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Dateien in XP von Firefox 3
Begonnen von Crazyspyro
29. März 2009, 15:21:17
Hallo zusammen,

wo finde ich unter c: die allgemeinen Dateien, die der Firefox in den Cache speichert? Ich meine nicht die Cookies, sondern Bilder etc., die er für den Offlinebetrieb speichert, bzw. zum schnelleren Anzeigen. Früher waren die unter "Temponary Internetfiles", aber diesen Ordner gibt es nicht nach einer Suche.

Danke und Gruß  :]

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HP Wireless Assistant und WWAN (UMTS)
Begonnen von larifari
16. März 2009, 12:08:29
Habe ein HP Notebook 6735b (mit Vista Business). Was mir Sorgen bereitet ist der HP Wireless Assistant. Ich möchte gern, dass nach jedem Systemstart WWAN (UMTS-Breitbandverbindung) aktiviert ist und automatisch eine Verbindung hergestellt wird.
Jedoch ist im Wireless Assistant das WWAN immer deaktiviert und ich muss es manuell einschalten (Also HP Wireless Assistent aufrufen und bei WWAN auf Einschalten klicken). Erst dann erkennt der HP Connection Manager das Modem und ich kann mich ins Internet verbinden.
Ich habe schon alles versucht, das WWAN per default aktiviert zu lassen, aber nach jedem Neustart ist WWAN deaktiviert und nur WLAN und Bluetooth aktiv. Auch ein Deinstallieren des HP Wireless Assistenten hat nichts gebracht (dann war das WWAN-Modem aus dem Gerätemanager verschwunden) und Einstellugen im BIOS (dort ist alles aktiv) bringen auch nichts.
Hat jemand von den 6735b-Besitzern das gleiche Problem und eine Lösung für mich? Gibt es vielleicht Alternativen zum HP Wireless Assistant??

[img]http://www.werbeservice-freiberg.de/images/HP_Wireless_Assistent.png[/img]
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GTA IV :(
Begonnen von ds91
06. März 2009, 14:16:59
« 1 2
Aloah!,
folgendes:
Ich habe GTA IV auf meinem Coumputer Installiert. Dort habte ich unter VISTA!! noch ein akzeptables Spielerlebniss gehabt mit 9-15 FPS. (Siehe Banchmark)
[quote]Statistiken
Durchschnittliche FPS: 15.55
Dauer: 37.42 Sek
CPU-Auslastung: 96%
Systemspeicher-Auslastung: 91%
Videospeicher-Auslastung: 64%

Grafikeinstellungen
Videomodus: 1280 x 768 (60 Hz)
Texturenqualität: Niedrig
Renderqualität: Niedrig
Sichtdistanz: 6
Detaildistanz: 8

Hardware
Microsoft® Windows Vista" Ultimate
Service Pack 1
Grafikkarte: ATI Radeon HD 3800 Series
Video-Driver Version: 7.14.10.630
Soundkarte: Lautsprecher (Realtek High Definition Audio)
Intel® Pentium® D CPU 2.80GHz (Edit: Auf 3,2 Ghz übertacktet)

File ID: Benchmark.cli[/quote]

Aber nachdem ich von Vista die Schnauze voll hatte und voller erwartungen wieder Runter zu XP bin, schlug mich doch glatt ein Pferd.
[quote]Statistiken
Durchschnittliche FPS: 5.41
Dauer: 37.36 Sek
CPU-Auslastung: 91%
Systemspeicher-Auslastung: 73%
Videospeicher-Auslastung: 50%

Grafikeinstellungen
Videomodus: 1024 x 768 (60 Hz)
Texturenqualität: Niedrig
Renderqualität: Niedrig
Reflexionsauflösung: Niedrig
Qualität Wasser: Niedrig
Qualität Schatten: Niedrig
Sichtdistanz: 1
Detaildistanz: 1
Detail-Level: On
VSync: On

