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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort 133700528
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Wiederherstellen von Ordnern unter eigene Dateien (Ordner mit Pfad)
Begonnen von cbeckers
28. Februar 2009, 21:15:36
Wiederherstellen der Ordner: Download, Musik, Video, Dokumente, Desktop, Bilder

Hallo zusammen,

ich hatte versehentlich einen Ordner (Ordner mit Pfad / Systemordner) unter meinen eigenen Dateien gelöscht und verzweifelt gesucht, wie man diesen wieder herstellen kann bis ich diese Seite hier gestoßen bin:

http://www.vistax64.com/tutorials/148461-personal-user-folder-restore-missing-folder.html


Die Lösung um die Ordner wiederherzustellen liegt in der Registry.

Viel Erfolg!

go-windowsgo-windows windowswindows d24d24 bggbgg bingbing d2sd2s zwuzwu bgqbgq yahooyahoo bgsbgs searchsearch winwin zguzgu bgebge 8200133982001339 8064206380642063 ymsyms d2kd2k vistavista win7win7 8597051985970519 9107110991071109 8546427685464276 9399062293990622 7867747478677474 7464912974649129 8507680985076809 5818717858187178 8382954283829542 9695298096952980
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Bluetooth Modul weg!
Begonnen von djxerxes
25. Februar 2009, 21:00:57
« 1 2
Hi Leute,
seit ein paar tage (nach einem Absturz des PC´s) ist das Bluetooth modul meines laptops einfach verschwunden! Ich habe es im gerätemanager gesucht, und dort wo es normalerweise immer war, ist es nicht mehr zu finden!  Einfach weg! Ich habe alle möglichen Treiber (Chipsatz, Motherboart, ect.) aktualiesirt, daran liegt es also nicht...
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LAN Nur Lokal (Nicht identifiziertes Netzwerk)
Begonnen von bigpro
24. Februar 2009, 12:58:54
Hallo bin neu hier und habe auch gleich ein problem,
habe bereits die suchfunktion habe aber nichts passendes gefunden.

Habe mir ein Powerline Adapter/Bridge gekauft um über stromnetz ein anderes gerät zu verbinden.
Doch seit die installation am PC bekomme ich keine verbindung mehr bzw. nur Lokal.
Habe da eine Fest Ip aber Vista sagt mir das die ip vergeben ist. ???
FRITZ!Box Fon WLAN 7141 , und da steht eine andere IP. ???

Laptop über Wlan funktioniert.
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"ausführen als administrator" per cmd
Begonnen von herrm_no
10. Februar 2009, 11:53:15
Hallo Foren user

ich starte alle Programme über ein extra Programm oder auch über einen USB Stick, es ist so etwas ähnliches wie ein "Portable Start Menu"
Manche Programme z.B. Tune Up Utilities lassen sich in Vista nur über  "ausführen als administrator" ... starten.
Ich weis, daß ich eine Verknüpfung auf den Desktop anlegen kann und diese immer als "ausführen als administrator" starten kann.
Das kann ich aber wegen meinem extra Programm nicht.
Gibt es nun eine Möglichkeit wie ich z.B. mit cmd (oder anders) einem Programm sage das es als administrator ausgeführt werden soll + Angabe des Passworts.


Gruß
Norbert
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Windows 7 mit 256 MB Ram und weniger installieren.
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 17:46:28
« 1 2 3 4
In findiger Bastler hat einen Weg gefunden, wie man Win7 auch mit weniger als den 512 MB Ram installieren kann, die das Win7-Setupprogramm eigentlich verlangt. Der Bastler hat es jetzt mit 256 MB Ram am Laufen.
[quote]besorgt euch nen hex editor (Hex-Editor MX zb. is freeware)

dan mit dem hexeditor die datei winsetup.dll im /sources ordner
öffnen.

dan bei suchen -> gehe zu - zum offset 8BAE6 wechseln, und dort den
Hexwert 77 07 3D 78 01 in E9 04 00 00 00 abändern. speichern, fertig.[/quote]
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Installation-mit-256mb/forum-150081/msg-16142528/read/
Der Trick soll auch mit Vista funktionieren. Nur da würde ich es wirklich nicht versuchen, sonst fängt die alte Kiste wirklich Feuer.

