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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort jahr
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Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]

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Vernünftige Desktop-PC Zusammenstellung?
Begonnen von Crazyspyro
11. März 2009, 19:52:22
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Hallo liebe Leut´ :-)

Ich habe mal zwei generelle Fragen an Euch und bitte mal ganz vorsichtig um zentrale Mithilfe :-) Folgendes:

Aufgrund das mein PC aus dem Jahre 2005 nun in die Jahre gekommen ist, möchte ich mir gerne etwas anderes zulegen. Es geht mir hierbei unbedingt um das Preis-Leistungsverhältnis. Ich möchte weder ein 179 EUR Teil von eBay, noch einen End-PC von 1000 EUR. Meine Anforderungen sind klar gegliedert: Ich bin kein Gamer, ich spiele maximal zur Unterhaltung Internet-Spades von der XP-Software, also sozusagen "null". Wichtig ist mir mehr die Grafikbearbeitung. Da ich sehr viel mit Corel Draw arbeite und daneben auch gleichzeitig andere Anwendungen offen habe, die für das Endergebnis benötigt werden, kommt wohl definitiv ein Dual-Core in Frage. Hier entzieht es sich aber meiner Kenntnis, ob Intel oder AMD angebrachter wäre. Ich bin da flexibel. Wer mit Corel arbeitet weiß, dass auch die RAM´s ordentlich beansprucht werden.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich was die Prozessoren angeht, auf dem Schlauch stehe. Früher war das noch verständlich, da wußte man noch den Unterschied zwischen Athlon und Duron oder Pentium und Celeron, wußte das 2 GHz nun mal mehr sind als 1,47. Mittlerweile verstehe ich nur noch Bahnhof :-(  Fazit: Es geht mir also um einen vernünftigen Office-PC, wobei ich bezüglich PLV nicht auf die Nase fallen möchte.

Die zweite Frage wäre, was darf ich für meinen alten PC erwarten? Hier im Stadtteil ist ein netter PC-Laden, der mir gerne etwas zusammenstellt und auch meinen alten PC in Zahlung nimmt. Da aber natürlich jeder Unternehmer gerne etwas verdienen will, wird er mir natürlich das verkaufen, was für ihn die meiste Marge, sprich Gewinn bringt. Da seid ihr jetzt gefragt, damit er mich nicht komplett über den Tisch zieht :-)

Also, mein alter PC ist ein "HP Pavilion Black-Edition", der vollkommend in Ordnung ist, er ist optimal konfiguriert und hat auch keine Macken. Er wurde im Oktober 2008 sogar noch um eine neue Geforce Grafikkarte und einem neuen Netzteil erneuert. Ich liste am besten mal die wichtigsten Hardwarefeatures auf:

- Microstar Mailboard MS-6382
- AMD Athlon XP 1900+
- 768 MB DDR-Ram
- Seagate Barracuda 80 GB
- GeForce 6200 A-LE 256 DDR 3
- Creative Soundblaster
- Toshiba DVD-Laufwerk
- Sony DVD+/-RW Light-Scrible
- 6 x USB
- Netzwerkkarte
- Windows XP

Was darf man preislich von so einem PC noch erwarten, bzw. inwiefern was wäre machtbar? Da er mir nun einen Gesamtpreis macht, weiß man natürlich nicht, wie er es verrechnet. Aber ich muss ja im Vorfeld den Ankauf ansprechen.

Schon mal danke für das lesen... ;-)
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FM 07 Finanzen
Begonnen von DJ1312
10. März 2009, 18:05:30
Also ich hab vor längerem FM 07 geschenkt bekommen jetzt hab ich mir im Editor ne Mannschaft zusammengestellt
(unter anderem Nani Grundgehalt: 500000€). Jetzt hab ich die Angst das ich nach ein bis zwei Saisons Pleite gehe (ich fange in der Oberliga an).
Ich habe aber extra drauf geachtet das ich alle Stufen beim Vereins gelände höchstens auf zwei habe und das kein spieler ein höheres
Grundgehalt als 1 Mio. bekommt. Meint ihr ich müsste pro saison trotzdem plus Geld machen. Ich hatte auch vor ein bisschen geld für 1 Jahr anzulegen.(ich hab im Editor mir 200 Mio. gemacht)
Wenn ich davon 180 Mio anlege gewinne ich dadurch 8 Mio. pro saison. Meint ihr das müsste ausreichen das ich kein minus mache . ich gehe auch davon aus das ich locker aufsteige in
die regionalliga.

