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15. Mai 2024, 01:53:39

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort drive
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Backuplösung gesucht
Begonnen von GFD
22. Januar 2009, 10:15:23
« 1 2
Hallo

suche eine gute und wenns geht günstige Backuplösung für mein kleines Netzwerk (3 Vista-Rechner). Vllt kennt jemand hier einer derartige. Acronis scheidet aus, da sie definitiv nicht funktioniert.

Bin offen für Empfehlungen.

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USB Treiber
Begonnen von jOOkeR
20. Januar 2009, 17:45:43
« 1 2
Hallo Leute ...
Also bei TuneUp 2009 steht ich hab ein Problem und zwar mit dem USB Massenspeichergerät also dort wo ich die USB Kabel und so reinstecke. Es steht ich soll den neusten Treiber instalieren und dan geh ich bei Geräte Manager und will den Treiber aktualisieren dan steht aber ich hab schon den neusten Treiber ... Und wen ich den Adapter für Speicherkarten reingebe kommt nix aber vor paar Wochen ging das noch mit dem Adapter aber mit USB Kabel geht alles ...
Und ja noch was wen ich meinen Computer starte kommt immer dieses USB Zeichen unten bei der Taskleiste dort wo die Uhr ist...
Kann mir jemand helfen ?

Hier ein Screen ...
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Seagate: Firmware-Update gegen Festplatten-Ausfall
Begonnen von ossinator
18. Januar 2009, 10:21:38
« 1 2

Seagate hat am Freitag gegenüber US-Medien bestätigt, dass bei bestimmten Produkten ein Problem mit der Firmware besteht, das zum Ausfall der Laufwerke führen kann.

Die betroffenen Geräte wurden den Angaben zufolge bis Dezember produziert. Insgesamt sollen mehr als zwei Dutzend Festplattenmodelle von Seagate betroffen sein, darunter auch die Serien Barracuda ES.2 SATA und Maxtor DiamondMax 22. Unter Umständen könnten die Daten auf den Laufwerken beim Einschalten des Host-Systems nicht mehr zugänglich sein, so Seagate in seiner Stellungnahme.

Seagate bietet inzwischen über seine Homepage ein kostenloses Firmware-Update an, das die Probleme beheben soll. Wegen der vielen Betroffenen hat man eine spezielle Website eingerichtet, die sich mit dem Problem beschäftigt und die betroffenen Laufwerke nennt.

Kunden, die bereits nicht mehr auf ihre Daten zugreifen können, bekommen zudem kostenlose Hilfestellung bei der Wiederherstellung. Folgende Laufwerke können nach Angaben von Seagate von dem Firmware-Fehler betroffen sein:

[b]Barracuda 7200.11[/b]
[list]
[li]ST31000340AS[/li]
[li]ST31000640AS[/li]
[li]ST3750330AS[/li]
[li]ST3750630AS[/li]
[li]ST3640330AS[/li]
[li]ST3640630AS[/li]
[li]ST3500320AS[/li]
[li]ST3500620AS[/li]
[li]ST3500820AS[/li]
[li]ST31500341AS[/li]
[li]ST31000333AS[/li]
[li]ST3640323AS[/li]
[li]ST3640623AS[/li]
[li]ST3320613AS[/li]
[li]ST3320813AS[/li]
[li]ST3160813AS[/li]
[/list]

[b]Barracuda ES.2 SATA[/b]
[list]
[li]ST31000340NS[/li]
[li]ST3750330NS[/li]
[li]ST3500320NS[/li]
[li]ST3250310NS[/li]
[/list]

[b]DiamondMax 22[/b]
[list]
[li]STM31000340AS[/li]
[li]STM31000640AS[/li]
[li]STM3750330AS[/li]
[li]STM3750630AS[/li]
[li]STM3500320AS[/li]
[li]STM3500620AS[/li]
[li]STM3500820AS[/li]
[li]STM31000334AS[/li]
[li]STM3320614AS[/li]
[li]STM3160813AS[/li]
[/list]

Ich war bereits davon betroffen, was mich zu einer Neuinstallation im Dezember 08 veranlasste. Vista ließ sich nur nach mehrfachen Neustart booten.
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CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5
Begonnen von schreibermühle
16. Januar 2009, 10:31:32
« 1 2 3
Hallo Leute,

wenn ich Vista von Cd boote ist alles ok.
wenn ich aber mit  Windos 7 booten will, bekomme ich das :CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5 als Meldung.
Danach kommt das: BOOTMGR fehlt Neustart mit den"berühmten drei Tasten"

Hat jemand dazu eine Idde ?

