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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort sowie
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Internet Abzocke
Begonnen von Johannes Fein
29. Juli 2012, 23:50:04
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Hallo,
ein Freund von mir hat mir heute mittag die Seite "gewerblichenhandel.de" geschickt. Ich war sehr angetan von den niedrigen preisen und hab dann um mir die angebote anzusehen meine email und Namen angeben müssen..... Jetzt hab ich im nachhinein gesehen das rechts naja nennen wir es mal "Vertrags"informationen stehen. Jetzt hab ich Angst das ich das Geld zahlen muss... Kann mir einer weiterhelfen?

[color=red][i]@ossinator
Die Seite ist nicht verfügbar und um mögliche falsche Verlinkungen zu unterbinden habe ich die schreibweise des Links geändert.[/i][/color]

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In CD/DVD-Laufwerk eingelegte Datenträger werden nicht mehr erkannt
Begonnen von klaus1003
27. Juni 2012, 18:30:08
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Seit neuestem erkennt mein Windows 7 Rechner (32 Bit) eingelegte CDs und DVDs nicht mehr.
Das gilt sowohl für die physikalischen Laufwerke, als auch für die virtuellen Laufwerke.

Wenn ich eine CD/DVD einlege, startet die DVD/CD nicht bzw. es öffnet sich kein Fenster mehr mit der Frage, womit geöffnet werden soll, obwohl ich das in der Systemsteuerung so eingestellt habe.

Im Windows Explorer werden keine Dateien angezeigt, stattdessen kommt der Hinweis „Legen Sie einen Datenträger ein“.

In meinem Antivirenprogramm habe ich „autorun“  aktiviert.

Im Gerätemanger wird angezeigt, dass die Geräte einwandfrei  funktionieren.

Kann mir jemand helfen dieses Problem zu lösen?
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Kein Sound mit PCI Soundkarte auf win7 64bit...
Begonnen von Firestorm86
08. Januar 2010, 20:23:35
Hallo zusammen,

wie so viele hab ich mich aus einer not heraus hier im forum registriert, denn ich habe folgendes problem:

ich hab heut meinen "neuen" rechner aufgesetzt mit win7 prof. mangels digitaler audio-ein- sowie -ausgänge am mainboard habe ich mir eine Trust SC-5250 5.1 Karte gekauft und diese natürlich eingebaut. soweit so gut, windows installiert, grundlegende dinge eingerichtet, bis ich gemerkt habe dass das ding keinen ton von sich gibt, weder digital noch analog.

ein kurzer test am analogen ausgang am mainboard brachte mir dann ton, aber das is ja nicht mein ziel. okay, erster reflex, erstmal im bios die onboard soundkarte deaktiviert. das hat mich leider überhaupt nicht weitergebracht, jetzt hab ich logischerweise GAR keinen ton mehr bekommen. nächste überlegung war, den neuesten treiber von trust zu holen und zu installieren. laut dem hersteller ist die karte auch win7 compliant, auch ein treiber steht bereit. also treiber gezogen und versucht zu installieren.

leider verlangt das setup, eine C-media soundkarte zu installieren, bevor man den treiber installiert. (ich gehe also mal davon aus, dass der chip auf der karte ein c-media chip ist.) natürlich habe ich eine karte in den rechner gebaut! also schonmal sehr kurios das ganze.

ich habe dann mal etwas recherchiert und festgestellt dass die karte im gerätemanager vorhanden ist, allerdings mit einem microsoft treiber. das gerät nennt sich dann "high definition audio controller" oder sowas. zuerst dachte ich das wäre die onboard karte, aber ein blick auf die eigenschaften des geräts offenbarte mir dass die lokation des teils der PCI slot war. es musste also diese karte sein. nun stand natürlich immer noch die frage im raum wieso das ding keinen mucks machte.

mir ist aufgefallen, dass die onboardkarte auch noch aktiv war, darum hab ich sie deaktiviert (sowohl im bios als auch im geräte-manager). wieder neu gestartet, wieder kein ton, nichts. ich hatte dann auch am lautsprechersymbol unten rechts ein rotes kreuz. also so wie es scheint ist die soundkarte installiert, aber irgendwie doch nicht. ich habe dann versucht, den treiber manuell zu installieren indem ich im gerätemanager einen neuen treiber vorgeschlagen habe und als verzeichnis das des treibers den ich zuvor heruntergeladen habe angegeben. leider schmeckte das dem system gar nicht, also bekam ich nen bluescreen prompt gefolgt von einem selbstständigen reboot.

so und soweit steh ich nun und weiß auch absolut nicht mehr weiter. ich habe die karte jetzt ausgebaut und die interne soundkarte wieder aktiviert, um den status quo wieder herzustellen.

