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Mit Funk WLAN Probleme bei XP
Begonnen von Ruwenda
28. Mai 2009, 21:21:15
Hallo,

mein Mann hat nach dem Plattmachen des BS XP Probleme bei Funk-Router Wireless G Router -Empfang per USB -.
Jedes Mal wenn er den Rechner einschaltet erscheint der Text [b]"Verbindung beziehen"[/b]. Er klickt dann auf Reparieren,  um eine Verbindung zu bekommen. Danach ist alles o. k. Aber jedes Mal, wenn er den Rechner einschaltet, ist das gleiche Problem wieder da.

Er hat die Installations-CD eingelegt und alle Anweisungen ausgeführt. Funktioniert aber nicht danach und er muss wieder auf reparieren klicken, um eine Verbindung herzustellen. Muss man, damit das nicht immer wieder manuell gemacht werden muss, etwas einstellen?

Wäre lieb und nett, wenn jemand helfen kann.

Grüße
Ruwenda


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Winamp - Störender Klick (Knacks) zwischen den einzelnen Titeln
Begonnen von OCtopus
02. Mai 2009, 12:13:24
Ich habe kürzlich begonnen, Winamp auszuprobieren. Was mich im Augenblick stört, ist, daß zwischen den einzelnen Titeln (mp3) immer ein Knacks oder ein Klick oder wie man es sonst bezeichen will ausgegeben wird. Hört sich so ähnlich nach einem Windows-System-Knacks an, wenn man einen Ordner öffnet.

Wie bekomme ich das weg? Stört mich gewaltig, v. a. dann, wenn die einzelnen Titel eigentlich ununterbochen zusammen gehören.
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ASUS Notebook Recovery Menü
Begonnen von Guitarking
28. April 2009, 20:35:17
Stimmt das, dass man bei Asus Notebooks beim Start mit F9 ins Recovery - Menü kommt und somit den PC neu installieren kann? (meine Freundin hat eins und ich hab das ding grad nicht da). Und, sind da die Treiber für das Gerät gleich dabei oder muss ich die mir erst besorgen?

Notebook: ASUS Pro31S Series

Mfg
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Probleme mit der Taskleiste
Begonnen von Ganny
27. April 2009, 01:02:16
Hey!

Ich habe hier ein großes Problem mit meiner Taskleiste. Vielleicht weiß von Euch einer eine Lösung.
So, wie auf dem folgenden Bild, sieht meine Taskleiste normalerweise aus:

[URL=http://img3.imagebanana.com/][img width=640 height=400]http://img3.imagebanana.com/img/0y56jai6/hc_002.jpg[/img][/URL]

In der letzten Zeit passiert es aber immer öfters, das, wenn ich ein Programm vom Desktop oder aus der Taskleiste starte, es so aussieht:

[URL=http://img3.imagebanana.com/][img width=640 height=400]http://img3.imagebanana.com/img/8cwa59ye/hc_003n.jpg[/img][/URL]

Das heißt, die Taskleiste ist weg. Ich komme gerade noch so an den Startbutton.
Beheben kann ich das Ganze, wenn ich im Taskmanager den Task "Explorer.exe" beende und anschließend neu starte. Das geht dann solange, bis ich  z. B. ein neues Programm starte. Dann ist sie wieder weg.
Übrigens, eine Fehlermeldung bekomme ich nicht, und im Ereignisprotokoll steht auch nichts.
Mein BS ist Vista Home Premium.
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Die Maus die von alleine Fenster öffnet!
Begonnen von Coke
15. April 2009, 15:47:41
[center][b][i][font=Verdana][shadow=red,left]Die Maus die von alleine Fenster öffnet![/shadow][/font][/i][/b][/center]

Ich bin es leid soviele Fenster immer zuöffnen :(.
Hat denn niemand die Funktion erstellt wo die Maus die Fenster von alleine öffnet?
[b]
Ja klar gibt es die Funktion, und ich zeig euch wie es ihr auch bei euch anwenden könnt:[/b]

[color=maroon][b]1.[/b][/color] Öffnet die Systemsteuerung. „Start -> Systemsteuerung“

[color=maroon][b]2.[/b][/color] Wechselt auf die Klassiche Ansicht und sucht: „Center für erleichtere Bedinung“.