Gruß Norbert
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SD Slot wird nicht angezeigt !
Begonnen von cynamy
14. Januar 2009, 21:45:49
Hej,

habe leider das problem, daß mein sd slot nicht angezeigt wir, auch nicht wenn ich meine 8 gb sd karte reinstecke.

einen treiber kann ich auch nicht finden.

habe windows xp und einen toshiba satellite a100 laptop.

ich brauche diesen slot, weil sich zu große filme von der kamera über ein usb kabel nicht laden lassen, aber wie ich bei jemand anders ausprobiert habe über die sd karte direkt.

hat jemand eine idee wie ich das problem beheben könnte ?

grüße
cynamy

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Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:45:50
« 1 2
Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?"

[b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b]

[list]
[li]Deamon Tools [/li]
[li]MagicDisk [/li]
[li]Panda Antivirus 2009    [/li]
[li]Skype 3.8 [/li]
[li]Windows Live OneCare  [/li]
[li]McAfee Total Protection[/li]
[li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li]
[li]Loksim3D[/li]
[/list]
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Solid State Drive (SSD) mit 1TB
Begonnen von Lord_Zuribu
12. Januar 2009, 10:02:55
Bislang galten Solid State Drives als sehr schnelle Massenspeicher, die im Vergleich zu herkömmlichen aktuellen Festplatten jedoch meist eine relativ geringe Kapazität besitzen. Mit der neuen „Nitro“-Serie von der Firma pureSilicon soll sich dies jetzt ändern. So verfügt das Topmodell der auf den Namen „Nitro“ getauften Serie im 2,5-Zoll-Format über Kapazität von einem TeraByte. Damit bietet das Solid State Drive eine doppelt so hohe Kapazität wie eine normale 2,5-Zoll-Festplatte. Hier ist nämlich aktuell bei 500 GB Schluss. Die maximale Datentransferrate soll mit 300 MegaByte pro Sekunde die verwendete Serial-ATA-2.0-Schnittstelle nach eigenen Angaben komplett ausreizen. pureSilicon gibt zudem die Sustained-Read-Rate mit 240 und die Sustained-Write-Rate mit 215 MB/s an.

Im Lesezugriff sollen bei der Verwendung von vier KiloByte großen Blöcken bis zu 50.000 Ein-/Ausgabe-Operationen erreicht werden. Bei Schreiboperationen sind es immerhin noch beachtliche 10.000 IO/s. Die Zugriffszeit liegt mit unter 100 Mikrosekunden weit unter denen von herkömmlichen Festplatten mit mehreren Millisekunden. Mit einer Leistungsaufnahme von 4,8 Watt im Betrieb verbrauchen die SSDs der Nitro-Serie allerdings auch deutlich mehr als andere Vertreter ihrer Zunft. Neben dem Modell mit 1.024 GB soll es auch Varianten mit 32, 64, 128, 256 und 512 GB geben. Die SSDs der Nitro-Serie werden im dritten Quartal 2009 erwartet. Preise nannte man bei pureSilicon noch nicht.
[size=7pt]
Quelle: http://www.computerbase.de/news/hardware/laufwerke/massenspeicher/2009/januar/puresilicon_ssd_1_tb/[/size]
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6TO4 Adapter
Begonnen von scholle86
11. Januar 2009, 16:53:21
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Habe probleme mit diesem adapter, nach einiger zeit im internet stürzt mein notebook ab ( chrashdamage) und sagt das es an dem adapter liegt! fehlercode 10 wird angezeigt und treiber soll auf neusten stand sein! Wer kann mir dabei helfen? danke schonmal im vorraus.
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Windows Vista ; nach Formatierung kein Sound.
Begonnen von Karsten15
10. Januar 2009, 22:16:22
Guten Abend, ich bin neu hier. Ich habe ein Problem, was mich echt aufregt und zu welchem ich auch eine Lösung suche. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Problem: Ich habe heute mein Windows XP auf Windows Vista Home Premium "geupgraded". Bei XP lief der Sound, ich hatte keine Probleme. (5.1 Anlage von Medion). Nachdem ich Vista erfolgreich eingerichtet habe, fiel mir sofort ein Symbol unten rechts in der Taskleiste ein, es war ein Lautsprecher zusehen, worauf ein roter Kreis mit einem weißen Kreuz versehen ist. Ich dachte mir, dass ich das Problem leicht beheben kann, aber nichts da;ich saß wirklich den ganzen Tag am Computer, ich habe jedoch keine Lösung für dieses Problem gefunden. Im Geräte-Manager ist beim "High-Definiton-Audio-Gerät ein Achtungszeichen. (Siehe angehängten Screenshot.) Wenn ich dann Rechtsklick mache auf H.-D.-A. und online suche, steht da, dass meine Treibersoftware auf aktuellem stand ist. (s. SS) Ich poste euch mal meine pc Daten:

[b]--------[ Motherboard ]-------------------------------------------------------------------------------------------------

    Motherboard Eigenschaften:
      Motherboard ID                                    01/27/2005-Grantsdale-6A79DM4IC-00
      Motherboard Name                                  MSI MS-7091 (Medion OEM)

    Motherboardhersteller:
      Firmenname                                        Micro-Star International
      Produktinformation                                http://www.msi.com.tw/program/products/mainboard/mbd/pro_mbd_list.php
      BIOS Download                                     http://www.msi.com.tw/program/support/bios/bos/spt_bos_list.php

--------[ Übersicht ]---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Computer:
      Betriebssystem                                    Microsoft Windows Vista Home Edition
      OS Service Pack                                   Service Pack 1
      DirectX                                           4.09.00.0904 (DirectX 9.0c)
      Computername                                      KACKI15
      Benutzername                                      Karsten Ludwig

    Motherboard:
      CPU Typ                                           Intel Pentium 4, 3200 MHz
      Motherboard Name                                  MSI MS-7091 (Medion OEM)
      Motherboard Chipsatz                              Unbekannt
      Arbeitsspeicher                                   1024 MB
      BIOS Typ                                          Award (01/27/05)
      Anschlüsse (COM und LPT)                          Kommunikationsanschluss (COM1)
      Anschlüsse (COM und LPT)                          ECP-Druckeranschluss (LPT1)

    Anzeige:
      Grafikkarte                                       RADEON X700 PRO (Microsoft Corporation - WDDM)
      Grafikkarte                                       RADEON X700 PRO (Microsoft Corporation - WDDM)
      Monitor                                           PnP-Monitor (Standard) [NoDB]  (YEHM011311)

    Datenträger:
      IDE Controller                                    Intel(R) 82801FB Ultra ATA-Speichercontroller - 2652
      IDE Controller                                    Intel(R) 82801FB/FBM Ultra ATA-Speichercontroller - 266F
      SCSI/RAID Controller                              Microsoft iSCSI-Initiator
      Festplatte                                        WDC WD1600JD-00HBB0 ATA Device
      Festplatte                                        WDC WD1600JD-00HBB0 ATA Device
      Festplatte                                        Generic CF Card       CF USB Device
      Festplatte                                        Generic MS/SD Combo   MS USB Device
      Festplatte                                        Generic SM/xD Combo   SM USB Device
      Festplatte                                        ST925082 7AS USB Device
      Festplatte                                        Apple iPod USB Device
      Optisches Laufwerk                                HL-DT-ST DVD-ROM GDR8163B ATA Device  (16x/52x DVD-ROM)
      Optisches Laufwerk                                PIONEER DVD RW  DVR-109 ATA Device  (DVD+R9:6x, DVD-R9:6x, DVD+RW:16x/8x, DVD-RW:16x/6x, DVD-ROM:16x, CD:40x/24x/40x DVD+RW/DVD-RW)
      S.M.A.R.T. Festplatten-Status                     Unbekannt

    Partitionen:
      C: (NTFS)                                         77006 MB (60200 MB frei)
      D: (NTFS)                                         75610 MB (59536 MB frei)
      J: (NTFS)                                         238472 MB (221714 MB frei)
      Speicherkapazität                                 381.9 GB (333.4 GB frei)

    Eingabegeräte:
      Tastatur                                          HID-Tastatur
      Maus                                              Logitech Cordless Mouse+ (HID)

