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Videos hochladen einfach gemacht!
Begonnen von Lord_Zuribu
07. Januar 2009, 13:40:48
AquaSoft DiaShow für YouTube ist ein kostenloses Programm, welches hochwertige Multimedia-Shows zusammenzustellt und per Knopfdruck veröffentlicht.

Die Software kombiniert die vorhandenen Videos und Fotos und verziert diese mit Hintergrundmusik und -geräuschen.

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AquaSoft DiaShow für YouTube stellt einen Assistenten zur Verfügung, der sich darum kümmert, dass die Videos richtig komprimiert werden und auch noch im richtigen Format hochgeladen werden.


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Einige wichtige Programm lässt nicht öffnen
Begonnen von TommyboyLE
07. Januar 2009, 11:07:18
Ich brauch Eure Rat.
Meinen Laptop mit Vista Home Basic. Am Anfang scheint alles in Ordnung. Ich könnte Desktop verschönern (mit Desktopanpassung), Netzwerküberblick anschauen und auch Windows Update in Kontrolle. Das bedeutet, jede kann ich Fenster öffnen lassen und dort bearbeiten.

Nach einige eigenen Software-Installation geht nicht mehr mit Desktopanpassung-, Netzwerk-, Windows Update-Fenster nicht öffnen, es öffnet zwar und aber schließt sekunden wieder aus.

Wer kennt das Problem? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich es wieder im Griff habe.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Bluescreen nach Mainboardwechsel und reparatur installation
Begonnen von AlisD
06. Januar 2009, 20:43:24
also, ein Intel Board hat den A**** hoch gerissen und wir bauten die Pladde aus - natürlich nur wichtige Programme drauf und eine Neuinstallation ist nicht denkbar da wir mitten in einer wichtigen Sache stecken und das nicht ohne weiteres zu machen wäre... Datensicherung ist Fremdwort!!!

so nun zum Problem, wie den meisten bekannt sein dürfte, wird seit Windows 2000 der IDE-Treiber an den Chipsatz angepasst, was wiederum bedeutet, ein Windows 2000, XP das auf einem Beispielsweise Nvidia Board installiert wird, braucht einen Nvidia Chipsatz um zu laufen also ein Wechsel des Boardes gegen ein gleiches höherwertiges geht ohne -reparaturinstallation von statten. Um das ganze aber zu vereinfachen und nicht unbedingt auf Nforce Chipsatz angewiesen zu sein kann man im Gerätemanager auch den Treiber auf Standard-IDE zurücksetzen dadurch vergisst das Windows seinen Chipsatzanbieter und läuft in 90% der fälle auf anderen Boarden mit anderen Chipsätzen. Man kann diesen Effekt im Ernstfall auch in 90% der fälle mit einer Reparaturinstallation des Betriebssystems hervorrufen.

Nun zu meinem Problem :D

Ich hab die Festplatte mit ner Reparaturinstallation an nen neuen Rechner angeschlossen, er kopiert die taten und wenn das Setup starten soll kommt ein bluescreen 0x0000007e nichts sagend also.
- neuer Rechner hat ein Asus M2N Board drin und nen Nforce Chipsatz
- der alte hatte ein FujitsuBoard drin und nen Intel Chipsatz

Zum Glück...
... haben wir noch einen anderen Rechner (auch Intelchipsatz) auf dem läuft die Reparatur durch und alles is O.K. wenn wir dort den IDE Treiber auf Standard zurück setzen, dann neu starten, sehen das alles O.K. ist und die Platte wieder in den neuen setzen startet Windows mit nem Bluescreen und verabschiedet sich. Das Kuriose ist wenn wir im abgesicherten starten, läuft alles paletti.

also wo liegt das Problem? haben sämtliche Dienste etc. deaktiviert die auch nur darauf hinweisen das irgendwas altes gestartet wird...

