385 Benutzer online
03. Mai 2024, 22:17:18

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort dass
15
Antworten
37067
Aufrufe
Keine Verbindung bei WPA/WPA2-Verschlüsselung
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 13:27:16
« 1 2
Servus zusammen!

Ich hätt mal gerne ein Problem; bzw. eher die Lösung!

Ich war die Tage bei einem Bekannten wegen seinem WLAN...

Folgende Komponenten spielen die Hauptrolle:

- 1 Speedport W500V

- 1 Medion PC mit XP Home SP2

- 1 Targa Laptop mit XP SP3

- 1 Bekannter

-  1 Ich

Der Speedport steht im Flur wo die Telefondose ist. Der PC im Wohnzimmer und das Laptop mal hier mal da...

Jetzt zum Problem:

Wenn das WLAN ohne Verschlüsselung ist, funzt die WLAN-Verbindung vom PC und auch vom Laptop aus ohne Probleme. Sobald man aber eine Verschlüsselung einschaltet, bekommt man nur mit dem PC (SP2) Verbindung zum Netz. Das Laptop (SP3) findet das Netz und will den PSK haben. Dann zeigt er an "Verbindung wird hergestellt". Und das über ne Stunde...

Haben verschiedene PSK´s probiert. Es funzt einfach nicht. Sobald man die Verschlüsselung raus nimmt. "ZACK" --> Verbindung steht.

- Habe die neuesten Treiber installiert (Chipsatz und BIOS).
- Den WLAN-Adapter (MiniPCI Wireless) deinstalliert und mit neuerem Treiber neu installiert
- Die Firmware des Speedports geprüft
- Feste IP´s und DHCP probiert
- Diverse Standorte des Laptops getestet

Ich weiß nicht, was es sonst noch sein könnte.

go-windowsgo-windows windowswindows vistavista winwin ymsyms bgebge win7win7 bgqbgq zwuzwu bingbing gehtgeht keinekeine zguzgu problemproblem forumforum d2sd2s keinkein problemeprobleme d24d24 yahooyahoo bggbgg d2kd2k searchsearch funktioniertfunktioniert 13555341691355534169 5818717858187178 ohneohne windowwindow computercomputer fehlerfehler
7
Antworten
12853
Aufrufe
Vista braucht auf einmal ewig beim hochfahren
Begonnen von kreisL
25. Januar 2009, 01:01:25
Hallo zusammen,

habe ein
Notebook HP Pavillion dv7
Intel Core Duo2 2,53 GHZ
4 GB RAM
Geforce 9600M GT

seit 2 Tagen braucht Vista eine Ewigkeit bis es hochgefahren ist(es wurde keine neue Software oder ähnliches installiert)Wenn Vista dann gestartet ist verschwindet der komplette Hintergrund und wird schwarz. Das System braucht dann so ca. 2 Minuten bis die Benutzeroberfläche zurückkommt und man dann Vista ganz normal nutzen kann. Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw Lösungsansätze für mich???
Bin für jeden Tip sehr dankbar.

Grüße Marcus
4
Antworten
12001
Aufrufe
Installation von Adobe Master Collection CS4 macht Probleme!!!
Begonnen von Jones69
25. Januar 2009, 00:18:29
Hilfe ich bin am verzweifeln!

Ich musste Vista Home Premium neu drauf spielen und jetzt kann ich Adobe Master Collection CS4 nicht mehr installieren, denn sobald ich die Setup ausführe kommt eine Fehlermeldung von Windows dass das Programm geschlossen werden musste! Die Installation hat das erste mal super funktioniert, aber seit ich Format C gemacht hab gehts nicht mehr!

[b]Problemdetails:[/b]
Problemsignatur:
  Problemereignisname: APPCRASH
  Anwendungsname: Setup.exe_Adobe Setup
  Anwendungsversion: 2.0.138.0
  Anwendungszeitstempel: 48bf0040
  Fehlermodulname: Setup.exe
  Fehlermodulversion: 2.0.138.0
  Fehlermodulzeitstempel: 48bf0040
  Ausnahmecode: c0000005
  Ausnahmeoffset: 000224b8
  Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
  Gebietsschema-ID: 1031
  Zusatzinformation 1: fd00
  Zusatzinformation 2: ea6f5fe8924aaa756324d57f87834160
  Zusatzinformation 3: fd00
  Zusatzinformation 4: ea6f5fe8924aaa756324d57f87834160



Weiß jemand einen Rat?

