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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort geld
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Billig telefonieren ins ausland. wo ist der Haken?
Begonnen von mesut
19. Juli 2009, 12:19:15
Hallo miteinander,
Ich habe eine frage zuzuüglich der telefonie ins ausland. Es gibt ja diverse Vorwahlen die man wählen kann um billiger ins ausland zu telefonieren. da kann ich dann z.B. für 1,24 ct ins ausland telefonieren etc. siehe (http://www.tarife-fuer-ferngespraeche.de/telefon-tarif-Frankreich.htm, da wird der eigentliche Preis auch gezeigt, also den den man wirklich bezahlt)
aber i.wo muss es ja einen Haken geben. Wie verdienen denn diese Firmen oder bezahlt die gegenseite das ganze? Kann man diese Vorwahlen auch vom Handy benutzen?

danke für eure Hilfe
mesut

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iPhone 3GS vs iPhone 3G
Begonnen von djxerxes
20. Juni 2009, 15:08:20
Kompass zur Orientierung, Sprachsteuerung mit Unterhaltungswert

Schnellere Hardware, ein integrierter Kompass und neue Möglichkeiten der Bedienung - das sind die wesentlichen Neuerungen des iPhone 3GS. Was mit Blick auf die Konkurrenz nicht sonderlich spektakulär erscheint, macht sich in der Praxis angenehm bemerkbar.

[center][img width=640 height=309]http://images.apple.com/de/iphone/iphone-3g-s/images/hero-intro-20090608.jpg[/img][/center]

Weiterlesen: [url=http://www.pascaltippelt.de/tech.html]http://www.golem.de/0906/67851.html[/url]
Bildquelle: [url]http://images.apple.com/de/iphone/iphone-3g-s/images/hero-intro-20090608.jpg[/url]
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Aktuelle Software Schnäppchen
Begonnen von OCtopus
13. Juni 2009, 12:57:09
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Manchmal gibt es irgendwo im Netz oder bei bestimmten Anbietern im Sonderangebot oder auch auf Heft-CDs günstig oder kostenlos kurzfristig, oder manchmal auch nur an einem einigen Tag, Software Schnäppchen. Oft gibt es auch noch kleine Installationstips zu den Schnäppchen (s. unten)

Ich denke, man sollte einen Thread dafür aufmachen.

Heute gibt es bei "Giveaway of the Day" das CAD-KAS Programm  "Zirkel und Lineal v.1.0" (DividersRuler v.1.0) kostenlos. Damit kann man mit Zirkel, Lineal und Winkelmesser wie an einem Zeichentisch Zeichnungen erstellen. Es ist natürlich kein richtiges CAD-Programm aber für Gelegenheitsanwender, die keinen Schimmer von CAD haben, ggf. gerade das richtige.

Download (heute):
http://de.giveawayoftheday.com/dividers-and-ruler-10/
Homepage:
http://www.cadkas.com/downgercad8.php

Ein Tip: Eigentlich kann man das Programm nur heute installieren. Aber wenn Ihr Euch während des Setup aus Eurem Temp-Ordner den Unterordner "Rarsfx" kopiert (bevor er nach dem Setup wieder gelöscht wird), könnt Ihr das Programm mit den Dateien in diesem Ordner jederzeit wieder und beliebig oft installieren (cadkasdeinst01e.exe). Man kann das Programm dann sogar auch ohne jegliche Installation benutzen.
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Neue Grafikkarte
Begonnen von Count Doku
13. Juni 2009, 11:51:53
Ihr seht ja mein PC Profil. Ich wollte ne neue Grafikkarte für kleines Geld die etwas besser ist als meine jetzige

Habe mir diese angeschaut

GeForce 9500GT - 1 GB GDDR2 - PCI-E

GeForce 9500GT - 1 GB GDDR2 - PCI-E + Adapter DVI Stecker / VGA Buchse 40-2114-02-S9
Prozessor: NVIDIA GeForce 9500 


Müssten beide aufs Board passen. Welche würdet ihr empfehlen von den beiden. Ist ne Graka für nen schmalen Geldbeutel.

Gebe da extra nicht viel Geld für aus weil evtl ein neuer Rechner Ende des Jahres ins Haus kommt
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Update-Problem: Itunes.msi - Netzwerkressource kann nicht gefunden werden
Begonnen von Markus
06. Juni 2009, 13:05:57
Hi!
Habe ein Problem beim iTunes-Update mit dem Apple Update Manager.