Hardware
Microsoft Windows XP Home Edition
Service Pack 3
Grafikkarte: ATI Radeon HD 3800 Series
Video-Driver Version: 6.14.10.6912
Soundkarte: Realtek HD Audio output
              Intel® Pentium® D CPU 2.80GHz (auch auf 3,2 Ghz übertacktet)

File ID: Benchmark.cli[/quote]
Warum versagt das von allen Vergötterten Usern XP bei GTA IV?
Wie krieg ich es wieder schnell (FPS)?!
Und ja, ich habe alle Patchs, Graka Treiber Installiert -> Neu Installiert auch.
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G-Data InternetSecurity 2008 blockiert musik und Videos
Begonnen von Frank Bonert
28. Februar 2009, 22:33:48
Ich brauche Hilfe zu folgendem Problem:
Habe G-DATA InternetSecurity 2008 auf meinem Rechner. Seit ca. 2 Wochen kann ich nicht mehr meine Musiksammlung oder auch nur irgend eine Musik bei Lastfm anhören. G-DATA bringt immer die Anzeige Dateien werden geladen, dauert ewig bis einige MB geladen sind und fängt nach fretigstellung sofort wieder an neue Daten zu laden. Musik kommt dabei aber nicht rüber. Hatte bis vor kurzem immer ohne Problemme funktioniert.
Ähnliches bei YouTube es werden zuerst alle Daten geladen bis etwas abgespielt wird funktioniert aber wenigstens nach der Ladezeit. Habe schon einiges ausprobiert, verschiedene Browser, Firewall aus, Webfilter aus, Virenwächter aus,...
hilft nix javascript:void(0)
Bitte um Hilfe
mfg Frank
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"Datei öffnen - Sicherheitswarnung" nervt Euch das auch?
Begonnen von OCtopus
25. Februar 2009, 15:50:55
Ich habe mir gerade die neue "Sysinternals-Suite 2009" von Microsoft heruntergeladen
http://www.9down.com/Sysinternals-Suite-2009-02-23-67716/
Ständig nervte mich wieder der Hinweis "Datei öffnen - Sicherheitswarnung", selbst wenn ich nur eine einfache Hilfe- (chm-) Datei öffnen wollte und obwohl das alles von MS selbst kommt. Nervt Euch das auch manchmal?

Ich habe mich des Themas etwas näher angenommen. Das liegt daran, daß Windows sich merkt, ob eine Datei oder ein Archiv aus dem Internet stammt oder nicht. Das geht mit sog. "Streams", die im Übrigen nur auf NTFS-Laufwerken funktionieren. Und wenn die Datei nicht kostenintensiv signiert wurde, wird immer diese Meldung ausgegeben, die man dann zwar für jede Datei einzeln deaktivieren kann. Aber bei vielen Dateien nervt es dann doch.

Dieser nervigen Meldungen kann man relativ umständlich mit dem Gruppenrichtlinieneditor oder mit Registry-Eingriffen Herr werden, vgl.:
http://www.winfaq.de/faq_html/Content/tip1500/onlinefaq.php?h=tip1911.htm

Es gibt aber auch eine elegantere Möglichkeit, nämlich das Sysinternals-Programm "streams.exe" aus der obigen Suite. Mit der Eingabe
[b]streams -d *.*[/b]
kann man z. B. die Streams aus allen Dateien eines Verzeichnisses ganz einfach entfernen. Dann nervt nichts mehr.

Mit dem Befehl
[b]streams -s -d *.*[/b]
geht das sogar in allen Unterverzeichnissen des aktuellen Verzeichnisses, vgl. a.:
http://www.pcwelt.de/start/software_os/archiv/102163/sp_2_so_funktioniert_der_neue_datei_blocker_im_ie/
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Windows 7 und Punkbuster
Begonnen von Kelowna
23. Februar 2009, 12:25:36
Hat schon jemand Erfahrung gemacht ob Punkbuster auf Windows 7 32bit läuft ?
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Emotion für MSN unter Vista suchen
Begonnen von ciosan
19. Februar 2009, 20:55:23
Hallo,

kann mir mal jemand sagen wo unter Vista die Emotion für den MSN Messenger abgespeichert werden.