also nun kommt mal ein rat der hoffentlich hilfe bringt...
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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DivX 7 fertiggestellt
Begonnen von ossinator
06. Januar 2009, 19:44:27

Mit DivX 7 läutet die Firma den Wechsel vom seinem herkömmlichen Codec ein, der auf MPEG-4 (MPEG-4 Part 2 Advanced Simple Profile) aufsetzt. Die Entwickler wenden sich dem effizienteren MPEG-4 AVC (MPEG-4 Part 10, auch H.264) zu, das bei DivX Inc. unter dem Namen "DivX Plus" firmiert. Den Grundstein für den relativ schnellen Einstieg ins AVC-Zeitalter legte DivX Inc. mit der Übernahme der deutschen Codec-Schmiede MainConcept Ende 2007.

Auch dem angestammten DivX-Tonformat MP3 kehrt DivX Inc. mit "DivX Plus" den Rücken; bei den in "DivX Plus HD" kodierten Dateien kommt Advanced Audio Coding (AAC) zum Zuge. Obwohl AVC-Video und AAC-Ton in MP4-Containern Platz finden würden, hat DivX Inc. das in der Internet-Szene beliebte Matroska (MKV) als Containerformat für "DivX Plus" gewählt. Dem freien Containerformat könnte dies zum endgültigen Durchbruch verhelfen und zu breiterer Hardware-Unterstützung führen – falls die Marke DivX im AVC-Zeitalter noch genug Zugkraft besitzt. Heutzutage bekommt man kaum einen DVD-Player ohne DivX-Unterstützung, das mit DivX 6 eingeführte DivX Ultra war indes nicht besonders erfolgreich.

Das bislang nur für Windows zum Download verfügbare DivX 7 installiert einen Video-for-Windows-Codec (ACM), den DivX Player, ein Browser-Plug-in (DivX Web Player), den einfachen DivX Converter (inklusive MPEG-2-Plug-in) sowie DirectShow-Filter für die Wiedergabe von "DivX Plus" (H.264-Decoder, AAC-Decoder und MKV-Splitter). Die Wiedergabefunktionen für DivX, DivX Plus, MP3 und AAC laufen auch bei der kostenlosen Testversion zeitlich uneingeschränkt, während der einfache DivX Converter und die Pro-Funktionen des Encoders nur 15 Tage ihre Arbeit verrichten. Die Vollversion von DivX 7 kostet 16 Euro.

Verblüffenderweise meldet sich der ACM-Codec weiterhin als DivX 6.8.5 und unterstützt augenscheinlich nur MPEG-4 ASP. Um das "Plus HD Profil" nutzen zu können, ist man derzeit somit auf den simplen Drag&Drop-Kodierer DivX Converter angewiesen; die während der Testphase veröffentlichte Kommandozeilenfassung des DivX264-Encoders liegt dem DivX-7-Paket nicht bei.

[url=http://www.divx.com/de/downloads][b][color=blue]DivX 7[/color][/b][/url]
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Windows 7 mit Mediaplayer 12 und Internetexplorer 8
Begonnen von djxerxes
30. Dezember 2008, 09:45:23
Nun da die offizielle Beta des Windows OS mit der Nummer 7 in Englisch erschienen ist, ist es endgültig raus: Windows 7 kommt mit dem Mediaplayer 12 und dem IE 8.
Der neue Mediaplayer hat abgesehen vom neuem Skin auch noch ein paar weitere neue Features, so zum Beispiel eine optisch abgespeckte, dafür reibungslosere Videowidergabe.
Auch wird die Aktualisirung der Medienbliliothek im Hintergrund aufgeführt, nicht wie bisher mit einem überflüssigem Fenster.

