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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort schufa
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Spam von Kredit angeboten
Begonnen von Frithjof
20. April 2013, 15:50:46
Hallo zusammen, ich wollte euch mal fragen ob jemand von euch auch andauernd solche und ähnliche Mails bekommt.

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Ich gehe bewusst nicht auf die links weil ich Viren vermute oder Täusche ich mich jetzt? Der zweite link mit dem Spam hinweiß benutze ich auch nicht.

Entweder ist es www . kredit68 . com oder auch www . nkredit . com. Ich wunder mich nur wo ich mir diese Spam Mails eingefangen habe und was da für Viren hinter stecken, bzw. was für Abzocke.

Vielleicht hat ja wer von euch da Erfahrung mit gemacht und kann mir ein bisschen Klarheit verschaffen.

Danke schon mal :wink

[move]Grüße Frithjof[/move]

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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KB937287 - Microsoft zieht SP1-Prepatch zurück
Begonnen von MarkusM
28. Februar 2008, 04:08:23
Die News stammte zwar vom 20.02.2008, auch schon in Themen zu finden unter go-vista.de, ist aber trotzdem gesondert erwähnenswert.

Betreffend: Vorab-Patch »KB937287«

[b]Eines der zum Aufspielen des SP1 für Vista nötigen Vorab-Updates ist fehlerhaft. Nachdem sich die Beschwerden von Anwendern über Endlos-Reboots häuften, zieht Microsoft das Patch nun zurück.[/b]

[url=http://www.tomshardware.com/de/SP1-Vista-Patch-Update,news-240530.html][u][b]Weiterlesen auf tomshardware.com[/b][/u][/url]

PS: Wo bleibt eigentlich das Unterforum für KB (Knowledge Base) ?  :grübel
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DNS und Server spielen verrückt - hat jemand eine Lösung für mein Problem?
Begonnen von schmidti88
12. Februar 2008, 00:39:15
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Hallo! Ihr seit meine letzte Rettung, ich habe schon alles ausprobiert, nichts hat geholfen! Vielleicht könnt ihr mir ja helfen!

Folgendes Problem:
Da es bei mir im Dorf kein DSL gibt, wird über einen 3 Anbieter mir ein Internetzugang über Richtfunk, etc. ermöglicht! Also das ist im Prinzip ein großes Netzwerk, was mit VPN zum Hauptzugangspunkt verschlüsselt ist! Aber nur das zum Hindergrundwissen!

Da ich Fachinformatiker lerne und meine Aubsildung leider nicht so gut läuft, weil mein Ausbilder ein "Programmier" sucht und ich daher eher weniger mit Netzwerken, etc. zu tun hab, hatte ich mich vor gut 2 Monaten entschieden, das einfach mal @home auf die Beine zu stellen! Nachdem ich mir dann vor Weihnachten einen neuen Laptop gekauft habe, habe ich nun 2 Rechner + ein ältere Rechner!
Also habe ich nach Weihnachten auf diesen älteren Rechner Win2003 installiert! Ohne im Prinzip großartig im Internet zu lesen, habe ich einfach mal probiert! Ich habe einen Fileserver isntalliert, einen Druckserver, etc.! Hat alles super funktioniert, ist ja auch keine große Kunst!
Dann habe ich mich ran gewagt an ActiveDirectory und DNS, sowie an DHCP! Alles 3 hatte ich installiert und es lief, es lief eigentlich richtig gut!
Nach ca. einem Monat habe ich mir eine komplette, gut funktionieren Domäne aufgebaut! Zwar sind in dieser Domäne nur meine bedein Rechner, aber zum Üben sollte dies erstmal schicken!
Nun war ich ca 1 Woche nicht @home, bin als ich wieder nach Hause gekommen bin aus allen Wolken gefallen! Nichts ging mehr, mein PC konnte sich nicht mehr an der Domäne anmelden! EIn Blick auf die Ereingnisanzeige des Servers zeigte mir Fehler, über Fehler!
Ich hatte versucht, jeden einzelnen Fehler irgendwie zu überprüfen und veruschen zu beheben! Dazu habe ich google benutzt, aber bei vielen Fehlern bin ich auf leere gestoßen! Also hat ich mich kurzerhand entschieden, den Server neu zu installieren!