    Netzwerk:
      Netzwerkkarte                                     AVM FRITZ!WLAN USB Stick v1.1  (192.168.178.23)
      Netzwerkkarte                                     Bluetooth-Gerät (PAN)
      Netzwerkkarte                                     VIA Rhine III-kompatibler Fast-Ethernet-Adapter
      Netzwerkkarte                                     Wireless USB Card
      Modem                                             Agere Systems-PCI-Softmodem

    Peripheriegeräte:
      Drucker                                           Microsoft XPS Document Writer
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 2658 [NoDB]
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 2659 [NoDB]
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 265A [NoDB]
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 265B [NoDB]
      USB2 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB2 erweiterter Hostcontroller - 265C [NoDB]
      USB-Geräte                                        AVM FRITZ!WLAN USB Stick v1.1
      USB-Geräte                                        Logitech Cordless Keyboard (USB)
      USB-Geräte                                        Logitech Cordless Mouse & iTouch Keys (USB)
      USB-Geräte                                        MSI Bluetooth Device
      USB-Geräte                                        Standard-USB-Hub
      USB-Geräte                                        USB-Massenspeichergerät
      USB-Geräte                                        USB-Massenspeichergerät
      USB-Geräte                                        USB-Massenspeichergerät
      USB-Geräte                                        USB-Verbundgerät
      USB-Geräte                                        Wireless USB Card
      USB-Geräte                                        X10 USB Wireless Transceiver (ACPI-compliant)[/b]

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter und ihr seid echt meine letzte Hilfe! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und noch ein schönes Restwochenende! :zwinkern

Mit freundlichen Grüßen

Karsten
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C-Media Bus Driver für Vista?
Begonnen von Henninger
09. Januar 2009, 16:57:33
Hallo,
erstmal Kompliment für das tolle Forum.
Nach der Suche leider nichts passendes gefunden, deswegen meine Frage hier:
Habe von XP auf Vista "geupgraded". Sind soweit alle Treiber wieder installiert, bis auf den C-MEDIA HIGH DEFINITION BUS DRIVER, um auch Ton zu haben.
Der Treiber des onboard Soundchips funktioniert. Aber da ja zuerst der Bus Driver installiert sein muss, bringt mir das leider gar nichts. Habe ich noch eine Chance einen aktuellen VISTA Bus Driver für C-Media zu finden oder kennt zufällig jmd. einen entsprechenden Link?
(Ich weiß, normalerweise informiert man sich vorher, ob Treiber für das "neue" OS vorhanden sind...aber naja  :wink )

Vielen Dank schonmal!
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Bluescreen nach Mainboardwechsel und reparatur installation
Begonnen von AlisD
06. Januar 2009, 20:43:24
also, ein Intel Board hat den A**** hoch gerissen und wir bauten die Pladde aus - natürlich nur wichtige Programme drauf und eine Neuinstallation ist nicht denkbar da wir mitten in einer wichtigen Sache stecken und das nicht ohne weiteres zu machen wäre... Datensicherung ist Fremdwort!!!

so nun zum Problem, wie den meisten bekannt sein dürfte, wird seit Windows 2000 der IDE-Treiber an den Chipsatz angepasst, was wiederum bedeutet, ein Windows 2000, XP das auf einem Beispielsweise Nvidia Board installiert wird, braucht einen Nvidia Chipsatz um zu laufen also ein Wechsel des Boardes gegen ein gleiches höherwertiges geht ohne -reparaturinstallation von statten. Um das ganze aber zu vereinfachen und nicht unbedingt auf Nforce Chipsatz angewiesen zu sein kann man im Gerätemanager auch den Treiber auf Standard-IDE zurücksetzen dadurch vergisst das Windows seinen Chipsatzanbieter und läuft in 90% der fälle auf anderen Boarden mit anderen Chipsätzen. Man kann diesen Effekt im Ernstfall auch in 90% der fälle mit einer Reparaturinstallation des Betriebssystems hervorrufen.

