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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort seine
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Facebook ändert die AGB's
Begonnen von Lord_Zuribu
17. Februar 2009, 15:02:53
Facebook hat angeblich ohne Ankündigung am 4. Februar die AGB's geändert. Den neuen AGB's zufolge, ist es Facebook gestattet, die geposteten Daten zu benutzen, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, zurückbehalten, öffentlich aufführen oder darstellen, übertragen, scannen, formatieren, verändern, bearbeiten, übersetzen, auszugsweise veröffentlichen, anpassen, in derivativen Produkten verarbeiten und über verschiedene Wege zu verteilen. Und das sogar wenn der User den Account löscht.

Hier mal ein erster Link. http://www.20min.ch/digital/webpage/story/Facebook-mutiert-zur-Datenkrake-30274578
Ich bin sicher das wird in nächster Zeit noch an vielen anderen Orten stehen.

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Drucker Epson DX 4450 erkennt Patrone nicht
Begonnen von Count Doku
14. Februar 2009, 13:49:23
Hallo

Gestern musste ich wichtige Sachen drucken und habe daher die alte Schwarzpatrone, die nahezu leer war durch das Tintenaustausch Utility erstzt. Habe die Original Patrone T0711 von Epson eingesetzt aber es wird mir gesagt das diese Patrone nicht kompatibel ist. Habe es auch über die Tastenfunktion des Druckers versucht. NIX

Habe das Problem schonmal gehabt und da ging es dann auf einmal wieder. Weiss aber nicht wie ich das gemacht habe.

Hat jemand einen Tipp für mich????
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GTA IV Spielstände
Begonnen von Link_it
30. Januar 2009, 11:41:01
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Hey, Ich habe einen Patch installiert den ich wieder weg haben will. Dadurch muss ich das spiel neuinstallieren. Kann mir jemand sagen wo der Spielstand ist damit ich den wieder einfügen kann?  :grübel  Weil ich will nicht von vorne Anfangen!


Mfg Link_it
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Keine Verbindung bei WPA/WPA2-Verschlüsselung
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 13:27:16
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Servus zusammen!

Ich hätt mal gerne ein Problem; bzw. eher die Lösung!

Ich war die Tage bei einem Bekannten wegen seinem WLAN...

Folgende Komponenten spielen die Hauptrolle:

- 1 Speedport W500V

- 1 Medion PC mit XP Home SP2

- 1 Targa Laptop mit XP SP3

- 1 Bekannter

-  1 Ich

Der Speedport steht im Flur wo die Telefondose ist. Der PC im Wohnzimmer und das Laptop mal hier mal da...

Jetzt zum Problem:

Wenn das WLAN ohne Verschlüsselung ist, funzt die WLAN-Verbindung vom PC und auch vom Laptop aus ohne Probleme. Sobald man aber eine Verschlüsselung einschaltet, bekommt man nur mit dem PC (SP2) Verbindung zum Netz. Das Laptop (SP3) findet das Netz und will den PSK haben. Dann zeigt er an "Verbindung wird hergestellt". Und das über ne Stunde...

Haben verschiedene PSK´s probiert. Es funzt einfach nicht. Sobald man die Verschlüsselung raus nimmt. "ZACK" --> Verbindung steht.

- Habe die neuesten Treiber installiert (Chipsatz und BIOS).
- Den WLAN-Adapter (MiniPCI Wireless) deinstalliert und mit neuerem Treiber neu installiert
- Die Firmware des Speedports geprüft
- Feste IP´s und DHCP probiert
- Diverse Standorte des Laptops getestet

Ich weiß nicht, was es sonst noch sein könnte.
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internet sichern
Begonnen von Anja123
23. Januar 2009, 16:44:08
Hallo zusammen
mein Nachbar sich über meine  Internetverbindung  einwählen den er hat noch keinen Anbieter
Wie kann ich mein Anschluss absichern
im voraus vielen dank
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Wie lasse ich vista alle vier kerne aktivieren?
Begonnen von Mad
21. Januar 2009, 18:47:42
Hi, hab seit eben meinen q9650 drin :)

nur leider erkennt vista nur 2 kerne.. im bios ist alles eingestellt soweit.
da ich keine große lust habe mein system jetzt neu auf zusetzen wollte ich hier erstmal die experten fregen ob es da unter vista (64bit) irgendeinen trick gibt..

