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Im Schnellstartbereich fehlen "Desktop anzeigen" und "Windows Flip 3D"
Begonnen von bernardo44
23. Februar 2009, 09:10:02
Guten Morgen allerseits,
ich zeige per Fernwartungsprogramm "Teamviewer" einem Bekannten (73 Jahre alt und PC-Neuling) viele Funktionen und installiere und downloade ihm viele Programme. Gestern stellte ich fest, dass bei
ihm im Schnellstartbereich der Taskleiste die Symbole für "Desktop anzeigen"  und "Windows Flip 3D" nicht mehr da sind. Ich habe keine Erklärung dafür, wie er die "verschwinden lassen konnte".
Er hat zwar aufgrund seiner schlechten Augen durch falsche Tastenkombinationen schon einiges deaktiviert oder verändert. Das konnte ich (selbst Laie) aber fast immer wieder korrigieren.

Wie ich diese beiden Programme aber wieder in den Schnellstartbereich integriere, weiss ich nicht, da ich sie unter "alle Programme" nicht finde.
Hat jemand Tipps ??
Vielen Dank im voraus.
bernardo44

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Vista 64Bit: 32-Bit-Software streikt!
Begonnen von pcspecht
20. Februar 2009, 19:38:12
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Hallo,
ich hab 'ne böse Überraschung erlebt, als ich mir einen neuen 64-Bit-Rechner mit "Windows-Vista Home Premium" zugelegt habe: Meine vorhandene Software läuft nicht mehr bzw. nur mit Einschränkungen.
Mein Rechner, im Oktober gekauft: AMD Phemom, 9650 Quad-Core, 2.30 GHz, 4 GB RAM, 64Bit;
Zum Beispiel mein Picture-Publisher8 und Nero laufen überhaupt nicht mehr; beim Programmstart kommt der Hinweis auf das 32/64-Bit-Problem. Auch mein MS-Office weist plötzlich Einschränkungen auf.
Weiß jemand Rat? Kann ich mein WindowsVista evtentuell als 32-Bit-Variante laufen lassen? Oder kann ich durch irgendeine Zusatzsoftware meine Programm auf der neuen Maschine zum Laufen kriegen?
Wäre Euch sehr dankbar für Ratschläge.
Herzlichen Gruß
PC-Specht
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Samsun R60 plus , geliefert ohne CDs Recovery??
Begonnen von uyanbekardes
15. Februar 2009, 22:06:52
Hallo, ich habe das Samsung R60 plus , das Notebokk ist zwar TOP aber es hat ein Nachteil, unzwar beim Kauf wurde keine einzige CD mitgeliefert, es ist nur auf einer Festplattenpartition ein Samsung Recovery drauf von 16 Gb , mein Problem jetzt ich möchte Windows Vista neu aufspielen also System platt machen, wie kann ich das ohne CD machen, habe nur ein CD Key auf der unterseite des Notebooks mehr auch nicht, muss man eine CD Brennen, wenn dann wie sind ja schließlich 16Gb passt also nicht auf eine DVD Rohling.. Hoffe einer kann mit weiterhelfen,
vielen Dank im Vorraus...


MfG
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Drucker Epson DX 4450 erkennt Patrone nicht
Begonnen von Count Doku
14. Februar 2009, 13:49:23
Hallo

Gestern musste ich wichtige Sachen drucken und habe daher die alte Schwarzpatrone, die nahezu leer war durch das Tintenaustausch Utility erstzt. Habe die Original Patrone T0711 von Epson eingesetzt aber es wird mir gesagt das diese Patrone nicht kompatibel ist. Habe es auch über die Tastenfunktion des Druckers versucht. NIX

Habe das Problem schonmal gehabt und da ging es dann auf einmal wieder. Weiss aber nicht wie ich das gemacht habe.

Hat jemand einen Tipp für mich????
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vista x64 home premium SP1 extrem langsam beim kopier
Begonnen von repro21
13. Februar 2009, 21:28:05
hallo

ich hab einen hp iq 816
vista home premium ist bereits mit SP1 vorinstalliert

aber das teil schafft immer nur maximal 5 MB/s beim kopieren/verschieben
ganz gleich ob auf der internen platte oder externe usb/firewire oder gar im gigabit-lan

alle xp-rechner isnd mehrfach schneller

ich habe auch schon die boardsuche mehrfach bemüht aber der großteil schreibt immer etwas von der zeit BEVOR SP1 herausgekommen ist

ist das problem normal oder kann man hier schon etwas dagegen tun??

ich bitte um eure hilfe da ich relativ viel kopieren/vershcieben muss und das einfach derzeit wirklich eine qual ist


besten dank im voraus für eure mithilfe
viele grüße
repro
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Vergleich zwischen Microsoft Office 2003 und Open Office
Begonnen von Fluka
11. Februar 2009, 23:05:18
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[color=blue]Hallo an Alle,

ich wollte mich mal informieren wo die Unterschiede von Microsoft Office 2003 und Open Office liegen?
Kann mir da einer einige relevante Unterschiede nennen?

Danke im voraus![/color]
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Windows Vista home Premium Install DvD erstellen
Begonnen von ferdinand
05. Februar 2009, 14:59:10
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Hallo

Ich habe auf meinem gekauften Pc, bei dem schon Windows Vista Home Premium vorinstalliert war, einen Ordner mit dem Namen ,,sources,, gefunden.  In ihm sie die Windows Installationsdateien enthalten.
Nun wollte ich mal fragen:

Wie ich diese Dateien auf eine DvD packen soll, sodass ich sie zum Installieren von Win Vista HP nutzen kann?
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Firefox 3 stürzt bei Öffnen von pdf-Dateien ab
Begonnen von OCtopus
05. Februar 2009, 08:09:56
Mein Firefox 3 (3.0.5 und 3.0.6) stürzt bei Öffnen von pdf-Dateien seit Neuestem immer ab. Dies betrifft pdf-Dateien aller möglichen Provenienz, also Original-Acrobat und andere. Wenn ich das Adobe pdf-Plugin dekativiere, wird die pdf vom Adobe Reader extern geöffnet und alles funktioniert. Wenn ich es wieder aktiviere und die pdf als Tab öffnen will, stürzt FF wieder ab.