Würde mich sehr über Antwort von euch in den nächsten Tagen freuen

Mfg

Euer Dennis
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Vista Home Premium+XP Prof. keine Recovery Erstellung möglich
Begonnen von Dj Aprophis
19. Februar 2009, 19:02:39
Neu1 Hallo Leute,

vieleicht könnt ihr mir weiter helfen.? Ich habe mir vor ca. vier Wochen ein neues Notebook ( Toshiba Qosmio X300 ) geleistet, wo Vista HP und XP prof vorinstalliert waren.
Nun mein Problem. Eine Recovery für XP liegt bei, aber keine für Vista. Ich wurde beim Erstberieb von Vista aufgefordert eine Recovery DVD zu erstellen. Ich wollte dem folge leisten,
aber dann gingen die Probleme los. Ich bekomme immer folgende Fehlermeldung: ?(

[b]Das Wiederherstellungsmedium kann nicht erstellt werden!
Der HDD Recovery-Ordner auf dem zweiten Laufwerk der ersten Festplatte
wurde nicht gefunden. Auf diesem Computer gibt es keine gültige HDD Recovery-Umgebung.[/b] :grübel

Ich habe zwei 500GB Platten drin, wobei die erste in zwei Partitionen unterteilt wurde. Die erste heist C (Vista), die zweite heist E (XP). Die zweite Platte heist D und kann
von beiden BS genutzt werden.
Was kann ich jetzt machen um eine Recovery von Vista erstellen zu können?????? Bei einem System-kollaps kann ich Vista momentan nicht wieder herstellen. ;(  Könnt ihr mir Helfen???
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T-Mobile G1 - Android Betriebssystem
Begonnen von Markus
07. Februar 2009, 14:33:13
[b][size=12pt]News, Hilfe und Infos zum T-Mobile G1 und dem Android-Betriebssystem von Google gibt es im [iurl=http://www.go-android.de/forum/]Android-Forum[/iurl] unter
[iurl=http://www.go-android.de/]go-android.de[/iurl][/size][/b]
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Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:45:50
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Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?"

[b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b]

[list]
[li]Deamon Tools [/li]
[li]MagicDisk [/li]
[li]Panda Antivirus 2009    [/li]
[li]Skype 3.8 [/li]
[li]Windows Live OneCare  [/li]
[li]McAfee Total Protection[/li]
[li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li]
[li]Loksim3D[/li]
[/list]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Aufrufe
Windows-Hostprozess Rundll32 funktioniert nicht mehr.
Begonnen von GDI01
06. Januar 2009, 10:02:53
« 1 2 3
Hallo,

ich benutze Windows Home Premium 32bit version, leider tretet das Problem bei mir nur dann auf wenn ich Spiele oder Anwendungen starten möchte. Nero hab ich nicht. Der Fehler bricht fast alles ab was ich starten möchte.

Danke im Voraus
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Betrug mit GIF Bilder
Begonnen von jOOkeR
05. Januar 2009, 11:41:51
Ich bin vor 1 Jahr auf so einer Seite gestoßen wo man angeblich gratis GIF Bilder runterladen kann. Habs gemacht aber man musste sich anmelden dort hab ich auch gemacht. Nach paar Wochen bekomm ich eine E-mail und da steht das ich diese GIF Bilder runtergeladen hab und ich zahlen muss 20 € oder mehr. Mein Vater hat dort angerufen und die reden irgentein blödsinn...
Also passt auf =D
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star wars - empire at wars (forces of corruption)
Begonnen von ralfies62
03. Januar 2009, 15:29:55
ich habe seit kurzer Zeit ein HP Compaq Business Notebook 6720s mit Vista Home Basic. Als Grafikcontroller fungiert "Intel GMA X3100".