Danke im voraus!!!!

9
Antworten
17985
Aufrufe
Wie lasse ich vista alle vier kerne aktivieren?
Begonnen von Mad
21. Januar 2009, 18:47:42
Hi, hab seit eben meinen q9650 drin :)

nur leider erkennt vista nur 2 kerne.. im bios ist alles eingestellt soweit.
da ich keine große lust habe mein system jetzt neu auf zusetzen wollte ich hier erstmal die experten fregen ob es da unter vista (64bit) irgendeinen trick gibt..

hatte vorher nen dualcore drin..

vielen dank im vorraus, mfg
47
Antworten
37726
Aufrufe
Desktopfenster-manager Funktioniert Nicht Mehr (Win7)
Begonnen von RuSSia
19. Januar 2009, 19:29:14
« 1 2 3 4
Hi leute hab ein problem hab mir grad Win7 draufgemacht und bekomme die meldung Der Desktopfenster-manager Funktioniert Nicht Mehr der Leistungsindex funzt auch nicht und das ganze Design spinnt  ;(
Wisst ihr vllt woran das liegen könnte ?

..::MFG::..::Ru$$ia::..

[u]Mein System:[/u]

AMD Athlon 64 X2 6400+
2 GB DDR2
Motherboard: MSI K9AG Neo2-Digital (Neuester Bios update)
Graka: Xpertvision/Palit Geforce 9600 GSO 1GB
33
Antworten
57868
Aufrufe
interne Lautsprecher funktionieren nicht mehr
Begonnen von Mahoon
19. Januar 2009, 13:42:43
« 1 2 3
hallo!
Ich hab seit 1 Woche ein notebook. nach dem ersten benutzen der Kopfhörer und dann dem rausziehen funktionieren die Lautsprecher nicht mehr. Support angerufen, auf Werkseinstellung zurück gesetzt und es ging wieder. Bis zur nächsten Kopfhörerbenutzung!

Bitte um hilfe! Danke!
4
Antworten
44061
Aufrufe
Basissystemgeräte im Gerätemanager?
Begonnen von nikolauzi
18. Januar 2009, 20:05:24
in meinem Gerätemanager sind Geräte aufgeführt, die nicht installiert sein sollen.

Woher weiss ich, welche Geräte das sind?

1)
Basissystemgerät

Gerätetyp: Andere Geräter
Hersteller: Unbekannt
Ort: PCI-Bus 7, Gerät 9 Funktion 3

Gerätestatus
Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert. (Code 28)

Klicken Sie auf "Treiber erneut installieren", um die Treiber für dieses Gerät neu zu installieren.

2)
Basissystemgerät

Gerätetyp: Andere Geräter
Hersteller: Unbekannt
Ort: PCI-Bus 7, Gerät 9 Funktion 2

Gerätestatus
Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert. (Code 28)

Klicken Sie auf "Treiber erneut installieren", um die Treiber für dieses Gerät neu zu installieren.



Woher weiss ich nun, was das für Geräte sind? PC ist ein Fujitsu Siemens Amilo Si 1520 - und eigentlich funktioniert alles ;-)

Danke!
5
Antworten
50866
Aufrufe
Bidirektionale unterstützung aktivieren
Begonnen von Marec
18. Januar 2009, 12:18:46
Hallo,

ich habe ein D-Link Router "Dir 635" und neuerdings von D-Link auch die Software "D Link Shareport Network USB Utility" um den USB- Anschluss am Router nutzen zu können.
Dort habe ich meinen Drucker angeschlossen. Der Drucker wird nun von der Software gefunden und erkannt, doch ich kann ihn nicht nutzen, weil ich die "Bidirektionale Unterstützung" nicht aktivieren kann. Diese Option ist hellgrau.
Woran kann es liegen, dass das nicht aktivierbar ist?
Windows Defender und die Windows Firewall hatte ich schon deaktiviert.

