, wenn ich mich mit dem eigentlich versteckten Adminkonto einlogge. Ich HABE Windows Mail immer wieder einmal benützt, also es hat funktioniert. Seit kurzem bekomme ich folgende Fehlermeldung.

[quote]Windows Mail kann nicht geöffnet werden. Eine Richtlinie für Softwareeinschränkungen verhindert, dass Windows Mail geöffnet werden kann. Wenden Sie sich an den Systemadminsitrator.....[/quote]

Spannend, weil ich weder Richtlinien vergeben habe und soviel ich weiß, das in [b]HomePremium[/b] auch gar nicht kann.

Ich habe weder AV Programm noch Firewall aktiviert... ich wüsste auch nicht, dass ich irgendein neues Programm installiert habe, das mit der Fehlermeldung zusammenhängt.,
Windows Mail ist zwar nicht mein Standardmailprogramm, aber die Behebung des Fehlers würde mich doch interessieren.

Gruß aus Graz
erkg1959

0
Antworten
3310
Aufrufe
Erneute Kritik an Sicherheit von Windows 7
Begonnen von stoneagem
05. Februar 2009, 21:46:55
Seit der Windows-Blogger Long Zheng einen Weg gefunden hat, wie ein Schädling unbemerkt die Benutzerkontensteuerung (UAC) unter Windows 7 ausschalten kann, haben sich mehrere Experten der Kritik an der Sicherheit des Vista-Nachfolgers angeschlossen. Nach Ansicht von John Moyer, CEO des Sicherheitsanbieters BeyondTrust, opfert Microsoft die Sicherheit seines Betriebssystems zugunsten des Bedienungskomforts.

Veracode-CTO Chris Wysopal kritisierte, dass Microsoft nicht die Folgen der Änderungen an der UAC bedacht hat: "Microsoft hat eine Voreinstellung für die UAC gewählt, in der die Benutzerkontensteuerung eigentlich ausgeschaltet ist, weil ein Schädling sie unbemerkt abstellen kann." Der Nutzer erhalte so ein falsches Gefühl von Sicherheit.

McAfee-Sprecher Joris Evers zeigte hingegen Verständnis für die Änderungen in Windows 7: "Unglücklicherweise muss man oft zwischen Sicherheit und Bedienbarkeit abwägen. Wer mehrere Schlösser an seiner Haustüre anbringt, wird länger brauchen, bis er seine Wohnung betreten kann. Wenn der Aufwand zu groß wird, muss man die zusätzlichen Schlösser entfernen."

Laut Jon DeVaan, Leiter der Windows-Entwicklungsabteilung von Microsoft, berücksichtigt die Kritik an Windows 7 nicht die wahren Verhältnisse bei der Benutzung des Betriebssystems. Praxistests hätten gezeigt, dass Nutzer Warnmeldungen aufmerksamer beachten, wenn diese seltener erscheinen. Microsoft prüfe Änderungen an der UAC und an der Voreinstellung, bevor Windows 7 ausgeliefert werde. "Wir nehmen jede noch so kleine Rückmeldung ernst."


Quelle: ZDNet.de
0
Antworten
4369
Aufrufe
Sicherheitsattribute auf "Jeder" zurücksetzen
Begonnen von Blumenkind
31. Januar 2009, 23:31:20
Ich suche ein Programm womit ich die Sicherheitsattribute eines Ordner und der darin enthaltenen Unterordner/Dateien mit einen Rutsch entfernen kann.