Beim Update von iTunes 8.1 auf 8.2 erscheint nach einiger Zeit die Meldung:
Netzressource kann nicht gefunden werden, bitte geben Sie den Pfad zu iTunes.msi an.

Selbst wenn ich den Pfad zur iTunes.msi angebe, erscheint die Meldung erneut....
Auch ein Neustart und direkter Download der neuen iTunes-Version ohne Update-Manager bringt nichts.

Hatte schon mal jemand das Problem
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Paypal-Problem
Begonnen von Blumenkind
01. Juni 2009, 22:17:17
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Ich hab mich damals bei Paypal angemeldet. Allerdings ist mir in meinem Namen ein Schreibfehler unterlaufen, den ich zu spät gesehen hab.
Jetzt wollte ich das Geld von Paypal auf mein Konto überweisen. Geht aber nicht, da der Name nicht stimmt.
Was kann ich da jetzt unternehmen?
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Suche Steam-Profis!
Begonnen von Matzez
29. April 2009, 19:53:58
Hallo,

ich habe mir am WE die Orange Box gekauft und korekt mit PayPal bezahlt und bestätigt mit einer emai!

Im Steam steht,das der Einkauf fehlgeschlagen sei.Unter "Meine Spiele" wird nichts gefunden!

Neustart,de- und installation brachten auch kein Erfolg.

Ist jetzt mein Geld weg,ohne Gegenleistung? Wer kann mir helfen.

Mit den Supportseiten komme ich nicht klar.


ps. Habe da auch noch ein älteres Problem mit HL2
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Empire Earth 3 - Serial eingeben?
Begonnen von Leon_Kuhn
28. April 2009, 15:47:19
Hallo ihr Windowsbenutzer  :))

Also mein Problem ist folgendes. Ich habe mir aus dem Internet eine Demo-Version zum Spiel Empire Earth 3 gedownloaded. Allerdings würde ich gerne die Vollversion spielen. Ich besitze allerdings eine rechtmäßig erworbene Seriennummer. Wenn ich das Spiel jetzt gedownloaded habe, wie kann ich dann eigentlich den Serial eingeben?  ?(

Danke für eure Hilfe.
Euer León.  :)) :D :wink

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Kino.to mit versteckten Abo's
Begonnen von Lord_Zuribu
07. April 2009, 13:25:25
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Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden.

Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size]
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FM 07 Finanzen
Begonnen von DJ1312
10. März 2009, 18:05:30
Also ich hab vor längerem FM 07 geschenkt bekommen jetzt hab ich mir im Editor ne Mannschaft zusammengestellt
(unter anderem Nani Grundgehalt: 500000€). Jetzt hab ich die Angst das ich nach ein bis zwei Saisons Pleite gehe (ich fange in der Oberliga an).
Ich habe aber extra drauf geachtet das ich alle Stufen beim Vereins gelände höchstens auf zwei habe und das kein spieler ein höheres
Grundgehalt als 1 Mio. bekommt. Meint ihr ich müsste pro saison trotzdem plus Geld machen. Ich hatte auch vor ein bisschen geld für 1 Jahr anzulegen.(ich hab im Editor mir 200 Mio. gemacht)
Wenn ich davon 180 Mio anlege gewinne ich dadurch 8 Mio. pro saison. Meint ihr das müsste ausreichen das ich kein minus mache . ich gehe auch davon aus das ich locker aufsteige in
die regionalliga.

Würde mich sehr über Antwort von euch in den nächsten Tagen freuen

Mfg

Euer Dennis
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Alt gegen neu Aktion bei Notebooksbilliger.de
Begonnen von gdi
19. Februar 2009, 23:26:44
[b]Alt gegen neu wird belohnt bei [url=http://www.notebooksbilliger.de]notebooksbilliger.de[/url][/b]

"Für alle, die außer ihrem Auto auch ihr  Notebook alt-gegen-neu zaubern wollen, gibt es bei notebooksbilliger.de ab dem 18.2.2009 die Abwrackprämie", erklärt Ulrich Kaleta,  Direktor  Marketing bei notebooksbilliger.de. "Wer ein Notebook bei uns kauft und sein altes im Austausch an uns einschickt, bekommt eine Abwrackprämie von 25 Euro."