Ein kleines Vorschauvideo:
http://www.youtube.com/v/osOdeY3fCUE&hl=de&fs=1
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Wer will Sex-Ads?
Begonnen von OCtopus
29. Dezember 2008, 10:05:39
Bin heute mal wieder kurzzeitig nicht eingelopggt gewesen und wurde auf go-vista mit Sex-Angeboten überrollt. Die Einen wollten mit mir chatten, die anderen mit mir flirten. Geld verdienen ist ja gut und schön. Doch muß das wirklich mit solchen Abzocker-Ads stattfinden?

Liebe Admins laßt Euch doch bitte was Besseres einfallen!

EDIT:
Warum wird jetzt mein angehängter Screenshot nicht angezeigt?
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GTA 4 Problem beim Starten
Begonnen von ludipick
27. Dezember 2008, 13:10:55
Hallo,
ich weiß das es schon viele Themen über ähnliche Probleme gab, aber ich konnte nie die Antwort auf mein Problem finden...:(
Ich habe volgendes Problem
Ich habe mir GTA 4 gekauft und installiert, natürlich auch das Rockstar programm und Games for Vista Live...JEtzt starte ich den Rockstar Launcher und drücke auf spielen...
Ein Schwarzes Bild kommt wo drauf steht jaja Vista live games  und das ganz zeug...
Dann sollte eig. Das bild kommen von Rockstar, doch mich kcikt es auf dem Desktop und eine Meldung kommt: GTA 4 funktioniert nicht mehr...
Kann mir bitte jemand helfen? Benötige ich einen Patch oder so waS?.... ?( :O
Danke
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Media center zeigt nicht alle Cover an
Begonnen von Toralf
26. Dezember 2008, 17:31:05
Hallo

Ich bin nun auch Besitzer von Vista 32 bit. Ich habe nun versucht mein Media Center einzurichten und habe alle meine Alben automatisch suchen lassen. Das hat auch alles wunderbar geklappt das Problem ist nur das er nicht alle Cover anzeigt sondern nur vereinzeln. Die Cover sind aber in jedem Ordner drin aber er zeigt nur bei einigen CDs die Cover an. Vielleicht hat jemand ne Lösung dazu.

Viele Grüße  Toralf
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Vista öffnet iTunes nicht->Datenausführungsverhinderung
Begonnen von Smiley05
26. Dezember 2008, 16:04:27
« 1 2
hey ihr 

ich hab da ein Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt:

hab ein Problem mit iTunes.Ich kann es einfach nicht öffnen.Windows Vista zeigt an,dass es nicht funktioniert wegen der [u]Datenausführungsverhinderung.[/u]Windows Vista hat auch angeben,wie ich es für iTunes abschalten kann.Ich hab alles genauso gemacht,wie es da stand aber da kommt dann die Meldung das die Datenausführungsverhinderung für iTunes nicht ageschaltet werden kann.Ich habe auch mehrmals iTunes deinstalliert und nochmal runtergeladen,ist aber immernoch wie vorher-es lässt sich nicht öffnen.Kann mir jemand helfen?

Bitte um schnelle Antwort,bin langsam echt am verzweifeln,dass geht jetzt schon mehr als 2 Wochen so.
Mir hat nie jemand auf meine Frage in anderen Foren wie z.B apfeltalk helfen können.
Und im Internet hab ich darüber auch nichts gefunden.
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Ulead video studio 11
Begonnen von claudixyz
26. Dezember 2008, 11:05:21
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen - da ich ein Laie bin weiß ich leider nicht mehr was ich noch machen kann. also zu dem Problem

Ich habe mir vor ca. 1 1/2  monaten Ulead Vidoestudio 11 gekauft. Es lief etwa 6 wochen einwandfrei unter vista nun seit vllt 1 woche streikt das Programm - ich kann ganz normal anfangen die Werbung raustrennen und dann plötzlich bekomme ich den hinweis "Ulead Video studio funktioniert nicht mehr..." und das programm wird geschlossen.