Nun zu meinem Problem :D

Ich hab die Festplatte mit ner Reparaturinstallation an nen neuen Rechner angeschlossen, er kopiert die taten und wenn das Setup starten soll kommt ein bluescreen 0x0000007e nichts sagend also.
- neuer Rechner hat ein Asus M2N Board drin und nen Nforce Chipsatz
- der alte hatte ein FujitsuBoard drin und nen Intel Chipsatz

Zum Glück...
... haben wir noch einen anderen Rechner (auch Intelchipsatz) auf dem läuft die Reparatur durch und alles is O.K. wenn wir dort den IDE Treiber auf Standard zurück setzen, dann neu starten, sehen das alles O.K. ist und die Platte wieder in den neuen setzen startet Windows mit nem Bluescreen und verabschiedet sich. Das Kuriose ist wenn wir im abgesicherten starten, läuft alles paletti.

also wo liegt das Problem? haben sämtliche Dienste etc. deaktiviert die auch nur darauf hinweisen das irgendwas altes gestartet wird...

also nun kommt mal ein rat der hoffentlich hilfe bringt...
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Dateien gegen kopieren/ausschneiden/löschen schützen
Begonnen von Guitarking
04. Januar 2009, 16:19:50
Hallo,
Ich suche ein Programm, mit dem ich eine Datei, einen Ordner oder so gegen kopieren, ausschneiden oder löschen schützen kann. Bsp.: Ordner (rar) auf dem USB stick, der, sollte er in falsche Hände geraten, nicht kopiert werden kann, bzw. mit dem ein anderer nichts anfangen können soll.
Gibt es sowas in der Art?  ?(

Mfg
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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PC Aufrüsten - Was empfehlt ihr?
Begonnen von Panda
03. Januar 2009, 17:59:19
Hallo ihr da draussen =)

ich möchte meinen PC aufrüsten...Da ich leider keine ahnung habe, wie man ihn aufrüstet geschweige denn was sich wie mit was verträgt (arbeitsspeicher zum board etc. pp.) wäre es schön, wenn ihr mir helfen könntet...

Hier ist eine Liste, wie der jetzige Stand ist:

HP Pavilion Media Center m7747.de - Athlon 64 X2 4600+ 2.4 GHz

Allgemein
MPN: GC314AA#ABD
Plattform-Technologie: AMD LIVE!
Typ: Media Center
Anwendungsempfehlung: Hausgebrauch
Formfaktor des Produktes: Tower
Lokalisierung: Deutsch / Deutschland

Prozessor
Typ: AMD Athlon 64 X2 4600+ / 2.4 GHz
Multi-Core-Technologie: Dual-Core
64-Bit-Computing: Ja
Installierte Anzahl: 1
Max. unterstützte Anzahl: 1

Cache-speicher
Typ: L2

Hauptplatine
Chipsatz: NVIDIA GeForce 6150 LE

Ram
Installierte Anzahl: 1 GB / 4 GB (Max)
Technologie: DDR2 SDRAM
Übereinstimmung der Speicherspezifikation: PC2-4200
Formfaktor: DIMM 240-PIN

Massenspeicher-controller
Typ: 1 x Serial ATA - integriert

Massenspeicher-controller (2.)
Typ: 1 x IDE - integriert

Speicher
Festplatte: 1 x 400 GB - Standard - Serial ATA-150 - 7200 rpm

Optische speicher
Typ: DVD±RW (±R DL) / DVD-RAM - Serial ATA
Lesegeschwindigkeit: 40x (CD) / 16x (DVD)
Schreibgeschwindigkeit: 40x (CD) / 16x (DVD±R) / 8x (DVD±R DL)
Geschwindigkeit bei wiederbeschreibbaren Medien: 32x (CD) / 6x (DVD-RW) / 8x (DVD+RW) / 12x (DVD-RAM)
Plattenetikettierungs-Technologie: LightScribe Technology

Kartenleser
Typ: 15-in-1-Kartenleser
Unterstützte Flash-Speicherkarten: CompactFlash-Karte, Typ I, CompactFlash-Karte, Typ II, Memory Stick, Memory Stick PRO, Microdrive, MultiMediaCard, SD Memory Card, SmartMedia Card, Memory Stick Duo, xD-Picture Card, Memory Stick PRO Duo, miniSD, RS-MMC, MultiMediaCardmobile, MultiMediaCardplus

Grafik-controller
Typ: PCI Express x16 - Plug-in-Karte
Grafikprozessor / Hersteller: NVIDIA GeForce 7300 LE
Videospeicher: DDR SDRAM
Installierte Größe: 64 MB
Digital-Video-Standard: Digital Visual Interface (DVI)

Produktbeschreibung des Herstellers
HP Media Center m7700 PC Serie bietet herausragendes Entertainment und exzellente Leistung für Home-Computing und besticht gleichzeitig durch außerordentliche Benutzerfreundlichkeit und ein elegantes Design.