Gruß Marec
0
Antworten
25966
Aufrufe
Liste der Software die unter Windows 7 läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:47:38
Hier eine Liste der funktionierenden Programme unter Windows 7
[size=8pt]Ich schaue, dass ich die Liste entsprechend aktualisiere.[/size]

[b]Windows 7 32Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]7-zip[/li]
[li]A1-Faktura[/li]
[li]Ableton Live 6.0.7[/li]
[li]Acronis 11.0.8.105 (2008) [/li]
[li]Adobe Lightroom 2 [/li]
[li]Adobe Photoshop CS4[/li]
[li]Adobe Reader 9.0 [/li]
[li]Adobe Reader 5.0.5[/li]
[li]AllSync [/li]
[li]AnyDVD & AnyDVD HD [/li]
[li]Any Video Converter [/li]
[li]Ashampoo Burning Studio 2009 Advanced[/li]
[li]Autodata 2007[/li]
[li]AVG Free 8  [/li]
[li]Avira Antivir Premium [/li]
[li]Bandwidth Meter Pro 2.6 [/li]
[li]Bing Maps 3D[/li]
[li]Bioshock[/li]
[li]CA eTrust Antivirus 7.1 [/li]
[li]Call of Duty [/li]
[li]CCleaner[/li]
[li]CDBurnerXP[/li]
[li]CloneDVD 2  [/li]
[li]Corel Paint Shop X2[/li]
[li]Counter Strike (1.5) [/li]
[li]Crysis[/li]
[li]cube demo (als Admin) [/li]
[li]Dead Space[/li]
[li]EasyBCD  [/li]
[li]Eraser[/li]
[li]Everest Ultimate Edition v 4.60 [/li]
[li]Fallout 3 [/li]
[li]Fastmount [/li]
[li]FileZilla 3.2.0 [/li]
[li]FireFox 3.0.5  [/li]
[li]Firebird 2.1.1.17910  (Datenbank)[/li]
[li]Forte Free Notationsprogramm[/li]
[li]Foxit PDF Reader  [/li]
[li]FreepdfXP  [/li]
[li]Google Earth [/li]
[li]GTA4[/li]
[li]Guild Wars[/li]
[li]Half Life²[/li]
[li]ICQ 6.5[/li]
[li]IncrediMail[/li]
[li]iTunes [/li]
[li]JetAudio (sogar eine alte Version) [/li]
[li]Legendary[/li]
[li]Max Payne 2[/li]
[li]Mass Effect[/li]
[li]Media Player Classic  [/li]
[li]MediaMonkey [/li]
[li]Melody Assistant (eine Notationssoftware) [/li]
[li]Messenger Plus (zusatz für den Win Live Messenger)[/li]
[li]Microfax Picture Publisher (ein uraltes Bildbearbeitungsprogramm aus Windows 95) [/li]
[li]MP3Tag[/li]
[li]MS Office 2003 [/li]
[li]Musikstudio Standart V3.00b7[/li]
[li]Namo Webeditor 2006 +  Web Canvas 2006 + WebUtilities 2006[/li]
[li]Nero 7[/li]
[li]Nero 8 [/li]
[li]NFS Prostreet[/li]
[li]NFS Undercover[/li]
[li]Nod32 [/li]
[li]Nod32 3.0.642.0 [/li]
[li]Notepad ++ [/li]
[li]Office XP Prof.[/li]
[li]Office 2007 [/li]
[li]OpenOffice3.0[/li]
[li]Opera[/li]
[li]Orbit Downloader [/li]
[li]Outlook on the Desktop 1.5.1 (Kalender muss manuell umgeschaltet werden) [/li]
[li]Paint.NET 3.6  [/li]
[li]Paragon Festplatten Manager 10[/li]
[li]PC Tools Firewall Plus[/li]
[li]PhantomCD  (Virtuelles Laufwerk)[/li]
[li]Phase 5[/li]
[li]Phonostar Player[/li]
[li]PhotoFiltre[/li]
[li]PhotoImpactX3[/li]
[li]Pidgin [/li]
[li]PopTray 3.20 [/li]
[li]Power Archiver 2009[/li]
[li]Power DVD[/li]
[li]Punkbuster[/li]
[li]PVRUSB[/li]
[li]Raily 3.0 (eine Gleisplansoftware für Modelleisenbahnen) [/li]
[li]Rocket Dock (incl Stack Docklet) [/li]
[li]Sam Broadcaster[/li]
[li]Skype 4[/li]
[li]Snagit 8 [/li]
[li]Speedcommander 12 [/li]
[li]Spybot - Search and Destroy   [/li]
[li]Teamspeak 2 [/li]
[li]TES4 Oblivion [/li]
[li]Thunderbird [/li]
[li]TuneUp 2009 ließ sich mit UAC bei mir nicht zum Laufen bringen, ohne UAC ging es, wobei zwei dll nicht registriert werden konnten. [/li]
[li]TuneUp 2010[/li]
[li]UberIcon[/li]
[li]VAG-COM 3.11[/li]
[li]VDownloader[/li]
[li]Virtual CD 9.3 [/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Virtual PC 2007 SP1 [/li]
[li]VLC Media Player  [/li]
[li]Winamp [/li]
[li]Windows Live Messenger [/li]
[li]Windows Mobile Device Center [/li]
[li]WinOnCd 2009[/li]
[li]Winrar 3.80  [/li]
[li]Xfire[/li]
[li]XMediagrabber [/li]
[li]XMedia Recode[/li]
[li]XnView V1.95.3  [/li]
[li]YourUninstaller [/li]
[li]Zattoo  [/li]
[/list][/spoiler]