über eine hilfe wäre ich natürlich super dankbar! und wie meine recherchen ergeben haben stehe ich mit soundproblemen nicht alleine da...

danke und Gruß, Michael
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Pc fährt nicht mehr hoch
Begonnen von Euromaster
06. Januar 2010, 14:24:29
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Hallo Liebe Community

Ich habe ein Problem, mein Pc, wie das Topic schon sagt, fährt nicht mehr hoch.
Als letztes habe ich die Infcache.1 Datei verändert damit meine Externe Festplatte (usb) funktioniert. Dies hat auch funktioniert. Nur ich musste die infcache.1 datei jedesmal aufs Neue verändern, damit ich die Externe funktioniert. Und beim 2. Mal verändern ist es dann passiert. Mein Pc fuhr normal hoch und am nächsten TAg kam nur ein schwarzer Bildschirm.

ich habe versucht von der Vista Cd zu starten ...  ging nicht ...

es kommt wie schon gesagt nur zu einem schwarzen bildschirm ... bzw mein Bildschirm bleibt im Standbymodus.

ich hoffe mir kann jemand helfen... 

falls dies hilft...

alle Lüfter funktionieren ...
das dvd Laufwerk lässt sich auswefen...
der Lüfter meiner Graka funktioniert.
die festplatte vibriert ein Bisschen

ich hoffe mir kann jemand helfen...

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Vista deinstallieren - altes mbr wieder herstellen
Begonnen von Volker S
16. Juli 2009, 23:57:30
Hallo Forengemeinde,

ich habe hier alle möglichen OS auf meiner Festplatte (DOS, Win 2000 Prof, Win XP und auch Vista). Die Bootpartition - in der auch die Datei bootmgr liegt ist C:\
Auf C:\ liegt sonst noch DOS drauf - aber kein Windows. Nachdem ich Vista installiert habe, hat sich vor meinem alten Bootmanager noch der Manager von Vista vorgeschoben (Auswahl zum booten: Vista und Vorgängerversionen).

Wie bekomme ich nu Vista mit samt seinen Bootmanager wieder los, sodass das alte Auswahlmenü (Bootmenü) mit seinen 3 OS wieder als einziges Bootmenü erscheint. Unter XP fixmbr einzugeben kann es wohl doch nicht sein - oder doch? Habe Angst, das XP sich dann alleine breitmacht - ohne Bootmenu und Auswahltabelle.

Grund: Ich habe bei der Vorverkaufsaktion von W7 Glück gehabt und möchte nun so lange bis ich die finale Version habe den RC installieren (aber ohne Vista dabei mitzuschleppen)


-volker-
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Drucker an Fritzbox 7170 nutzen
Begonnen von u500306
21. Juni 2009, 19:42:01
Hallo,
mein erstes Thema in diesem Forum... Habe auf meinem Noteook den RC1 von W7 installiert und wollte gerade den an der Fritzbox 7170 hängenden Familiendrucker einrichten. Dazu habe ich mit Hilfe der CD der Fritzbox den Startmenüeintrag installiert. Damit wird unter XP und Vista der nötige Druckeranschluss der 7170 installiert. Unter W7 kann ich leider den Drucerport der 7170 nicht finden. Weiß jemand Rat??? Danke im Vorraus!
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Windows Vista Service Pack 2 (KB948465) über Windows-Update
Begonnen von Markus
29. Mai 2009, 14:09:49
Seit 26.05.2009 ist das Windows Vista Service Pack 2 (KB948465) über Windows-Updater erhältlich.

Windows Vista Service Pack 2 (KB948465)

Downloadgröße: 337,9 MB - 343,9 MB

Sie müssen ggf. den Computer neu starten, damit die Änderungen wirksam werden.

Updatetyp: Wichtig

Windows Vista Service Pack 2 ist ein Update für Windows Vista, das alle Updates seit Service Pack 1 enthält und neue Hardware und neue Hardwarestandards unterstützt. Nach der Installation müssen Sie den Computer gegebenenfalls neu starten. Dieses Update wird unter den Windows Vista-Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen:
http://support.microsoft.com/kb/948465

Hilfe und Support:
http://technet.microsoft.com/de-de/windows/dd767387(en-us).aspx
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Vista aus VHD-Datei booten (so wie Windows 7)
Begonnen von unawave
08. April 2009, 16:33:19
Ist es schon jemandem gelungen Vista [b]direkt[/b] aus einer VHD-Datei heraus zu booten? So, wie es mit Windows 7 möglich ist ?

