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Windows Community



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Windows Mail kann nicht geöffnet werden :-(
Begonnen von sunflower
06. Februar 2009, 22:40:03
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Hallo,
ich benütze Vista Home Premium (SP1). Benutzerkontotyp: Administrator, der Fehler tritt aber auch auf, wenn ich mich mit dem eigentlich versteckten Adminkonto einlogge. Ich HABE Windows Mail immer wieder einmal benützt, also es hat funktioniert. Seit kurzem bekomme ich folgende Fehlermeldung.

[quote]Windows Mail kann nicht geöffnet werden. Eine Richtlinie für Softwareeinschränkungen verhindert, dass Windows Mail geöffnet werden kann. Wenden Sie sich an den Systemadminsitrator.....[/quote]

Spannend, weil ich weder Richtlinien vergeben habe und soviel ich weiß, das in [b]HomePremium[/b] auch gar nicht kann.

Ich habe weder AV Programm noch Firewall aktiviert... ich wüsste auch nicht, dass ich irgendein neues Programm installiert habe, das mit der Fehlermeldung zusammenhängt.,
Windows Mail ist zwar nicht mein Standardmailprogramm, aber die Behebung des Fehlers würde mich doch interessieren.

Gruß aus Graz
erkg1959


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Installierte Programme--->Aber kein Ordner im Startmenü!
Begonnen von lukie_hat_vista
05. Februar 2009, 16:53:21
Hey hier mal wieder ein beitrag von mir:D

Ich habe folgendes Progblem:
Wen ich ein spiel oder Programm installiere wird [u]kein[/u] ordner im startmenü erstellt wodrann liegt das???
Screens sind da schwer ;) naja ich denke ihr habt mehr ahnung als ich :)
Ich freue mich auf Eure Antworten...

Mfg. Lukie
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Windows - Kontakte lassen sich nicht mehr aufrufen....
Begonnen von D1Telekom
28. Januar 2009, 00:03:11
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Hallo zusammen,

seit gestern habe ich das Problem das sich die Windows - Kontakte (WAB.EXE) nicht mehr aufrufen lassen. Weder aus dem Startmenü, noch direkt am DOS-Prompt (Aufruf WAB.EXE). Ich bekomme jedes Mal die angehangene Fehlermeldung, dass ich eine Zuordnung herstellen soll. Hat jemand einen Tipp für mich. Ausser CC-Cleaner habe ich nichts laufen lassen oder installiert in den letzten Tagen. :grübel

Hat jemand einen Tipp für mich?

Besten Dank im voraus

D1Telekom

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Keine Verbindung bei WPA/WPA2-Verschlüsselung
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 13:27:16
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Servus zusammen!

Ich hätt mal gerne ein Problem; bzw. eher die Lösung!

Ich war die Tage bei einem Bekannten wegen seinem WLAN...

Folgende Komponenten spielen die Hauptrolle:

- 1 Speedport W500V

- 1 Medion PC mit XP Home SP2

- 1 Targa Laptop mit XP SP3

- 1 Bekannter

-  1 Ich

Der Speedport steht im Flur wo die Telefondose ist. Der PC im Wohnzimmer und das Laptop mal hier mal da...

Jetzt zum Problem:

Wenn das WLAN ohne Verschlüsselung ist, funzt die WLAN-Verbindung vom PC und auch vom Laptop aus ohne Probleme. Sobald man aber eine Verschlüsselung einschaltet, bekommt man nur mit dem PC (SP2) Verbindung zum Netz. Das Laptop (SP3) findet das Netz und will den PSK haben. Dann zeigt er an "Verbindung wird hergestellt". Und das über ne Stunde...

Haben verschiedene PSK´s probiert. Es funzt einfach nicht. Sobald man die Verschlüsselung raus nimmt. "ZACK" --> Verbindung steht.

- Habe die neuesten Treiber installiert (Chipsatz und BIOS).
- Den WLAN-Adapter (MiniPCI Wireless) deinstalliert und mit neuerem Treiber neu installiert
- Die Firmware des Speedports geprüft
- Feste IP´s und DHCP probiert
- Diverse Standorte des Laptops getestet

Ich weiß nicht, was es sonst noch sein könnte.
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Wie lasse ich vista alle vier kerne aktivieren?
Begonnen von Mad
21. Januar 2009, 18:47:42
Hi, hab seit eben meinen q9650 drin :)

nur leider erkennt vista nur 2 kerne.. im bios ist alles eingestellt soweit.
da ich keine große lust habe mein system jetzt neu auf zusetzen wollte ich hier erstmal die experten fregen ob es da unter vista (64bit) irgendeinen trick gibt..

hatte vorher nen dualcore drin..

vielen dank im vorraus, mfg
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Probleme mit zu langen Domain-Namen
Begonnen von ossinator
21. Januar 2009, 11:17:45

Microsofts aktuelle Beta-Versionen der Betriebssysteme Windows 7 und Windows Server 2008 R2 haben Probleme mit langen Domain-Namen. Diese dürfen nicht länger als 15 Zeichen sein.