Die Basisversion von empire at wars funktioniert noch einigermaßen, aber forces of corruption verursacht beim Starten regelmäßig eine exception. Als Fehlermeldung erscheint u. a., dass der Anzeigetreiber "igfx" (oder ähnlich) repariert werden musste.

Als Voraussetzung für das Spiel ist eine 32 MB 3D-Grafikkarte mit HW-Transform und T&L erforderlich. Des Weiteren sind die unterstützten Chipsätze aufgelistet (alle von ATI Radeon oder NVIDIA GeForce).

Benötige ich jetzt eine andere Grafikkarte für das Spiel?

Gruß Ralf  ?(
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Frohes Jahr 2009
Begonnen von gdi
31. Dezember 2008, 23:30:42
[size=14pt]Das Team von Go-Vista wünscht allen eine frohes neues Jahr 2009.[/size]
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Bluescreen auf einmal?!
Begonnen von Nightmane
24. Dezember 2008, 21:24:10
Hey guten abend und frohe weihnachten,

ja ein problem: meine schwester hat heute ein neues Notebook bekommen 2x 2,1ghz ; Nvidia 9300M usw.... Mein Vater hat Vista Ultimate usw alles draufinstalliert und hatte selbst nach 3 stunden dannach keine weiteren probleme damit ( also gestern ).

Heute aber wollte ich ihr GTA 4 Installieren, da kam natürlich irwas mit Fehlermeldung vom System etc, was das für ein Problem ist muss ich noch nachGoogeln...

Nach einiger Zeit kam dann auf einma ein Bluescreen und der PC startete Neu hoch. Wir dachten erst der wird zu heißt weil er auf unserer Weihnachtsdecke stand und dort nicht genügend "kalte luft" bekam. Was wir dann aber auch streichen konnten nachdem wir ihn abkühlen lassen haben und es erneut versuchten. So kann das eventuell daran liegen das ich unter Nvidia die Treiber neu laden wollte also das NB auf den neuesten Grafik Stand bringen wollte und vorher die alte vers nicht deinstalled habe? Weil seitdem bekommen wir den immer bluescreen wenn der pc ca 2 min gelaufen hat. Oder kann es defekter CPU / RAM etc sein, was ich auch nicht glauben kann weil mein Vater den ja am vorherigen Tag schon ca. 3-4Stunden am laufen hatte ohne probleme um die Windows Updates zu installieren.

Am anfang kam dann auch seit heute aber erst am anfang ein fehler:    M 0401 funktioniert nicht mehr. Was auch immer das ist, keine ahnung. Steht leider auch nirgends. Weiß jetzt auch nicht genau ob des jetzt genau der gleiche fehlername war... halt nur so ungefähr. Kann mir wer weiterhelfen? Bzw tipps geben? Vater haut den Pc gerade nomma platt und dannach wird erst direkt Windows aktiviert und dann die ganzen Updates gezogen nichts anderes erst.

Mfg Chris  ps: sry für die rechtschreibung habs heute zu eilig um n roman zu tippen, beste... frohe festtage noch.
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Fröhliche Weihnachten wünscht das go-vista Team
Begonnen von netzmonster
24. Dezember 2008, 20:00:00
[center]
[size=14pt][color=red]Das Team von go-vista.de wünscht allen Mitgliedern und Besuchern
ein erholsames, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
[/color][/size]

[img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/weihnacht.gif[/img]
Grafik entworfen und bereitgestellt von Mel[/center]
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Für Nero 8 gibt es ein neues Update 8.3.13.0
Begonnen von OCtopus
19. Dezember 2008, 15:19:05
Für Nero 8, die bisher letzte sinnvolle Nero-Version, gibt es ein neues Update 8.3.13.0
http://www.nero.com/deu/downloads-nero8-update.php?NeroSID=34dcc44cb74f951388e25cc2b5a0ffd8

Für das neue Nero 9 gibt es auch ein Update 9.2.6.0
http://www.nero.com/deu/downloads-nero9-update.php?NeroSID=34dcc44cb74f951388e25cc2b5a0ffd8
Doch Nero 9 kann man kaum noch als sinnvoll bezeichnen. Nichts Neues dabei, stundenlange Installation, so was von überladen, daß es vor Fett kaum noch gehen kann. Absolut überflüssig und schwerfällig. Wie das alte Rom wird Nero demnächst sang- und klanglos untergehen.