Meine bisherige Lösung ist, das ich mit SpeedCommander alle Daten kopiere und die Attribute dabei entferne. Was aber bei 230GB lange dauert

MfG Blumenkind
4
Antworten
4621
Aufrufe
Windows Live Messenger Registerkarte Add-ins fehlt
Begonnen von Milescool
28. Januar 2009, 11:58:34
Ich habe gerade gesehen, das in meinem Messenger die oben genannte Registerkarte fehlt.
Weiß nicht warum... wie stelle ich sie wieder her?
5
Antworten
8719
Aufrufe
Microsoft Office Live AddIn
Begonnen von OCtopus
28. Januar 2009, 08:33:54
Mir wird gerade das "Microsoft Office Live AddIn" optional in den Windows-Updates angeboten. Hat das von Euch schon jemand drauf und ausprobiert?
http://workspace.officelive.com/?cloc=de-DE
1
Antworten
9481
Aufrufe
Zugriff Verweigert - Optische und Externe Laufwerke
Begonnen von AlisD
28. Januar 2009, 08:30:10
Hey, an einem normalen Rechner ( WINXP SP3 ) werden Datenträger erkannt, aber es kommt immer die Meldung "ZUGRIFF VERWEIGERT" wenn man versucht auf diese zu zugreifen...
und zwar bei
- USB-Sticks ( sicher auch bei USB Festplatten aber noch nicht probiert)
- CD/DVD's

Wenn ich aber den USB-Stick schon beim hochfahren anstecke, ist alles in Ordnung und ich kann drauf zugreifen und nein wenn ich die CD/DVD einlege und hochfahre kann ich nicht auf diese zugreifen.

Wenn ich im abgesicherten Modus starte dann geht auch alles.

Als Antivirenprogramm läuft dort ein MC Afee.

Und ja, ich bin als ADMIN angemeldet. (XP Prof.! - LEGAL !!!)
3
Antworten
5177
Aufrufe
Striche während einer Nachfrage
Begonnen von stiffler94
26. Januar 2009, 22:03:52
Hallo,
Habe volgendes Problem mit Windows 7 "gehabt".
Immer wenn ich zb etwas installieren will kommt das altbekannte kleine fensterchen mit der nachfrage ob ich fortsetzen will oder nicht ! .. also das wo der hintergrund etwas dunkler wird...

Bei kommen dann immer total viele schwarze striche ist das bei euch auch ?

Auch bei dem Login oder beim herunterfahren (ausloggen) kommen diese vielen schwarzen striche in der unteren hälfte meines monitors

Könnt ihr mir sagen ob das an der beta version liegt ..wie gesagt beta ist halt noch nicht fertig oder ob das vllt an meinem pc liegt ? (bzw graka) :grübel
15
Antworten
37066
Aufrufe
Keine Verbindung bei WPA/WPA2-Verschlüsselung
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 13:27:16
« 1 2
Servus zusammen!

Ich hätt mal gerne ein Problem; bzw. eher die Lösung!

Ich war die Tage bei einem Bekannten wegen seinem WLAN...

Folgende Komponenten spielen die Hauptrolle:

- 1 Speedport W500V

- 1 Medion PC mit XP Home SP2

- 1 Targa Laptop mit XP SP3

- 1 Bekannter

-  1 Ich

Der Speedport steht im Flur wo die Telefondose ist. Der PC im Wohnzimmer und das Laptop mal hier mal da...

Jetzt zum Problem:

Wenn das WLAN ohne Verschlüsselung ist, funzt die WLAN-Verbindung vom PC und auch vom Laptop aus ohne Probleme. Sobald man aber eine Verschlüsselung einschaltet, bekommt man nur mit dem PC (SP2) Verbindung zum Netz. Das Laptop (SP3) findet das Netz und will den PSK haben. Dann zeigt er an "Verbindung wird hergestellt". Und das über ne Stunde...

Haben verschiedene PSK´s probiert. Es funzt einfach nicht. Sobald man die Verschlüsselung raus nimmt. "ZACK" --> Verbindung steht.

