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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort wen
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Desktop Aufnahme sehr langsam
Begonnen von Picolo
07. Mai 2009, 14:28:51
Hab heute mal wieder Camtasia Studio drauf gemacht, nur wenn ich damit mein Desktop aufneme ist alles sehr langsan :(

Kann ich daran was machen??

Hab 4 GB Ram!

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Jeder Ordner öffnet sich in einem neuen Fenster !! (Optionen in selbem Fenster)
Begonnen von D3ltoroxp
29. April 2009, 12:41:12
Hallo Community,

habe folgendes Problem seit eben. Wenn ich Computer öffne und dort auf eine Partition gehe, zack öffnet er diese in einem neuen Fenster. Wenn ich dann dort nen Ordner anwähle das selbe spiel und soweiter und sofort. Unter Ordneroptionen steht es aber so drin, das er alles im selben Fenster öffnen soll. Hab es auch mal umgestellt übernommen und wieder zurück aber tut sich nichts. Was soll das den.

Ich hatte grad ein paar updates gezogen die wo grad rauskamen ca. 370 MB oder so mit dem neuen IE 8. Davor war alles normal. Kann das mit irgend nem Update zusammenhängen ?? Weil seit dem klappt es nicht mehr.

Grüße D3lto
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HILFE,es läßt sich kein Systemwiederherstellungspunkt erstellen!
Begonnen von andreas526
23. April 2009, 19:01:18
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?( Hallo Leute!
Wiedereinmal sitz ich in der Tinte!,Heute vormittag ging es noch, wollte jetzt einen Wiederherstellungspunkt erstellen und dann kamen diese Fehlermeldungen, füge danach die Screenshoots ein. Habe auch versucht mit der Systemwiederherstellung soweit zurück zu gehen, bis es nicht mehr ging, sprich 3 Tage zurück, jedoch es kommen immer die selben Fehlermeldungen. Ich bitte Euch wie so oft um Eure Hilfe und bedake mich jetzt schonfür Eure Hilfe,Anregungen und Tipps und nun die Screenshoots:
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ich möchte vista in XP umwandeln aber hab ein PROBLEM !!!
Begonnen von BR34KDOWN
13. April 2009, 15:49:17
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Ich habe mir ein acer laptop gekauft wo schon vista draufinstalliert war.
Nur ich habe ein Problem es gab keine Vista CD dabei und ich möchte halt Vista in Xp umwandeln.
Habe 3 Festplatten Vista ist auf C:/ und ich möchte Xp jetzt auf D:/ machen aber Wie ??? ich möchte Vista Komplett Löschen und Nur mit XP arbeiten ...

Mfg [b]BR34KDOWN[/b]  ?(
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Windows startet beim Herunterfahren manchmal neu und Symbolleisten verschwinden
Begonnen von justasking
30. März 2009, 23:47:28
Hallo Leute!
habe 2 Probleme.

1. es ist mir in letzter zeit mehrmals passiert dass sich vista nach dem herunterfahren wieder hochfährt und dann kommt nur die fehlermeldung "windows wurde beim herunterfahren wiederneugestartet" oder so ähnlich und es wird keine lösung angezeigt. woran kann das denn liegen?

2. wenn ich bei der taskleiste symbolleisten wie wmp oder musikordner einstelle ist sind sie nach ner woche oder 2 wochen einfach wieder weg. als ob mich mein laptop verarschen will. immer mal wieder. und dann muss ich jedesmal die symbolleisten neuhinzufügen und hab keine ahnung woran das liegen kann : (

Könnt ihr mir helfen???

MfG
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Windows startet, aber Bildschirm bleibt schwarz
Begonnen von Marc92w
14. März 2009, 12:00:58
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Heute ging mein Bildschirm während dem ich einen Film gesehen habe plötzlich aus und meldete, er habe kein Signal. Windows läuft noch (Ton des Films läuft ohne Störung weiter), ich bekomme keinen Bluescreen sondern habe schlicht und einfach kein Bild mehr.
Nach mehrfachen Versuchen, die laufenden Anwendungen zu beenden, um zu sehen, ob das Problem von diesen verursacht wird ging der Bildschirm wieder an, aber nur wenige Minuten später wieder aus.
Da sich danach nichts mehr getan hat, habe ich den Computer neu gestartet. Ohne Erfolg:
Windows startet zwar (ich höre den Sound der beim hochfahren vor der Benutzeranmeldung zu hören ist) aber der Bildschirm bleibt schwarz (zeigt die Meldung "Kein Signal" und geht dann in den Standby Modus).
Hat jemand eine Ahnung woran das liegen kann? Liegt das Problem vielleicht an der Grafikkarte? Oder hab ich mir womöglich einen Virus eingefangen?  ?(
Mfg
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Installation T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV (Huawei E870)
Begonnen von BeKay
25. Januar 2009, 11:29:37
Moin Community,