Also bleibt getrost bei Nero 8, auch wenn das schon ein paar Kilos zu viel hat.
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BIOS Problem
Begonnen von quaster
14. Dezember 2008, 12:39:04

Bitte die Experten hier um Rat.
Mußte letztens die Batterie auf dem Mainboard wechseln nachdem der PC urplötzlich auf das Jahr 2001zurückgesetzt war. Also Batterie gekauft und gewechselt. Danach startete der PC gar nicht, es kam die Meldung CMOS Features Default ….
Ich hab dann in der dortigen BIOS Einstellung das Datum/Uhrzeit wieder eingestellt, und „Load optimized Settings“ (oder so ähnlich)  gewählt. Danach startete der PC wieder, allerdings erscheint jetzt im Gegensatz zu früher kein Auswahlfenster mehr wo immer stand
Press F1 for help
Press DEL for …
Press F8 for …. 
usw. und so fort

Das hätte ich aber gerne wieder. Wie mach ich das?

Vielleicht weiß jemand Rat.
Ist übrigens ein Award BIOS. Version weiß ich nicht, wird mir ja leider nicht mehr angezeigt.
Danke Euch im Voraus!
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Neues Aldi-Notebook - Medion Akoya P8610
Begonnen von ossinator
09. Dezember 2008, 17:13:25
Der Discounter Aldi wird ab dem 11. Dezember ein Notebook anbieten. Das Notebook verfügt über ein im mobilen Bereich vergleichsweise riesiges 18,4"-TFT-Display (1680 x 945 Pixel), das wegen seines 16:9-Formats insbesondere Filmfreunde interessieren dürfte.
In dem Notebook steckt Intels Core 2 Duo T5800, der noch in der älteren 65-Nanometer-Technologie hergestellt wird und bei der die beiden Kerne mit jeweils 2 GHz getaktet sind (2 MB L2-Cache, 800 MHz).
Für die Grafik ist Nvidias DirectX-10-Grafikchip Geforce 9600 M GS zuständig, der über 512 MB Grafikspeicher (GDDR 2) verfügt und eine Unterstützung für die Hybrid-SLI-Technologie und HybridPower bietet. Die HybridPower-Technologie sorgt dafür, dass die Grafikleistung des Geräts automatisch heruntergeregelt wird, wenn sie nicht gebraucht wird, um das Akku zu schonen. Dadurch wird eine bis zu 25 Prozent längere Akkulaufzeit versprochen.

Wie bei den letzten Aldi-PCs und -Notebooks ist auch auf dem neuen Notebook die 32-Bit-Fassung von Windows Vista Home Premium installiert. Von den vollen 4 GB Arbeitsspeicher profitiert man nur, wenn man die 64-Bit-Version von Windows Vista installiert, die auf Recovery-DVD mitgeliefert wird.
Zur weiteren Ausstattung des Medion Akoya P8610 gehören üppige 4 GB Arbeitsspeicher (Dual Channel) , eine 320 GB große Festplatte, ein 8fach Multi-Standard DVD/CD-Brenner. Mittels der Express Card TV-Tuner (DVB-T) kann das Notebook auch zum Fernsehen und zum Aufzeichnen des TV-Programms verwendet werden.

Die weiteren Eigenschaften des neuen Aldi-Notebooks:
[list]
[li]WLAN IEEE 802.11 b/g/n[/li]
[li]integrierte 1,3-Megapixel-Webcam mit Mikrofon[/li]
[li]eSATA-Anschluss[/li]
[li]hintergrundbeleuchtete Sensortasten[/li]
[li]4in1-Multikartenleser (SD, MMC, MS, MS Pro)[/li]
[li]Anschlüsse: 3 x USB 2.0, 1 x USB/eSATA, 1 x HDMI out, 1 x VGA out, 1 x Gbit Ethernet LAN, 1 x S/P-Dif Out, 6-Kanal Audio Out[/li]
[li]9-Zellen Li-Ionen Akku [/li]
[/list]

Und zu guter letzt der Preis: 799 Euro.
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Und plötzlich ruckelt es !
Begonnen von SchranZid
16. November 2008, 21:57:32
Hallo Leute,bin neu hier und erhoffe mir die letzte Rettung vor einer Formation. :(

Bisher konnte ich aktuelle Spiele wie : Cod4,Bioshock,Crysis,Company of Heros etc. flüssig spielen,das in Max. Auflösung,Details sowie AA-AF.