Was kann da wieder los sein?
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BRAUCHE DRINGEND HILFE!!! will xp installieren hab probleme!!! anfänger
Begonnen von ellegance
03. Februar 2009, 23:24:14
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Hey leute brauche eure hilfe..
hab ein laptop satellite L 40 13 S mit vista..will nun xp drauf machen aber dann kommt immer Programmkompatibilitätsassistent hat es geblockt..
kann mir jmd weiterhelfen?
wie kann ist das kompatibiliätäsproblem lösen?
Programmkompatibilitätsassistent ausschalten deaktivieren? geht das?

MFG ellegance
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GTA IV Spielstände
Begonnen von Link_it
30. Januar 2009, 11:41:01
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Hey, Ich habe einen Patch installiert den ich wieder weg haben will. Dadurch muss ich das spiel neuinstallieren. Kann mir jemand sagen wo der Spielstand ist damit ich den wieder einfügen kann?  :grübel  Weil ich will nicht von vorne Anfangen!


Mfg Link_it
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Windows Live Messenger Registerkarte Add-ins fehlt
Begonnen von Milescool
28. Januar 2009, 11:58:34
Ich habe gerade gesehen, das in meinem Messenger die oben genannte Registerkarte fehlt.
Weiß nicht warum... wie stelle ich sie wieder her?
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Wie lasse ich vista alle vier kerne aktivieren?
Begonnen von Mad
21. Januar 2009, 18:47:42
Hi, hab seit eben meinen q9650 drin :)

nur leider erkennt vista nur 2 kerne.. im bios ist alles eingestellt soweit.
da ich keine große lust habe mein system jetzt neu auf zusetzen wollte ich hier erstmal die experten fregen ob es da unter vista (64bit) irgendeinen trick gibt..

hatte vorher nen dualcore drin..

vielen dank im vorraus, mfg
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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ISO Datei in 2 Teilen?
Begonnen von Raman
31. Dezember 2008, 13:53:23
Hallo Leute,
ich habe mir vor 2 Tagen meine lezte DVD Gebrannt und habe jezt nur noch CD = 700 MB!

Und brauche eine DVD, aber ich möchte jezt nicht geld ausgeben :D, also mein Frage ist..

Kan man eine ISO Datei in 2 CD einteilen, also wen man von der CD ein Programm installieren will, dan man zuerst die 1 dann die 2 reinlegt?
Ist das möglcih, wen ja aber dann wie?

Danke
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Wie kann ich meinen eingang über mein mikro auf meinem lautsprecher hören???
Begonnen von julianGo96
29. Dezember 2008, 23:49:22
Wie kann ich meinen eingang über mein mikro auf meinem lautsprecher hören???

Habe ne Reaktion high defenition audio soundkarte.

bitte helft mir !!! Vielen Dank
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gta IV funktioniert nicht mehr
Begonnen von chivez
25. Dezember 2008, 01:30:23
Moin, bekomme beim starten von GTA IV immer die Fehlermeldung "GTA IV funktioniert nicht mehr".
Habe schon alles mögliche ausprobiert...alle aktuellen Treiber draufgespielt, Neuinstallation, das Spiele gepatcht usw...
Hat einer einen Lösungsvorschlag? Evtl hab ich ja was übersehen :(

System: q6600, Nvidia 9800gtx+, 6 GB Ram, Vista Ultimate x64
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Motherboard und Grafikkarte neu installieren? (brauche Hilfe)
Begonnen von Daniel Payne
22. Dezember 2008, 07:37:06
Hi,

ich möchte mir bald neue Grafikkarte und Motherboard kaufen.
Also zurzeit benutze ich Vista home premium 32 bit.

Nun die Frage, wenn ich die kaufe, und einfach einbaue.
Kann der PC hoch gefahren werden?

Allerdings muss man neue BIOS herunterladen oder?
Also wie kann man BIOS herunterladen, wenn der PC überhaupt nicht ins Windows geht, und einfach stehen bleibt.
Deshalb habe ich angst, dass das was falsch läuft, und ich gezwungen werde zum Reparatur zu gehen.
Also ich möchte verhindern, dass ich gezwungen werde, vista neu zu installieren.
Danke!

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Xbox 360 und PC
Begonnen von jOOkeR
20. Dezember 2008, 21:17:44
Hallo erstmal ... Ich will die Xbox irgentwie am PC anstecken damit ich GTA IV aufnehmen kann .. wollte fragen wie das geht und ob ich dazu noch was brauche ... ?

PS: Gibt es einen Video Editor auf der Xbox Version ... Nein oder ?


Danke im Vorraus
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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!?
Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47
Hallo,

Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen.
Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden
oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken.

Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b]
Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde..
nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern"

Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft.
Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :)

Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann.
Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen?
Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!?

Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar

Grüße
Nox
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Windows Mail und Bilder
Begonnen von Nirco
19. Dezember 2008, 13:32:48
Hallo!

Wenn ich [b]Bilder in Windows-Mail einfüge[/b], sind diese nicht sichtbar. Lediglich ein dünner, schwarzer Rahmen ist erkennbar.

Hat jemand einen Tipp?

Viele Grüße
Nirco