- Habe die neuesten Treiber installiert (Chipsatz und BIOS).
- Den WLAN-Adapter (MiniPCI Wireless) deinstalliert und mit neuerem Treiber neu installiert
- Die Firmware des Speedports geprüft
- Feste IP´s und DHCP probiert
- Diverse Standorte des Laptops getestet

Ich weiß nicht, was es sonst noch sein könnte.
27
Antworten
10778
Aufrufe
Computer-Bild 3/2009 bringt "tausende" XP-/Vista-/Office-Updates.
Begonnen von OCtopus
17. Januar 2009, 18:08:54
« 1 2
Computer-Bild 3/2009 vom 19.1.2009 bringt eine Zusammenstellung "tausender" XP-/Vista-/Office-Updates. Wenn das CB-Update-Programm installiert ist, zeigt es alle nicht installierten Updates an, die dann per Häkchen installiert werden können. Hierbei werden auch Updates installiert, die nicht durch das automatische Vista-Update angeboten wurden.

Das Update-Programm ist nur bis zum 15.2.2009 lauffähig. Damit soll verhindert werden, daß neuere später installierte Updates überschrieben werden.

Ich werde es mir mal ansehen und zu gegebener Zeit berichten.
0
Antworten
10947
Aufrufe
Systemfehler 5 ~ Zugriff Verweigert :!: HELP :!:
Begonnen von Coke
08. Januar 2009, 20:01:20
Hallo,

was mir auffällt ist das ich seit neuem immer wenn ich etwas ändern will auch im C:/ oder D:/ Bereich Zugriff verweigert auftritt.
Bloß dabei bin ich der Standart User also Alleinige Administrator - Erst Account :E?

Könnte mir jemand da helfen da ich auch wo ich Passwort vergessen hab dieser Fehler auftritt... :(

Grüße,
CoKe
9
Antworten
6927
Aufrufe
Einige wichtige Programm lässt nicht öffnen
Begonnen von TommyboyLE
07. Januar 2009, 11:07:18
Ich brauch Eure Rat.
Meinen Laptop mit Vista Home Basic. Am Anfang scheint alles in Ordnung. Ich könnte Desktop verschönern (mit Desktopanpassung), Netzwerküberblick anschauen und auch Windows Update in Kontrolle. Das bedeutet, jede kann ich Fenster öffnen lassen und dort bearbeiten.

Nach einige eigenen Software-Installation geht nicht mehr mit Desktopanpassung-, Netzwerk-, Windows Update-Fenster nicht öffnen, es öffnet zwar und aber schließt sekunden wieder aus.

Wer kennt das Problem? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich es wieder im Griff habe.
0
Antworten
36828
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
13
Antworten
9438
Aufrufe
Ad Hoc Netzwerk einrichten
Begonnen von Urban
05. Januar 2009, 18:53:05
Holla,

Ich bin ein totaler WLAN Anfänger und suche nach einer detalierten Anleitung.

Als Hardware steht

1.PC

Mit DSL Modem angeschlossen, wo ich ein WLAN Stick anschließen will.

2.PC

Will ich 2. WLAN Stick anschließen.


Wie kann ich über zwei WLAN Sticks eine Ad Hoc Netzwerk herstellen.


Liebe Grüsse

Urban
0
Antworten
11447
Aufrufe
Windows sicherer machen - Der Anlagen-Manager
Begonnen von ossinator
05. Januar 2009, 10:14:09

Einige Windows-Programme blockieren Dateien, die per Mail empfangen oder aus dem Web heruntergeladen werden. Unter Windows XP und Vista regelt dies der Anlagen-Manager, der Dateien nach ihrer möglichen Gefährlichkeit einstuft. Der Anlagen-Manager wird von Outlook Express, Windows Mail, Windows Messenger, dem MSN Messenger und dem Internet Explorer verwendet.

Ein niedriges Risiko besteht bei Textdateien mit den Endungen „.txt“, „.log“ und „.text“ sowie für alle Grafik-Formate.
Hohes Risiko besteht für alle ausführbaren und Script-Dateien – sie werden sogar ganz gesperrt, falls sie aus der eingeschränkten Sicherheitszone stammen. Außerdem gehören Setup-Dateien („.msi“ und „.msu“), „.url“- und „.tmp“-Dateien dazu – sowie alle, die mit Windows-eigenen System- oder Konfigurationsprogrammen verknüpft sind, etwa „.reg“ (Registry-Editor), oder „.inf“ (Treiber-Installation).
Den Rest stuft Windows als mittleres Risiko ein.