hatte vorher nen dualcore drin..

vielen dank im vorraus, mfg
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GTA 4 Entscheidungen !!!Achtung Spoiler!!!
Begonnen von Mad
14. Januar 2009, 17:55:40
Hi, bin jetzt bei Gta4 ungefähr bei der Hälfte und musste schon einige Entscheidungen treffen!

Mich würde mal interessieren wie ihr euch entschieden habt und welche Konsequenzen es dabei gab! Gibt es alternative Enden??

Alle die sich die Spannung nicht nehmen lassen wollen, sollten hier nihct weiter lesen

Ich fange mal an:

1. Dass man sich hier entscheiden kann weiß ich auch nur durch einen Kumpel.. der Mann den man verfolgt soll wohl am Ende am Dach hängen und man kann ihn runter schubsen oder nicht..
Wie gesagt, ich habe von dieser entscheidung gar nix mit bekommen, da ich den Typen bereits auf der Flucht erschossen habe


2. Als Dwayne aus dem Knast kommt will er dass du seine fremd gehende freundin und ihren makker findest.. da kann man sich entscheiden beide umzulegen oder nur ihn!
Ich hebe nur den Typen umgelegt.. dwayne schien recht zufrieden mit der entscheidung


3. Playboy beauftragt dich dwayne umzulegen.. man kann sich aussuchen wen man von beiden umlegt.. ich mag dwayne, desshalb habe ich playboy um die ecke gebrahct  als dankeschön bekam ich seine loft

Mehr entscheidungen gabs bis jetzt nicht oder ich habe sie nicht mit bekommen.. jetzt seit ihr dran
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NFS Most Wanted
Begonnen von Blumenkind
11. Januar 2009, 12:26:13
Ich hab 2 Fragen zu Most Wanted. Also ich hab das komplette Spiel von meinem alten Rechner auf meinen neuen kopiert, da das wegen eines DX9 Fehlers nicht zu installieren ging. Das Spiel an sich läuft.
Jetzt würde ich aber gern meine Auflösung auf 1152x864 erhöhen. Im Spiel geht das aber nicht, da mir die Auflösung nicht angeboten wird. Kann ich das in einer config-Datei nachtragen? Und wenn ja, in welcher?

Und zweitens ist das Spiel jetzt in englisch. Vorher war es deutsch. Wie kann ich das ändern. Im Spiel hab ich nix gefunden. Im Ordner hab ich eine german.bin gefunden.

MfG Blumenkind
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Frohes Jahr 2009
Begonnen von gdi
31. Dezember 2008, 23:30:42
[size=14pt]Das Team von Go-Vista wünscht allen eine frohes neues Jahr 2009.[/size]
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Finde die MAC-Adresse für meinen WLAN-Stick TP TL-WN322G nicht
Begonnen von Hardie
30. Dezember 2008, 15:19:03
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Hallo Leute,

habe gestern LAN über meinen Modem-Router von Netgear installiert. Internet läuft auch sehr gut. Auch guter Empfang.
Ich hatte eigentlich vor, über WLAN ins Netz zu gehen. Hab mir hierfür einen WLAN-Stick von TP-Link Typ TL-WN322G gekauft. Hat mir der Verkäufer zum Router empfohlen.
Hab im Router auch bereits WLAN aktiviert. Wird vom Router als LED angezeigt. Soweit ich weiß, muss man die MAC-Adresse des WLAN-Sticks in die Konfiguration des Routers eingeben, so daß er das Gerät erkennt.
Jetzt steht aber auf der Rückseite des Sticks keine MAC-Adresse.
Wie komme ich daran? Support von TP-Link anrufen, oder gibts eine Vista Premium 64 mäßige Lösung, über den PC diese Daten rauszubekommen?