[b]Hintergrund:[/b]
Windows 7 läßt sich von DVD direkt in eine VHD-Datei installieren. Und von dieser VHD-Datei kann Windows 7 direkt gebootet werden. Ohne irgendwelche zusätzlich Virtualisierungssoftware. Siehe [url=http://www.unawave.de/windows-7/vhd-installation.html][color=#0000FF][u][b]hier[/b][/u][/color][/url].

Das ist ganz praktisch, wenn man mehrere Windows 7 Builds nebeneinander testen will; z.B. Build 7000 (deutsch) und Build 7057 (englisch).

Aber: Kann man auch Vista aus so einer VHD-Datei heraus direkt booten ?

[b]Warum?[/b]
Interessant wäre das, wenn man später mal komplett auf Windows 7 umgestiegen ist und trotzdem für gelegentliche Zwecke mal schnell Vista starten möchte. Z.B. um Hardware-Treiber zu testen, die unter Windows 7 (noch) nicht laufen - aber unter Vista. Oder einfach nur um Freunden und Bekannten, die noch Vista benutzen, per Telefon zu helfen - dann wäre es praktisch wenn man noch ein Vista zur Verfügung hätte, welches man mal schnell booten könnte.
Zwar ist es möglich Vista aus einer Virtualisierungssoftware heraus zu starten. Aber das ist ja nicht dasselbe wie richtiges booten. Bei der Virtualisierungssoftware wird dem Vista ja eine spezielle Hardware vorgegaukelt, die nur seltenst der eigenen realen Hardware entspricht. Da kann man kaum Hardware-Treiber testen. Oder es wäre möglich Vista parallel in eine eigene Partition zu installieren. Aber wenn man für gelegentliche Zwecke mehrere unterschiedliche Vista-Versionen parat haben will (Home Premium, Home Basic, Ultimate, etc), ist es doch einiges an Platzverschwendung, wenn man für jede Version eine Partition angelegt haben müßte. Eine kleine 5 oder 10 Gb VHD-Datei ist schnell mal von einer Backup-Festplatte zurückgespielt.

[b]Was ich bisher versucht habe:[/b]
Auf einem PC mit installiertem Vista und Windows 7 habe ich aus Windows 7 heraus ein "[b]Image Backup[/b]" gemacht. Dabei werden die Vista- und die Windows 7 Partition jeweils in separate VHD-Dateien gespeichert. Von der Windows 7 VHD-Datei kann ich anschließend booten; von der Vista VHD-Datei nicht.

An einigen Stellen im Internet wird behauptet, daß Vista [b]grundsätzlich[/b] nicht direkt aus einer VHD-Datei heraus gebootet werden kann.

An [url=http://blogs.techrepublic.com.com/networking/?p=1262][color=#0000FF][u][b]anderer Stelle[/b][/u][/color][/url] heißt es, es sei möglich, [b]wenn[/b] die Vista-VHD-Datei zuvor mit der Virtualisierungssoftware "Windows Server 2008" und "Hyper-V" erstellt worden sei.

Hat jemand Erfahrung damit und kann das bestätigen?
(Ich habe kein "Windows Server 2008" und "Hyper-V")
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Windows Mail kann nicht geöffnet werden :-(
Begonnen von sunflower
06. Februar 2009, 22:40:03
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Hallo,
ich benütze Vista Home Premium (SP1). Benutzerkontotyp: Administrator, der Fehler tritt aber auch auf, wenn ich mich mit dem eigentlich versteckten Adminkonto einlogge. Ich HABE Windows Mail immer wieder einmal benützt, also es hat funktioniert. Seit kurzem bekomme ich folgende Fehlermeldung.

[quote]Windows Mail kann nicht geöffnet werden. Eine Richtlinie für Softwareeinschränkungen verhindert, dass Windows Mail geöffnet werden kann. Wenden Sie sich an den Systemadminsitrator.....[/quote]

Spannend, weil ich weder Richtlinien vergeben habe und soviel ich weiß, das in [b]HomePremium[/b] auch gar nicht kann.

