493 Benutzer online
26. April 2024, 17:16:39

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort dienste
8
Antworten
6961
Aufrufe
ports freischalten für den "Netgear DG834GTB" router
Begonnen von Spagel
18. Januar 2009, 19:28:01
Hi an alle,

ich habe einen Netgear DG834GTB router mit dem ich über w.lan verbunden bin. Nun möchte ich gerne meine ports für css freischalten.

Bei dem Router musst du erst den Dienst festlegen:

dienstname ---> overnet1
diensttyp ---> tcp
erster port ---> xxxx
letzter port ---> xxxx

dienstname ---> overnet2
diensttyp ---> udp
erster port ---> xxxx
letzter port ---> xxxx


Dann musst du für diesen Dienst in der Firewall die Regeln einstellen:
(Dienste Overnet 1/2 bei eingehende und ausgehende Dienste zulassen)

Dienst auswählen ---> Overnet 1/2
Lan ---> IP des LAN Rechners angeben ("einzelne Adresse", "Adressenbereich"
oder "beliebig")
Wan ---> IP des WAN Rechners angeben ("einzelne Adresse", "Adressenbereich"
oder "beliebig")

zudem weiß ich nicht ob ich einzelene adressen adressenbereich oder beliebig auswählen soll.

Hab die IP des Rechners (als zB 192.168.0.5) bei LAN, bei WAN oder bei beiden angegeben, aber das klappt nicht. 





Nun an euch ich bin am verzweifeln bite helft mir .... bin über jede antwort dankbar


thx und mfg Spagel


windowswindows go-windowsgo-windows vistavista winwin ymsyms win7win7 bgebge bgqbgq problemproblem problemeprobleme zwuzwu gehtgeht forumforum keinkein funktioniertfunktioniert hilfehilfe softwaresoftware fehlerfehler windows7windows7 keinekeine bingbing dienstdienst programmprogramm windowwindow updateupdate zguzgu d2sd2s treibertreiber installiereninstallieren startenstarten
6
Antworten
4710
Aufrufe
Mein Lappi braucht lanhe zum starten
Begonnen von sascha19374
12. Januar 2009, 15:11:31
Hallo

Ich habe seit gut 4 Wochen meinen PC abgegeben und mir ein Laptp zugelegt Acer 7730g.
Vista Home Premium habe ich sofort runter getan, da ich meine Vista Ultimate drauf haben wollte, hat auch alles Super geklappt, was aber jetzt ist, der braucht meiner Meinung nach recht lange zum Starten, jetzt ca 2min und 20sec, es war vorher fast 3,5 min habe denn in Netzwerkverbindung den Haken unter TCP/IP6 raus gemacht.
Ich habe aber immer Fehler in der Ereignisanzeige auch wegen Systemstart, habe mal ein Screen davon gemacht.
Habe mein System auch umgestellt das der mit beiden Kernen startet.
Autostart ist auch abgespeckt
Wie und wo kann ich das sehen, welche Programme der reihe nach starten(nicht autostart), meine ob man es irgend wo sehen kann welches Prog so lange braucht.
Wenn soweit alles da ist sehe ich unten das kein INet Verfügbar ist(rotes Kreuz) denn hat Outlook keine Rückmeldung und danach kommt mein Inet Sidebar kommt und Outlook ist auch verfügbar.

Ich bedanke mich im vorraus

Gruß
2
Antworten
4561
Aufrufe
Hilfe, es können nach Anmeldung keine Windows-Dienste hergestellt werden !
Begonnen von bernardo44
11. Januar 2009, 10:55:01
Schönen  Sonntag allerseits.
Habe seit gestern (nach Deinstallation eines Quicktime Players) seit Neustart folgendes Problem :
Nach Kennworteingabe kommt das "willkommen" und bleibt eine lange Zeit stehen, dann wird der Bildschirm wieder schwarz. Nach ebenso einer langen Zeit baut sich dann doch das Desktop-Bild auf. Dann erscheinen mehrere Warnfenster, wie z.B.: 1. Es können keine Windows-Dienste hergestellt werden.
2. Bitte überprüfen Sie die Firewall. Auch noch weitere von DSL-Protect (Programm der Fritzbox) und Logitech usw.
Wenn ich die Firewall einschalten will, geht das auch nicht !!
Eine Systemwiederherstellung ist auch nicht möglich ! Internetverbindung ist natürlich auch nicht da !!
Ich habe alle Antiviren- und Spywareprogramme durchlaufen lassen, es werden keine Schädlinge gefunden.