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Wie kann ich meinen eingang über mein mikro auf meinem lautsprecher hören???
Begonnen von julianGo96
29. Dezember 2008, 23:49:22
Wie kann ich meinen eingang über mein mikro auf meinem lautsprecher hören???

Habe ne Reaktion high defenition audio soundkarte.

bitte helft mir !!! Vielen Dank
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Grafikkarte zu heiß? ab wie viel Grad ist gefährlich?
Begonnen von Daniel Payne
26. Dezember 2008, 00:06:56
Hi,

ich möchte nämlich fragen, wie heiß eine Grafikkarte, CPU, Motherboard und alles andere im Spiel seien mussen. Ich meine ab wieviel Grad ist für z.B Grafikkarte gefährlich.

Außerdem wollte ich fragen, wie kann man die Drehzahl von meiner Lufter der Grafikkarte ehöhen oder die übertakten. Im Handbuch steht garnicht. mir ist wichtig zu wissen, wie man die Drehzahl von lüfter erhöhen kann.

Ich habe ne XFX Geforce GTX 280 XT
CPU IntelQ6600

Danke!
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Xbox 360 und PC
Begonnen von jOOkeR
20. Dezember 2008, 21:17:44
Hallo erstmal ... Ich will die Xbox irgentwie am PC anstecken damit ich GTA IV aufnehmen kann .. wollte fragen wie das geht und ob ich dazu noch was brauche ... ?

PS: Gibt es einen Video Editor auf der Xbox Version ... Nein oder ?


Danke im Vorraus
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eigene E-mail erstellen
Begonnen von Gryver
11. Dezember 2008, 21:53:15
Wie kann man eine email erstellen wie z.B beispiel@und daas man dan hinter dem @was anderes schreiben kann als hotmail oder so

mfg
gryver
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GeForce 9600M GT optimieren!
Begonnen von CapTcha
09. Dezember 2008, 19:00:55
Hallo Forum!

Ich hab da mal ne Frage!

Ich hab ein recht neues Laptop:

    Computer:
      Computertyp                                      ACPI x86-basierter PC  (Mobile)
      Betriebssystem                                    Microsoft Windows Vista Home Premium
      OS Service Pack                                  Service Pack 1
      Internet Explorer                                7.0.6001.18000
      DirectX                                                DirectX 10.0

    Motherboard:
      CPU Typ                                          Mobile DualCore Intel Core 2 Duo P7350, 1982 MHz (7.5 x 264)
      Motherboard Name                          Samsung R710
      Motherboard Chipsatz                    Intel Cantiga PM45
      Arbeitsspeicher                                3065 MB  (DDR3-1066 DDR3 SDRAM)
      DIMM1: Samsung M471B5673DZ1-CF8                  2 GB DDR3-1066 DDR3 SDRAM  (7-7-7-20 @ 533 MHz)  (6-6-6-18 @ 457 MHz)
      DIMM3: Samsung M471B2874DZ1-CF8                  1 GB DDR3-1066 DDR3 SDRAM  (7-7-7-20 @ 533 MHz)  (6-6-6-18 @ 457 MHz)
      BIOS Typ                                          Phoenix (09/26/08)

    Anzeige:
      Grafikkarte                                      NVIDIA GeForce 9600M GT  (512 MB)
      Grafikkarte                                      NVIDIA GeForce 9600M GT  (512 MB)
      3D-Beschleuniger                                  nVIDIA GeForce 9600M GT
      Monitor                                          Samsung LTN170X2-L02  [17" LCD]

Jetzt will ich nen AutoCAD-Kurs machen. Ist es möglich die Grafikkarte für 3D- und OpenGL-Leistung zu optimieren???

Mit dem nVidia-Tool übertakten und so, will ich im Laptop nicht wirklich... / Vor allem weils zu 50 % ein Firmenlaptop ist...

Wenn Angaben fehlen, einfach Bescheid sagen!