[b]Konsumoffensive auf dem Notebook-Markt[/b]

Arnd von Wedemeyer, Vorstandsvorsitzender der notebooksbilliger.de AG, fasst den Ablauf der Aktion zusammen: "Das Verfahren ist simpel: Notebook aus dem Aktionsangebot aus ca. 50 Notebooks kaufen - altes  Notebook inkl. ausgefülltem Abwrack-Formular einschicken - 25 Euro kassieren!"

[b]Die Sahnehaube: der Besitzer des ältesten eingeschickten Notebooks erhält eine Oldie-Prämie von 2.500 Euro[/b]

Als zusätzlicher Anreiz wird das älteste eingesendete Notebook mit einem 2.500 Euro Gutschein belohnt. Hierfür muss im Vorfeld kein neues Notebook gekauft werden - mitmachen kann jeder, der das Abwrack-Formular auf  www.notebooksbilliger.de/abwrackpraemie ausdruckt, ausfüllt und mit seinem alten  Notebook  einschickt. Wenn eine ausreichend große Anzahl an antiken Notebooks eingeht, wird [b]"Deutschlands größter Notebook Online-Shop"[/b] (laut GfK vom 30.01.2009) ein Notebook-Museum am Standort Sarstedt einrichten.

[b]Was gilt als Notebook?[/b]

Als Notebook (auch Laptop) gilt ein kleiner, tragbarer Computer, der zwingend die folgenden Bestandteile haben muss: Prozessor, Bildschirm (Monitor), Tastatur und Zeigegerät, die in einem Gerät verbaut sein müssen.

[b]Wer kann teilnehmen?[/b]

Teilnehmen kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung Ihrer Eltern mitsenden.

[b]Bekanntgabe der/s GewinnerIn:[/b]

Der oder die GewinnerIn wird bis spätestens 06.04.2009 auf der notebooksbilliger.de Homepage bekannt gegeben und zusätzlich per Email benachrichtigt. Der Einkaufsgutschein über 2.500 Euro für den notebooksbilliger.de Shop ist gültig bis zum 31.10.2009.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß am neuen Notebook und sind gespannt auf die Notebook-Oldie Einsendungen!
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"ausführen als administrator" per cmd
Begonnen von herrm_no
10. Februar 2009, 11:53:15
Hallo Foren user

ich starte alle Programme über ein extra Programm oder auch über einen USB Stick, es ist so etwas ähnliches wie ein "Portable Start Menu"
Manche Programme z.B. Tune Up Utilities lassen sich in Vista nur über  "ausführen als administrator" ... starten.
Ich weis, daß ich eine Verknüpfung auf den Desktop anlegen kann und diese immer als "ausführen als administrator" starten kann.
Das kann ich aber wegen meinem extra Programm nicht.
Gibt es nun eine Möglichkeit wie ich z.B. mit cmd (oder anders) einem Programm sage das es als administrator ausgeführt werden soll + Angabe des Passworts.


Gruß
Norbert
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Geld verdienen mit Paidmails
Begonnen von Urban
17. Januar 2009, 10:32:16
Hallo,

Wenn ihr jetzt denk das dies eine der bekanntesten Abzoge im Internet gibt.

Ein klares NEIN!

Es ist einfach und vorallem kostenlos!!!!!


Hier könnt ihr euch anmelden: http://www.questler.de/?rid=91732

Hier ein Video:

http://de.youtube.com/watch?v=Gn7-KcNXIJo
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Internetverbindung nur manchmal vorhanden + 80072EFD Fehler (bei update)
Begonnen von Kain LaVey
19. Dezember 2008, 11:47:53
Hallo,

folgendes: Ich hatte einen Virus auf dem PC. In erster Linie hat der nur nervige PopUps gemacht. Ob der auch das Inet behindert hat weiß ich nicht. Da ich eh vor hatte den Rechner komplett neu aufzusetzten hab ich das ignoriert und einfach Windows (VISTA HOME PREMIUM 64bit) komplett neu Instaliert und während der Installation auch meine beiden Festplatten platt gemacht (dauert bei vista ja keine 10 Sekunden).