Hat jemand eine Diagnose oder Tipps für mich ????
Vielen Dank im voraus !
bernardo44
0
Antworten
10945
Aufrufe
Systemfehler 5 ~ Zugriff Verweigert :!: HELP :!:
Begonnen von Coke
08. Januar 2009, 20:01:20
Hallo,

was mir auffällt ist das ich seit neuem immer wenn ich etwas ändern will auch im C:/ oder D:/ Bereich Zugriff verweigert auftritt.
Bloß dabei bin ich der Standart User also Alleinige Administrator - Erst Account :E?

Könnte mir jemand da helfen da ich auch wo ich Passwort vergessen hab dieser Fehler auftritt... :(

Grüße,
CoKe
0
Antworten
36816
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
13
Antworten
18036
Aufrufe
Bluescreen nach Mainboardwechsel und reparatur installation
Begonnen von AlisD
06. Januar 2009, 20:43:24
also, ein Intel Board hat den A**** hoch gerissen und wir bauten die Pladde aus - natürlich nur wichtige Programme drauf und eine Neuinstallation ist nicht denkbar da wir mitten in einer wichtigen Sache stecken und das nicht ohne weiteres zu machen wäre... Datensicherung ist Fremdwort!!!

so nun zum Problem, wie den meisten bekannt sein dürfte, wird seit Windows 2000 der IDE-Treiber an den Chipsatz angepasst, was wiederum bedeutet, ein Windows 2000, XP das auf einem Beispielsweise Nvidia Board installiert wird, braucht einen Nvidia Chipsatz um zu laufen also ein Wechsel des Boardes gegen ein gleiches höherwertiges geht ohne -reparaturinstallation von statten. Um das ganze aber zu vereinfachen und nicht unbedingt auf Nforce Chipsatz angewiesen zu sein kann man im Gerätemanager auch den Treiber auf Standard-IDE zurücksetzen dadurch vergisst das Windows seinen Chipsatzanbieter und läuft in 90% der fälle auf anderen Boarden mit anderen Chipsätzen. Man kann diesen Effekt im Ernstfall auch in 90% der fälle mit einer Reparaturinstallation des Betriebssystems hervorrufen.

Nun zu meinem Problem :D

Ich hab die Festplatte mit ner Reparaturinstallation an nen neuen Rechner angeschlossen, er kopiert die taten und wenn das Setup starten soll kommt ein bluescreen 0x0000007e nichts sagend also.
- neuer Rechner hat ein Asus M2N Board drin und nen Nforce Chipsatz
- der alte hatte ein FujitsuBoard drin und nen Intel Chipsatz

Zum Glück...
... haben wir noch einen anderen Rechner (auch Intelchipsatz) auf dem läuft die Reparatur durch und alles is O.K. wenn wir dort den IDE Treiber auf Standard zurück setzen, dann neu starten, sehen das alles O.K. ist und die Platte wieder in den neuen setzen startet Windows mit nem Bluescreen und verabschiedet sich. Das Kuriose ist wenn wir im abgesicherten starten, läuft alles paletti.

also wo liegt das Problem? haben sämtliche Dienste etc. deaktiviert die auch nur darauf hinweisen das irgendwas altes gestartet wird...

also nun kommt mal ein rat der hoffentlich hilfe bringt...
37
Antworten
15956
Aufrufe
Windows-Hostprozess Rundll32 funktioniert nicht mehr.
Begonnen von GDI01
06. Januar 2009, 10:02:53
« 1 2 3
Hallo,

ich benutze Windows Home Premium 32bit version, leider tretet das Problem bei mir nur dann auf wenn ich Spiele oder Anwendungen starten möchte. Nero hab ich nicht. Der Fehler bricht fast alles ab was ich starten möchte.