[color=maroon][b]3.[/b][/color] Jetzt öffnet ihr „Verwenden von Maus erleichtern“.

[color=maroon][b]4.[/b][/color]  Und setzt nun euer Haken bei: „Ein Fenster durch maus Hovering aktivieren“.

[center][b]Fertig! Nun wird das Fenster bei Hovering automatisch geöffnet ohne ünnütige Klicks!
Viel Spaß damit![/b]

[i]Euer Mario![/i] (© CoKe)[/center]
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Wie WLAN beim Samsung NC10 ausschalten
Begonnen von ossinator
20. März 2009, 20:37:07

Ich habe mir heute das Samsung NC10 Netbook gekauft. Nun frage ich mich, wie ich mittels Tastenkombination (oder auch anders) die WLAN-Funktion deaktiviere.
Theoretisch sollte dies mit der Kombination Fn + F9 funktionieren. Tut es aber nicht. Vorne links am Gerät sind einige LED die u.a. auch die WLAN-Funktion anzeigen. Diese leuchtet blau. Wenn ich die WLAN-Funktion in der Netzwerkkonfiguration deaktiviere, bricht die Verbindung ab, die WLAN-Funktion scheint deaktiviert. Allerdings leuchtet die LED weiterhin.

Weiterhin bin ich mir nicht sicher, wann Bluetooth an oder aus ist. Woran erkenne ich das. Bei Dell gibt es ein Symbol in der Taskleiste dafür. Bei Samsung anscheinend nicht. Bluetooth funktioniert mit meinem E71 und dem Netbook.

Hat jemand von euch dieses Netbook und kann dies bestätigen oder mir einen Rat geben? Ich möchte durch die Deaktivierung Strom sparen.
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Taskleiste friert ein
Begonnen von Sweeneymoon
14. März 2009, 02:33:47
Morgen,

ich weiß jetzt echt nicht mehr weiter,ich bin ja nicht so der Thread Freak aber ich weiß echt nicht mehr.
Durch meinen ganzen Problemen die ich des öfteren mal hier zur geltung machen lies,geht es weiter.
Ich habe vorhin mein Vista neuinstalliert,jetzt habe ich was was ich nie zuvor hatte :evil: und ich werde echt langsam sauer -.-  :evil: :evil:

Immer wenn ich iwas am Rechner mache friert die SAU (sry) ein,vorallem ist das jetzt iummer die taskleiste,aber immer nur ab dem startbutton,alles was vom startbutton rechts ist geht einfach nicht mehr,klickt man drauf so kommt ein klick ton.Startmenü geht aber...kann mir jemand sagen woran das liegt ? bitte sonst lernt der Rechner fliegen...

Danke :evil:
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.bat datei erstellen! Brauche Hilfe!!!!
Begonnen von need help- get help
07. März 2009, 00:50:09
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Hallo, ich würde gerne mal ein bisschen über .bat datein wissen, denn ich möchte gerne ein Programm per .bat datei (oder wenns auch anders geht  anders). Bei jedem systemstart automatisch ausführen soll diese .bat oder sonstige datei das Programm und vorallem im hintergrund damit ich nicht jedesmal die startmeldung des Programms sehen muss und es also quasi immer aktiviert ist!!!

Hat jemand vllt. ahnung davon und kann mir da weiterhelfen oder kennt einer ne gute seite für sowas, oder falls ihr euch damit auskennt bzw. mir erklären könnt wie das alles funktioniert und wie man das alles aufbaut...

Oder vorlagen für .bat dateien zb.: befehl zum öffnen /schließen (wenns des gibt auch im hintergrund öffnen/schließen)
oder andere sachen mehrere anwendungen gleichzeitig öffnen/schließen timer zum runterfahren oder am besten wenns des gibt en timer das der PC nach bestimmter zeit oder uhrzeit hochfährt!!

