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Gamer sind keine Amokläufer - SPD-Experte kritisiert »populistischen Unfug«
Begonnen von stoneagem
11. Juni 2009, 23:03:59
Nach dem Beschluss zum Verbot so genannter ›Killerspiele‹ Anfang des Monats melden sich nun vermehrt Stimmen aus Gesellschaft und Politik, die den Sinn des politischen Manövers in Frage stellen. Nach dem Deutschen Kulturrat äußerte sich jetzt auch SPD-Experte Jörg Tauss zu dem Thema. Als ehemaliger Medienbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion (1998 – 2002), Sprecher der Fraktionsarbeitsgruppe Bildung und Forschung (2000 – 2009) und Obmann der SPD-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien (2002 – 2009) ist Tauss der wohl kompetenteste Politiker, der sich bisher in die laufende Debatte eingeschaltet hat.
In einem offenen Brief forderte er von den Innenministern aller Parteien »endlich eine Sachdebatte statt der Herstellung und Verbreitung populistischen Unfugs«. Er wies in dem Schreiben noch einmal darauf hin, dass trotz zahlreicher Untersuchungen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Computerspiele und realen Gewalttaten nicht nachzuweisen sei. Der aktuelle Beschluss ignoriere dabei nicht nur »fundierte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien«, sondern blende »geradezu fahrlässig auch die geltende Rechtslage aus und diskreditiere und kriminalisiere Jugendliche und einen höchst innovativen Wirtschaftszweig.«
Für neue Gesetze sieht der Experte keinen Bedarf, seien die aktuellen Regelungen doch völlig ausreichend: »Bereits jetzt ist gemäß § 131 StGB ein Verbot von Medien vorgesehen, die Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen - dies auch im Hinblick auf ›menschenähnliche Wesen‹. Für diese Medien gilt ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot, so dass Computerspiele, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bereits heute unter § 131 StGB fallen und verboten werden können

weiterlesen: www.gamestar.de/news/vermischtes/1956782/gamer_sind_keine_amoklaeufer.html

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.txt Dateien lassen sich nicht mehr öffnen.
Begonnen von VladExUs
26. Mai 2009, 00:27:48
Hi. Ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe seit dem release des RC's Windows 7 auf meinem Rechner.
Nun hab ich seit knapp einer Woche folgendes Problem:
Ich kann keine .txt Dateien mehr öffnen. Sobald ich die txt. Datei öffnen möchte erscheint folgende Fehler Meldung: "Pfad der Datei" Das Archiv hat entweder ein unbekanntes Format oder ist beschädigt.
Diese Fehlermeldung kommt bei jeder .txt Datei, also auch wenn ich wie immer eine neue erstelle über das Kontextmenü.
Ich glaube das Problem besteht seitdem ich Office 2007 Installiert habe. Office hat funktioniert bis zum nächsten Neustart und dann musste ich die Office Version neu registrieren, was aber aus welchem Grund auch immer nicht funtioniert. Darum geht es aber nur nebensächlich, ich versuch das Problem selber zu lösen, wichtig wär es mir aber wieder .txt. Dateien öffnen zu können.

Danke im Vorraus, falls Fragen bestehen möchte ich die gerne beantworten, da mir ja damit geholfen wird.  :]
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Windwos 7 O2 Surfstick
Begonnen von vis23
11. Mai 2009, 17:21:57
habe mir heute Das Windwos 7 RC Heruntergeladen  und es natührlich installiert^^
bin bis jetzt sehr zu frieden sound funktioniert , Grafikkarte auch nur das internet funktioniert nicht -.-

ich gehe über einen o2 Surf stick ins I-net und zwar über diesen hier...

http://www.o2online.de/nw/active/laptop/topprepaid

die installation lief reibungs loss ab und die Software "Mobiele Partner Manager" startet auch ,
das O2 Netz wird gefunden ABER :grübel dann wenn ich auf verbinden Klicke wird mir nur

VERBINDUNGS VERSUCH ERFOLGLOSS! angezeigt hat jemand eine ahnung wie man das Problem lösen kann? ?(

mfg Vis
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GTX260 Leistungsprobleme?
Begonnen von Sweeneymoon
06. April 2009, 18:38:24
Hallo,

Ich habe mir vor einigen Tagen eine GTX260 geholt,bzw bin von 9600GT auf 260GTX gesprungen.
Jetzt dachte ich das die erheblich besser ist,aber ich habe das gefühl das sie schwächer ist obwohl sie unter den top 10 Grakas ist im gegensatz zur 9600GT die nur unter den top30 ist !
Habe die Treiber 182.50 drauf,aber trotzdem kann ich nicht alles auf High zocken wie zB Prince of Persia,steht zwar alles auf High aber so bald ich im Himmel guck wird alles Asynchron (es ruckelt nicht einmal)
und habe meiner Verlobten gerade KungFu Panda installiert womit ich auch nie Probleme hatte,aber sobald ich im menü bin wird die Maus ASynchron.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen ?
liegt es vllt daran das ich auf einem OS die Grafikkarten gewechselt habe und es besser wäre zu formatieren oder so ?