Versuchen Nutzer in Unternehmensnetzen beispielsweise, ihren Rechner in eine Domain mit längerem Namen einzubinden, folgt lediglich eine Fehlermeldung. Microsoft hat das Problem erkannt und stellte nun einen Hotfix bereit, der von der Webseite des Herstellers heruntergeladen werden kann.

[url=http://support.microsoft.com/hotfix/KBHotfix.aspx?kbnum=961402&kbln=en-us][b][color=blue]Hotfix KB961402[/color][/b][/url]
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Fragen zu Netzwerkkarte und mtu
Begonnen von Heroldi
20. Januar 2009, 22:09:25
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Frage :Habe Nethwork controller von nvidia , nun habe ich ihn installiert aber nach dem nvidia nethwork controller steht ein #2 was bedeutet das? bekommt man das weg oder hab ich was doppelt installiert?


Frage 2: WOllte nach einer Anleitung Mtu ändern  und habe in cmd netsh interface ipv4 set subinterface "1" mtu=1500 store=persistent  eingegeben ! Nach dem Kontollieren mit netsh interface ipv4 show subinterfaces  sah ich das er einen 2ten wert eingetragen hat , wie kann ich diesen von mir erstellten nun wieder löschen?
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Feste IP einem Rechner vergeben
Begonnen von Sedlmase
15. Januar 2009, 12:03:33
Hallo Zusammen,

ich würde gern einen Rechner (HP Smart Server mit Windows Home Server) von ausserhalb meines Netzwerkes erreichen (Remotedesktopverbindung).
ich habe eine Adresse "xxx.homeserver.com" der Port 3389 kann in meiner Fritzbox auch an eine IP weitergeleitet werden.

Doch wie vergebe ich meinem Rechner eine feste IP?

Und was gebe ich dann bei der Remotedesktopverbindung ein?


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.key Datei öffnen
Begonnen von Guitarking
14. Januar 2009, 19:49:14
Gibt es eine möglichkeit eine .key Registrierungsdatei zu öffnen und eventuell zu bearbeiten?

Mfg
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Verschiedene Partitionen mit verschiedenen Bootoptionen - Wie geht das?
Begonnen von OCtopus
14. Januar 2009, 08:59:01
Ich habe eine Vista-Platte und eine Win7-Platte. Ich hätte gerne, wenn ich von der Vista-Platte boote, die Vista-Bootoption an erster Stelle und als Standard-Bootoption und wenn ich von der Win7-Platte boote umgekehrt die Win7-Option als Standard und an erster Stelle.

Bisher habe ich das nicht hinbekommen. Änderungen, die ich mit EasyBCD vornehme, wirken sich leider immer auf beide System zugleich aus. Gespeichert werden diese Änderungen öffensichtlich in der Datei C:\Boot\BCD auf der Vista-Platte. Kann man diese Datei, die auch auf der Win7-Platte existiert, getrennt verwalten? Und wie?

Außerdem:
Im Zuge meiner Versuche hatte ich übrigens das "Bootmgr is missing"-Problem. Die Datei C:\Bootmgr auf der Win7-Platte war weg. Ich habe diese Datei durch die Bootmgr von der Vista-Platte ersetzt. Dies hat zwar wunderbar funktioniert. Dennoch hätte ich natürlich gerne die originale Bootmgr-Datei. Kann mir jemand die Datei [b]C:\Bootmgr[/b] von seiner Win7-Installation (32 Bit!) [b]anhängen[/b]?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Finde die MAC-Adresse für meinen WLAN-Stick TP TL-WN322G nicht
Begonnen von Hardie
30. Dezember 2008, 15:19:03
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Hallo Leute,

habe gestern LAN über meinen Modem-Router von Netgear installiert. Internet läuft auch sehr gut. Auch guter Empfang.
Ich hatte eigentlich vor, über WLAN ins Netz zu gehen. Hab mir hierfür einen WLAN-Stick von TP-Link Typ TL-WN322G gekauft. Hat mir der Verkäufer zum Router empfohlen.
Hab im Router auch bereits WLAN aktiviert. Wird vom Router als LED angezeigt. Soweit ich weiß, muss man die MAC-Adresse des WLAN-Sticks in die Konfiguration des Routers eingeben, so daß er das Gerät erkennt.
Jetzt steht aber auf der Rückseite des Sticks keine MAC-Adresse.
Wie komme ich daran? Support von TP-Link anrufen, oder gibts eine Vista Premium 64 mäßige Lösung, über den PC diese Daten rauszubekommen?