Den Anlagen-Manager kann man anpassen. Dazu muss der Registry-Editor (Start -> Ausführen, regedit) geöffnet werden, da der Anlagen-Manager keine eigene Oberfläche besitzt.
Die entscheidenden Schlüssel sind
[list][li]„Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“[/li][/list], sowie dessen Pendants unter [list][li]„Hkey_Local_Machine“[/li][/list]. Sie sind normalerweise noch nicht vorhanden, so dass sie angelegt werden müssen.

Unter „Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“ können drei zusätzliche Listen für selbst definierte Zuordnungen von Dateitypen jeweils als Zeichenkette angelegt werden.
In der Zeichenkette „HighRiskFileTypes“ kommen Dateitypen mit hohem Risiko, in „LowRiskFileTypes“ solche mit niedrigem. Die einzelnen Datei-Endungen werden mit führendem Punkt eingetragen und durch ein Semikolon getrennt.

[b]Beispiel:[/b]
Einstufung von Word-, Excel- und PDF-Dokumente als riskant..., dem Schlüssel „Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\ Policies\Associations\HighRiskFileTypes“ den Wert „.doc;.docx;.xls;.xlsx;.pdf“ zuordnen. Daraufhin lassen sich auch diese erst nach einer Warnmeldung öffnen, falls sie aus dem Internet stammen.

Als Benutzer kann man nur Restriktionen zur Windows-internen Liste hinzufügen. Beispielsweise EXE-Dateien als wenig riskant einstufen, funktioniert auf Benutzer-Ebene nicht. Das kann man nur als Administrator im Schlüssel [list][li]„Hkey_Local_Machine\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“.[/li][/list]

Dazu muss der Schlüssel „Hkey_Local_Machine\Software\Mcrosoft\Windows\Current\Version\ Policies\Associations\LowRiskFileTypes“ angelegt werden und der Wert „.exe“ eingetragen werden.
8
Antworten
96131
Aufrufe
Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
14
Antworten
5088
Aufrufe
Frohes Jahr 2009
Begonnen von gdi
31. Dezember 2008, 23:30:42
[size=14pt]Das Team von Go-Vista wünscht allen eine frohes neues Jahr 2009.[/size]
4
Antworten
5299
Aufrufe
Fremdes Netzwerk zulassen
Begonnen von D-King
29. Dezember 2008, 22:01:13
Hey Leute habe mal wieder ein Prob.
Ein  Kumpel und ich wollen übers netzwerk bei mir zusammen ein Game zocken aber
unsere PCs finden sicht nicht !
Firewall ist bei uns aus wo komme ich zur Option das man den "Fremden PC"  zulassen kann ?
lg Domi
5
Antworten
28725
Aufrufe
LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

19
Antworten
49674
Aufrufe
Vista öffnet iTunes nicht->Datenausführungsverhinderung
Begonnen von Smiley05
26. Dezember 2008, 16:04:27
« 1 2
hey ihr 

ich hab da ein Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt:

hab ein Problem mit iTunes.Ich kann es einfach nicht öffnen.Windows Vista zeigt an,dass es nicht funktioniert wegen der [u]Datenausführungsverhinderung.[/u]Windows Vista hat auch angeben,wie ich es für iTunes abschalten kann.Ich hab alles genauso gemacht,wie es da stand aber da kommt dann die Meldung das die Datenausführungsverhinderung für iTunes nicht ageschaltet werden kann.Ich habe auch mehrmals iTunes deinstalliert und nochmal runtergeladen,ist aber immernoch wie vorher-es lässt sich nicht öffnen.Kann mir jemand helfen?

Bitte um schnelle Antwort,bin langsam echt am verzweifeln,dass geht jetzt schon mehr als 2 Wochen so.
Mir hat nie jemand auf meine Frage in anderen Foren wie z.B apfeltalk helfen können.
Und im Internet hab ich darüber auch nichts gefunden.