Nun meine 2 Probleme:

Einmal hab das Problem, dass ich beim WindowsUpdate immer den Fehler 80072EFD bekomme. (Er läd dann immer ein paar % bricht dann ab, instaliert die runtergeladenen und gibt error 80072EFD aus)

Dann mein Hauptproblem:
Ich gehe per Router ins Netzt. Bisher hatte ich nie Probleme. Stecker in den PC und internet läuft. Seit dem ich formatiert/neuinstaliert habe hab ich aber das Problem, dass das Internet nur manchmal geht.

Sprich ist bekomme keine Verbinung zum Internet. Manchmal zeigt er mit unten rechts nur die beiden PCs (ohne weltkugel) manchmal aber ach die beiden PCs mit Warndreieck(eingeschränkte konektivität). Wenn ich dann meinen Stecker nochmal rausziehe, kurz warte und wieder reinstecke gehts manchmal wieder, aber auch nicht immer. Das ist freaky ... hab erst an nen Wackelkontakt im Kabel gedacht, aber wenn ich das Kabel an meinen Laptop anschließe gehts immer ohne Probleme :(

Wenn ich da auf Diagnose/Reperatur klicke sagt er mir meistens "IP neu zuweisen", bringt aber auch nix.

Da ich keine Ahnung von Netzwerken etc habe wärs super wenn ihr mir da helfen könntet. Habe bisher nix nach der Formatierunge gemacht außer: Windows Update. Grafik und Soundtreiber geladen und instaliert. Antivir geladen und installiert. Firefox geladen und instaliert.

Muss ich noch irgendwas einstellen damit das ordentlich funktioniert???

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Android-Handy kommt ab 29. Januar 2009
Begonnen von ossinator
04. Dezember 2008, 18:17:26
Mit dem T-Mobile G1 gibt es erst ein einziges Modell mit dem neuen Google-Betriebssystem Android. Nun hat ein zweiter Hersteller ein [iurl=http://www.go-android.de/news/android-handys-ab-ende-januar-weltweit-verfuegbar]Android-Handy[/iurl] angekündigt. Das kommt aus Australien. Das Kogan Agora ist ein Barrenhandy mit Volltastatur, das stark an die Blackberrys von RIM und an Samsungs Blackjack-Modelle erinnert.
Mit Maßen von 108x64x15 Millimetern ist der neue Androide aber ziemlich dick. Das Business-Smartphone wird in zwei Varianten angeboten.
Beim abgespeckten Agora kann man die Highlights an einer Hand abzählen: 2,5 Zoll großer QVGA-Touchscreen, UMTS, 3,5-Millimeter Kopfhöreranschluss und microSD-Slot.
Die Pro-Variante ist interessanter, hier packt Kogan zusätzlich eine 2-Megapixelkamera, WLAN und GPS in das Gehäuse.
Der Prozessor ist bei beiden Varianten mit schnellen 624 Megahertz getaktet.

Das Kogan Agora wird für günstige 150 Euro (299 Australische Dollar) verkauft, das Agora Pro kostet 200 Euro (399 AUD). Beide Modelle werden ab dem 29. Januar 2009 ausgeliefert.

Darauf bin ich mal gespannt. Ein Zweithandy kann nie verkehrt sein.

Schaut mal [url=http://www.kogan.com.au/shop/android-powered-kogan-agora-3G-mobile-phone/][b][color=blue]hier[/color][/b][/url]
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GEZ
Begonnen von Sweeneymoon
03. Dezember 2008, 17:28:21
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Nabend,
ich habe ein problem,und zwar hab ich heute zum 2teb nal Post von der GEZ bekommen,ich weiß aber nicht was ich machen soll !?
ANTWORTEN ? oder doch besser NICHT REAGIEREN ?
Muss man auf deren Post antworten?
Ich weiß echt nicht mehr weiter da gerade mein konto gesperrt wurde und all meine ersparnisse futsch sind.
Was passiert wenn ich nicht antworte?,ich glaub nicht das die mir die Türe eintreten um zu gucken ob ich TV öä habe...oder?
Bitte um hilfe.