Audioausgang
Typ: Soundkarte - integriert
Kompatibilität: High Definition Audio

Eingabegerät
Typ: Maus, Tastatur
Maus
Technologie: Optisch
Schnittstelle: PS/2
Merkmale: Blättern
Netzwerk
Netzwerk: Netzwerkkarte - integriert
Data Link Protocol: Ethernet, Fast Ethernet


Erweiterung / konnektivität

Erweiterungseinschübe gesamt (frei):
2 ( 1 ) x von vorne zugänglich - 5.25" x 1/2H
2 ( 1 ) x intern - 3.5" x 1/3H
1 ( 1 ) x Personal Media Drive-Einschub

Erweiterungssteckplätze gesamt (frei):
4 Speicher - DIMM 240-PIN
1 ( 0 ) x PCI Express x16
3 ( 3 ) x PCI
1 ( 0 ) x Prozessor

Schnittstellen:
1 x Maus - generisch - Mini-DIN (PS/2-Typ), 6-polig
1 x Tastatur - generisch - Mini-DIN (PS/2-Typ), 6-polig
6 x Hi-Speed USB - USB Typ A, 4-polig ( Vorderseite: 2 )
2 x IEEE 1394 (FireWire) ( Vorderseite: 1 )
1 x Netzwerk - Ethernet 10Base-T/100Base-TX - RJ-45
1 x Display / Video - VGA - HD D-Sub (HD-15), 15-polig
1 x Display / Video - S-Video-Ausgang
1 x Audio - SPDIF-Ausgang
9 x Audio - Ausgabe - Mini-Phone 3,5 mm ( Vorderseite: 3 )

Stromversorgung
Gerätetyp: Stromversorgung

Betriebssystem / software
Bereitgestelltes Betriebssystem: Microsoft Windows Vista Home Premium
Herstellergarantie
Service & Support: 1 Jahr Garantie
Details zu Service & Support: Begrenzte Garantie - Arbeitszeit und Ersatzteile - 1 Jahr

wem diese liste zu umständlich zu ist, hier ist eine übersichtlichere Liste:

http://www.ciao.de/HP_Pavilion_Media_Center_m7747_de_Athlon_64_X2_4600_2_4_GHz__2555153


Wäre echt super-genial, wenn ihr mir weiterhelfen könntet..


LG
Panda

PS: Er sollte so gut sein, dass er einigermaßen die neueren Spiele, wie z.b. gta4 oder call of duty bewältigen kann. es muss aber auch kein high-end pc sein! ;)
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Splinter Cell Chaos Theory unter Vista 64 bit
Begonnen von BioBauer
31. Dezember 2008, 11:48:24
Hallo!
Ich möchte gern Splinter Cell Chaos Theory unter Vista 64 Bit spielen, ich hab im Internet mich auch schon umgeguckt und auch lösungen gefunden, aber ich hab jetzt 2 std, alles mögliche ausprobiert, habe bei euch auch diesen Link gefunden

http://www.go-windows.de/forum/gaming/splinter-cell-chaos-theory-luft-nicht-unter-vista/msg86238/#msg86238

Das Problem hier, ist das es die Seite nicht mehr gibt.

Ich hab keine Ahnung wie ich diesen StarForce Schutz aktualiesiere wenn ich diesen 5.5 Patch versuche zu Installieren, kommt eine nachricht, das dass Programm nichts finden konnte!

Hoffentlich könnt ihr mir weiter helfen.

MFG
BioBauer
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DVD-Probleme seit Vista Update SP1
Begonnen von reverend
30. Dezember 2008, 22:07:38
Hallo zusammen,

bin absoluter newbie hier.
Durch Dr. Google bin ich bei der Suche nach Problemlösungen für mein DVD-Laufwerk auf dieses Forum gestoßen.
Das läuft nämlich seit der Installation von Vista SP1-Update nicht mehr.

Ich benutze ein 10 Monate altes Acer TravelMate 7520 G - Notebook mit serienmäßig eingebautem Optiarc DVD RW AD 7560 A ATA-Device Laufwerk. Auf dem Rechner läuft Vista Home Premium - bisher auch absolut tadellos.