Danke schonmal!
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8800 gtx nach neuem treiber zu wenig strom
Begonnen von Kurkuma
29. November 2008, 17:38:43
hallo zusammen,

beim crysis warhead zocken schmiert auf einmal mein rechner ab, musste haufn sachen machen, damit er wieder einigermaßen lief unter anderen den neuen geforce [color=red]treiber:180.48[/color] installieren
nach dem darauffolgendem neustart kam die meldung, dass die [color=red]grafikkarte mit zu wenig strom[/color] läuft, und desshalb die leistung auf ein sicheres niveau zurück gesetzt wird.
so nun läuft crysis warhead nicht mehr fluessig bei gleichen einstellungen.
was kann ich dagegen tun?
(zb karte uebertackten, bios einstellung aendern? ich hab keine ahnung)
stecker sind alle gesteckt ich hab den rechner auch nicht bewgt oder so, dass da irgendwelche kabel haetten sich loesen koennen.

[hr]
[color=red][u][b]ÄNDERUNG:[/b][/u][/color]

die meldung von wegen zu wenig strom kommt nicht mehr
aber trotzdem krieg ich nicht die leistung wie vorher

ich kann wieder nur crysis warhead als beispiel nehmen:
einstellungen auf min trotzdem ne katasrtrophe, vorher waren sie auf hoch und das spiel lief fluessig

danke schon mal im voraus fuer jede hilfreiche antwort!
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Tsubasa :D
Begonnen von Gryver
28. November 2008, 17:33:44
hallo leute

kennt jemand ein Spiel für vista mit Tsubasa zum downloaden? da ich ein großer fan von tsubasa bin!
für manche die Tsubasa nicht kennen u Beginn der Serie zieht der 12-jährige Tsubasa Ohzora mit seiner Familie nach Nankatsu (Shizuoka), wo er sich seiner Schulmannschaft, dem FC Nankatsu, anschließt und mit dieser zunächst die Bezirksmeisterschaft gewinnen kann. Neben Tsubasa sind Ryo Ishizaki, Genzo Wakabayashi und Taro Misaki die wichtigsten Spieler Nankatsus.

Nach dem Gewinn der Bezirksmeisterschaft wechselt Wakabayashi nach Deutschland und spielt beim FC Grünwald, Taro Misaki zieht nach Frankreich. Roberto Hongo, ein ehemaliger brasilianischer Fußballspieler, der den FC Nankatsu und Tsubasa trainierte, zieht nach Brasilien zurück.

Bei der Landesmeisterschaft stehen sich der FC Nankatsu und die Toho-Schule (die Mannschaft von Tsubasa Erzrivalen Kojiro Hyuga) dreimal im Finale gegenüber. In den ersten beiden Jahren gelingt es der Mannschaft von Nankatsu, den Titel zu gewinnen, im dritten Jahr endet das Spiel mit 4:4-Unentschieden, bei dem Tsubasa und Kojiro alle Tore schießen und der Titel geht an beide Mannschaften.

Nach dem Ende der Landesmeisterschaft werden neben Tsubasa und Hyuga sowie einiger Spieler Nankatsus und Tohos auch Hikaru Matsuyama (dessen Mannschaft, der FC Furano, im Halbfinale ausgeschieden war) und Hiroshi Jito (aus im Viertelfinale) in die U-16 Mannschaft berufen, um dort bei der Fußball-Weltmeisterschaft der Junioren in Frankreich anzutreten. Da sich Tsubasa während der Landesmeisterschaft verletzte, kann er erst im letzten Vorbereitungsspiel antreten. Bei der Endrunde in Frankreich erreichen die Japaner das Finale und besiegen Deutschland mit 3:2. Danach wechselt Tsubasa nach Brasilien zum FC Brancos und Kojiro nach Italien zum FC Piemont.