Hier gibt es weitere Berichte auf welch alten Kisten mit wenig Power Win7 wirklich flüssig laufen kann:
http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=157326&st=0

Einen Umsatzschwung für die notleidenden Hersteller von Ram-Riegel wird Win7 wohl auf jeden Fall nicht bringen...
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Keine Verbindung bei WPA/WPA2-Verschlüsselung
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 13:27:16
« 1 2
Servus zusammen!

Ich hätt mal gerne ein Problem; bzw. eher die Lösung!

Ich war die Tage bei einem Bekannten wegen seinem WLAN...

Folgende Komponenten spielen die Hauptrolle:

- 1 Speedport W500V

- 1 Medion PC mit XP Home SP2

- 1 Targa Laptop mit XP SP3

- 1 Bekannter

-  1 Ich

Der Speedport steht im Flur wo die Telefondose ist. Der PC im Wohnzimmer und das Laptop mal hier mal da...

Jetzt zum Problem:

Wenn das WLAN ohne Verschlüsselung ist, funzt die WLAN-Verbindung vom PC und auch vom Laptop aus ohne Probleme. Sobald man aber eine Verschlüsselung einschaltet, bekommt man nur mit dem PC (SP2) Verbindung zum Netz. Das Laptop (SP3) findet das Netz und will den PSK haben. Dann zeigt er an "Verbindung wird hergestellt". Und das über ne Stunde...

Haben verschiedene PSK´s probiert. Es funzt einfach nicht. Sobald man die Verschlüsselung raus nimmt. "ZACK" --> Verbindung steht.

- Habe die neuesten Treiber installiert (Chipsatz und BIOS).
- Den WLAN-Adapter (MiniPCI Wireless) deinstalliert und mit neuerem Treiber neu installiert
- Die Firmware des Speedports geprüft
- Feste IP´s und DHCP probiert
- Diverse Standorte des Laptops getestet

Ich weiß nicht, was es sonst noch sein könnte.
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interne Lautsprecher funktionieren nicht mehr
Begonnen von Mahoon
19. Januar 2009, 13:42:43
« 1 2 3
hallo!
Ich hab seit 1 Woche ein notebook. nach dem ersten benutzen der Kopfhörer und dann dem rausziehen funktionieren die Lautsprecher nicht mehr. Support angerufen, auf Werkseinstellung zurück gesetzt und es ging wieder. Bis zur nächsten Kopfhörerbenutzung!

Bitte um hilfe! Danke!
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Basissystemgeräte im Gerätemanager?
Begonnen von nikolauzi
18. Januar 2009, 20:05:24
in meinem Gerätemanager sind Geräte aufgeführt, die nicht installiert sein sollen.

Woher weiss ich, welche Geräte das sind?

1)
Basissystemgerät

Gerätetyp: Andere Geräter
Hersteller: Unbekannt
Ort: PCI-Bus 7, Gerät 9 Funktion 3

Gerätestatus
Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert. (Code 28)

Klicken Sie auf "Treiber erneut installieren", um die Treiber für dieses Gerät neu zu installieren.

2)
Basissystemgerät

Gerätetyp: Andere Geräter
Hersteller: Unbekannt
Ort: PCI-Bus 7, Gerät 9 Funktion 2

Gerätestatus
Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert. (Code 28)

Klicken Sie auf "Treiber erneut installieren", um die Treiber für dieses Gerät neu zu installieren.



Woher weiss ich nun, was das für Geräte sind? PC ist ein Fujitsu Siemens Amilo Si 1520 - und eigentlich funktioniert alles ;-)

Danke!
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Bidirektionale unterstützung aktivieren
Begonnen von Marec
18. Januar 2009, 12:18:46
Hallo,

ich habe ein D-Link Router "Dir 635" und neuerdings von D-Link auch die Software "D Link Shareport Network USB Utility" um den USB- Anschluss am Router nutzen zu können.
Dort habe ich meinen Drucker angeschlossen. Der Drucker wird nun von der Software gefunden und erkannt, doch ich kann ihn nicht nutzen, weil ich die "Bidirektionale Unterstützung" nicht aktivieren kann. Diese Option ist hellgrau.
Woran kann es liegen, dass das nicht aktivierbar ist?
Windows Defender und die Windows Firewall hatte ich schon deaktiviert.