Habe es schon 2 mal noch mal neu installiert aber das Problem taucht immer wieder auf. Habe nochmal unter den eigenschaften ( rechts klick auf das Icon) geschaut und da steht bei der Kompatibilität nix mit Vista zum anklicken nur halt Windows XP und ältere versionen von Windows. Das Kreuz ist bei windows XP Service Pack 2. 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen- bin sehr zufrieden mit dem Programm.  Benötige es zu 100% nur zum Werbung raustrennen.

DANKE

Ciao
claudi

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IE Offlinemodus
Begonnen von quaster
22. Dezember 2008, 16:40:45
Sobald ich mit dem Internet Explorer surfe erscheint nach wenigen Minuten unten abgebildete Meldung. Das nervt mit der Zeit tierisch dort immer auf Wiederholen zu klicken. Woran kann das liegen, wie stell ich das ab?
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N79 Firmware-Update
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2008, 15:05:45

Nokia hat ein Firmware-Update für das Nokia N79 veröffentlicht. Bis auf zwei Ausnahmen gibt es keine Neuerungen am System, die Entwickler haben aber eine ganze Reihe von Fehlern behoben.

Das Update mit der Versionsnummer 11.049 bringt einen neuen N-Gage-Client und eine aktualisierte Version von Mail for Exchange mit.

Das Update kann entweder per WLAN direkt auf dem Handy eingespielt werden oder über den Nokia Software-Updater auf dem PC. Obwohl nur wenige Neuerungen hinzugekommen sind, ist ein Update aufgrund der langen Liste von Fehlerbehebungen durchaus angeraten. Sie umfassen alle Funktionen des Handys, vom Idle Screen und Auto-Rotation über Bluetooth, Kamera und Radio bis hin zu Medienplayer, Browser und Kalender.

Alle Neuerungen könnt ihr [url=http://www.slashphone.com/new-nokia-n79-v11049-firmware-updates-available-major-release-223815][color=blue][b]hier[/b][/color][/url] Nachlesen.
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Handyortung
Begonnen von dez
20. Dezember 2008, 18:44:29
Hallo zusammen!

Vorerst wünsche ich allen go-vista.de Mitgliedern eine schöne Weihnachtszeit und auch einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009!!!

Ich habe heute mein Handy verloren und ich finde keine kostenlose Möglichkeit um mein österreichisches Handy im Internet zu orten.

Vielleicht kann mich irgendjemand von euch noch retten.
Vielen Dank im Vorraus für eure Unterstützung.
LG Euer "Dez"
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Ich habe jetzt das Medion Netbook E1210 - Fragen?
Begonnen von OCtopus
20. Dezember 2008, 11:25:12
Ich habe jetzt das ALDI-Medion Netbook E1210.
http://www.aldi-sued.de/de/html/offers/2827_9630.htm
Die Tastatur ist bauartbedingt etwas klein und gewöhnungsbedürftig. Das 10 Zoll-Display ist auch etwas klein, gehört aber bauartbedingt auch so. Das Ding ist nicht schwerer und nicht größer als das neueste Werk von John Grisham. Für Office und Internet taugt das Ding allemal. Ein winziger Bluetooth-Stick ist dabei. Paßt beim Auspacken des Geräts auf, daß Ihr ihn nicht versehentlich wegwerft, wie es mir fast gegangen wäre. So einen kleinen Stick habe ich noch nie gesehen.

Der Akku hält bei hoher Festplattenaktivität (bei Installationen) ca. 1 1/2 Stunden, sonst soll er vier Stunden halten, das weiß ich aber noch nicht.

Die mitgelieferte Software läßt sich problemlos deinstallieren. Warum PowerDVD mitgeliefert ist, obwohl das Gerät kein DVD-Laufwerk hat, ist mir noch ein Rätsel. Vielleicht, wenn man etwas Externes dazu kauft (69,90 EUR). Das Bios scheint das Booten von einem externen DVD-Laufwerk zuzulassen, so daß sich auch statt des mitgelieferten ein Original-Windows installieren lassen wird. Ansonsten ist das Bios spartanisch ausgestattet.