Drei Jahre später spielt die japanische Mannschaft zunächst bei der U-19 Fußball-Asienmeisterschaft und gewinnt den Titel durch ein 2:0 über Südkorea. Bei der darauffolgenden U-19 WM gewinnen die Japaner das Finale gegen Brasilien dank eines Hattricks von Tsubasa mit 3:2. Nach dem Ende der WM heiratet Tsubasa seine Jugend-Freundin Sanae Nakazawa und wechselt nach Spanien.
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Meine Boxen funktionieren nicht mehr :-(
Begonnen von gueliz
20. November 2008, 18:38:55
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Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...
letzte woche ging bei meinem PC gar nichts mehr, also musste ich das System (Windows Vista) neu laden...
seitdem funktionieren meine boxen nicht und ich weiß nicht woran es liegt...habe versucht die treiber für meine boxen (creative sds250) zu finden, war aber leider erfolglos...besser gesagt, gibt es wohl keine treiber dafür, weil sie wie eben vorher von alleine funktionieren sollte..(so habe ich es zumindest verstanden)
könnt ihr mir weiter helfen???
DAnke
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W7-Blog
Begonnen von Blumenkind
02. November 2008, 21:50:55
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/logo.png[/img][/center]

[color=blue]Testrechner:[/color]

AMD Athlon 1200 133MHz @ 1,2GHz
nVidia GeForce FX5500 128MB GDDR
1,12GB SD-Ram 133MHz
Western Digital 120GB 7200U/min
Elitegroup K7VZA Rev. 3.0
AC '97 Soundchip
Realtek Lan-Karte

[color=blue]Installation:[/color]
http://www.go-windows.de/forum/windows-7/windows-7-installation-%27bild-fr-bild%27/

Nach der Installation hab ich mich erstmal um die Treiber gekümmert. Aber woher nehmen? Für Se7en gibts ja noch keine.
Also erstmal bei nVidia vorbeigeschaut und für Vista den Treiber geladen. Die Installation hat dann ohne Probleme geklappt.
Der Soundchip war da schon etwas spezieller. Von C-Media gibts nichtmal Treiber für Vista. Also die von XP versucht. Hat komischerweise geklappt.

Danach hat sich erstmal der Defender gemeldet und wollte sein Geschäft verrichten. Also hab ich ihn gewähren lassen.

UAC hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Ob sie das abgeschafft haben? Wer weiß.

Dann wollt ich natürlich auch mal wissen, was der Leistungsindex zu meinem High-End-System sagt. Naja. Könnte besser aussehen.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.06.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.05.jpg[/img][/center]

Allerdings wurde am Leistungsindex auch was gemacht. Wie dieses Bild beweisst. Danke an den Spender dafür.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/Capture.jpg[/img][/center]

Als nächstes hab ich Avira installiert und wollte mal nach Updates suchen. Also Kiste ins Inet gebracht und Windows Updates gestartet.
Aber vorher nochmal schnell ins Sicherheitscenter geschaut

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.18.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.04.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.09.jpg[/img][/center]

Das Ergebnis waren ein Sicherheitsupdate und eine Defenition für den Defender [spoiler]Im Screen nicht mehr sehbar.[/spoiler] und 3 Updates für meine Hardware.


[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.07.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.12.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.13.jpg[/img][/center]

Die Updates wurden dann nach einem Klick auf Install heruntergeladen und Installiert.

Um euch nicht im dunkeln zu lassen: UAC gibt es noch. Allerdings endlich entschärft und in 4 Stufen einstellbar. Standartmässig ist die erste Stufe ausgewählt und sie meldet sich nur bei der Installation von Software und beim Starten von Anwendungen die Se7en nicht bekannt sind.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/Blog Pic 07.jpg[/img][/center]



[color=blue]Meine Einschätzung bis jetzt:[/color]
Das Herunterfahren geht recht flott und beim Hochfahren war ich auch überrascht. Windows Se7en läuft bis jetzt besser als Vista. Ziemlich flott und stabil.
Mir wurde auch geflüstert das die Installation mit 8GB Ram kein Problem sein soll.
Se7en lässt also hoffen. Microsoft scheint seine Hausaufgaben erledigt zu haben^^

Weitere Beiträge könnten folgen.

Jetzt habt ihr schonmal einen kleinen Vorgeschmack auf Se7en. Ich würde euch aber bitten, hier keine Fragen oder Kommentare zu hinterlassen.
Dafür gibt es einen Extrathread
http://www.go-windows.de/forum/windows-7/fragen-und-antworten-zu-windows-se7en/new/#new