Ich habe weder AV Programm noch Firewall aktiviert... ich wüsste auch nicht, dass ich irgendein neues Programm installiert habe, das mit der Fehlermeldung zusammenhängt.,
Windows Mail ist zwar nicht mein Standardmailprogramm, aber die Behebung des Fehlers würde mich doch interessieren.

Gruß aus Graz
erkg1959

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cod 5 funktioniert nichtmehr wegen appcrash , bin am verzweifeln
Begonnen von UncleBens
22. Januar 2009, 20:06:47
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hi,
also ich habe cod 5 und es ist nicht so als würde spiel nich wirklich funktionieren , sondern es funktioniert , bloß stürzt es im multiplayer nach manchmal 10 min bis 30 min ab und ab und zu funktz es ma ein paar stunden also relativ unregelmäßig ;) übrigends ist mir das auch schon bei cs1.6 und crysis passtiert und dann kommt immer die meldung ....funktioniert nicht mehr , online nach einer lösung suchen und schließen oder programm schließen und es findet online keine lösung ^^
könnt ihr mir helfen ? pls kann jeden tipp gebrauchen ;) habe es auch schon 3 mal neu installiert habe außerdem windows home premium 32 bit und einen nagel neuen pc mit ner 9800 geforce gt , asus phenom x3 8450 cpus , bequiet straight power e5-650watt , msi am2 k9a2 cf-f , am2+ amd phenom x3 8450 3x512kb (2,1GHz) 95W box , corsair xms ddr2-ram 4gb üc-800 cl5 , 500gb s-ata festplatte und ein dvd brenner laufwerk

falls ihr noch fragen habt einfach schreiben , aber ich bin mir ziemlich sicher das es nicht an der hardware liegt weil auch ansonsten alles einwandfrei läuft nur in unregelmäßigenzeitabständen die spiele nicht , kann es sein das es an dem appcrash liegt weil das kommt dann immer als problemsignatur , kann man appcrash vielleicht löschen oder ähnliches um das problem zu beheben ?

achja und den patch 1.1 hab ich auch bereits ^^

thx schonmal im voraus

MfG
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Vista 64 Bit mit 8GB Ram - Auslagerungsdatei löschen?
Begonnen von Subsanaty
21. Januar 2009, 07:13:21
Hallo Leute!
Ist es möglich,das man bei 8GB Ram die Auslagerungsdatei abstellen kann,weil man ja genug Arbeitsspeicher hat...?
Laufen damit Programme schneller unter Vista,weil ja alles jetzt im Ram abgelegt wird,oder wird es zu Problemen kommen...?
Das würde mich mal interessieren.
Und ein Problem ist bei mir aufgetreten,seitdem ich eine zweite Festplatte im PC habe,auf die ich die Auslagerungsdatei gelegt hab.Ab und zu friert der PC ein.Das ist ganz komisch.Es kommt einem vor als ob das ganze System ruckeln würde.Friert für eine Sekunde ein,läuft wieder für ne Sekunde,friert wieder für ne Sekunde ein,und es läuft wieder für ne Sekunde,und das geht dann immer so weiter,bis ich den PC neu starten muß.Das passiert aber nur mal ab und an.Egal was ich momentan mache.Ob ich ein Spiel spiele,oder im INet surfe oder ob ich nur auf dem Desktop bin,und nichts mache.
Warum passiert das aufeinmal,seitdem ich die zweite HDD habe...?

Danke und Gruß
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Windows Live Messenger 9 und MsnPlus!
Begonnen von Sweeneymoon
11. November 2008, 19:52:03
« 1 2
Guten Abend,
Ich habe für die jenigen eine gute nachrichten die auf WLM und Betas stehen.
Denn die Leute die WLM9 Beta wollen,aber sich es nie installiert haben,weil MSNPLUS nicht unterstützt wird können jetzt aufatmen.
Auch ich wollte unbeding die 9er vers. haben,leider konnte ich es nicht da es leider ohne msnplus keinen sinn macht  :D

Naja lange rede kurzer Sinn.

Mitlerweile gibt es ein MsnPlus was auch Windows Live Messenger 9 kompatibel ist :

Habe beides drauf und man muss sagen das es sehr gut läuft,keine abstürze und des gleichen.
Die die sich dafür interessieren können es gerne mal ausprobieren.