[b]Windows 7 64Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]Acrobat 9 [/li]
[li]Adobe flash player 10 active X[/li]
[li]Adobe PhotoShop 10 + CS3[/li]
[li]Adobe Shockwave Player 11.5[/li]
[li]Artweaver 0.57[/li]
[li]Avast 4.7x Pro[/li]
[li]Avira Antivir Premium[/li]
[li]Carom3D[/li]
[li]CDBurnXP[/li]
[li]CPU-z 1.50[/li]
[li]Company of Heroes (inkl. AddOns)[/li]
[li]Counterstrike: Source[/li]
[li]Day of Defeat: Source[/li]
[li]DAZ3D[/li]
[li]dict.cc tooolbar (im IE 8  & Firefox)[/li]
[li]DivX Player[/li]
[li]DVD Fab Platinum v. 5.1.2[/li]
[li]EA Need for speed Undercover[/li]
[li]Firefox 3: bis und mit Version 3.6 B1 (+ plugins)[/li]
[li]Flv Player[/li]
[li]Flyingcode NFO-Viewer 1.0[/li]
[li]Free Download Manager[/li]
[li]FreePDF 4.2 mit Ghostscript 8.7 64 Bit[/li]
[li]Gimp-x64[/li]
[li]Google toolbar (für IE)[/li]
[li]GPU-z 0.3.2[/li]
[li]HW Monitor 1.13.0[/li]
[li]HijackThis 2.0.2[/li]
[li]Intervideo WinDVD8[/li]
[li]IrfanView 4.23 mit plugin's[/li]
[li]Kaspersky (KIS ) 7 aber unter Vista modus / Kaspersky Anti-Virus 2009 8.0.0.506[/li]
[li]Kaspersky Internet Security 2010[/li]
[li]Microsoft Visual Studio Express 2008[/li]
[li]Microsoft SQL Server Express 2008[/li]
[li]Mirror's Edge[/li]
[li]Mozilla Thunderbird 2.0.0.21[/li]
[li]Norton Internet Security 2009[/li]
[li]Notepad++[/li]
[li]O&O Defrag v.11[/li]
[li]OpenOffice 3 [/li]
[li]Paint.net[/li]
[li]Picasa3[/li]
[li]Pidgin 2.6.3[/li]
[li]PlexTools Professional XL v.3.16[/li]
[li]Poser 6[/li]
[li]Realplayer[/li]
[li]Saintsrow 2[/li]
[li]SecondLife (alle versionen des viewers)[/li]
[li]SharePod [/li]
[li]Skype 4.0 BETA[/li]
[li]Spybot - Search & Destroy[/li]
[li]Steam[/li]
[li]TortoiseSVN-1.6.6.17493[/li]
[li]TuneUp Utilities 2009 [/li]
[li]Ubisoft RainbowSix Lockdown[/li]
[li]Ubisoft SplinterCell double agent[/li]
[li]UltraVNC 1.0.6.4[/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Visual C++ 2005 x64 & x86 v.9.0.3[/li]
[li]VLC Player 0.9.8a[/li]
[li]VMWare Player 3[/li]
[li]WinPatrol 2008[/li]
[li]WinRar 3.71, Win Rar 3.80[/li]
[li]X-Blades[/li]
[li]yTorrent[/li]
[/list][/spoiler]