Gruß Marec
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Defender - Fehlermeldung 0x800700006
Begonnen von DrIzio
08. Januar 2009, 17:54:51
Hallo,

seit neuestem meldet das windows security center sich bei mir:der sicherheitscenterdienst ist ausgeschaltet

ich habe mich soweit durchgekämpft, dass ich den fehler auf den defender schiebe, denn ich kann ihn nicht öffnen und es zeigt sich folgender fehler: fehler bei anwendungsinitialisierung: 0x800700006. Das handle ist ungültig.

weiterhin habe ich mich soweit informiert, dass ich diesen defender eigentlich gar nicht brauche, da ich eigenen schutz und vierenprogramme instaliert habe.

Und jetzt mein problem: wenn ich unter autostart gehe und versuche autostart anzuklicken (um den defender wegzumachen) kommt die oben genannte fehlermeldung. ich habe also gar keine möglichkeit das ding wieder loszuwerden.

meine fragen: wie werde ich den defender bzw den fehler los?? ich bitte ganz dringend um hilfe

gruße aus kölle
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Windows XP - Media Center Edition
Begonnen von markus
04. Januar 2009, 18:11:19
Hi!

Folgendes Problem - ich habe die Windows XP Media Center Edition!
Beim Windows-Start laufen im Task-Manager Programme wie ehrecvr.exe und ehSched.exe die vom Media-Center her kommen und recht viel Arbeitsspeicher benötigen (über 100MB).

Ich benötige die ganzen Media Center funktionen überhaupt nicht.
Weiss jemand ne Möglichkeit, wie man sich komplett von den Media Center - Funktionalitäten trennen kann?

mfg
Markus ?(
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Zweite Festplatte zeitweise auf Standby?
Begonnen von weva
21. Dezember 2008, 00:21:13
Guten Morgen,


Ich habe mir neulich eine neue Festplatte zugelegt, angeschlossen und installiert.

Funktioniert auch, doch nun muss ich feststellen, dass sie bei Inaktivität und dem darauffolgenden Zugriff - "hochfahr -ähnliche Geräusche" macht und mein PC für 2 Sekunden steckenbleibt.


Unter der Computerverwaltung sieht es wie folgt aus:

[img width=640 height=31]http://img201.imageshack.us/img201/8172/sysfl9.png[/img]


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke im Vorraus.
Gruß
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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!?
Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47
Hallo,

Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen.
Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden
oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken.

Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b]
Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde..
nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern"

Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft.
Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :)

Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann.
Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen?
Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!?

Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar

Grüße
Nox
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Desktopsymbole verschwunden
Begonnen von Heavy-Dee
19. Dezember 2008, 15:57:12
« 1 2
Hallo zusammen,
Habe seit einer Woche Vista Home Premium am laufen. Ist für mich als XP'ler echt ne Umstellung.
So jetzt mein Problem.
Seit gestern verschwinden alle Desktopsymbole beim Neustart obwohl im Kontextmenü (re. Maus) auf dem Desktop "Desktopsymbole anzeigen" aktiviert ist.
Diese werden erst wieder nach Deaktivierung und anschliessender Aktivierung wieder sichtbar.