Des wäre echt klasse^^  :D yupi
danke im Vorraus
__________________________________________________________________________________________________
[glow=red,2,300][u][b]Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten [/b][/u][/glow]
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vista startet nicht mehr /blackscreen
Begonnen von digitalray
28. Februar 2009, 18:37:53
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hi,


also ganz komisch..

vorhin ganz normal in windows gewesen, keine updates gemacht, nichts installiert, auf einmal (während ich gar nicht direkt am pc war) zack.. blackscreen..

neu gebootet... windows ladebalken kommt, sonst auch alles normal.. danach klickt der pc kurz, so wie wenn man neu bootet und ein blackscreen. die platte rattert noch ein wenig, aber es kommt nichts..

hab auch nen anderen monitor ausprobiert und alle startoptionen mit f8 ausprobiert... keine chance. jedesmal das selbe.. safe mode geht auch nicht, ebenfalls blackscreen und klicken während er die dateien lädt auf dem bildschirm.


was kann das denn gewesen sein ?


ich hab auch keine neuen treiber installiert, updates sind ausgeschaltet, keine virensoftware drauf, alles abgespeckt eigtl.


ist windows vista 64 home premium.


kann mir da jemand weiterhelfen ?

sitz jetzt am notebook. 
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Soundkarte treiber fehler!
Begonnen von uschi
22. Februar 2009, 20:54:21
Hallo leute ich bins mal wieder...

Diesmal hab ich en problem mit meiner Soundkarte, habe mein Betriebssytem neu installiert (Windows XP Home) und wollte meine Soundkarte installieren.
Es giebt bloß en problem, mir wird gesagt ich solle die original Windows home cd einlegen - normalerweise kopert das programm seine daten selber rüber - aber jetzt wird die fehlermeldung angezeigt:

"Die Datei "ksuser.dll" von Windows XP Home Edition Service Pack 3-CD wird Benötigt.

geben sie den Pfad zur Datei ein, und klicken sie dan auf "OK".

wenn ich jetzt den pfad zur originalen cd angebe, sagt er mir:

"Die Datei "ksuser.dll" kann nicht kopiert werden. :grübel

Stellen sie sicher, dass der Datenträger mit der Bezeichnung "WindowsXP Home Edition Service Pack 3-CD" korrekt in das unten ausgewählete Laufwerk eingelegt ist, oder geben sie den Pfad zur datei ein."

ja, was nu - der will von der originalen Wondows home cdkeine daten kopieren, die ich für den treiber brauche.

hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. ?(
danke im Voraus.
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Programme öffnen sich plötzlich mit Einfachklick.
Begonnen von OCtopus
21. Februar 2009, 17:08:06
Unter Win7 öffnen sich bei mir im Explorer plötzlich Programme schon dann, wenn man nur einfach drauf klickt. Ich hatte es jedoch bisher immer so, daß sie sich mit Doppelklick öffnen und hätte es gerne wieder so.

Bei mir sind im Explorer die Programme auch plötzlich wie Links unterstrichen, vermutlich um zu unterstreichen, daß sie sich mit Einfachklick öffnen. Die Explorereinstellung, die zu diesem Verhalten führen würde, habe ich nicht aktiviert. Gerade habe ich diese Einstellung sogar noch einmal zurückgesetzt. Hat auch nicht geholfen.

Wie bekomme ich den Einfachklick weg und den Doppelklick wieder hin? Ist das ein Beta-Fehler? Komisch.
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Soundprobleme
Begonnen von BeefBonanza
11. Februar 2009, 16:02:17
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Hallo und guten Tag. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Und zwar habe ich mir Vista 64bit zugelegt und nun Soundprobleme die sich wie folgt darstellen. Wenn ich Vista starte, Icq und Skype starte und am WoW spielen bin ist noch alles in Ordnung. Wenn ich dann aber auf den Desk wechsle friert meistens der Ton an einer Stelle ein. Oder wenn ich aufm Desk bin und Winamp starten möchte passiert das gleiche. Besonders nervt es wenn ich im Skype bin und die Konferenz leaven muss! Das hört dann meistens auf wenn ich alle Programme beende. Es kommt selten vor,dass ich einen kompletten neustart machen muss damit der Ton wieder "normal" läuft...
Habe von der MSI homepage den neusten Soundtreiber bereits installiert gehabt ebenso wie von Realtec selber...kein erfolg....