Die Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen unter Windows 7?"
21
Antworten
39766
Aufrufe
Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:45:50
« 1 2
Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?"

[b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b]

[list]
[li]Deamon Tools [/li]
[li]MagicDisk [/li]
[li]Panda Antivirus 2009    [/li]
[li]Skype 3.8 [/li]
[li]Windows Live OneCare  [/li]
[li]McAfee Total Protection[/li]
[li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li]
[li]Loksim3D[/li]
[/list]
3
Antworten
4433
Aufrufe
Probleme mit dem Internet! Update und surfen geht, aber.....
Begonnen von JFKJo
11. Januar 2009, 18:15:16
Hallo Leute,
so habe jetzt zu meinem neuen Rechner das Vista Home Prem. dazu bekommen! Habe alles soweit zum laufen bekommen. Hama WLAN stick rein, installiert und Vista hat dann auch gleich alles erkannt und unten rechts angezeigt das ne Verbindung zum Internet da ist!

Vista Updates gehen, Anfangs gab es noch noch Probleme, da der IE immer gesagt hat, das keine Inet Verbindung da ist. Jetzt geht es aber aufeinmal.

Nun habe ich das Problem mit den ganzen Programmen. Antivir, Kaspersky oder TuneUp können keine Updates machen. Es kommt immer die Meldung, dass keine Internetverbindung da ist, obwohl es unten rechts angezeigt wird und auch das Surfen geht!

Woran liegt das?

Vielleicht weis einer ja ne Lösung.

Mfg
7
Antworten
3652
Aufrufe
Trotz defrag keine Volumeverkleinerung
Begonnen von Blumenkind
11. Januar 2009, 14:30:26
Ich wollte für Win 7 von meiner Systemplatte 20GB abzweigen. Ich hab sie jetzt schon mehrmals mit Tuneup  defragmentiert.
Es geht aber immer noch nicht. Systemwiederherstellung hatte ich auch schon abgeschalten.
Die Datenträgerverwaltung lässt da nix zu.

Gibts da noch paar Vorschläge?
5
Antworten
6104
Aufrufe
Probleme wiederherstellung per Vista Complete-PC
Begonnen von Barracuda1992
08. Januar 2009, 13:26:38
Windows Vista Version:Ultimate
Service Pack: Ja, 1
Aktuelle Updates: Ja
Vorinstalliert
Deaktivierte Programmteile und Dienste neu)
Hardware- oder Softwareänderungen vor dem Fehler? nein, eigentlich nicht

*** Diese Informationen im Sinne einer schnellen und kompetenten Hilfe bitte angeben ***

Hi Leute, bitte helft mir:

Hab gestern mit Windows-Complete PC Sicherung ne Sicherung gemacht (auf xterne USb-HDD, 1 TB), dann die neuen HDD's eingebaut und jetzt will ich die Sicherung wieder aufspielen.

ich krieg nur immer ne fehlermeldung beim rückspielen (0x80070002)

an was liegts?

hatte die schon beim sichern, musste dann die Systempartition C: nach Fehlern überprüfen und reparieren lassen (das was es beim startup macht) und dann gings.

muss ich nun diese überprüfung/reperatur bei meiner externen Platte auch machen?