Danke
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Physikalischer Speicher (Frei 0)
Begonnen von VincentPaige
10. März 2009, 18:56:33
« 1 2 3 4
Hallo,

ich habe seit kurzem ein neues Laptop mit Windows Vista. (DELL Precision M4400 mit 4 GB Arbeitsspeicher)
Im großen und Ganzen bin ich sehr zufrieden damit, allerding ist mir im Zusammenhang mit einem Problem folgendes aufgefallen:

Sobald ich nach dem Start den Task-Manager öffne, kann ich beobachten, wie der Wert des freien Physikalischen Speichers total abfällt, bis er auf 0 ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird dieser in den Cache geladen, damit er schneller zur Verfügung steht, oder?

Mein ursprüngliches Problem ist, dass es beim Abspieln von Musik ständig zu kleinen ganz kurzen Aussetzern kommt.
Mir ist nun aufgefalleln, dass dies schlimmer ist, wenn der frei Speicher Richtung 0 geht. So lang hier noch ein höherer Wert dahinter steht, sind auch die Musik-Aussetzer nicht so starkt bzw. gar nicht.
Kann das damit zusammen hängen?

Kann ich hier selber was machen, damit immer etwas Speicher übrig bleibt und nicht alles in den Cache geladen wird?

Vielen Dank!
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Mikrofon will nicht funktionieren
Begonnen von gopper0815
05. März 2009, 16:07:58
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Hallo,

ich habe einen neuen Rechner mit Vista 32. Dort habe ich mein USB Headset angeschlossen. Der Sound läuft auch, aber ich krieg das Micro nicht zum laufen. Das komische ist: Wenn ich unter Vista den Microtest mache, dann funktioniert das. Aber sobald ich eine Anwendung starte (Skype Teamspeak) funktioniert das Micro dort nicht. Ich bin mit meinem Latein am Ende.

Weiss jemand Rat?
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WIndows Live Messenger 2009 Problem
Begonnen von Guitarking
15. Februar 2009, 20:44:16
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Ich habe mir den neuen MSN Messenger 2009 von CHIP.de heruntergeladen und wollte ihn installieren. (wenn ich ihn von der Windows Webseite laden will (jetz mit Firefox) kommt immer ein Seitenladefehler beim downloadversuch) Jedoch fährt der balken erst mal kurz und dann heißt es er kann keine Internetverbindung finden. Jedoch bin ich derweil im Netz und surfe ganz normal. Weiters habe ich die Interneteinstellungen vom IE überprüft (surfe mit Opera und Firefox) weil der WLM ja mit dem irgendwas hat.
Kennt jemand das problem?  ?(
Genauer Fehler ist im Anhang.
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pc fährt sich ständig runter im internet und startet mit blue screen
Begonnen von nessae140584
09. Februar 2009, 20:27:10
Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Tagen echt am verzweifeln, sobald ich mit meinem Laptop ins Internet gehe dauert es wenige Minuten und mein Rechner fährt sich einfach runter und dann wieder hoch. Vor dem hochfahren wird der Monitor blau und wenn er sich dann hochgefahren hat erscheint eine Mitteilung mit folgendem Fehlercode:

Problemsignatur:
Problemereignisname: BlueScreen
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
BCCode: a
BCP1: 00000064
BCP2: 00000002
BCP3: 00000001
BCP4: 88609EDE
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1

Hab auch schon Kasperski durchlaufen lassen, aber der findet nix....Ich hoffe, jemand kann mir helfen, denn es ist echt lästig.

Vielen dank im voraus.
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BRAUCHE DRINGEND HILFE!!! will xp installieren hab probleme!!! anfänger
Begonnen von ellegance
03. Februar 2009, 23:24:14
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Hey leute brauche eure hilfe..
hab ein laptop satellite L 40 13 S mit vista..will nun xp drauf machen aber dann kommt immer Programmkompatibilitätsassistent hat es geblockt..
kann mir jmd weiterhelfen?
wie kann ist das kompatibiliätäsproblem lösen?
Programmkompatibilitätsassistent ausschalten deaktivieren? geht das?

MFG ellegance
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cd ohne installation
Begonnen von jackymiki
03. Februar 2009, 18:53:06
hallo erstmal,
ich habe mir vor ein paar tagen einen gigaset se361 wlan router gekauft und da ist ja immer ne CD dabei, aber als ich autorun.exe geöffnet habe gibts da irgendwie nix zu installieren. also ich meine den treiber. als ich dann den ordner geöffnet habe da gibts einen ordner mit installationen, aber da drin ist ne datei mit der endung .bin. und meine frage ist wie kann ich die datei öffnen???
hoffe ihr habts verstanden
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cod 5 funktioniert nichtmehr wegen appcrash , bin am verzweifeln
Begonnen von UncleBens
22. Januar 2009, 20:06:47
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hi,
also ich habe cod 5 und es ist nicht so als würde spiel nich wirklich funktionieren , sondern es funktioniert , bloß stürzt es im multiplayer nach manchmal 10 min bis 30 min ab und ab und zu funktz es ma ein paar stunden also relativ unregelmäßig ;) übrigends ist mir das auch schon bei cs1.6 und crysis passtiert und dann kommt immer die meldung ....funktioniert nicht mehr , online nach einer lösung suchen und schließen oder programm schließen und es findet online keine lösung ^^
könnt ihr mir helfen ? pls kann jeden tipp gebrauchen ;) habe es auch schon 3 mal neu installiert habe außerdem windows home premium 32 bit und einen nagel neuen pc mit ner 9800 geforce gt , asus phenom x3 8450 cpus , bequiet straight power e5-650watt , msi am2 k9a2 cf-f , am2+ amd phenom x3 8450 3x512kb (2,1GHz) 95W box , corsair xms ddr2-ram 4gb üc-800 cl5 , 500gb s-ata festplatte und ein dvd brenner laufwerk