Nachdem ich nun shcon mindestens 5x den Server neu installiert und konfiguriert habe, ich stoße jedes Mal auf das gleiche Probelem:

Der Router hat die IP Adresse 192.168.1.1! Hinter dem Router hängen 2 Wireless Lans, mit der IP Adresse 192.168.1.2 und 192.168.1.3! Auf dem Router läuft ein nicht deaktivierbarer DHCP, denn dieser Router ist ein spezieller Router von dieserm 3 Anbieter! In dem Webitnerface kann man nicht viel ändern, außer Einstellungen für Port Weiterleitung, etc.!
Jetzt befinden sich in dem Netzwerk noch weitere Rechner, aus meinen beiden!
U.a. der Rechner meines Vaters, meiner Mutter und meiner Geschwister!

Nun zu dem Problem:
Wenn mein Server im Netzwerk ist, kann kein Rechner eine http Verbindung zu einer URL aufbauen, pingen zu dieser URL funktioniert aber jedes mal! Das Problem ist bei allen Rechnern, nicht nur bei Rechnern die in der Domäne sind!

Von diesem 3.Anbieter habe ich am Anfang eine Übersicht mit der Netzwerkkonfiguration bekommen! An sich ist das eine Standartkonfiguration, laut dieser Übersicht soll ich folgendes eintragen:
IP, Sub und Gateway automatisch! DNS auf den Router!


Nun meine Frage an euch:
Kann es sein, dass der Router irgendwie was mit DNS zu tun hat? Ich glaube/denke, dass ich folgendes Problem habe:
Um den Rechner in ActiveDirectory zu verwlaten, muss man ja die DNS vom Server fest angeben! Diese DNS ist bei mir DNS Server 1, als Alternative habe ich aktuell den den Router angegeben! Dadurch kann ich wengistens, wenn der Server aus ist, surfen!
Daher denke ich, dass es ein Problem mit meinem Server ist. Ich könnte mir denken, dass der Server einfach nicht mehr die Anfragen weiterleitet! Weiterleitungsziel habe ich den Router angegeben, bei TCP/IP Einstellungen als DNS den eigenen Server!

Ich verstehe nur nicht, wieso es früher ging, ohne dass ich großartige Einstellungen vorgenommen habe und jetzt nicht mehr!

Ich bin mit meinem Latein am Ende, habe das ganze Wochenende gegoogelt und wie gesagt, den Server mehrmals neu installiert!


Für mich die optimale Lösung wäre:
- Der DNS Server sollte zum Einen nur auf die Anfragen der PCs aus der Domäne reagieren, sämtliche Anfragen von Clients, die nicht in der Domäne sind, müssen generell direkt auf den Router zugreifen, nicht aber auf den Server!
- Der DNS Server sollte wenns geht nur lokale Anfragen bearbeiten, für externe Anfragen möchte ich wenn möglich den Router weiter nutzen!
- Sollte Punk 1 und 2 nicht möglich sein, so muss ich den Server auf jeden Fall so konfigurieren, dass er ordnugnsgemäß die Anfragen weiterleitet!


Es wäre echt nett von euch, wenn ihr mir helfen könntet!



Sämtliche Infos aus dem Netz, wie zum Beispiel
- bei TCP/IP bei DNS die IP des Routers angeben
- die Einträge der Root Server zu löchen
- und und und
haben nicht geholfen!


Könnt ihr mir sagen, welche Einstellungen richtig sind, was ich eventuell falsch gemacht habe oder ob mein Vorhaben gar nicht so funktioniert, wie ich mir das vorgestellt habe? Aber die Frage steht dann wieder in den Raum, wieso denn der Server die letzte Zeit ging und nun nicht mehr!

Der 3.Anbieter vom DSL hat mir bestätigt, nichts an deren Systeme verändert zu haben!


Danke für eure Hilfe!!
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LCD Monitor
Begonnen von marclied
07. Februar 2008, 16:37:33
hallo,

hab mal eine frage zu lcd monitore.