Doch seit ca. 2 Wochen kann ich die Spiele nicht mehr flüssig spielen,obwohl ich Ingame keine Änderungen vorgenommen habe.Mein Vista Ultimate 64 habe ich immer auf den neusten Stand gehalten (Hier vermute ich bisher den Übeltäter),genau wie meine Grafikarten u. Soundtreiber.Nicht nur das Spiele plötzlich aus dem nichts ruckeln,nein der Sound spinnt dazu im Spiel wie auf der Windows-Oberfläche,äußerst sich z.b. beim Musik hören (Winamp) durch ein Knistern,das selbe bei einigen,aber nicht allen spielen ! Gehe ich kurz per Alt+Tab auf den Desktop,und wieder zurück,klingt der Sound wieder normal.

Wie Kann es sein das Spiele,die sonst Monatelang ohne Murren laufen,plötzlich nicht mehr wollen,der Sound teilweise knistert,das auf einem äußerst gut gepflegten System ?

Meine Eckdaten :

# Vista U. 64 Bit
# Intel Quad 9300
# 4 Gig RAM OCZ Reaper X
# XFX Geforce 9800GTX+
# Sound-X-Fi Extreme Gamer

Wie oben beschrieben : Vista wurde auf dem neusten Stand gehalten,sowie Grafik-Sound,Mainboardtreiber.Es wurden keine nennenswerten Veränderungen am System vorgenommen,das System ist sauber.Windows-Firewall+Defender deaktiviert.

Vielleicht kann mir einer helfen,als letzte Maßnahme sehe ich nur eine Neuinstallation,was ich ungern als Option sehe.

Danke Leute !
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Strom sparende Hardware
Begonnen von Jean Raul
29. Oktober 2008, 14:51:47
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Bei all den Hardwarefragen und -Tips, die man hier zu lesen bekommt, wird immer nur an die Leistung gedacht, also an 750 Watt-Netzteile, Grafikkarten, die 110 Watt verbrauchen und stromhungrige Hochleistungsprozessoren und das alles am Besten mit vier Lüftern. Vergessen wird dabei, daß solche Hardware so richtig ins Geld gehen kann, weil sie massiv Strom kostet. Im Dauer- und Höchstleistungsbetrieb zieht ein 750 Watt-Netzteil täglich 18 kw/h aus der Steckdose, aufs Jahr gerechnet also 6.400 kw/h, was jährlich ca. 1.200,00 EUR ausmacht.

Habt Ihr mal gemessen, was Euer Rechner im Normal- und Hochbetrieb verbraucht? Für 20,00 EUR bekommt man dementsprechende Meßgeräte. Welche Maßnahmen habt Ihr ergriffen, um Strom zu sparen? Habt Ihr überhaupt Maßnahmen ergriffen? Benutzt Ihr passive Grafikkarten und passive Netzteile, also ohne Lüfter? Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht? Welche Tips könnt Ihr geben?

Lohnt es sich, im Hinblick auf den Stromverbrauch auf bestimmte Hardware umzusteigen und wann amortisiert sich das?

Also, vielleicht habt Ihr Lust, ein wenig über dieses Thema nachzudenken und zu diskutieren...
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Fehler bei der Rechtschreibung
Begonnen von chata
27. Oktober 2008, 13:24:38
Hallo,

in meinem Vista Mailprogramm kommt immer

'Fehler bei der Rechtschreibung'

Werd noch wahnsinnig hier  :-\

Kann mir jmd. helfen u. sagen wie ich das beheben kann?

Vielen Dank, Gruß chata