Danke im Voraus
3
Antworten
9480
Aufrufe
Windows XP - Media Center Edition
Begonnen von markus
04. Januar 2009, 18:11:19
Hi!

Folgendes Problem - ich habe die Windows XP Media Center Edition!
Beim Windows-Start laufen im Task-Manager Programme wie ehrecvr.exe und ehSched.exe die vom Media-Center her kommen und recht viel Arbeitsspeicher benötigen (über 100MB).

Ich benötige die ganzen Media Center funktionen überhaupt nicht.
Weiss jemand ne Möglichkeit, wie man sich komplett von den Media Center - Funktionalitäten trennen kann?

mfg
Markus ?(
8
Antworten
96128
Aufrufe
Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
19
Antworten
12104
Aufrufe
Windows-Update Problem
Begonnen von Charma
27. Dezember 2008, 23:53:40
« 1 2
Hallo,
Ich habe mich allein aus Verzweiflung hier registriert hoffentlich weiß jemand weiter... folgendes:
Ich habe jetzt seit neulig Windows Vista Buisness mit SP1 installiert. Hatte dafür eigens eine extra Partition angelegt, da ich sicherheitshalber WinXP behalten wollte. Leider hat Vista durch die Installation die Booteinträge derart irreparabel kaputt gemacht, dass sich WinXP leider nicht mehr starten lässt(auch wenn im Bootmenü das "frühere Windows" eingetragen ist)... fixmbr und alles versucht, ohne Erfolg... wie dem auch sei.. Ich hab mich damit abgefunden und Vista jetzt akzeptiert. Leider funktionieren seit der Installation keine Updates. Es wurde auch noch keins runtergeladen. Problem besteht also von Anfang an.

Die Fehlercodes sind im fast willkürlichen Wechsel 80070002 und 80070003 (mal der eine mal der andere ne Weile jeweils).

Ich weiß, dass dies in vielen Foren und bei google findbar ein scheinbar bekanntes Problem ist aber ich habe leider bis einschließlich heute keine Lösung gefunden.

Das Update-Problem bestand bereits als noch nichts ausser ein paar Treiber installiert und das Internet eingerichtet waren, da das in der Regel das erste ist was ich tue, also die neuesten Sicherheitsupdates runterladen.
Ich habe alle Anleitungen mit dem löschen des Ordners "SoftwareDistribution" bereits versucht. Auch habe ich Windows-Defender, firewalls und meinen eigenen VirenScanner abgeschaltet und es nochmal versucht. Die updateseiten sind über http als auch https bereits als vertrauenswürdige Seiten eingetragen. Ich habe wirklich alles versucht. Unzählige Neustarts und Neuversuche auch.

Im Anhang habe ich die Protokoll-Datei mal angehängt, vielleicht kann jemand anderes mal damit etwas anfangen. Ich selbst leider nicht.

Hoffe auf baldige Hilfe, vielen Dank!
16
Antworten
12399
Aufrufe
Bluetooth findet Maus und Tastatur nicht
Begonnen von Toralf
27. Dezember 2008, 15:03:50
« 1 2
Hallo

Ich habe eine Tastatur und eine Maus von Microsoft (Desktop 7000). Dazu habe ich einen Stick von Anycom USB Adapter 200. Nun habe ich den Stick installiert mit den Vista Treibern. Der Stick wird auch als solcher im Gerätemanager angezeigt. In der Startleiste wird auch das Symbol für Bluetooth angezeigt. Wenn ich dort draufklicke und auf Hardware suchen gehe findet er nichts. Ich verzweifle gerade da ich es nicht zum laufen bringe. Wenn ich die Optionen der Maus oder Tastatur aufrufe dann sagt die mir das kein Transreceiver angeschlossen ist. Vielleicht weiß ja einer Rat.
16
Antworten
20895
Aufrufe
Aero Design Aktivieren?
Begonnen von Coke
26. Dezember 2008, 17:04:05
« 1 2
Hallo,

Ich wollte mal fragen wie ich in Vista Ultimate™ das Aero Design aktiviere?