Ich seh über den pc fernseh aber nicht im vollbild modus sondern nur als kleines kästchen in der rechten ecke.

ich frage mich ob das irgendwie schädlich für den monitor ist wenn er nur einseiteg ständig mit dem tv-bild belastet wird. wird mit der zeit dieser ausschnitt des lcd monitors wo das tv-bild ist schlechter? oder ist es besser die possition des tv-bildes von zeit zu zeit zu wechseln?

danke schon mal für die antworten...
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Vista Rechner - XP ebenfalls installieren?
Begonnen von Canon
07. Februar 2008, 08:36:48
Guten Tag,

ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben und muss bereits die erste Frage stellen:

Ich habe einen nagelneuen Rechner: Scaleo X mit Intel Core 2 Quad Q6700 CPU und 4 GB Ram.

Auf diesem Rechner ist Vista Premium Home. Das ist mein erster Kontak mit Vista. Auf meinem anderen ( eigentlich auch noch jungen Rechner: Scaleo Xi mit Intel Core Extreme CPU )  der gerade 19 Monate jung ist, läuft mit sehr großer Zufriedenheit Windows XP SP2.

Ich frage mich nun, ob es Sinn macht, auf dem neuen Rechner beide System zu installieren - Vista und XP und wahlweise zu nutzen?

Ich habe aber auch schon von diversen Problemem gelesen, wie z.B. dass man dann die Wiederherstellungspunkte von XP nicht mehr nutzen kann, oder das es grundsätzlich zu Konflikten kommen kann oder wird.

Wie seht Ihr das, mach es Sinn beide System zu installieren?

Oder bekomme ich u.a. auch noch Treiberprobleme mit XP, da mein enuer Rechner ja auf dem allerneuesten Stand ist und vermutlich ja auch nicht alle Treiber der eingebauten aktuellen Hardware für die XP Installation besitzt?

Danke für Eure Unterstützung.

MfG

Canon
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Acronis true image 11 back up erstellt beim wiederherstellen kommt immer fehler
Begonnen von titanflak
15. Januar 2008, 00:48:54
hy  :))

und zwar sagt das true image immer das arschiv ist defekt beschädigt und man solle doch versuchen zu mounten um daten wiederherstellen zu könne doch die s geht auch nich immer archiv beschädigt woran liegt das ?? hatt noch jemand das problem ?? habe das image komprimieren lassen auf hoch .

cu titanflak :zwinkern
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"SUCHE" prepaid internetzugang ohne Telefonanschluss
Begonnen von pseudp
06. Januar 2008, 18:49:37
hallo

Ich will in3 Monaten den Provider wechseln, alles über einen Anbieter laufen lassen (Internet, Mobil und Telefon,vielleich tauch noch Kabel, mal sehen).

Man weiss ja, aus Erfahrung, dass bei einem Providerwechsel viel schief gehen kann.

Darum meine Frage:

gibt es eine Möglichkeit, ohne einen Vertrag abzuschließen welcher über mind. 1/2 Jahr geht, ins Internet zu kommen???

Ich suche etwas, wie ein Prepaidlösung, also aufladen und absurfen.

Ich bitte um Hilfe.

THX
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Xbox Update: DivX-Unterstützung ab Dienstag
Begonnen von ossinator
02. Dezember 2007, 12:10:48
Kommenden Dienstag erhält Microsoft Spielkonsole Xbox 360 ein großes Update, das neue Funktionen und Verbesserungen auf alle mit Xbox Live verbundenen Konsolen aufgespielt. In der dazugehörigen Pressemitteilung sticht vor allen Dingen folgende Aussage für alle Filmfreunde hervor:

"Neue Video Features - Der Komfort von Full-Screen Kino-Previews und verbesserte Video-Codec Unterstützung erweitern die Entertainment Möglichkeiten der Xbox 360."

In den vergangen Tagen und Wochen wurde immer wieder spekuliert, ob der äußerst beliebte DivX-Codec damit gemeint sein könnte. Nun hat Microsoft eine Detaillierte Liste alle Neruerung, die das Herbstupdate bringt, veröffentlicht. Ein Ausbau der Video-Kompatibilität in diese Richtung wird die Konsole in ihren Entertainer-Qualitäten sehr bereichern, ist die Xbox 360 neben Spielmaschine doch auch ein Windows Media Center Extender.

Das kostenlose Herbstupdate steht am 4. Dezember ab 11 Uhr unserer Zeit zum Download bereit.