hat jemand von Euch schon versucht eine T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV unter der aktl. Beta von W7 zu installieren?

Bei mir hat das leider nicht geklappt. Die Karte wird nicht direkt als USB-Massenspeicher erkannt, sondern erst, wenn ich auf "Treiber aktualisieren" im Geräte Manager klicke.

Nachdem ich dann die auf der Karte vorhandene Installationroutine komplett habe durchlaufen lassen und den Neustart gemacht habe, ist anschließend wiederum die Karte nicht als USB-Massenspeicher korrekt im Geräte Manager erkannt und die Treiber für das Modem ebensowenig im Gerätemanager vorhanden, wie auch ein Eintrag unter Anschlüsse.

Die Karte funktioniert in der gleichen Umgebung mit Vista SP1 einwandfrei. Habe die Umgebung unter W7 komplett so eingerichtet, wie ich sie auch in meiner Produktivumgebung unter Vista nutze.

Hat jemand eine Idee oder gar Erfahrung? Übrigens: Die Support-Hotline von T-Mobile kann da noch nichts dazu sagen :-(

Gruß
Bernd
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Grafikkarte zu heiß? ab wie viel Grad ist gefährlich?
Begonnen von Daniel Payne
26. Dezember 2008, 00:06:56
Hi,

ich möchte nämlich fragen, wie heiß eine Grafikkarte, CPU, Motherboard und alles andere im Spiel seien mussen. Ich meine ab wieviel Grad ist für z.B Grafikkarte gefährlich.

Außerdem wollte ich fragen, wie kann man die Drehzahl von meiner Lufter der Grafikkarte ehöhen oder die übertakten. Im Handbuch steht garnicht. mir ist wichtig zu wissen, wie man die Drehzahl von lüfter erhöhen kann.

Ich habe ne XFX Geforce GTX 280 XT
CPU IntelQ6600

Danke!
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Neue Einreisebestimmungen für die USA ab 12.01.2009
Begonnen von ossinator
12. Dezember 2008, 12:34:02
Für USA-Reisende gab es zuletzt vor allem gute Nachrichten: Der Dollar bleibt günstig, und der deutsche Zoll hat die Freimengen für in Übersee gekaufte Kleidung und Elektronikartikel deutlich angehoben.
Die meisten deutschen USA-Reisenden müssen künftig allerdings die Online-Reiseanmeldung ESTA durchlaufen - ohne Okay des Computers dürfen sie gar nicht erst abfliegen. Verbindlich wird ESTA am 12. Januar. Datenschützer sehen das Verfahren kritisch.

ESTA ist die Abkürzung für "Electronic System for Travel Authorization". Jeder, der über das sogenannte Visa-Waiver-Programm als Urlauber oder Geschäftsreisender in die USA möchte, muss sich gemäß der Neuregelung unter [color=blue][b]https://esta.cbp.dhs.gov [/b] [/color] im Internet anmelden und eine Reihe von Fragen beantworten.
Im Wesentlichen sind es die gleichen, die er bisher auf einer grünen Einreisekarte aus Papier gestellt bekam. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den 34 Ländern, mit denen die USA eine entsprechende Visa-Waiver-Vereinbarung haben.
Weiterhin nicht nötig ist eine Internet-Anmeldung, wenn für den Besucher ein Einreisevisum erforderlich ist, zum Beispiel bei Austauschschülern und -studenten.