Grüße,
CoKe
24
Antworten
11315
Aufrufe
Vista kann kein SP1 mehr installieren! Interner Fehler Bluescreen und Abstürtze
Begonnen von samy-hidden
26. Dezember 2008, 15:46:13
« 1 2
Hallo go-vista.de user

Hier erstmal meine Hardware

Intel Core 2 Quad Q6600 (nicht übertaktet)
ATI Radeon 4870 (nicht übertaktet)
MSI P31 Neo
Sound On Board
80 GIG Festplatte für Windows

Nachdem ich mir mein SP2 beta für Vista istalliert habe, und dannach eine Neuinstallation von Vista durchgeführt habe, kann ich kein SP1 mehr auf meinem frisch installierten Vista installieren. ich habe schon manuell versucht Updates zu installieren aber es kommen immer die Gleichen Fehler ....

Entweder

Interner Fehler (Noch beim Entpacken des SP1)
Bluescreen (Nach dem Installieren oder beim Abschluss der Installation)
Oder Absturtz




Nach dem Normalen starten von Vista hat er mir sogar die Fehlermeldung Angezeigt : !!Hostprozess für Windows dienste wurde beendet !!


Ich habe meine Festplatte schon formatiert, mir Windows XP drauf gemacht (wobei er mir auch nur fehler anzeigt) Sogar Linux habe ich mir drauf gemacht , um evt. die festplatte von noch vorhanden Daten zu befreien!

Dann habe ich sogar Mein Windows Vista auf einer 500 GIG festplatte installiert, und meine 80 GIG festplatte abgeschlossen... aber immer wieder der gleiche fehler.


Anschließend habe ich mein Windows mit anderer Hardware (bei meinem Vater am PC) Installiert und das Service Pack ließ sich einwandfrei installieren!


Den Hauptspeicher habe ich auch gewechselt., hat auch nicht geklappt!


Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr eine lösung finden könntet oder eine vermutung habt, was es sein könnte!


Mit freundlichen Grüssen samy-hidden (Steven)
8
Antworten
12704
Aufrufe
Touchpad funktioniert nicht mehr!
Begonnen von Blancanieves46
25. Dezember 2008, 20:33:03
Hallo,

mein Bruder hat das Problem, dass bei seinem Laptop (HP Pavilion dv7-1105) das Touchpad nicht mehr funktioniert.

Er nutzt Vista Home Basic, 32 Bit. Hat vielleicht jemand eine Ahnung woran das liegen könnte?

Kann es eventuell daran liegen, dass in dem Laptop wohl mal Wasser war? Außer dem CD-ROM-Laufwerk (s. anderes Thema) macht aber nix weiter Probleme.
9
Antworten
7079
Aufrufe
Sicherheitscenter nervt.
Begonnen von geas
25. Dezember 2008, 17:19:07
hi,

ich habe bei mir das Windows Sicherheitscenter vollständig deaktiviert, inc. sämtliche dienste die damit zu tun haben.
[img]http://img.at-zero.de/sicherdeak.png[/img]
aber habe scheinbar doch etwas übersehen, denn nach jedem systemstart popt eine nervige sprechbladse auf und das hässliche rote sicherheits center icon wird im systray bereich angezeigt:
[img]http://img.at-zero.de/sicherheitshinweiseftl.png[/img]

weiß jemand was? :_:
8
Antworten
11227
Aufrufe
Probleme, GTA IV zu starten
Begonnen von 73r0C007
23. Dezember 2008, 13:55:31
Hi, ich habe mir gerade GTA IV geholt, habe es gleich installiert und mich nun drauf gefreut es zu zoggen, laut der Verpackung habe ich alle Mindestanforderungen und mehr, habe zwar nur ne 7950 GTX, sollte aber trotzdem einigermaßen laufen. So was is nun das Problem, wenn ich Spiel Starte, kommt der erste Schwarze Bildschirm, dann stürzt das Spiel ab und gibt mir folgende Nachricht: GTA IV: Schwerwiegender Fehler: Depth Render Target konnte nicht erzeugt werden - Bitte Direct X neu installieren und/oder den aktuellsten Grafikkartentreiber installieren. Für meine Graka gibts von nVidia keine Treiber, da es eine Mobile Variante ist, und das ja schon immer das Stievkind von nVidia war und mein Notebook hersteller Nexoc hat schon lange keine Aktualiseirung mehr gebracht. Das mit DirectX neuinstallieren bringt auch nix, kennt ihr das Problem?
MfG
38
Antworten
26032
Aufrufe
Internet Explorer stellt keine Verbindung zum port World Wide Web her
Begonnen von valindur
23. Dezember 2008, 09:40:59
« 1 2 3
Hallo Vistaianer,