Danke
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vista x64 home premium SP1 extrem langsam beim kopier
Begonnen von repro21
13. Februar 2009, 21:28:05
hallo

ich hab einen hp iq 816
vista home premium ist bereits mit SP1 vorinstalliert

aber das teil schafft immer nur maximal 5 MB/s beim kopieren/verschieben
ganz gleich ob auf der internen platte oder externe usb/firewire oder gar im gigabit-lan

alle xp-rechner isnd mehrfach schneller

ich habe auch schon die boardsuche mehrfach bemüht aber der großteil schreibt immer etwas von der zeit BEVOR SP1 herausgekommen ist

ist das problem normal oder kann man hier schon etwas dagegen tun??

ich bitte um eure hilfe da ich relativ viel kopieren/vershcieben muss und das einfach derzeit wirklich eine qual ist


besten dank im voraus für eure mithilfe
viele grüße
repro
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"ausführen als administrator" per cmd
Begonnen von herrm_no
10. Februar 2009, 11:53:15
Hallo Foren user

ich starte alle Programme über ein extra Programm oder auch über einen USB Stick, es ist so etwas ähnliches wie ein "Portable Start Menu"
Manche Programme z.B. Tune Up Utilities lassen sich in Vista nur über  "ausführen als administrator" ... starten.
Ich weis, daß ich eine Verknüpfung auf den Desktop anlegen kann und diese immer als "ausführen als administrator" starten kann.
Das kann ich aber wegen meinem extra Programm nicht.
Gibt es nun eine Möglichkeit wie ich z.B. mit cmd (oder anders) einem Programm sage das es als administrator ausgeführt werden soll + Angabe des Passworts.


Gruß
Norbert
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Windows Mail kann nicht geöffnet werden :-(
Begonnen von sunflower
06. Februar 2009, 22:40:03
« 1 2
Hallo,
ich benütze Vista Home Premium (SP1). Benutzerkontotyp: Administrator, der Fehler tritt aber auch auf, wenn ich mich mit dem eigentlich versteckten Adminkonto einlogge. Ich HABE Windows Mail immer wieder einmal benützt, also es hat funktioniert. Seit kurzem bekomme ich folgende Fehlermeldung.

[quote]Windows Mail kann nicht geöffnet werden. Eine Richtlinie für Softwareeinschränkungen verhindert, dass Windows Mail geöffnet werden kann. Wenden Sie sich an den Systemadminsitrator.....[/quote]

Spannend, weil ich weder Richtlinien vergeben habe und soviel ich weiß, das in [b]HomePremium[/b] auch gar nicht kann.

Ich habe weder AV Programm noch Firewall aktiviert... ich wüsste auch nicht, dass ich irgendein neues Programm installiert habe, das mit der Fehlermeldung zusammenhängt.,
Windows Mail ist zwar nicht mein Standardmailprogramm, aber die Behebung des Fehlers würde mich doch interessieren.

Gruß aus Graz
erkg1959

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Recovery Partition selbst erstellen?
Begonnen von Lord_Zuribu
05. Februar 2009, 16:50:06
Hallo zusammen

Hab mal eine Frage. Seit einiger Zeit liefert HP bei Notebooks ja keine Recovery DVD mehr aus, sondern nur noch eine Recovery Partition. Dort erscheint ja dann beim booten "Press F11 for Recovery"
Wenn dann nichts unternommen wird, bootet das System normal. Die Frage ist nun, kann ich das auch auf meinem Desktop-Rechner machen. Eine Partiotion mit einem Backup zu erstellen ist ja nicht das Problem. Aber das dann beim booten auch die Meldung kommt ist knifflig. Ist das nur bie HP so, oder haben die modifizierte BIOS' oder kann ich das ganz normal einstellen?