[quote]
[b]Die neuen Features und Verbesserungen beinhalten:[/b]

[b]Mehr Download-Optionen:[/b]
[list]
[li]Xbox Originals - über diesen neuen Service können Konsumenten Originalspiele der ersten Xbox-Konsole erwerben und herunterladen, die bisher nur im Laden erhältlich waren. Titel wie Crash Bandicoot: Wrath of Cortex, Crimson Skies: High Road to Revenge, Halo, Fable, Fuzion Frenzy, Psychonauts und eine fortwährend steigende Auswahl ersklassiger Spiele werden ab dem 4. Dezember für jeweils 1200 Microsoft Points erhältlich sein.[/li]
[li]Xbox Live Arcade Hits - Im Bereich der Xbox Live Arcade Spiele startet das Programm Arcade Hits, mit dem einige der beliebtesten Xbox Live Arcade Spiele dauerhaft im Preis gesenkt werden. Die ersten Arcade Hits werden Bankshot Billards 2 und Lumines Live, die künftig dauerhaft für 800 Microsoft Points erhältlich sind und Marble Blast Ultra, Small Arms und Zuma Deluxe, die für je 400 Microsoft Points zum Download bereit stehen werden.[/li][/list]

[b]Mehr Infos und neue Freundeslisten-Funktionen:[/b]
[list][li]Verbessertes online Profil - Mitglieder können über ihr persönliches Motto hinaus auch eine erweiterte Biografie hinterlegen und bestimmen, ob diese nur von Freunden, oder der gesamten Xbox Live Community gelesen werden kann.[/li]
[li]Erweiterter Freundeslisten Zugang - Xbox Live Nutzer können künftig die Freundeslisten anderer Mitglieder einsehen und haben so eine schnelle und einfache Möglichkeit, ihr soziales Netzwerk in der Xbox Live Community auszubauen.[/li][/list]

[b]Verbesserte Kontrolle und Navigation:[/b]
[list][li]Verbesserte Elternkontrolle - Der Family Timer erweitert die bestehenden Jugendschutzmöglichkeiten der Xbox 360 um die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche eine täglich oder wöchentlich begrenzte Spielzeit festzulegen, nach deren Ablauf sich die Konsole automatisch abschaltet.[/li]
[li]Neue Video Features - Der Komfort von Full-Screen Kino-Previews und verbesserte Video-Codec Unterstützung erweitern die Entertainment Möglichkeiten der Xbox 360.[/li]
[li]Überarbeitete Navigation - Verschiedene Veränderungen im Xbox Live Dashboard, wie neue Menüpunkte Spielemarkt und Videomarkt oder verbesserte Grafiken und Beschreibungen in den Video Verzeichnissen sorgen dafür, dass die Nutzer sich leicht und schnell zurecht finden.[/li]
[/list]
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CoD4-High PC-Low FPS Vista Schuld?
Begonnen von nitrox
30. November 2007, 16:36:32
« 1 2
Hallo  liebe Liebenden,

Mein [b][u]altes[/u][/b] System:

[b]- AMD Athlon X2 5600+ AM2
- Sparkle Gforce 8800 GTS 640MB
- MSI K9N Sli
- DDR2 Corsair 2x 1024MB PC667
- Windows XP Professional SP2
- Netzteil 550 Watt
- DirectX 9.0c SDK November
- 3DMark06 = 8900 Punkte[/b]

Mein [b][u]neues[/u][/b] System:

[b]- Intel Quad Core Q6600 (2,40GHz)
- Sparkle Gforce 8800 GTS 640MB (Nvidia nForce 169.13 Beta Treiber)
- Gigabyte P35 DS4
- 2048MB DDR2 Corsair™ Speicher PC800
- Netzteil 550 Watt
- DirectX 9.0 C SDK November
- DirectX 10 (Vista integrated)
- Windows Vista Ultimate x64
- 3DMark06 = 10176 Punkte
- Aktuellste BIOS Version vorhanden[/b]

Dies ist mein erster Thread in diesem Forum, welches mir von einigen empfohlen wurde. Ich bin nicht gerade der PC Freak schlecht hin, dennoch besitze ich ein paar Grundkentnisse, was den PC angeht. Ich habe mir vor kurzem ein neues System zusammengestellt (siehe oben), worüber ich eigentlich sehr stolz sein sollte, ich jedoch nicht zufrieden mit bin aufgrund der Performence von Spielen wie beispielsweise Call of Duty 4. Dazu kommt noch, das ich mir das neue OS Windows Vista Ultimate 64-bit installiert habe. Ich konnte mir aus vielen Foren, meinungen einholen von anderen über Vista (ob gut oder schlecht / ob 32 oder 64 Bit). Dese Meinungen haben mich aber nicht sehr weitergebracht, sodass ich es jetzt selber mal installiert habe aufgrund meines neuen Quads und seiner tollen 4 Kerne hehe.