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Problem bei Need for speed Undercover
Begonnen von Broki
27. November 2008, 18:54:28
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Hab ein kleines problem mit der Instalation wenn ich die cd reinschiebe macht er alles normal serial key eingegeben und dan war ich beim setup und kahm ne fehlermeldung *Fehler beim lesen der E/autorun.dat Vergewissern sie sich, das die Datei exestirt und sie darauf zugreifen können* dan hab ich wiederholen gemacht ging nit dan abrechen und es war weg (logisch) !!!  :grübel  dann bin ich auf computer gegangen und wollte es noch mal starten doch dan kahm ne fehlermeldung *Dieses Installationspaket konnte nicht geöffnet werden. Lassen Sie den Hersteller der Anwendung überprüfen, ob es sich um ein gülitiges windows-installer-paket handelt.

was soll ich zin  ?( ;( Danke im foraus :baby:
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Probleme beim Providerwechsel :)
Begonnen von netzmonster
27. November 2008, 16:58:00
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Eine kleine Ankdote zum Thema Providerwechsel

Bisheriger Anschluss :
Telefon : Telekom
DSL : congstar 2000

Um die monatlichen Fixkosten etwas zu minimieren, beschloss ich, einen Anschluß mit Telefon + DSL Flat zu nehmen.
Da 1+1 uns massiv mit Werbung versorgte und die Preise auch in Ordnung sind, entschied ich mich ziemlich schnell für 1&1.

Dank der kurzen Kündigungsfrist bei Congstar (1 Monat) konnte ich im Oktober meinen Vertrag zum 30.11. kündigen. Den neuen Vertrag bei 1&1 ließ ich ab dem 01.12. freischalten. Ich dachte mir, das soetwas ja kein Problem sein sollte.
Die Kündigungsbestätigung von Congstar kam prommt und mir wurde bestätigt, das ich am 30.11 das letzte mal den DSL Anschluß nutzen könne.
1&1 schrieb mir auch freundliche E-Mails, in denen sie sich freuten, das wir zu ihnen wechseln würden. Damit war für mich alles erledigt.
Da es bis zum 01.12. nicht mehr so lange hin ist, dachte ich mir heute, das doch eigentlich die Zugangsdaten und die Hardware bald kommen müsste.

Mein Anruf bei 1&1 ergab, das mein Vertrag storniert wurde! Ich dachte, ich höre nicht richtig. Angeblich wäre in  meinem Ort kein DSL verfügbar. Zum Glück habe ich schon mehreren Leuten bei uns eine 16.000er DSL Verbindung eingerichtet und mit wieistmeineip.de postiv getestet. :D
In den nächsten Tagen soll ich aber von 1&1 angerufen werden, um mir Alternativvorschläge anzuhören.  :grübel
Ich habe die Frau am Telefon darauf hingewiesen, das ich kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit 1&1 habe, da ich mir einen anderen Provider aussuchen werde. Ein Provider, der es nicht für nötig hält, seinen Kunden zu informieren wenn der Vertrag storniert wird, ist in meinen Augen nicht Zuverlässig. Die (noch) freundliche Dame am Telefon wies mich darauf hin, das ich einen 2 Jahres Vertrag bei 1&1 abgeschlossen habe und ich mich an die Mindestvertragslaufzeit zu halten habe.  8o Ich habe einige Sekunden die Luft angehalten und überlegt, was ich zerstören kann. :D
Naja, vielleicht habe ich mich auch nur verhört :D , also fragte ich sicherheitshalber nocheinmal nach, wie sie das meinte.
Jetzt war die Dame aufeinmal nicht mehr so freundlich :grübel , was ich gar nicht verstehen konnte. Sie erklärte mir nochmal, das ich einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen habe und die Widerrufsfrist bereits vorbei ist. Jetzt wurde ich etwas unfreundlicher und verlangte nach jemanden, der auch Ahnung hat und mir das genauer erklären könnte.
Nach 3 Minuten in der Warteschlange hatte ich (angeblich) ihren Chef. Der meinte ganz schnell, bevor ich etwas sagen konnte, das ich mir keine Sorgen machen müsse, der Vertrag wurde durch 1&1 storniert und damit ist der Vertrag hinfällig.
Ich bedankte mich für das nette Gespräch und verwies nochmal darauf hin, das man seine Kunden ruhig vorher informieren sollte. Schließlich habe ich den Antrag vor 8 Wochen gestellt.

Jetzt bin ich auf der Suche, nach einem neuen Anbieter. Ich werde mich wahrscheinlich für Vodafone entscheiden.
Gibt es dort auch solche Probleme? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?


edit:
Da mein Vertrag bei Congstar zum 30.11 gekündigt ist, sitze ich ab Montag ohne Internet da.  ;(