Weiss jemand wo mein Fehler liegt ? :grübel
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PC fällt ungewollt in den Sleep-Mode und reagiert nicht mehr
Begonnen von dbetsch
14. Dezember 2008, 23:11:28
Hi @ all

folgendes Problem: hab vista home premium 32bit auf einem etwas älteren Pentium 4 3.0ghz DELL Rechner mit 2GB Arbeitsspeicher. Der PC lief ohne Probleme bis jetzt. Doch seit kurzem schaltet der PC einfach so während dem Arbeiten oder in jeder anderen erdenklichen Situation in den Sleep-Modus, d.h. der Bildschirm wird schwarz. Wenn man dann am TFT-Flachbildschirm eine Taste drückt erscheint die Meldung dass der Sleep-Modus aktiviert wurde und man eine beliebige Taste drücken oder die Maus bewegen soll. Doch auch mit tasten drücken und maus bewegen wacht der PC nicht mehr auf, er muss manuell neu gestartet werden mit dem einschaltknopf. Nun suchte ich im Forum, fündig wurde ich mit dem CMD-Befehl für das Deaktivieren des Sleep-Modus. Dies habe ich gemacht, der Sleep Modus ist ausgeschaltet und auch in den Enegrgiespareinstellungen ist der Sleep-Modus (auch der hybride) ausgeschaltet. Doch der PC fällt weiterhin spontan in den Sleep-Modus.
Also habe ich nun das Vista neu installiert. Nach der Vista-Installation wollte ich direkt das SP1 von einer Cd aus installieren, doch das Bild fror ein und der PC reagierte nicht mehr. Nach einem Neustart und einem erneuten Beginn der Installation kam das Sleep-Mode Problem wieder.

Software-Seitig kann man ja so eigentlich einen Fehler ausschliessen, denn der PC wurde neu aufgesetzt und es wurde noch keine zusätzliche Software oder installiert.
Könnte irgendetwas an der Hardware defekt sein?

mfg
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Problem mit W-Lan - Zugriff (oft) nur lokal
Begonnen von schminger
10. Dezember 2008, 18:56:48
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Hallo erstmal..

bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.

Also ich habe seit 2 Wochen ca. Vista und seit 3 Tagen ca komme ich nicht mehr ins Netz.

Kennen hier vllt einige die Geschichte mit Lokal und Internet und Nur lokal..-.-

Zuerst ging alles mit Lokal und Internet, ab und an wechselte es zu Nur Lokal, dieser Fehler war durch schlichtes reseten aber schnell behoben.

Jetzt funktioniert dies nicht mehr.

Also wär wirklich super wenn ihr mir einige Tipps geben könntet.

MfG schminger
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Was bedeutet "J" in einem E-Mail?
Begonnen von Lord_Zuribu
05. Dezember 2008, 15:27:12
« 1 2
Tach auch

Hab mal eine Frage. Ich bekomme von gewissen Personen öfertes eine E-mail und am Ende des Satzes steht immer J.
Weiss jemand was dies bedeutet? Hab unter Google schon paar solche Einträge gefunden. Antwort überall die gleiche: Keine Ahnung.

Gruss
Lord_Zuribu
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sprache bei vista umstellen
Begonnen von aki
30. November 2008, 09:59:45
hallo zusammen,
ich habe einen rechner mit griechischer vista home premium version und wuerde es gerne auf deutsche sprache umstellen. geht das und wenn wie? muss ich evtl. vista ultimate kaufen und mein altes ueberschreiben? kurz gesagt: was muss ich machen um beide sprachen nutzen zu koennen und geht es ueberhaupt die oberflache durch eine tastenkombination von griechisch auf deutsch und wieder zurueck zu schalten?
aki
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Vista Dienst beendet kein Download mehr möglich, Hilfe bitte !!!
Begonnen von holli61
26. November 2008, 21:47:52
Hallo

Brauche mal unbedingt Hilfe von euch, habe bei Vista ein paar Dienste deaktiviert.

Nun besteht folgendes Problem wenn ich irgend eine Datei downloaden möchte und die Option kommt ob ich die Datei
speichern möchte oder sie gleich mit WinRar öffnen will, klicke ich auf speichern wie im Ordner Downloads von Firefox
angegeben, passiert nichts der Link geht weg aber der Download startet nicht.

Klicke ich aber auf mit WinRar öffnen, startet der Download, wenn er beendet ist kann ich dann die Datei entpackten
und im beliebigen Ort  speichern.

Hoffe ich bekomme Hilfe von euch, würde mich freuen!!!

Mfg Holger