Meine generelle Frage ist, ob Vista 64 Bit daran schuld ist, das mein system bzw die Hardware nicht die volle Leistung bei den Spielen bringt, obwohl es dieses bringen sollte?! Weil richtig Power ist bei diesem System ja wohl vorhanden. Meine Vermutung liegt derzeit schlichtweg bei Vista 64 Bit. Das da die Treiber noch nicht ganz ausgereift sind. Liege ich da mit meiner Vermutung richtig? Wenn nicht, bitte ergänzt mich ;)

Mit meinem alten System (siehe oben) hatte ich mehr FPS @ CoD4 (meistens sogar 250 FPS konstant) als jetzt mit dem neuen, welches mich etwas stuzig macht. Mein neues System hat eindeutig mehr Leistung als mein altes. Ich habe bereits alles mögliche ausprobiert woran es liegen kann. Ich habe das neue System mit XP Pro SP2 und eben jetzt mit Vista ultimate 64 bit probiert und bekomme maximale Durchschnitts FPS von 150 FPS (stark schwankend) auf niedrigsten Settings und allen aktuellsten Treibern. (AA = aus). Von einem Freund wurde mir gesagt, das der Intel Quad Core seine 4 Kerne unter XP nicht nutzen kann, da das Multi Core von XP nicht unterstützt wird. Erst ab Vista würde er richtig arbeiten. Deswegen habe ich jetzt nun auch mal Vista installiert. Stimmt das überhaupt oder läuft ein Quad auch mit High-Speed unter XP? kleine Frage nebenbei.

Kann man die Performence bei 3D Spielen unter Vista noch optimieren?

Weitere Details kann ich nachfolgend noch nachreichen, wenn diese erwünscht sind. Wäre schön wenn jemand meine Fragen beantworten könnte. Ich bin für alles offen :D

bin gespannt ;)

MfG
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Welches Notebook soll ich mir Kaufen < SAMMEL THREAD >
Begonnen von AlisD
03. September 2007, 21:55:33
« 1 2 3 4 5
also wer fragen zu irgendeinem notebook hat, soll sie hier stellen.
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UMTS Internet (Huawei E220) und Sceneo
Begonnen von Wartiz
10. Juni 2007, 20:24:32
Hallo, nachdem ich tagelang gesucht hatte, hab ich endlich mein E-Plus Zugang mit dem Huawei e220 zum laufen gebracht. Nach der Installation von Sceneo ( VistaTV und Boanvista) wählt sich nun mein Modem nicht mehr ein Es kommt ein Fehler 639. Daraufhin habe ich einen neuen Benutzer angelegt und siehe da, es geht. Also Sceneo runter von der Platte, auch die Registry gereinigt ( Suche nach Buhl, Sceneo usw.)und es geht nicht. Nur unter dem neuem Benutzer.
Wer hat eine Ahnung woran das liegen kann ?
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Welche Art Monitor und welche Größe nutzt Ihr?
Begonnen von lorhinger
03. Juni 2007, 08:18:09
« 1 2 ... 6 7 »
Moin zusammen.

Mich würde interessieren, welche Art von Monitor Ihr einsetzt?

Ist es noch ein CRT ( Röhrenmonitor ) oder schon ein TFT? Beim TFT Widescreen (16:9 oder 16:10) oder 4:3 (5:4) Seitenverhältnis?

Schreibt doch bitte nach der Abstimmung noch folgendes in Euer Posting:

Hersteller
Auflösung
Pixelfehler vorhanden??

Danke

Edit: Hier meine Monitore, ganz vergessen im Eifer des Gefechtes:

An jedem Rechner ein 226 BW von Samsung ohne Pixelfehler. Einmal betrieben von 8800GTX und am Rechner des Juniors sitzt nach einer 7800GT nun eine 8800 GTS.