Seit der Installation von SP1 allerdings erkennt der Gerätemanager besagtes Gerät nur noch als CD-ROM-Laufwerk.
CD-ROMs werden einwandfrei wiedergegeben, aber DVD's werden nicht mehr erkannt.

Bei meiner bisherigen Internet-Recherche habe ich Hinweise auf das gleiche Problem in mehreren englischsprachigen und französischsprachigen Foren gefunden.
Allerdings keine schlüssigen Lösungen gefunden.

Hat oder hatte jemand von euch auch dieses Problem?
Oder kennt jemand vielleicht sogar Lösungen?
Würde nämlich gerne wieder DVD's wiedergeben und brennen können.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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"Reboot and select proper boot device..."
Begonnen von Forrester
30. Dezember 2008, 11:22:23
Hallo liebe go-Vista-Community!

Nachdem Pebro1 mir gestern mit meinem Problem helfen konnte, ist ein neues aufgetaucht, dass sich gestern schonmal durch CMOS-Speicher resetten beheben ließ. Nachdem ich den PC allerdings gestern Abend in den Ruhezustand geschickt habe, hing der PC sich beim Login-Bildschirm heute morgen auf, und nach drücken des Reset-Knopfs am Gehäuse kommt jetzt beim booten von Vista folgende Fehlermeldung nach dem "Power-On-Self-Test" des Bios:

"Reboot and select proper boot device or insert boot media in selected boot device and press a key..."

Im BIOS taucht die HDD auf, das Diagnose-Tool "HUTIL" von dem Hersteller (Samsung) sagt jedoch, dass er keine HDD finden kann.

Hier kurz nochmal mein System:
- AMD Athlon X2 64 Dual-Core 4200+
- ASRock ALIVEsATA2-GLAN
- 2 GB Ram @ 533 Hz (ich glaube 2x1GB, müsst ich aber noch mal genauer nachgucken wenn das wichtig ist Grin)
- nVidia GeForce 7600GS
- Netgear WG111-WLAN-USB2.0-Adapter
- Vista 32bit
- Samsung HD160JJ 150GB (SpinPoint P80SD ist das glaube ich); aufgeteilt in 2 Partitionen, auf C: (30GB) ist das OS installiert, auf D: (120GB) sind Daten und ein paar Programme.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.

MfG,

Forrester
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Vista friert für Sekunden ein - Ereignis-ID 11, Quelle: atapi
Begonnen von Forrester
29. Dezember 2008, 12:56:44
« 1 2
Hallo liebe go-Vista Community!

Ich habe seit gestern Windows Vista auf meinem PC aufgespielt, und seit dem folgendes Problem:
Egal was ich gerade tue, das System friert für ein paar Sekunden ein, will heißen es reagiert auf Eingaben mehr wie Mausklicks oder Tastatur, und der Prozessor gibt keinen Ton mehr von sich. Der Mauscursor lässt sich dabei bewegen. Wenn ich gerade im Windows bin zeigt das aktuell laufende Programm (z.B. Firefox) "Reagiert nicht" an und die Vista-"Sanduhr" dreht sich. Nach ein paar Sekunden ist der Spuk wieder vorbei und alle während des Freeze ausgeführten Klicks/Eingaben werden mit einem Schlag ausgeführt und das System läuft wieder normal. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwelche Tips geben, wie ich jetzt weiter vorgehen kann um das Problem zu finden.
Hier noch ein paar Informationen:
- im Ereignis-Protokoll sind pro Std. über 1000 "Event-ID 11"-Error aufgeführt, Quelle: atapi, Beschreibung: "The Driver detected a controller error on \Device\Ide\IdePort2

Mein System:
- AMD Athlon X2 64 Dual-Core 4200+
- ASRock ALIVEsATA2-GLAN
- 2 GB Ram @ 533 Hz (ich glaube 2x1GB, müsst ich aber noch mal genauer nachgucken wenn das wichtig ist :D)
- Samsung HD160JJ 150GB (SpinPoint P80SD ist das glaube ich)
- nVidia GeForce 7600GS
- Netgear WG111-WLAN-USB2.0-Adapter
- Vista 32bit

alle Treiber für Motherboard und Grafikkarte wurden gestern frisch aus dem Netz geladen und installiert.

Hoffe die Informationen reichen fürs erste, falls nicht einfach bescheid geben.

MfG,

Forrester