Hier noch ein paar System Infos:

AMD Athlon64 X2 4200+ CPU AM2
MSI K9NU Neo-V AM2 DDR2 PCI-E AM2
4x 1024 mb PC5300 667 Mhz CL5 Kingston DDR2
ATI Radeon HD 3850

Auf dem Mainbord ist Sound OnBoard mit dem Codec Realtek ALC883 ( http://www.ciao.de/MSI_K9NU_Neo_V__7789383 )

Ich glaube ich kann das Problem eingrenzen indem ich sage,dass es was mit dem Mainboard zu tun hat...

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...

Mit freundlichen Grüssen
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Stifttablett unter Vista und Office
Begonnen von michavilla
09. Februar 2009, 17:59:52
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Hallo,
nach langer erfolgloser Suche (auch auf den Microsoft und Wacom Seiten) hoffe ich hier eine Antwort auf mein Problem zu finden.

Verwende Vista Business mit SP1, Office Home and Student 2007 und ein Wacom Bamboo.
Das Tablett funktioniert unter One Note und unter Corel Draw prima, aber hier kommt mein Problem:

Wie nutze ich es unter Word oder Excel? Ich kann nirgends Schaltflächen finden, weder in den Programmen selbst, noch in Vista. Ein Symbol Handschriftenerkennung gibt es bei mir nicht und auch die Suchfunktion liefert kein Ergebnis.

Programme wie Journal oder Ink, auf die ich auf der Microsoft Seite gestossen bin, sind auf meinem Laptop nicht zu finden. Ink habe ich runtergeladen und wollte es installieren, da weigerte sich aber der Installationsassistent, da ich anscheinend keinen Tablet PC angeschlossen habe. (Der Ordner Tablet PC ist bei mir auch leer).

Ich bin ratlos und suche dringend Hilfe. :grübel  ?(

Besten Dank und schöne Grüße,
Michaela.
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Fritz!Box als Wecker - Kennt Ihr das schon?
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 18:11:21
Wißt Ihr schon, daß man sich mit der Fritz!Box morgens wecken lassen kann?
[quote]Weckruf einrichten

  1. Rufen Sie die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box in Ihrem Internetbrowser auf. Geben Sie dazu einfach "fritz.box" in der Adresszeile Ihres Browsers ein.
  2. Klicken Sie auf "Einstellungen".
  3. Gehen Sie dann im Menü über "Erweiterte Einstellungen" / "Telefonie" zu der Option "Weckruf".
  4. Aktivieren Sie den Wecker und legen Sie die gewünschte Weckzeit fest.
  5. Wählen Sie aus, welches Telefon zur angegebenen Uhrzeit klingeln soll.
  6. Legen Sie die Wochentage fest, an denen Sie geweckt werden möchten.
  7. Speichern Sie die Einstellungen mit "Übernehmen".

Schlummer-Funktion aktivieren

Sobald das Klingeln Ihres Telefons Sie weckt, nehmen Sie den Anruf am Telefon entgegen und drücken Sie eine beliebige Zifferntaste. Der Weckruf wird dann 9 Minuten später wiederholt. [/quote]

Alles zu diesem Thema und eine genaue Anleitung findet Ihr hier:
http://www.avm.de/de/News/artikel/newsletter/tipp_weckruf.html

P.S.:
Ich konnte kein neues Thema unter "Tipps & Tricks" erstellen. Geht das nur mir so oder auch Euch? Auch den Weg zu einem "Vorschlag" habe ich nicht gefunden. Ist das neu oder habe ich nur wieder nicht aufgepaßt und wie geht das jetzt?
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[gelöst] Bildschirmmitte lässt sich nicht anklicken ASUS Notebook
Begonnen von bugmenot
04. Februar 2009, 09:42:39
Hallo!
Ich habe gestern 4 Stunden an einem Mausproblem geknabbert und leider im Internet keine Hilfe finden können. Da ich es geschafft habe das Problem zu lösen, will ich mein "Wissen" mit dem Internet teilen.

[b]Problem[/b]
Nach dem Neubespielen des Laptops von Asus (F3 Jc) mit Windows Vista konnte ich auf einem Bereich von 400x350 Pixeln in der Bildschirmmitte nichts mehr anklicken. Klickte ich auf ein Fenster verlor es nur den Fokus. Maus-Hardware-probleme konnten aufgrund des beschränkten Bereiches ausgeschlossen werden.