Danke euch schon mal

Gruss
Lord_Zuribu
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Counter Strike Source Spray Problem
Begonnen von jOOkeR
01. Februar 2009, 20:46:04
Also in CSS kann man ja so Sprays hochladen und ja ich wollte das machen und dan wen ich mir ein Bild ausgesucht hab steht da der Benutzer hat keine Rechte .... Ich hab geschaut ob ich zugriff auf das bild habe alles angekreuzt ...
wer weis was ich machen muss
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CPU Ausgelastet
Begonnen von Link_it
01. Februar 2009, 12:28:03
Hey,

Ich habe seit ca. 1 Woche das Problem das mein CPU stark ausgelastet ist, ich weiß nicht wieso und was ich dagegen machen kann.
Seit dem nicht alle Leistungen wirklich hervorragend, Besonders beim Zocken nerft das!


Mein Pc siehe Index!

Mfg Link_it
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PC neuformatieren ohne dabei Daten von der 2 Partition zu beschädigen/löschen
Begonnen von Link_it
01. Februar 2009, 11:15:04
Hey,

Mein Vater hat ein Problem mit seinem Pc, Er hat zu viele Daten und läuft nicht mehr rund, nunja nun hat er viele Wichtige Daten auf seinem Rechner und diese sind zwar auf der 2en Partition aber er hat bammel das beim formatieren der ersten und neuinstallation von Windows XP seine Daten gelöscht werden.

Nunja meine Frage ist nun ob das wirklich passieren könnte was nicht gerade angenehm wäre.

Mfg Link_it
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GTA IV Spielstände
Begonnen von Link_it
30. Januar 2009, 11:41:01
« 1 2
Hey, Ich habe einen Patch installiert den ich wieder weg haben will. Dadurch muss ich das spiel neuinstallieren. Kann mir jemand sagen wo der Spielstand ist damit ich den wieder einfügen kann?  :grübel  Weil ich will nicht von vorne Anfangen!


Mfg Link_it
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SD Slot wird nicht angezeigt !
Begonnen von cynamy
14. Januar 2009, 21:45:49
Hej,

habe leider das problem, daß mein sd slot nicht angezeigt wir, auch nicht wenn ich meine 8 gb sd karte reinstecke.

einen treiber kann ich auch nicht finden.

habe windows xp und einen toshiba satellite a100 laptop.

ich brauche diesen slot, weil sich zu große filme von der kamera über ein usb kabel nicht laden lassen, aber wie ich bei jemand anders ausprobiert habe über die sd karte direkt.

hat jemand eine idee wie ich das problem beheben könnte ?

grüße
cynamy

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Vista zeigt in der mp3 gespeichertes cover nicht mehr an
Begonnen von lunikoff
12. Januar 2009, 19:12:55
« 1 2 3
hallo,

habe das problem das vista die eingebeteten covers in mp3´s als miniaturvorschau nicht mehr anzeigt.
habe den rechner neu aufgesetzt.
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Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:45:50
« 1 2
Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?"

[b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b]

[list]
[li]Deamon Tools [/li]
[li]MagicDisk [/li]
[li]Panda Antivirus 2009    [/li]
[li]Skype 3.8 [/li]
[li]Windows Live OneCare  [/li]
[li]McAfee Total Protection[/li]
[li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li]
[li]Loksim3D[/li]
[/list]
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Defender - Fehlermeldung 0x800700006
Begonnen von DrIzio
08. Januar 2009, 17:54:51
Hallo,

seit neuestem meldet das windows security center sich bei mir:der sicherheitscenterdienst ist ausgeschaltet

ich habe mich soweit durchgekämpft, dass ich den fehler auf den defender schiebe, denn ich kann ihn nicht öffnen und es zeigt sich folgender fehler: fehler bei anwendungsinitialisierung: 0x800700006. Das handle ist ungültig.

weiterhin habe ich mich soweit informiert, dass ich diesen defender eigentlich gar nicht brauche, da ich eigenen schutz und vierenprogramme instaliert habe.

Und jetzt mein problem: wenn ich unter autostart gehe und versuche autostart anzuklicken (um den defender wegzumachen) kommt die oben genannte fehlermeldung. ich habe also gar keine möglichkeit das ding wieder loszuwerden.

meine fragen: wie werde ich den defender bzw den fehler los?? ich bitte ganz dringend um hilfe

gruße aus kölle
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."