Einen Warnaufkleber, daß man das WLAN nicht in Kliniken etc. verwenden darf, habe ich dummerweise gleich entfernt. Dies kostete mich dann eine Stunde Entfernen der hartnäckigen Kleberreste mit einem Kunststoffreiniger.

Wer Fragen hat, wende sich an mich.
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Kann mich nicht mehr anmelden, neustart nach update config ->wieder config
Begonnen von jiyan
17. Dezember 2008, 21:23:37
Guten Abend,

mein Vista hat ein Update gemacht, ganz normal..
Dann ein Neustart und bevor mein Anmeldebildschirm kommt, steht da: Update wird koknfiguriert. Abschnitt 3 von 3........... ist auch OK.
Dann mach der einen Neustart und kommt wieder dahin, Update wird konfiguriert. Abschnitt 3 von 3.......... dachte mir wieder "hmm ok"... hab den 20 minuten laufen lassen,
immer dasselbe. kann mich nicht mehr anmelden!
hab mal die datei \windows\servicing\trustedinstaller.exe umbenannt übern cmd. kann mich so zwar noch anmelden, aber muss immer 2 minuten warten, bevor ich mich anmelden kann, da steht BITTE WARTEN........ und es kommt eine meldung, dass keine verbindung zum windows dienst hergestellt werden konnte, also könne sich auch kein nutzer mit eingeschränkten rechten anmelden.
wie kann ich die updates löschen?
bei der systemsteuerung, wo er mir sie anzeigen sollte, finde ich nix, ich denke mal, weil er die trustedinstaller.exe nicht findet...  ?( ?( ?(
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Gesucht: Kaufempfehlung "NAS & HDMI Mediastreamer in einem Gerät"
Begonnen von dbetsch
17. Dezember 2008, 12:52:14
hallo

ich bin auf der suche nach einer eierlegendenwollmilchsau  :D
Ich möchte ein Gerät, welches mit einer 3.5" Festplatte per Ethernet an meinen Router gehänt werden kann und als NAS Speicher im Netzwerk dient und gleichzeitig über HDMI an meinen HDTV angeschlossen werden kann um so auf dem HDTV meine Filmsammlung welche auf dem NAS-Speicher und im lokalen Netzwerk wäre wiedergeben kann. Zusätzlich sollte man damit auch gleich noch Fernsehsendungen aufnehmen können (am besten auch nach zeitplan) inkl. timeshift. Folgende Formate wären ein must: MPEG 1, MPEG 2, MPEG4 (AVI/Divx/Xvid/AC3 codec), ISO, die HD-Formate, MP3, MP4, youtube-video-wiedergabe.
Die Festplatte müsste nicht zwingend dabei sein, kann man ja selber kaufen. Unterstützte Betriebssysteme sollte Windows Vista und Mac OS X sein.

Gefunden habe ich schon ein paar solche geräte:

[list]
[li]RaidSonic ICY BOX IB-MP3010HW (http://www.raidsonic.de/de/pages/products/external_cases.php?we_objectID=5384)
--> kann man den als NAS verwenden (von netzwerk aus daten darauf abspeichern)?
[/li]
[/list]

[list]
[li]ACR-PV72100 Playon! DVR - HDMI Network Digital Video Recorder (http://www.acryan.com/index.php?option=com_acryan_product&product_item=210&parent_id=1)
--> werden die neuen blueray und hd-formate unterstützt? was bedeutet NTFS read only? Wenn der NAS Fat32 formatiert wäre könnte man ja nur Dateien bis 4GB darauf abspeichern?[/li]
[/list]

Vielleicht hat ja jemand von euch so ein gerät und kann mir weiterhelfen? Danke!

mfg
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Video Problem
Begonnen von vccp
11. Dezember 2008, 00:42:53
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Hallo!