Über den Fragebogen auf der Webseite erfassen die US-Behörden persönliche Daten. Außerdem wollen sie zum Beispiel wissen, ob der Reisende schon einmal vergeblich ein Visum beantragt hat oder in den USA arbeiten will. "Wir empfehlen, mindestens 72 Stunden vor einer geplanten Abreise die Anmeldung vorzunehmen", sagt David Stewart von der US-Botschaft in Berlin. Eine konkrete Reiseabsicht ist aber keine zwingende Voraussetzung: So ist es möglich, die Genehmigung vorsorglich zu beantragen. Gültig bleibt sie für zwei Jahre. Auf freiwilliger Basis läuft das ESTA-Verfahren bereits.

Weitere Info unter:  [color=blue][b][url=http://www.dhs.gov/usvisit]www.dhs.gov/usvisit[/url][/b][/color], [color=blue][b][url=http://www.vusa-germany.de]www.vusa-germany.de[/url][/b][/color]
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Bluescreens bei Online-Movies (Youtube etc.)
Begonnen von Denis78
05. Dezember 2008, 21:59:09
Hallo, ich verwende Vista 32 BIT mit der GeForce 8500GT. Bei Online Movies unter Youtube, My Video, etc. bekomme ich immer einen Bluescreen. Sonst läuft der PC den ganzen Tag ohne Probleme. Selbst bei Games funktioniert alles bestens. Jetzt habe ich von Opera auf Afrika Browser gewechselt, ohne Erfolg. Auch die Flash und Java-Player sind aktualisiert. Ein Hardwaretest wurde beim Hersteller auch schon gemacht. Ich bin ratlos.....  :O
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Benutzer Konto löschen bzw.in Admin verwandeln.
Begonnen von moartone
01. Dezember 2008, 06:52:41
Hallo,

Ich habe folgende Frage: Kann ich mein normales Benutzerkonto in ein Adminkonto verwandeln?
Habe nämlich bei der ersten Installation mein Konto eingerichtet und alles eingestellt...visuell und auch sonst. Hab mich dann schon gewundert warum ich immer extra auf "als Admin ausführen" anklicken musste. War der meinung wenn ichs installier bin ich auch der Admin.
Jetzt hab ich aber beim abmelden gesehen das es noch ein extra Admin Konto gibt. Da sind natürlich alle Visuellen einstellungen weg und auch viele Funktionen nicht wie ich es gewohnt bin.

Kann ich dann mein Konto (Benutzer) einfach ummodeln zum ADmin? Dann häte ich mir viel arbeit gespart...

Danke und lieben Gruß
Bjoern
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Explorer letzter Zugriff auf Datei
Begonnen von mike1111
28. November 2008, 20:57:21
Guten Abend,

ich würde gerne wissen, bei jeder einzelnen Datei, wann der letzte Zugriff erfolgt ist (Datum/Uhrzeit)

Vista 32bit, home

Es gibt zwar die Spalten: letzter zugriff/letzter speicherung etc. aber die zeigt mir nicht an, wann dies passiert ist

Kann es sein, das viell irgendein Dienst nicht läuft, der dafür notwendig ist/wäre ?

thx for info

lg
Mike
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Problem bei Need for speed Undercover
Begonnen von Broki
27. November 2008, 18:54:28
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Hab ein kleines problem mit der Instalation wenn ich die cd reinschiebe macht er alles normal serial key eingegeben und dan war ich beim setup und kahm ne fehlermeldung *Fehler beim lesen der E/autorun.dat Vergewissern sie sich, das die Datei exestirt und sie darauf zugreifen können* dan hab ich wiederholen gemacht ging nit dan abrechen und es war weg (logisch) !!!  :grübel  dann bin ich auf computer gegangen und wollte es noch mal starten doch dan kahm ne fehlermeldung *Dieses Installationspaket konnte nicht geöffnet werden. Lassen Sie den Hersteller der Anwendung überprüfen, ob es sich um ein gülitiges windows-installer-paket handelt.

was soll ich zin  ?( ;( Danke im foraus :baby:
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Rechner startet nach herunterfahren sofort wieder neu
Begonnen von Neos2c
26. November 2008, 22:49:44
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Hallo zusammen,

bin hier neu und hab ein ziemliche Problem. Hab mir dazu schon einiges in nem anderen
Thema durchgelesen..aber bei mir ist es doch ein bisschen anders.