Ich habe seit geraumer Zeit ein großes Problem:
Mein Internet Explorer zeigt keine webseiten mehr an. Firefox funktioniert jedoch.
Jetzt  werden viele sagen: "Benutz doch Firefox", aber viele Programme die das Internet benötigen, brauchen den Internet Explorer.

Wenn ich den Internet Explorer öffne, zeigt er keine Seite an und wenn ich auf "Diagnose von Verbindungsproblem" drücke, kommt eine Nachricht: "www.(belibige-website).de" ist nicht eingerichtet, eine Verbindung auf Port "World Wide Web-Dienst (http)" mit diesem Computer einzugehen.

Wenn ich eine Adresse ohne "www." vorher einzugeben kommt z.B. http:///?%20google.de

Hoffe auf schnelle Antwort...

P.s: Benutze einen Alice Router
0
Antworten
8705
Aufrufe
.NET Framework 3.5 Family Update
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2008, 18:48:56

Microsoft hat ein Sammel-Update für das Microsoft .NET Framework 3.5 zur Verfügung gestellt. Anwender von Windows Vista und Windows Server 2008 können die Laufzeitumgebung so mit einem Schlag auf den aktuellen Stand bringen.
Das "Microsoft .NET Framework 3.5 Family Update" beinhaltet alle Updates und Patches, die nach Erscheinen des Service Pack 1 für das .net Framework 3.5 veröffentlicht wurden. Das Family Update eignet sich für Windows Server 2008 und Windows Vista (beide Male in deutscher Sprache).

[url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?displaylang=de&FamilyID=b9de7937-2c12-4f16-ad66-a31b83931953][b][color=blue]Download[/color][/b][/url]
0
Antworten
23939
Aufrufe
Windows-Update reparieren
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2008, 11:38:35

Seit der Veröffentlichung von XP SP3 und Vista SP1 treten vermehrt Probleme beim Aktualisieren des Systems auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Updates automatisch oder manuell über die Windows-Update-Seite bezogen werden. Da hilft ein kleines Tool: [url=http://www.codeplex.com/aureset][b][color=blue]AU Check[/color][/b][/url] oder die umgeschriebene Version, für deutsche Windows-Versionen von PC-Welt [url=http://www.pcwelt.de/downloads/pcwelt_tools/tools/187529/pcwupdaterepair/41656_downloadhinweis.html][b][color=blue]UpdateRepair[/color][/b][/url].

Wichtig: Vor dem Einsatz das System neu Starten.

[quote=PC-Welt][b]Technischer Hintergrund:[/b]
Das Tool stoppt die Dienste Wuauserv (Automatische Updates) und Bits (Intelligenter Hintergrundübertragungsdienst) und setzt deren Zugriffsberechtigungen auf die Werkseinstellung zurück. Dann entfernt es die oben genannten „Pending File Rename Operations“ und registriert alle für die Update-Funktion relevanten DLLs neu. Im nächsten Schritt benennt es den temporären Ordner des automatischen Updates \Windows\Softwaredistribution\Download und das Verzeichnis \Windows\System32\Catroot2 um. Im letzten Schritt lädt und installiert es die aktuelle Version von Windows-Update-Agent und Windows-Installer sowie weiterer Hilfs-Tools.[/quote]
7
Antworten
4701
Aufrufe
Welche Programme ausschalten?
Begonnen von Heroldi
21. Dezember 2008, 12:25:20
Kann mir jemand sagen welche Programme ich noch auschalten kann um so den speicher zu entlasten ?