Ich habe mir vor 3 Tagen die 64-bit Version von Vista installiert und habe große Probleme die Dateiformate .mpeg, .avi, .divx;... abzuspielen.

Zuerst habe ich folgende Codecs probriert:

http://shark007.net/x64components.html
http://shark007.net/vistacodecpackage.html

später dann auch den k-lite pack dazuinstalliert.

Das Resultat war wenig erfreulich: Die Videos unter dem 32 und 64 bit Media Player ruckeln, stocken und nach wenigen Sekunden kommt statt dem Sound ein Rauschen. Die Videos auf YouTube stocken auch nach wenigen Minuten. Ich habe dann den Media Player Classic ausprobiert, da traten die Probleme Anfangs nicht auf, doch im weiteren Verlauf habe ich diese auch auf diesem Player bemerkt. Selbes Problem gab es auch mit Power DVD.

Mein System besteht aus folgenden Komponenten:

AMD Athlon 64 X2 6000+
MSI K9AG Neo2-Digital
8 GB RAM Corsair
ATI Radeon x1250 (OnBoard-Grafikkarte)

Bitte um Hilfe!

Danke im Voraus für die Antworten!
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Thunderbird 3 Beta 1
Begonnen von ossinator
10. Dezember 2008, 16:43:37

Mozilla hat den Mail-Client Thunderbird 3.0 Beta 1 zum Testen freigegeben. Mit der Vorabversion können interessierte Anwender und Entwickler bereits vorab einen Blick auf die nächste große Version des Mail-Clients werfen.
Thunderbird 3 Beta 1 basiert auf der Gecko 1.9.1-Plattform. Damit profitiert neben Firefox auch Thunderbird von den über 10.000 Änderungen, die der Platform im Vergleich zur Vorgängerversion 1.9 spendiert wurden. Insbesondere die Performance, Stabilität und Kompatibilität wurden verbessert. Ansonsten gab es im Vergleich zur Vorgängerversion von Thunderbird über 750 Änderungen, die in die Version 3.0 eingeflossen sind.
Mail-Nachrichten und -Ordner können nunmehr in Tabs geöffnet werden. Zusätzlich haben die Entwickler auch die Anzeige der Nachrichten verbessert und dem Mail-Client einen neuen Add-On-Manager spendiert. Letzterer kann nun ähnlich wie bei Firefox 3.x dazu genutzt werden, um direkt im Manager nach neuen Addons, Themes und Plugins zu suchen und diese zu installieren. Ebenfalls verbessert wurde das Adressbuch: Per Mausklick können dem Adressbuch neue Kontakte hinzugefügt werden. Auch das Aktualsieren der Kontakte wurde erleichtert. Die in Windows Vista integrierte Suche ist nunmehr kompatibel zu Thunderbird 3.0 Beta 1 und berücksichtigt die im Mail-Client abgelegten Daten bei der Anzeige von Suchergebnissen. Die weiteren Änderungen und Verbesserungen: Beim Outlook-Express-Import werden nun auch SSL- und Port-Einstellungen kopiert und beim Antworten auf Mails kann auf Wunsch nur der selektierte Text als Zitat hinzugefügt werden. Hinzu kommen diverse Details-Änderungen. So haben die Entwickler beispielsweise auch die Grundlage für eine 64-Bit-Fassung von Thunderbird geschaffen.Die Weiterentwicklung von Thunderbird wird bei Mozilla durch Mozilla Messaging vorangetrieben, das sich auch den Prinzipien von Mozilla verpflichtet hat. Ziel ist es, den Mail-Client Thunderbird weiterzuentwickeln und dessen Verbreitung zu fördern.
Thunderbird 3.0 Beta 1 steht in deutscher Sprache für Windows, Linux und MacOS X zum Download bereit.

[url=http://www.mozillamessaging.com/en-US/thunderbird/3.0b1/][b][color=blue]Download Thunderbird 3 Beta 1[/color][/b][/url]