falls ihr noch fragen habt einfach schreiben , aber ich bin mir ziemlich sicher das es nicht an der hardware liegt weil auch ansonsten alles einwandfrei läuft nur in unregelmäßigenzeitabständen die spiele nicht , kann es sein das es an dem appcrash liegt weil das kommt dann immer als problemsignatur , kann man appcrash vielleicht löschen oder ähnliches um das problem zu beheben ?

achja und den patch 1.1 hab ich auch bereits ^^

thx schonmal im voraus

MfG
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CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5
Begonnen von schreibermühle
16. Januar 2009, 10:31:32
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Hallo Leute,

wenn ich Vista von Cd boote ist alles ok.
wenn ich aber mit  Windos 7 booten will, bekomme ich das :CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5 als Meldung.
Danach kommt das: BOOTMGR fehlt Neustart mit den"berühmten drei Tasten"

Hat jemand dazu eine Idde ?

Gruß Norbert
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.key Datei öffnen
Begonnen von Guitarking
14. Januar 2009, 19:49:14
Gibt es eine möglichkeit eine .key Registrierungsdatei zu öffnen und eventuell zu bearbeiten?

Mfg
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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Problem mit W-Lan - Zugriff (oft) nur lokal
Begonnen von schminger
10. Dezember 2008, 18:56:48
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Hallo erstmal..

bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.

Also ich habe seit 2 Wochen ca. Vista und seit 3 Tagen ca komme ich nicht mehr ins Netz.

Kennen hier vllt einige die Geschichte mit Lokal und Internet und Nur lokal..-.-

Zuerst ging alles mit Lokal und Internet, ab und an wechselte es zu Nur Lokal, dieser Fehler war durch schlichtes reseten aber schnell behoben.

Jetzt funktioniert dies nicht mehr.

Also wär wirklich super wenn ihr mir einige Tipps geben könntet.

MfG schminger
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USB Stick Partitionieren! Aber wie?!
Begonnen von Absinthe
03. Dezember 2008, 10:54:18
Hi,

ich versuche seit längerem einen USB-Stick von CNMemory 8 GB in zwei Partitionen zu teilen, leider will Vista nicht so wie ich :(

Ich habe es über die Computerverwaltung schon versucht... erstmal fehlanzeige...

Dann an einem XP-Rechner... ok auch griff ins Klo

Dann an einem Linux-Rechner... ok Linux kanns aber in Windoof äh sorry Windows zeigt er gar nicht an, nicht mal in der Computerverwaltung...

Ok Dann gings an ein MacBook... Partitionen ohne zicken erstellt... beim MAC und Linux nun ohne Probleme am laufen... nur wo wieder nicht? An meinem Vista-PC...

Es wird mir zwar in der Computerverwaltung die erste Partition angezeigt und ich kann diese auch Formatieren... aber nicht lesen oder beschreiben und im Arbeitsplatz taucht diese auch nicht auf...
Partition zwei bleibt weiter "tot"... kann diese nicht Formatieren geschweige denn lesen oder beschreiben...

Habt Ihr eine Ahnung was ich falsch mache?

Danke schon mal für eure Hilfe...

LG 
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Problem bei Need for speed Undercover
Begonnen von Broki
27. November 2008, 18:54:28
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Hab ein kleines problem mit der Instalation wenn ich die cd reinschiebe macht er alles normal serial key eingegeben und dan war ich beim setup und kahm ne fehlermeldung *Fehler beim lesen der E/autorun.dat Vergewissern sie sich, das die Datei exestirt und sie darauf zugreifen können* dan hab ich wiederholen gemacht ging nit dan abrechen und es war weg (logisch) !!!  :grübel  dann bin ich auf computer gegangen und wollte es noch mal starten doch dan kahm ne fehlermeldung *Dieses Installationspaket konnte nicht geöffnet werden. Lassen Sie den Hersteller der Anwendung überprüfen, ob es sich um ein gülitiges windows-installer-paket handelt.

was soll ich zin  ?( ;( Danke im foraus :baby:
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Internetwerbung
Begonnen von Gryver
23. November 2008, 00:39:34
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Erstma Hallo,

immer wenn ich im i-net surfe kommen immer diese werbeseiten die ziemlich nerven :O könntet ihr mir vlt. sagen wie ich sowas abstellen kann b.zw mit einem programm beseitigen kann

MFG
Gryver