hab auch in anderen foren gefragt!
Lg!
0
Antworten
36855
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
0
Antworten
62794
Aufrufe
Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
24
Antworten
17070
Aufrufe
Vista - Update Fehlermeldung
Begonnen von gamespirit93
04. Januar 2009, 19:18:29
« 1 2
[b]Also folgendes Problem hab ich , und zwar habe ich jetz mein Rechner platt gemacht , hab''Vista Home Premium 32 Bit'' hab die Treiber installiert und jetz versuche ich Windows Update durchzuführen , dabei kommt folgender fehler [color=red]C80003FA[/color]. In den Foren steht nichts und ich weiß jetz nicht weiter  ?(. Hoff einer kann mir helfen  :-\.
3
Antworten
3649
Aufrufe
Grafikproblem unter Vista
Begonnen von Mike49509
02. Januar 2009, 16:38:28
Hallo zusammen

Für meine Website muß viel mit Bildern gearbeitet werden (Fotos in Rahmen setzen etc.)
Unter Vista mit meinem neuen Lappi habe ich jetzt folgendes Problem:

kopiere ich ein Bild und füge es in ein anderes Bild/Rahmen wieder ein, ist die Qualität völlig versemmelt.
Dabei spielt es keine Rolle, welches Grafikprogramm verwendet wird.
Unter XP läuft das mit allen Programmen problemlos, merkwürdigerweise funktioniert das Einfügen mit dem Vista-eigenen Paint (was aber aufgrund der zu verarbeitenden Bildermengen zu aufwändig und umständlich ist).

Vista - soweit haben wir das bereits herausgefunden - versemmelt über die Zwischenablage die Farbqualität bzw. die Farbpalette. Die eingefügten Grafiken (True Color) sehen dabei aus als seien sie mit 16 bzw. max. 256 Farben eingefügt und darauf reduziert. Ist auch kein HW-Fehler meines Lappis, anderer Vista-PC macht selbiges. Dies passiert schon direkt beim Einfügen und hat also auch nichts mit der Speichern-Einstellung zu tun.

Im Bild seht Ihr einen Rahmen, darin den ursprünglich gold-metallisch glänzenden Button - und sein Ergebnis.

Kann da jemand weiterhelfen?
9
Antworten
23247
Aufrufe
ISO Datei in 2 Teilen?
Begonnen von Raman
31. Dezember 2008, 13:53:23
Hallo Leute,
ich habe mir vor 2 Tagen meine lezte DVD Gebrannt und habe jezt nur noch CD = 700 MB!

Und brauche eine DVD, aber ich möchte jezt nicht geld ausgeben :D, also mein Frage ist..

Kan man eine ISO Datei in 2 CD einteilen, also wen man von der CD ein Programm installieren will, dan man zuerst die 1 dann die 2 reinlegt?
Ist das möglcih, wen ja aber dann wie?

Danke
8
Antworten
30922
Aufrufe
Grafikkarte zu heiß? ab wie viel Grad ist gefährlich?
Begonnen von Daniel Payne
26. Dezember 2008, 00:06:56
Hi,

ich möchte nämlich fragen, wie heiß eine Grafikkarte, CPU, Motherboard und alles andere im Spiel seien mussen. Ich meine ab wieviel Grad ist für z.B Grafikkarte gefährlich.

Außerdem wollte ich fragen, wie kann man die Drehzahl von meiner Lufter der Grafikkarte ehöhen oder die übertakten. Im Handbuch steht garnicht. mir ist wichtig zu wissen, wie man die Drehzahl von lüfter erhöhen kann.

Ich habe ne XFX Geforce GTX 280 XT
CPU IntelQ6600

Danke!
17
Antworten
11884
Aufrufe
CD-ROM-Laufwerk nicht auffindbar!
Begonnen von Blancanieves46
25. Dezember 2008, 20:29:09
« 1 2
Hallo,

mein Bruder hat das Problem, dass bei seinem Laptop (HP Pavilion dv7-1105) das CD-ROM-Laufwerk nicht mehr angezeigt wird und sich auch nicht mehr öffnen lässt.

Er nutzt Vista Home Basic, 32 Bit. Hat vielleicht jemand eine Ahnung woran das liegen könnte?

Er sagte, er hätte wohl mal Wasser im Laptop gehabt, aber danach wäre das Laufwerk trotzdem noch gegangen. Und jetzt geht es auf einmal nicht mehr.