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Vista findet Arcor-DSL WLAN Modem 200 nicht
Begonnen von Daruh
23. Mai 2007, 20:35:11
« 1 2
Langsam weiss ich nich mehr weiter.
Folgendes Problem. Und zwar habe ich um ins INet zu kommen, ein Arcor-DSL WLAN Modem 200 zur verfügung.
WLAN-Router und DSL Modem in einem. Will direkt über Netzwerkkabel dran gehn.
Das kuriose ist, das der Router ""trotz funktionierender und angezeigter Netzwerkverbindung!!!"" nicht gefunden wird. Habe ein Board von MSI mit nforce4 Chipsatz und es sind auch die aktuellsten treiber installiert.
Es kommt immer die Fehlermeldung Netzwerkadapter nicht gefunden.

Noch besser wirds mit WinXP. Da findet er das Netzwerk, aber den Router nicht. Habe das dumme Gefühl es hat was mit der Netzwerkkarte zu tun, aber in wie fern.
Zumahl an meinem alten Laptop mit WinXP und ner SIS900 Ethernet Karte, da funzt dat ohne Probleme.

Vielleicht habe ich aber auch nur etwas übersehen oder an irgendwas nicht gedacht.
Bitte dringend um Eure Hilfe. Danke schon mal.
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Welchen Internet-Provider nutzt ihr und gibt es Probleme?
Begonnen von ossinator
12. Mai 2007, 14:33:46
« 1 2 ... 5 6 »
Ich nutze [i][b]1und1 DSL2000 + Deutschland-Flat + VoIP[/b] (Leitung wird über einen analogen T-Net-Anschluss der Telekom zur Verfügung gestellt)[/i]. Dazu habe ich die [i][b]Fritz!Box Fon WLAN[/b] (Firmware 8.04.15)[/i].

Häufige Probleme:
Kein Zugang (grüne DSL-LED ist aus und Power-LED blinkt), trenne ich kurz die Stromversorgung ist die Verbindung nach automatischer Neuanwahl wieder da.

Läuft bei euch alles glatt?
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UMTS CARD von Vodavone Merlin U630 benutzen unter Windows Vista :-)
Begonnen von Qeib
19. April 2007, 14:06:21
« 1 2
Hi nach dem ich nun einige Zeit damit verbracht hatte diesen Kartentyp unter Vista zum Laufen zu kriegen hat es nun endlich geklappt.

Hier nun die Beschreibung: mann nehme die Treiber (siehe Anhang).
Und installiert die Karte manuel zu sehen auch hier [url=http://chrison.net/SearchView.aspx?q=mwconn]http://chrison.net/SearchView.aspx?q=mwconn[/url]
Der Secondary Port muss COM 4 sein und der Primary Port COM 5.

Dann installiert mann sich das Programm MWConn (Anhang).
Bestätigt die Anweisungen und setzt die Datei UMTSGPRS als Administrator.
Zuletzt ändert mann die MWConn.ini mit diesen daten ab.

07 LAN=Deutsch
08 COM=COM4;COM5
09 PIN=
10 NET=Vodafone
11 APN=web.vodafone.de
12 CON=Internet

Viel Spass beim Surfen.  :]

PS: getestet auf 32bit
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Vodafone Easybox unter Vista installieren
Begonnen von lorhinger
04. April 2007, 07:52:24
« 1 2 3 4
[b]Hallo Leute,

das lange warten hat nun ein Ende.Ab sofort könnt Ihr Eure Easybox 1 auch mit Vista nutzen ohne viel aufwand zu betreiben.Denn hier kommen die Treiber !

Finden und runterladen könnt Ihr Euch die Treiber momtenan unter :

http://omegaxx.om.funpic.de/easybox.zip[/b]
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Startmenü -> Einträge löschen
Begonnen von Domsn
08. März 2007, 00:07:51
Hallo,

wenn ich aus meinem Startmenü Einträge lösche erscheinen Sie nach einem Neustart des Rechners wieder... kann mir jemand helfen bitte?

Gruß,
Domsn
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Suche Treiber für Vodafone Easybox
Begonnen von breaky
29. Januar 2007, 22:03:29
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und zwar für die Globetrotter Module G3+