Mal zur Vorgeschichte: Hab ein Asus P5Q-E Board mit nem Intel Core2 Quad Q9550 er Prozessor.
Arbeitsspeicher sind 2x2048MB OCZ Reaper HPC DDR2-1066 PC2-8500 CL5.
Festplatten sind 2x500GB Seagate die über Software-RAID1 laufen (zur Datensicherung).
Bisher ist Windows Vista Ultimate 32bit installiert gewesen. Durch nen blöden Zufall (ein Spiel ist
irgendwie hängengeblieben und hat dann Fehler verursacht).
Aber sonst ist das Windows Vista Ultimate 32bit einwandfrei gelaufen (bis zu dem Spielfehler).
Aber ich mußte Windows wegen diesem Fehler neu installieren da mein Rechner dann
anschließend Probleme mit dem RAID hatte.

Hab dann bei der Gelegenheit gleich das Windows Vista Business 64bit installiert (hab ich als Student
von der Schule bekommen). Es ging auch alles soweit einwandfrei zu installieren.
Auch mit RAID1 keine Probleme.
Hatte auch schon ein bisschen was installiert...alles einwandfrei.
Aber dann...als ich denn Rechner herunterfahren wollte kam dieser Mist...
Der Rechner fährt ganz normal runter und schaltet auch aus..aber nach 2-3 Sekunden
startet er von alleine wieder und fährt rauf. Das macht er jeedes mal..keine Ausnahme.
Hab dann schon ein paar Sachen mit Power Management probiert, DSL-Kabel raus,
USB-Geräte weg (bis auf Tastatur+Maus)...hat alles nichts gebracht.

Hab jetzt Windows noch mal installiert (wieder 64bit).
Hab dann gleich nachdem Windows installiert wurde versucht runterzufahren...
geht wieder nicht..genau gleich wie vorher.

Ich weiss jetzt nicht mehr was ich machen soll...
BIOS ist das aktuellste drauf...
Hoffe jemand kann mir Tipps geben...
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Maus hängt ständig - woran liegts ? Maus, Grafikkarte oder USB-Anschluss ?
Begonnen von Seattle
22. November 2008, 16:26:16
Hallo,

ich kämpfe seit ca. 2 Wochen mit meiner Mini-USB Maus am Notebook. Teilweise reagiert sie gar nicht (Infrarot-Licht ist dann auch vorübergehend aus), aber was sie nun ständig macht, ist dass sie überall "hängen" bleibt. Scrollt man z.B., dann löst sich der Cursor nicht mehr vom Scrollbalken bis man zig mal wieder links oder rechts die Maus angeklickt hat. Der Linksklick auf ein Element bringt beim ersten Mal auch nichts mehr. Der Cursor respektive die Maus bleibt erst mal am Button "kleben" und es sind wieder zig Klicks notwendig, um die Maus wieder vom Objekt zu lösen.

Nun seid Ihr ja auch keine Hellsehen - aber vielleicht hatte Jemand das ja ebenfalls schonmal und weiß, ob dieses Verhalten an einem Defekt der Maus selbst - der Grafikkarte - oder dem USB-Anschluss des Notebooks liegt ?

Gruß,

Seattle
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Wuapp.exe ist keine zulässige win32-Anwendung
Begonnen von ProduZa
08. November 2008, 09:40:45
Hey @all

Ich habe da folgendes Problem:

Beim Versuch, Windows Vista über das interne Windows Update zu aktualisieren bekomme ich folgende Fehlermeldung:
"Wuapp.exe ist keine zulässige win32-Anwendug." aber die Fehlermeldung kommt nur wenn ich Windows Update über das Startmenü Starte wenn ich in die Systemsteuerung gehe und es Starte Funktioniert es. Was kann das sein ? Ich habe auch keine Einstellungen und so geändert...

mfg

ProduZa

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Festplatte zu wenig Speicher...
Begonnen von Method-Man
06. November 2008, 13:21:42
Mahlzeit,
heute ist mal wieder ein Problem aufgetaucht..
Meine Festplatte ist in 2 Partitionen aufgeteilt (jew.144GB).Die 2 Partition D hat,obwohl nur 10 GB belegt sind nur noch 990kb frei  :grübel Jetzt meckert Windows natürlich,daß zuwenig Speicherplatz frei ist.Wie kann das denn möglich sein ?

Gruß,Meth