[b]Ursache[/b]
Ich hatte alle Treiber neu von der Asus Homepage heruntergeladen, darunter auch den Treiber ATKOSD2_vista_070117.zip . Dieser zeigt in der Bildschirm Mitte Overlay Grafiken an, wenn man Tasten für Display-Helligkeit und Lautstärkereglung drückt (OSD ~ On Screen Display). Der Prozess Atkosd2.exe läuft im Hintergrund und verursachte das Problem.

[b]Lösung[/b]
Klar, einfach Atkosd2.exe deinstallieren und auf das altbewährte Atkosd.exe (1) zurückgreifen. Sieht nicht so wunderschön animiert aus aber funktioniert bei mir wenigstens.

So, ich hoffe ich konnte dem <1% der Anwender, denen vielleicht das gleiche passiert weiterhelfen.
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Microsoft-ISATAP-Adapter #3, Fehler im Gerätemanager
Begonnen von Vudini
01. Februar 2009, 08:54:43
Hi,

heute hab ich auf einmal gemerkt, das im Gerätemanager ein neues Gerät einen Fehler aufweißt!
Das seltsame daran ist, das diese Meldung neu ist und keinerlei neue Geräte seitdem installiert wurden.
Gestern hab ich Steam und Counterstrike installiert, ansonsten wüsste ich jetzt nicht was neues dazu gekommen ist.
Treiber aktualieren hab ich auch gemacht hat leider nix gebracht  :(  Bevor ich jetzt experimentiere möchte ich erstmal Eure Meinung hören, was das sein kann ?

Folgende Meldung kommt nun unter Netzwerkadapter

Microsoft-ISATAP-Adapter #3

Das Gerät funktioniert nicht ordnungsgemäß, da Windows die für das Gerät erforderlichen Treiber nicht laden kann. (Code 31)

Klicken Sie auf "Problembehandlung", um Daten zu diesem Gerät an Microsoft zu senden und zu prüfen, ob eine Lösung verfügbar ist.


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Basissystemgeräte im Gerätemanager?
Begonnen von nikolauzi
18. Januar 2009, 20:05:24
in meinem Gerätemanager sind Geräte aufgeführt, die nicht installiert sein sollen.

Woher weiss ich, welche Geräte das sind?

1)
Basissystemgerät

Gerätetyp: Andere Geräter
Hersteller: Unbekannt
Ort: PCI-Bus 7, Gerät 9 Funktion 3

Gerätestatus
Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert. (Code 28)

Klicken Sie auf "Treiber erneut installieren", um die Treiber für dieses Gerät neu zu installieren.

2)
Basissystemgerät

Gerätetyp: Andere Geräter
Hersteller: Unbekannt
Ort: PCI-Bus 7, Gerät 9 Funktion 2

Gerätestatus
Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert. (Code 28)

Klicken Sie auf "Treiber erneut installieren", um die Treiber für dieses Gerät neu zu installieren.



Woher weiss ich nun, was das für Geräte sind? PC ist ein Fujitsu Siemens Amilo Si 1520 - und eigentlich funktioniert alles ;-)

Danke!
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Cordless Desktop® MX™ 5500 Revolution
Begonnen von BioBauer
15. Januar 2009, 22:44:17
Hallo!
Ich hab mal zwei fragen zu dem Cordless Desktop MX 5500 Revolution Set.
Kann mir jemand sagen wie sich bei der Maus, das Mausrad verhält?
Ich habe die Maus mal beim Media Markt in der Hand und da ist mir aufgefallen das sich das Rad sehr schnell bewegt und ohne diese typtischen Rädern die sich "immer einrasten" also wiederstand leisten.
Deswegen wollt ich wissen ob das tatsächlich so ist, und wenn ja kann man das auch irgendwie ändern??

Und dann hab ich noch eine Frage diesesmal zur Tastatur, und zwar ob die Tastatur füße hat?

MFG
BioBauer
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6TO4 Adapter
Begonnen von scholle86
11. Januar 2009, 16:53:21
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Habe probleme mit diesem adapter, nach einiger zeit im internet stürzt mein notebook ab ( chrashdamage) und sagt das es an dem adapter liegt! fehlercode 10 wird angezeigt und treiber soll auf neusten stand sein! Wer kann mir dabei helfen? danke schonmal im vorraus.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."