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Mails und Kontakte von Windows Mail zu Outlook Express importieren
Begonnen von saerah
29. Dezember 2008, 16:25:16
Hi ihr Lieben,

ich hab ein Problem und zwar hat mein guter lieber Freund das bescheuerte Vista von meinem Laptop entfernt und XP raufgehaun, jetzt möcht ich gern die Kontakte und Mails die im Format ".CONTACT" und ".eml" abgespeichert sind in meinen guten alten Outlook Express 6 reinimportieren, jedoch funktioniert das überhaupt nicht. Wenn ich die Kontakte einzeln importieren möchte (weil über Adressbuch importieren gehts auch nicht) dann werden nur kryptische Zeichen angezeigt. Die Emails kann ich zwar öffnen mit Outlook Express, aber nicht importieren.

Was tun??  ?(

Lg Sarah
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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Programm als Service starten - Welche Vorteile hat das?
Begonnen von OCtopus
12. Dezember 2008, 10:16:49
Ich habe da ein Tool entdeckt "Application as Service 3.0".
http://www.application-as-service.com/
Dieses Tool soll jegliches 32-/64-Bit-Programm als Service starten können. Kann mir jemand erklären, was das an Vorteilen bringt und ob die auf der genannten Webseite aufgelisteten Vorteile nur auf dem Papier stehen oder real sind?

Ich verstehe das ganz einfach nicht.
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Steam Console an Taste binden
Begonnen von stoneagem
11. Dezember 2008, 22:07:05
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Wie kann ich die Console von Steam für z.B Left4Dead an eine Taste binden?Wenn ich das Spiel starte kommt die Console weil ich das gemacht habe:siehe screenshot.aber sobald ich in einem spiel ware ist sie wieder weg.wie kann ich sie auf eine taste binden?F6 z.B
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Firefox Passwort Manager
Begonnen von Lober
01. Dezember 2008, 19:24:52
Hey Leute,

ich hab bei einer Seite bei der ich mich anmelden und mein Kennwort speichern wollte bei Firefox 3 aus versehen auf "Nie für diese Webseite" geklickt! Wenn ich die Seite jetzt nochmal besuche muss ich immer wieder Benutzername und Kennwort eingeben und der fragt nicht mehr ob er das speichern soll! Kann man das irgendwie von Hand eintragen? Oder gibt´s ne andere Möglichkeit wie Firefox sich das merken kann??
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Im Bootmanager Standardbetriebssystem auswählen
Begonnen von ossinator
01. Dezember 2008, 07:37:58
Natürlich wissen die Cracks unter euch, wie man beim Start und Verwendung des Bootmanagers bei mehreren Betriebssystemen das gewünschte Standardbetriebssystem vorauswählt, um einen manuellen Wechsel (Cursor hoch/runter) zu vermeiden.

Dazu mit [i][color=green]Win+R[/color][/i] die Systemkonfiguration aufrufen und den Reiter [color=green][i]Start[/i][/color] Auswählen. Dort unter den angezeigten Betriebssystemen das gewünschte Anklicken und auf [color=green][i]Standard[/i][/color] setzen.
Nach einem Neustart ist im Bootmanager das zuvor ausgewählte Betriebssystem unterlegt und wird nach ablauf der eingestellten Zeit gestartet.
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Firewall block Zugriff auf Port 80
Begonnen von freq.9
19. November 2008, 20:30:29
Ich habe das Problem, dass die Standard-Firewall von Vista den Zugriff auf Port 80 (HTTP) blockt. Es wird nicht nur der Zugriff von aussen (Intranet und Internet) sondern auch der Zugriff über den selben PC geblockt. Ich kann also meinen Apache Webserver nicht erreichen, solange die Firewall aktiv ist. Ich möchte sie nicht deaktivieren, also habe ich den Port 80 zu den Ausnahmen der Firewall hinzugefügt, da ich keinen passenden Eintrag gefunden habe. Der Zugriff wird aber weiterhin geblockt.

Wie muss ich die Firewall nun einstellen, dass der Zugriff auf Port 80 funktioniert. Am besten auch so, dass er von aussen funktioniert. Gibt es vielleicht sogar eine Einstellung, dass mir angezeigt wird, welche Zugriff aktuell geblockt werden?
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Vista Spiele Explorer
Begonnen von Kuckkuck
15. November 2008, 17:14:41
Hallo

Windows besitzt ja diesen Vista Spiele Explorer.Mein Problem ist das ich die dort eingetragene Spiele nicht starten kann,es kommt nur eine Fehlermeldung nichts weiter.Was muss ich machen.

Hier mal die Meldung..