Windows Live Wave 3 inkl. Windows live Messenger,Mail,etc.pp :

http://messenger.live.de/funktionen/beta.aspx

Sowie die MsnPlus Software :

http://www.msgpluslive.de/news/2008/10/31/compatibility-with-messenger-2009-beta/

Für die,die nicht klar kommen stehe ich gerne für Hilfen bereit.

Schönen Abend noch.
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Firewall??
Begonnen von MadAss
12. Oktober 2008, 14:31:49
« 1 2
hallo leute
Ich habe früher imma Zone Alarm benutzt bei XP aber jezz Hab ich Windows Vista Ultimate 64bit und finde keine Firewall!
Kann mir vllt jemand eine empfehlen oder vllt gibt es ja schon zonearlam für 64 bit danke im vorraus!

MadAss
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Keine Verbindung mit Ethernet Modem
Begonnen von Schurli3
26. September 2008, 13:10:16
« 1 2
Hallo,

Ich habe folgendes Problem: Jedes mal wenn ich mein Ethernetmodem an den PC und die Telefondose anschließe bekomme ich die Nachricht "nicht identifiziertes Netzwerk". Dieses Problem scheint häufig vorzukommen. Ich hab im Internet zahlreiche Lösungsvorschläge gelesen, aber keiner funktionierte. Ich hab das Antivirusprogramm und die Firewall deaktiviert, alle Treiber installiert, versucht manuell eine IP zuzuordnen, unterschiedliche LAN Kabel verwendet, ich weiß nicht worans liegt. Deshalb poste ich mein Prob in diesem Forum.

Meine Daten:

Netzwerkadapter: Atheros L2 Fast Ethernet 10/100Base-T Controller
Modem: Fritz!Box 7140
Kaspersky Antiviren Software, Windows Vista 32-Bit

Unter Geräte Manager fine ich noch einen sog. 6TO4 Adapter, welcher mit einem gelben Rufzeichen gekennzeichnet ist. Der Funktioniert also nicht einwandfrei, ich kenn mich da aber nicht so genau aus.

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Ich brauche hilfe meine Internet Explorer funktioniert nicht!
Begonnen von karakoclu
01. September 2008, 12:08:33
« 1 2
Hallo bei mir Laptop wollte ich Internet Explorer 8 Beta instalieren die neue version aber ich kann nicht  ich habe Windows Vista Home Premium da steht (Ein älterer Build von Internet Explorer 8 ist bereits auf dem Computer instaliert. Sie müssen diesen Build entfernen,bevor Sie die neueste Version von Internet Explorer 8 installieren können.) aber ich finde ist das nicht bitte helfen sie mir. Danke
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outlook sowie msn stellen keine verbindung mehr her
Begonnen von spartacus
28. August 2008, 19:02:55
hallo leute,
auf einmal stellt mein outlook sowie mein msn-messenger keine verbindung zum internet mehr her. bei msn kommt follgender fehlercode: 8100030d. ich kann aber komischerweise ganz normal durch das i-net surfen!

hoffe ihr könnt mir da helfen.

lg spartacus
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Registry wiederherstellen
Begonnen von Lord_Zuribu
12. Juni 2008, 07:54:45
Hallo zusammen.

Ich habe eine Problem. Und zwar wollte ich die Verknüpfungspfeile beim Vista entfernen. Nun bekommen ich nur noch schwarze Klötze...das Icon ist weg. Hat mir jemand einen Screenshot von der Registry wo die Verknüpfungspfeile noch vorhanden sind. Dann kann ich das wieder Rückgängig machen und die Dateien manuell wiederherstellen. Oder hat jemand eine andere Lösung?

Danke und Gruss
Lord_Zuribu
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PC friert ein
Begonnen von Ac!D
06. Juni 2008, 06:31:35
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Hi,
ich hoffe das hier ist das richtige Forum.
Also ich habe ein großes Problem,wie schon im Titel erwähnt, friert mein PC immer ein.
Ich dachte erst es liegt an Vista,aber ich hab vista schon neu installiert.
Mein System:
-Asus P5ne SLI Mainboard
-Intel core 2 duo e8400 3,0ghz
-Gainward GF 9600gt
-Kingston duo Ram kit 2x1024mb
-Samsung Festplatte 750gb
-bequit 600w Netzteil

Der Prozessor läuft leider auf 2.0 ghz,weil ich nicht weiß wie man den hochtaktet auf den standart wert 3.0.
Hat irgendeiner eine Idee woran das liegen könnte das mein PC einfriert?
Danke für jede antwort.